Deutsche Mittelstands-Bund begrüßt Arbeitszeitflexibilisierung, sieht einen Rechtsanspruch aber kritisch

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Medienberichten zufolge will Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck einen Rechtsanspruch auf flexibles Arbeiten für Arbeitnehmer prüfen. Details sollen am 21.02.2024 im Jahreswirtschaftsbericht vorgestellt werden. Der Deutsche Mittelstands-Bund (DMB) e.V. begrüßt die Initiative Habecks, flexibleres Arbeiten zu ermöglichen, mahnt aber gleichzeitig vor Herausforderungen bei der Umsetzung eines Rechtsanspruchs.

Die Zielsetzung, mehr zeitliche Flexibilität bei der Arbeit zu ermöglichen, kommt kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) grundsätzlich entgegen. So ist davon auszugehen, dass neue Regelungen zu einer besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie führen. Habeck hatte davon gesprochen, dass insbesondere alleinerziehende Frauen profitierten, wenn sich die Kinderbetreuung flexibler in den Arbeitsalltag integrieren ließe.

Eine solche Flexibilisierung ist aus Sicht der KMU dringend notwendig, vor allem im Hinblick auf den Fachkräftemangel. Ein arbeitnehmerseitiger Rechtsanspruch auf zeitlich flexibles Arbeiten wäre jedoch nicht im Sinne der Unternehmen. “Ein juristischer Anspruch würde dazu führen, dass Beschäftigte ihr Recht selbst dort einklagen könnten, wo eine Flexibilisierung aus betriebsbedingten Gründen nicht möglich ist. Anstatt den Unternehmen neue Pflichten aufzuerlegen, sollte die Politik Rahmenbedingungen dafür schaffen, dass Betriebe in der Lage sind, zeitlich flexibleres Arbeiten anzubieten“, sagt Marc S. Tenbieg, geschäftsführender Vorstand des DMB.

Es braucht eine wöchentliche Höchstarbeitszeit

Doch nicht nur ein Rechtsanspruch auf Flexibilität, auch aktuelle arbeitsrechtliche Bestimmungen widersprechen in Teilen den Ambitionen, die Habeck formuliert. Etwa wird aktuell das Prinzip der täglichen Höchstarbeitszeit zugrunde gelegt, um zu verhindern, dass Beschäftigte länger als gesetzlich zulässig arbeiten. Die Möglichkeiten der Arbeitgeber, Wahlfreiheit für Beschäftigte zu gewähren, werden dadurch eingeschränkt.

Deshalb macht sich der DMB dafür stark, nicht die tägliche, sondern die wöchentliche Höchstarbeitszeit als entscheidenden Maßstab zugrunde zu legen. Dies würde es Arbeitgebern deutlich erleichtern, zeitliche Flexibilität zu bieten, weil sich zu leistende Stunden über die Woche freier verteilen ließen.

Vertrauensarbeitszeit muss gestärkt werden

Ein weiterer Punkt, der momentan die Flexibilisierung erschwert, ist die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung. Diese wurde 2022 durch ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts praktisch festgelegt und unterminiert seither das Konzept der Vertrauensarbeitszeit, mit dem Arbeitgeber und Arbeitnehmer lange Zeit sehr gute Erfahrungen gemacht haben.

“Für Unternehmen bedeutet die striktere Arbeitszeiterfassung einen bürokratischen Mehraufwand. Betriebe müssen nicht mehr wie bisher nur die Arbeitszeit, die über acht Stunden hinaus geht sowie Wochenendarbeit, sondern die gesamte Zeit erfassen und dokumentieren. Ich wünsche mir eine Stärkung der Vertrauensarbeitszeit durch die Politik”, sagt Tenbieg.

Über den DMB

Der Deutsche Mittelstands-Bund (DMB) e.V. ist der Bundesverband für kleine und mittelständische Unternehmen in Deutschland. Der DMB wurde 1982 gegründet und sitzt in Düsseldorf. Unter dem Leitspruch „Wir machen uns für kleine und mittelständische Unternehmen stark!“ vertritt der DMB die Interessen seiner rund 27.000 Mitgliedsunternehmen mit über 650.000 Beschäftigten. Damit gehört der DMB mit seinem exzellenten Netzwerk in Wirtschaft und Politik zu den größten unabhängigen Interessen- und Wirtschaftsverbänden in Deutschland. Der Verband ist politisches Sprachrohr und Dienstleister zugleich, unabhängig und leistungsstark. Spezielle Themenkompetenz zeichnet den DMB in den Bereichen Digitalisierung, Nachfolge, Finanzen, Internationalisierung, Energiewende und Arbeit & Bildung aus. Als dienstleistungsstarker Verband bietet der DMB seinen Mitgliedsunternehmen zudem eine Vielzahl an Mehrwertleistungen. Weitere Informationen finden Sie unter www.mittelstandsbund.de.

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