Es gibt kein allgemeines Menschenrecht auf Migration nach Deutschland. Dass diejenigen, die für sich in Anspruch nehmen, für die Schwächsten zu sprechen, zu jedweder Differenzierung in der Debatte nicht mehr in der Lage sind, macht mich betroffen. Zudem halte ich es für unverantwortlich, in der derzeitigen Situation die öffentliche Diskussion mit Halbwahrheiten und Ungenauigkeiten zu verhetzen.
Die Behauptung, das „Existenzminimum Geflüchteter“ werde in Frage gestellt, ist schlicht falsch. Die Existenz von keinem Menschen wird in Frage gestellt und wer das Gegenteil behauptet, muss sich den Vorwurf gefallen lassen, die Debatte gegen besseres Wissen und Gewissen aufzuheizen. Es bleibt richtig, dass die Sicherung der Existenz kein Recht auf Sicherung der Existenz in Deutschland beinhalten kann, insbesondere dann nicht, wenn keine Flüchtlingseigenschaft oder ähnliches vorliegt. Wir könnten sonst gleich alle Bemühungen zur Steuerung der Migration einstellen. Darum ist die Leistungskürzung – notfalls auch auf Null – ein probates Mittel, Menschen dazu zu bewegen, ihre Existenz außerhalb Deutschlands zu sichern.
Auch die Flüchtlingsverbände täten gut daran, endlich zwischen denen zu unterscheiden, die zu uns kommen, weil sie konkret an Leib und Leben bedroht sind, und denen, die aus wirtschaftlichen Erwägungen den Weg zu uns suchen. Ansonsten wäre es ehrlicher, zukünftig nicht mehr von Asyl- und Flüchtlingsverbänden zu sprechen, sondern von Migrationsverbänden.