Vermögensübernahmen in Österreich: Auch deutsche Staatsbürger betroffen

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Willkürliche Vermögenskonfiskation in Österreich. Auch deutsche Staatsbürger wurden angegriffen.  Auswärtiges Amt in Berlin kann keine Unterstützung geben. Hier das Ergebnis der Recherche bei deutschen Behörden. Von Johannes Schütz.

Er ist ein deutscher Staatsbürger, er lebte in Wien, war Besitzer eines Hauses im Waldviertel.  Nach einem Aufenthalt in einem Krankenhaus wurde er mit einem Verfahren auf Sachwalterschaft konfrontiert. Es wurde Erwachsenenvertretung angeordnet. Sein Besitz wurde verkauft. Seine Kapitalsparversicherungen vorzeitig geplündert. Trotz seiner Proteste.

Das Bezirksgericht in Wien Hernals erstellte dafür eine Pflegschaftsurkunde.  Als sogenannte Erwachsenenvertretung wurde Margot Artner bestellt, sie  kann zugeordnet werden, der Organisation Burghardt des führenden Sachwalters von Wien. Vom Gericht wurde beschlossen:

Mag. Margot ARTNER, Rechtsanwalt (…) hat folgende Angelegenheiten zu besorgen: (…)
Verwaltung von Einkünften, Vermögen“
(Bezirksgericht Hernals, „Bestellung eines gerichtlichen Erwachsenenvertreters/ einer gerichtlichen Erwachsenenvertreterin: Urkunde“, 29. 4.. 2021)

Immobilie billig verkauft

Seine Immobilie im Waldviertel: Ein Grundstück mit 3.572 m², ein Gebäude mit einer Größe von 422 m², Nebengebäude mit 128 m². Am 22. April 2022 verkauften die Sachwalter die Liegenschaft. Gegen den Willen des deutschen Besitzers.

„Schlimm war, dass durch die Erwachsenenvertretung mein Kindheitsort verkauft wurde. Alles ist hinter meinem Rücken und sehr intransparent abgelaufen. Angeblich hat der Käufer nur 50 Tausend Euro für meinen Besitz bezahlt“, erklärte der deutsche Bürger.

Tatsächlich steht im Kaufvertrag als Preis der Immobilie nur der Betrag von Euro 46.000. Sachwalterin Artner unterschrieb den Vertrag. Richterin Ursula Kahles vom Bezirksgericht Hernals stimmte dem Verkauf zu:

„Der Kaufvertrag vom 22. 4. 2022 über den Verkauf der Liegenschaft (…) zu einem Kaufpreis von Euro 46.000,– wird pflegschaftsgerichtlich genehmigt“.
(Bezirksgericht Hernals, Richterin Mag. Ursula Kahles, Beschluss, 16. 5. 2022)

Anfrage beim Bezirksgericht Hernals

Die dafür verantwortliche Richterin des BG Hernals wurde um eine Stellungnahme angefragt. In ihrer Antwort verwies die Richterin auf die Zuständigkeit der Mediensprecherin des Bezirksgerichts Hernals:

from: <ursula.kahles@justiz…>
to: <johannes.schuetz@journalist…>
Subject: Antwort: Fall … (Aktenzeichen: …)
Inbox: 2023/10/24

Sehr geehrter Herr Mag. Schütz

Ich muss Ihnen leider mitteilen, dass derartige Anfragen von unserer Mediensprecherin, Mag. Judith Vondrak, bearbeitet werden. (…) Ich möchte Sie daher höflich ersuchen, ab 30.10.2023 die Mediensprecherin zu kontaktieren. Sollte eine besondere Dringlichkeit vorliegen, so melden Sie sich bitte nochmals bei mir !
Ursula Kahles

REPUBLIK ÖSTERREICH
Ursula Kahles
Richterin
Bezirksgericht Hernals
1172 Wien, Kalvarienberggasse 31

Drei Fragen

Es besteht der Verdacht, dass Spezialisten im Hintergrund organisiert sind, die zentralisiert die massenweise Verwertung von Sachwalterschaften durchführen, somit den Besitz von Privatpersonen rücksichtslos zerschlagen. Wie bei feindlich durchgeführten Unternehmensübernahmen, bei denen die Werte zersplittert werden. In diesem Fall würde die Sachwalterin die Verwertung des Vermögens nicht durchführen, sondern nur die Kontakte zu den Gerichten halten.

In der Anfrage an das Bezirksgericht Hernals wurden drei Fragen gestellt:

1. Der Betroffene ist deutscher Staatsbürger.
Unter welchen Voraussetzungen durfte für einen deutschen Staatsbürger in Österreich ein Erwachsenenvertreter bestellt werden?

2.Der Betroffene war Eigentümer eines Anwesens (…), das bereits in früheren Generationen im Besitz seiner Familie sich befand.
Mit welcher Begründung durfte seine  Liegenschaft verkauft werden, ohne sein  Wissen und gegen seinen Willen?

  1. Frau Mag. Margot Artner wurde als Erwachsenenvertreterin vom BG Hernals bestellt.
    Gibt es Hinweise, dass Frau Mag. Artner nicht die Letztverantwortung bei der Erwachsenenvertretung übernahm, sondern die Verwertung des Vermögens durch eine Organisation durchgeführt wurde, die im Hintergrund von Mag. Artner agiert.
    Steht Frau Mag. Artner mit einer solchen Organisation in Verbindung, die Vermögensverwertungen bei Erwachsenenvertretungen zentralisiert durchführt?

Mediensprecherin des BG Hernals

Die Antwort von Judith Vondrak, der Mediensprecherin des BG Hernals, war allgemein gehalten. Sie erklärte nicht, weshalb die Immobilie des deutschen Bürgers verkauft wurde, sein Vermögen übernommen wurde.

from: <medienstelle.bghernals@justiz…>
to: <johannes.schuetz@journalist…>
Subject: Ihre anfrage vom 13.11.2023
Inbox: 2023/11/13

Sehr geehrter Herr Schütz,

zu Ihrer Anfrage vom 13.11.2023 möchte ich ausführen, dass sich im
Erwachsenenschutzverfahren das anzuwendende Recht nach dem gewöhnlichen Aufenthalt der betroffenen Person richtet.

(…)
Grundsätzlich ist festzuhalten, dass Personen, für die ein gerichtlicher Erwachsenenvertreter bestellt wurde, sämtliche Protokolle und Beschlüsse zugestellt werden, sodass die Begründung einer richterlichen Entscheidung den Betroffenen nachvollziehbar gemacht wird.

In der Regel werden gerichtliche Erwachsenenvertreter namentlich bestellt, (…) , und sind diese daher die einzige Ansprechperson für das Gericht . Die Einhaltung aller Vorschriften im Rahmen eines Erwachsenenschutzverfahrens durch Erwachsenenvertreter wird durch das Gericht überwacht.

Ergänzend darf ich Sie auf die Bestimmungen der §§ 239 ff ABGB und §§ 116a ff AußStrG hinweisen.

Mit freundlichen Grüßen
Mag. Judith Vondrak
Medienstelle

Im Hospiz untergebracht

Nachvollziehbar waren die Entscheidungen des österreichischen Gerichts für den deutschen Staatsbürger nicht. Das belegt beispielsweise sein Antrag vom 26. 12. 2022 an das Bezirksgericht Hernals auf Beendigung der Erwachsenenvertretung.  Er wollte einer Verwandten eine Vorsorgevollmacht bei einem Notar ausstellen.

Doch der deutsche Bürger, 1956 geboren, damit im Alter des führenden Sachwalters von Wien, wurde dauerhaft in einem Hospiz untergebracht, im Haus Döbling, seit 14. Dezember 2022.  Laut Aussagen wurde auch seine Meldeadresse entsprechend geändert, damit wären weitere Entscheidungen eigentlich übertragen worden, nämlich in die Zuständigkeit des Bezirksgerichts Döbling

Der Betroffene erklärte in einer Sachverhaltsdarstellung, dass er durch Medikamente bereits zu einem früheren Zeitpunkt sich beeinträchtigt fühlte:
„Ich war (…) durch die Medikamente, die ich einnehmen musste, so beeinträchtigt, dass ich eigentlich nur rasch nach Hause wollte“.

Eine Zeugin berichtete von ihrem Besuch im Haus Döbling am 18. Oktober 2023, dass sie beim Betroffenen „zuckende Bewegungen“ feststellen musste. Ein Mitbewohner im Haus Döbling erzählte ihr, dass er den Betroffenen „noch kannte, als es ihm noch nicht so schlecht ging wie gegenwärtig„.

Zu Beginn seines Aufenthalts im Haus Döbling dürfte er in besserer Verfassung gewesen sein. Es liegen allerdings Hinweise vor, dass ihm Pfleger untersagten, weiterhin die Schlafstelle zu verlassen, die ihm zugewiesen wurde.  Es besteht der Verdacht auf chemische Fixierung, die in solchen Einrichtungen durchaus üblich ist. Die Zuckungen könnten durch Neuroleptika ausgelöst worden sein, da vergleichbare Symptome als Wirkung bekannt sind, Konvulsionen und Krampfanfälle.

Chemische Ruhe im Sterbehaus

Amila Crnalic-Koljic, die Direktorin des Hauses Döbling, betrachtet diese Einrichtung in ihrem Leitbild, das veröffentlicht wurde, offensichtlich als Sterbehaus:
„Für sterbende und unheilbar erkrankte Menschen bieten unsere Häuser die notwendige Ruhe und Geborgenheit“.
(Amila Crnalic-Koljic, Direktorin Haus Döbling)

Die Direktorin des Hauses Döbling wurde, mehrfach, um eine Stellungnahme angefragt. Sie sollte Auskunft geben über die Art seiner Unterbringung und über seine aktuelle Verfassung, auch sollte sie den behandelnden Arzt nennen. Die erste Anfrage an die Direktorin des Hauses Döbling war am 22. Oktober. Schließlich erfolgte die knappe Antwort am 3. November 2023:

from: <amila.koljic@kwp…>
to: <johannes.schuetz@journalist…>
Subject: Re: 2. Presseanfrage
Inbox: 2023/11/03

Sehr geehrter Herr Schütz,

bitte melden Sie sich bei der zuständigen vom Gericht bestellten Vertreterin.

Danke

Mit freundlichen Grüßen
Amila Koljic

Auch zwei weitere Anfragen bei der Direktorin des Hauses Döbling erbrachten keine Verbesserung der Stellungnahme.

Anfrage beim Auswärtigen Amt Berlin

Es gibt Hinweise, dass deutsche Staatsbürger auch in weiteren Fällen von Vermögensübernahmen in Österreich betroffen sind. Deshalb wurde im Februar 2023 die Pressestelle des Auswärtigen Amtes in Berlin grundsätzlich angefragt, welche Unterstützung bei einem solchen zivilrechtlichen Angriff gegeben werden kann. Das Auswärtige Amt gab die folgende Stellungnahme:

„Die Handlungsmöglichkeiten des Auswärtigen Amts und unserer Auslandsvertretungen in zivilrechtlichen Angelegenheiten sind begrenzt. In der Regel unterstützen unsere Auslandsvertretungen in entsprechenden Fällen im Rahmen ihrer konsularischen Pflichten und Befugnisse, beispielsweise, in dem sie betroffenen Deutschen eine unverbindliche Anwaltsliste zur Verfügung stellen“.
(Auswärtiges Amt Berlin, Stellungnahme „zitierfähig“, 14. 2. 2023)

Nothilfe für Deutsche im Ausland

Ich informierte den Pressesprecher des Auswärtigen Amtes am 25. Oktober 2023 vom Sachverhalt des konkreten Falles, über den ich Kenntnis erhielt:

„Im Rahmen meiner journalistischen Tätigkeit erfuhr ich über einen Vorfall, bei dem ein deutscher Staatsbürger in Österreich gravierend betroffen ist. Ich möchte dem Auswärtigen Amt den Fall zur Kenntnis bringen und ersuche um weitere Information“.
(Johannes Schütz, Email, 25. 10. 2023)

Die Antwort erfolgte zwei Tage später durch die „Nothilfe für Deutsche im Ausland“. Es ist erfreulich, dass eine solche Stelle im Auswärtigen Amt Berlin eingerichtet wurde. Bedauerlicherweise konnte aber keine Unterstützung gegeben werden.

Subject: AW: PRESSEANFRAGE: Deutscher Staatsbürger in Wien betroffen Inbox: 2023/10/27
from: 511-01 <511-01@auswaertiges-amt…>
to: johannes.schuetz <johannes.schuetz@journalist…>

Sehr geehrter Herr Schütz,

Ihre nachstehende Email wurde mir zuständigkeitshalber weitergeleitet.

Sollten Sie Kenntnis von einem möglicherweise strafrechtlich relevanten Sachverhalt erlangt haben, rate ich Ihnen dazu, diesen bei der zuständigen österreichischen Polizeibehörde anzuzeigen.

Dem Auswärtigen Amt bzw. deutschen Auslandsvertretungen kommen hingegen keine entsprechenden Exekutivbefugnisse zu, um in dem betreffenden Sachverhalt im Sinne Ihrer Email weiter zu ermitteln.

Mit freundlichen Grüßen

i.A.

511-01 / HR: …
Nothilfe für Deutsche im Ausland
Auswärtiges Amt – Berlin

Bundeskriminalamt Wiesbaden

Ein deutscher Staatsbürger war betroffen. Da ein strafrechtlich relevanter Tatbestand gegeben war, erschien es erforderlich, auch das Bundeskriminalamt in Wiesbaden entsprechend zu informieren. Die vorliegende Fakten wurden vermittelt. Auch um die Tätigkeit als Journalist verantwortungsvoll wahrzunehmen.

Die Antwort des Bundeskriminalamtes erfolgte nur verzögert, nach mehr als zwei Wochen, es ist deshalb möglich, dass die weitere Vorgangsweise noch überprüft wurde.  Allerdings war die Stellungnahme nur allgemein gehalten, es wurde kein Bezug auf den konkreten Fall genommen. Demnach werden grundsätzlich keine Ermittlungen zu Straftaten an Deutschen im Ausland durchgeführt.

from: <pressestelle@bka.bund…>
to: <johannes.schuetz@journalist…>
Subject: AW: Kontakt-Email-Pressestelle
Inbox: 2023/11/19 11:42

Sehr geehrter Herr Schütz,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Das Bundeskriminalamt führt grundsätzlich keine Ermittlungen zu Straftaten an Deutschen im Ausland, sondern unterstützt die zuständigen sachbearbeitenden Dienststellen in den Bundesländern beim Nachrichtenaustausch mit dem Ausland.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Sprecher des BKA

SOLVIT

Schließlich wurde noch eine Stelle der Europäischen Union diesbezüglich informiert. Geeignet dafür erschien SOLVIT. Der Name steht für „solve it“ mit der Erklärung: „Probleme mit Ihren Rechten als  Unionsbürger? Wir finden eine Lösung!„.

Bei SOLVIT können Beschwerden eingereicht werden, wenn eine Behörde in einem anderen EU-Land nicht an das EU-Recht sich hält. Somit muss ein grenzüberschreitender Vorfall zwischen zwei Ländern der Europäischen Union vorliegen. Laut Eigenbeschreibung will SOLVIT in einem solchen Fall den EU-Bürgern helfen. Beispielsweise bei Renten oder Anerkennung der Berufsqualifikation.

Dafür wurde für Betroffene in ihrem jeweiligen Land eine Stelle eingerichtet, die bei Problemen mit einem anderen EU-Land für die Durchsetzung der Rechtsansprüche sorgen soll. Für Deutsche ist die „SOLVIT-Heimatstelle“ im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.

Doch erklärte SOLVIT in der Antwort, dass kein Vorgehen möglich wäre, da vom gleichen Sachverhalt auch ein österreichischer Staatsbürger betroffen sein kann:

Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass wir in dem von Ihnen beschriebenen Anliegen nicht tätig werden können, da eine Zuständigkeit von SOLVIT nicht gegeben ist (…) Die gerichtliche Erwachsenenvertretung richtet sich dagegen nach innerstaatlichem Recht, konkret dem österreichischem Zivilrecht. Dass [der Betroffene] die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, ändert nichts an der Bewertung, da der gleiche Sachverhalt auch bei einem österreichischen Staatsangehörigen auftreten könnte“.
(SOLVIT Deutschland, Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz)

Hilflos in Österreich

Der Betroffene blieb im Siechenhaus, gegen seinen Willen, chemisch fixiert, sein Besitz wurde verkauft, seine Ersparnisse übernommen. Sind deutsche Bürger im Ausland von Straftaten betroffen, so werden Ermittlungen nicht eingeleitet.

Bei Plünderungen des Vermögens eines deutschen Bürgers im Ausland ist derzeit offensichtlich keine Möglichkeit gegeben, dass das Auswärtige Amt oder die EU eingreifen kann. Das gilt auch für Vermögensübernahmen in anderen Ländern der Europäischen Union. Es können deutsche Staatsbürger in einem solchen Fall nicht hoffen, dass sie Unterstützung erhalten. Bei einer willkürlichen Vermögensübernahme in Österreich.

Links:

Recht auf Eigentum wird in der Europäischen Union nicht geschützt
Tabula Rasa, 27. 3. 2023
Ergebnis der Recherche bei der Präsidentin der EU-Kommission. Zu gravierenden Verletzungen des Eigentumsrechts in der Europäischen Union.
www.tabularasamagazin.de/johannes-schuetz-recht-auf-eigentum-wird-in-der-europaeischen-union-nicht-geschuetzt-karfreitagsbericht-2024


Bei Sachwalterschaften in Döbling geht es um Millionenwerte
Tabula Rasa, 20. 6. 2023
Erwachsenenvertreter übernehmen das gesamte Vermögen. Ein aktueller Fall zeigt die Vorgangsweise.
www.tabularasamagazin.de/johannes-schuetz-bei-sachwalterschaften-in-doebling-geht-es-um-millionenwerte

Es geschah am helllichten Tag: Plünderungen in Wien
Tabula Rasa, 10. 2. 2019
Der größte Kriminalfall der europäischen Nachkriegszeit kündigt sich an. Der Täter wohnt im Palais. Er prahlt mit naturgemäß hundert Fällen. Ein Bericht aus dem verlorenen Rechtsstaat Österreich.
www.tabularasamagazin.de/es-geschah-am-helllichten-tage-pluenderungen-in-wien

Über Johannes Schütz 107 Artikel
Johannes Schütz ist Medienwissenschafter und Publizist. Veröffentlichungen u. a. Tabula Rasa Magazin, The European, Huffington Post, FAZ, Der Standard (Album), Die Presse (Spectrum), Medienfachzeitschrift Extradienst. Projektleiter bei der Konzeption des Community TV Wien, das seit 2005 auf Sendung ist. Projektleiter für ein Twin-City-TV Wien-Bratislava in Kooperation mit dem Institut für Journalistik der Universität Bratislava. War Lehrbeauftragter an der Universitat Wien (Forschungsgebiete: Bibliographie, Recherchetechniken, Medienkompetenz, Community-TV). Schreibt jetzt insbesondere über die Verletzung von Grundrechten. Homepage: www.journalist.tel