Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger hat in einem Brief an Bundesfinanzminister Christian Lindner angeregt, die Besteuerungsfreigrenze für den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb von Vereinen um 10.000 auf 55.000 Euro zu erhöhen.
Aiwanger: „Das ehrenamtliche Engagement in den tausenden gemeinnützigen Vereinen ist Grundlage einer funktionierenden Gesellschaft. Was unsere Vereine dringend benötigen, sind steuerliche Anreizstrukturen und weniger Bürokratie, um dem Ehrenamt weitere Luft zum Atmen geben zu können. Mir wurde von Vereinsvorständen vielfach berichtet, dass die aktuelle Besteuerungsfreigrenze von 45.000 Euro nicht ausreichend ist und durch die inflationsbedingt gestiegenen Preise immer häufiger erreicht wird. Ich rege daher an, die Freigrenze zu erhöhen, um den Vereinen nicht nur die Steuerlast, sondern auch den bürokratischen Aufwand zu erlassen, die diese mit sich bringt. Wir müssen als Politik dankbar sein, dass die Vereine viele gesellschaftliche Leistungen erfüllen, die ansonsten der Staat erfüllen müsste. Also Steuererleichterungen für starke Vereine sparen dem Staat sogar Geld. Deshalb ist es jetzt dringend nötig, den Vereinen mehr eingenommenes Geld von eigenen Veranstaltungen zu belassen.“
Beinahe jede zweite Person über 14 Jahren engagiere sich in der Freizeit in gemeinnützigen Vereinen, von der Lebensrettung wie THW und Freiwillige Feuerwehr bis hin zur Freizeitgestaltung in Musik- oder Sportvereinen. Aiwanger: „In Bayern fördern wir das ehrenamtliche Engagement daher in besonderem Maß und haben hierfür sogar 2018 die Zukunftsstiftung Ehrenamt Bayern gegründet. In diesem Jahr haben wir unseren Vereinen aufgrund der dramatischen Preissteigerungen die verdoppelte Vereinspauschale sowie einen allgemeinen Energiepreiszuschuss ausbezahlt. Wir brauchen aber optimale Rahmenbedingungen, um das volle Potential auszuschöpfen.“
Die Besteuerungsfreigrenze für den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb von Vereinen von 45.000 Euro werde schnell erreicht – beispielsweise durch die Organisation von Vereinsfeiern, bei denen Essen oder Getränke verkauft würden. Diese Veranstaltungen seien wichtig für den sozialen Zusammenhalt im Verein, aber auch um die finanzielle Situation der häufig klammen Vereinskasse aufzubessern.
„Ich bitte Sie, die Erhöhung der Freigrenze als einfach umsetzbare Maßnahme zum Wohle aller gemeinnützigen Vereine wohlwollend zu prüfen und im Regierungsentwurf des nächsten Jahressteuergesetzes zu berücksichtigen. Eine solche Erleichterung wäre ein wichtiges Signal, um gerade in diesen Zeiten die Motivation der Ehrenamtlichen aufrecht zu erhalten und ihr unerlässliches Engagement zu würdigen“, schreibt Aiwanger an den Bundesfinanzminister.
Quelle: Bayerisches Wirtschaftsministerium