Trotz der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes hält die Ampel am Haushaltsentwurf 2024 fest

Ampel, Quelle: SGL

Das Bundesverfassungsgericht hat am letzten Mittwoch eine Entscheidung getroffen, die es in sich hat: Der Nachtragshaushalt für das Jahr 2021, der im Frühjahr des letzten Jahres rückwirkend verabschiedet wurde, ist nicht nur verfassungswidrig, sondern auch nichtig. Nichtigkeit bedeutet: Von Anfang an unwirksam.

Damit fehlen der Ampelkoalition rund 60 Milliarden Euro für Projekte, die vor allem der Bundeswirtschaftsminister im Zuge des Strukturwandels hin zur klimaneutralen Wirtschaft einsetzen wollte. Trotzdem hat die Koalition in dieser Woche die Arbeiten am Haushaltsentwurf für das Jahr 2024 fortgesetzt, als ob es diese Entscheidung nicht gegeben hätte.

Unsere Bitte, doch angesichts der sicher zu erwartenden Notwendigkeit, im nächsten Jahr gegebenenfalls einen Nachtragshaushalt aufstellen zu müssen, die Beratungen schon jetzt auf eine neue Grundlage zu stellen, hat die Koalition mit ihrer Mehrheit abgelehnt. Wenn aber zu dem Zeitpunkt, zu dem der Haushalt noch nicht verabschiedet ist, sicher zu erwarten ist, dass ein Nachtragshaushalt kommen muss, dann verstößt dieses Haushaltsverfahren gegen die Grundsätze der Haushaltsklarheit und der Haushaltswahrheit. Beides sind Grundsätze, die das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung in dieser Woche praktisch mit Verfassungsrang ausgestattet hat. Damit steht dem Bundeshaushalt 2024, wenn er denn so verabschiedet wird, vom ersten Tag an der Verdacht einer weiteren Verfassungswidrigkeit auf die Stirn geschrieben.

Und gleichzeitig wird die Koalition nicht müde, unsere Bundestagsfraktion immer wieder aufzufordern, eigene Vorschläge zu unterbreiten und damit eine „staatspolitische Verantwortung“ in der Opposiotion zu übernehmen. Die Erfahrung der letzten zwei Jahre zeigt allerdings, dass der Umgang der Koalition mit uns vor allem darin besteht, sämtliche Vorschläge, die wir in den Deutschen Bundestag einbringen, ausnahmslos abzulehnen. Das kann die Regierung so machen, aber dann darf sie nicht erwarten, dass wir uns mit eigenen Anträgen auch noch an einem verfassungswidrigen Haushaltsverfahren beteiligen. Anders als in den letzten beiden Jahren haben wir daher in der letzten Sitzung des Haushaltsausschusses in dieser Woche keine eigenen Anträge gestellt und dafür alle Einzelpläne bis auf die der Verfassungsorgane abgelehnt. Die Ablehnung gilt selbstverständlich auch für den Gesamthaushalt.

Wir sind und bleiben konstruktive Opposition. Angesichts des Verhaltens der Ampelfraktionen steht unsere staatspolitische Verantwortung gegenwärtig allerdings vor allem darin, die Bundesregierung auf dem einzigen Weg, den wir gehen können, zum Respekt vor unserer Verfassung zu zwingen. Dieser Weg führt leider nur über das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Wir behalten uns vor, dort auch den noch größeren Schattenhaushalt der Bundesregierung, nämlich den Wirtschaftsstabilisierungsfond WSF, zum Gegenstand einer Verfassungsklage zu machen.

Alle Versuche, mit der Koalition ein gutes Einvernehmen in Einzelfragen im Deutschen Bundestag zu erreichen, sind in den letzten Jahren gescheitert. Allein beim Sondervermögen für die Bundeswehr konnten wir uns auf eine Verfassungsänderung mit der Koalition verständigen, aber dafür hat sie uns eben auch gebraucht. In den anderen Fragen, in denen es um die Zukunft unserer Staatsfinanzen geht, ist uns zur Zeit nur der Weg zum Bundesverfassungsgericht eröffnet.

Quelle: MerzMail

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