Bericht zur Verfolgung der Publizistin Bader: Auf der Suche nach der vergessenen Pressefreiheit (2)

Justizministerin Alma Zadić (Mitte) mit Christl Clear und Satansbratan. (Foto: BMJ)

Justizministerin Zadić gab keine Antwort. NEOS sind an einer Aufklärung der Vorfälle interessiert.  DerStandard lehnte eine Veröffentlichung ab. Hier alle Stellungnahmen zum Fall der Publizistin Alexandra Bader. Von Johannes Schütz.

Justizministerin Zadić nahm sich Zeit für Satansbratan und Christl Clear. Sie gelten als „Influencer“. Pressefotos wurden vom österreichischen Bundesministerium für Justiz zur Verfügung gestellt. Hingegen kein Fototermin der Justizministerin mit Alexandra Bader, die als Publizistin von der österreichischen Justiz angegriffen wurde.

Es gab keine strafrechtlichen Vorwürfe gegen Alexandra Bader. Der Übergriff wurde zivilrechtlich durchgeführt. Es wurde ein Verfahren auf Sachwalterschaft eingeleitet. Als Begründung nannte das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien: Bei der Journalistin sei „die Kritikfähigkeit als herabgesetzt zu beurteilen“.  Auf dieser Grundlage wurden Arbeitsunterlagen und das gesamte Vermögen von Alexandra Bader konfisziert.

Es konnte bis jetzt keine Verbesserung der Situation erreicht werden. Alexandra Bader wurde aus ihrer Wohnung vertrieben, sie ist gezwungen, ihre Texte im Untergrund zu schreiben. Zu diesem Vorfall wurde eine Anfrage an Justizministerin Zadić veröffentlicht:

Anfrage an die österreichische Justizministerin Zadić:
Zur Verfolgung der Publizistin Bader
Tabula Rasa, 10. 8. 2023
www.tabularasamagazin.de/johannes-schuetz-anfrage-an-die-oesterreichische-justizministerin-zadic-zur-verfolgung-der-publizistin-bader

Clemens-Maria Sampl und Mathias Klein, die beiden Pressesprecher von Justizministerin Zadić, wurden drei Mal auf die Veröffentlichung der Anfrage zum Fall Bader hingewiesen. Am 11. August, 17. August und 29. August. Im Attachment wurde die Anfrage auch als .pdf-Dokument versendet, zur Vorlage bei der Bundesministerin.

Im dritten Schreiben wurde, wie auch bei allen anderen Anfragen, darauf hingewiesen, dass jedenfalls ein Beitrag veröffentlicht wird. Es müsste darin vermerkt werden, dass es keine Stellungnahme gab. Dennoch erfolgte keine Antwort von Justizministerin Zadić.

Dabei bewiesen die beiden Pressesprecher bei einer anderen Anfrage, dass sie rasch reagieren wollen. Am 11. Juli fragte ich an, wann die Antwort auf die parlamentarische Anfrage der NEOS zum Fall Miklautz gegeben werde. Innerhalb von 24 Stunden antwortete Clemens-Maria Sampl, einen Tag danach meldete Mathias Klein sich noch mit einer exakten Information.

Doch fragte ich die beiden Pressesprecher bereits am 26. Juni und 12. Juli um eine Stellungnahme zum Fall Bader an. Da diesbezüglich keine Reaktion erfolgte, wurde die Anfrage als offene Recherche veröffentlicht.

Das Schweigen der Justizministerin kann nur auf eine Weise interpretiert werden. Offensichtlich ist zur Verfolgung der Publizistin Bader kein Statement möglich, da der Beamtenapparat des österreichischen Justizministeriums außer Kontrolle geraten ist.  Der künftige Justizminister wird eine Rückkehr zu seriöser Politik dringend leisten müssen.

NEOS wollen Fall Bader überprüfen

Die NEOS sind eine Partei mit liberalen Leitbild im österreichischen Parlament. Die NEOS stellten am 30. Juli eine parlamentarische Anfrage zum Fall Miklautz an Justizministerin Zadić. Es liegen 48 Fragen vor, zum Vorgehen der Justiz und der Staatsanwaltschaft Klagenfurt, die Computer und Internet des Bloggers Miklautz für eine Überprüfung seiner Recherchen beschlagnahmten. Die Stellungnahme des Justizministeriums sollte, laut Pressesprecher, bis 30. August vorliegen. Das nächste Plenum im Nationalrat, bei dem die Antwort von Justizministerin Zadić referiert werden kann, wäre am 20. September.

Die NEOS wurden über den Fall der Publizistin Bader informiert und um eine Stellungnahme angefragt. Für Henrike Brandstötter, die Mediensprecherin der NEOS, antwortete ihr Mitarbeiter Simon Becke.

Becke erklärte einleitend die grundsätzliche Haltung der NEOS zum Thema Pressefreiheit:
„Haben wir rund um den Fall Miklautz in mehreren Statements unsere Haltung zur Pressefreiheit in Österreich und zum Umgang mit Journalist:innen dargelegt und uns für echte Pressefreiheit in Österreich starkgemacht, denn kritische Medien sind einer der wichtigsten Stützpfeiler unserer liberalen Demokratie“.

Der Fall von Alexandra Bader war Simon Becke bisher nicht bekannt. Die NEOS wollen das Vorgehen der Behörden gegen die Publizistin Bader überprüfen:

„Leider war mir der von Ihnen erwähnte Fall Bader bisher noch kein Begriff – ich darf Ihnen daher für den Hinweis und die weiterführenden Links danken. Ich werde diese ebenso an die bei uns zuständigen Medienreferenten sowie Abgeordneten weiterleiten, damit wir uns den von Ihnen genannten Fall ebenso anschauen können“.
(Simon Becke, Parlamentarischer Mitarbeiter Abgeordnete Henrike Brandstötter, Email, 10. 7. 2023)

Bürgermeister von Wien

Im Zusammenhang mit dem Fall Miklautz wurde der Bürgermeister von Klagenfurt von den Medien deutlich in die Kritik genommen, er dürfe einen solchen Übergriff in seiner Stadt nicht tolerieren, er solle sich entschuldigen. Deshalb erschien es gerechtfertigt, auch Michael Ludwig, den Bürgermeister von Wien, über die Verfolgung der Publizistin Bader zu informieren und um eine Stellungnahme anzufragen.

Michael Ludwig wurde über seine namentliche Email-Adresse angefragt, auch seine drei Pressesprecher Hanno Csisinko, Bernhard Muttenthaler und Johanna Teufel wurden drei Mal kontaktiert. Bernhard Muttenthaler antwortete kurz am 29. 8. mit dem Hinweis, dass er die Anfrage an Pressesprecher Csisinko weiterleitete:

„bin ich aktuell dienstlich nicht erreichbar. Ich leite Ihre Anfrage meinem Kollegen, Hanno Csisinko, weiter. Mit freundlichen Grüßen“
(Bernhard Muttenthaler, Pressesprecher Bürgermeister Ludwig, Email, 29. 8. 2023)

Es erfolgte keine weitere Antwort von Bürgermeister Ludwig und seinen Pressesprechern. Allerdings war die Auskunft bereits dürftig, die Hanno Csisinko im April 2019 gab. Brutale Enteignungen durch eine entwickelte Methode von Sachwalterschaft in der Stadt Wien waren das Thema. Das Ergebnis der Recherche wurde veröffentlicht:

Recherche über Verletzungen der Grundrechte in der Stadt Wien
Tabula Rasa, 19. 4. 2019
www.tabularasamagazin.de/karfreitagsbericht-aus-oesterreich-recherche-ueber-verletzungen-der-grundrechte-in-der-stadt-wien

Dafür zeigte bereits Christian Scheider, der Bürgermeister von Klagenfurt , wie man bei einem Übergriff auf die Pressefreiheit reagieren sollte. Er lud den Blogger Miklautz umgehend zu einem Gespräch ein. Michael Ludwig sollte dieses Verhalten ein Vorbild sein. Offenbar zählen Pressefreiheit und Grundrechte in Klagenfurt mehr als in Wien.

Österreichischer Presserat

Die Causa Miklautz verurteilte der österreichische Presserat in einer Stellungnahme unverzüglich noch am 21 Juni:

„Hier soll ein Journalist mit staatlichen Zwangsmaßnahmen offenbar eingeschüchtert werden. Dies ist ein massiver Eingriff in die Pressefreiheit (…) Durch die Beschlagnahmung der Arbeitsgeräte wird die journalistische Tätigkeit de facto unmöglich gemacht“.
(Österreichischer Presserat, Stellungnahme von Geschäftsführer Alexander Warzilek, APA-OTS, 21. 6. 2023)

Auf meine Anfrage zum Fall der Publizistin Bader antwortete Geschäftsführer Alexander Warzilek am 6. Juli. Demnach schilderte Alexandra Bader den Übergriff der Behörden bereits vor Jahren persönlich im Büro des Presserates:

„Vielen Dank für Ihre Mail und Ihre Ausführungen. Der Fall „Bader“ ist uns lediglich in Grundzügen bekannt.

Frau Bader war vor einigen Jahren bei uns im Büro und hat uns Ihre Probleme geschildert. Über jüngere Entwicklungen verfügen wir über keine fundierten Informationen.

Wir müssen Ihnen daher leider mitteilen, dass der Presserat in dieser Angelegenheit derzeit keine weiteren Schritte setzt“.
(
Alexander Warzilek, Geschäftsführer Österreichischer Presserat, Email, 6. 7. 2023)

Österreichische Journalistengewerkschaft

Zur Causa Miklautz gab Eike-Clemens Kullmann, der Vorstand der österreichischen Journalistengewerkschaft, ein deutliches Statement ab:
„Die Behörden, insbesondere das Justizministerium, sind gefordert, diesen Eingriff in die Pressefreiheit umgehend zu stoppen und dem Kollegen seine Arbeitsgeräte wieder auszuhändigen“, forderte Kullmann.
(Eike-Clemens Kullmann, Vorsitzender der Journalistinnengewerkschaft, ÖGB, „Ungeheuerlicher Anschlag auf die Pressefreiheit“, APA-OTS, 21. 6. 2023)

Der Angriff auf Alexandra Bader war ihm bisher nicht bekannt. Er leitete die Anfrage zum Fall Bader auch an seine Kolleginnen und Kollegen im Präsidium der Gewerkschaft weiter:

„Mir war die Causa Alexandra Bader bisher nicht bekannt. Ich habe Ihre Infos daher auch an meine KollegInnen im Präsidium der Gewerkschaft weitergeleitet. Ich werde versuchen, an weitere Informationen zu kommen, kann daher aber derzeit keine Stellungnahme abgeben“.
(Eike-Clemens Kullmann, Vorstand Österreichische Journalistengewerkschaft, Email, 13. 7. 2023)

Eike-Clemens Kullmann, der auch Redakteur der Oberösterreichischen Nachrichten ist, wurde von mir in einem Schreiben noch über weitere Details zu den Übergriffen informiert.

ÖGB-Präsident Katzian

Zur Causa Miklautz erklärte Wolfgang Katzian, der Präsident des ÖGB, in einer Stellungnahme:
 „Das muss genau untersucht und aufgeklärt werden“.

Zum Fall Bader antwortete seine Pressesprecherin Litsa Kalaitzis:

„Sehr geehrter Herr Schütz,
‚Präsident Katzian dankt Ihnen für Ihre Informationen.
Vielleicht würde es der Aufkllärung nützen, die Volksanwaltschaft einzuschalten.
Freundliche Grüße“
(Litsa Kalaitzis, Pressesprecherin ÖGB-Präsident Katzian, Email, 6. 7. 2023)

Ich erklärte in einem weiteren Schreiben am 9. Juli, dass die Volksanwaltschaft bereits angefragt wurde, auch bei vergleichbaren Fällen. Es erfolgte stets die Erklärung der Volksanwaltschaft, es sei bei solchen Übergriffen keine Zuständigkeit gegeben. Ich informierte, dass bereits Berichte zur diesbezüglichen Tätigkeit der Volksanwaltschaft veröffentlicht wurden:

„Ich veröffentlichte die diesbezüglichen Ergebnisse in mehreren Beiträgen. Ich möchte Ihnen hier drei Beiträge nennen und ersuche auch um Weiterleitung an Herrn Präsident Katzian, da die Information für ihn von Interesse sein könnte:“
(Johannes Schütz, Email, 9. 7. 2023)

Es erfolgte keine weitere Antwort von ÖGB-Präsident Katzian und seiner Pressesprecherin Kalaitzis.

Präsidentin des Rechnungshofes

In einer Stellungnahme zur Causa Miklautz erklärte Margit Kraker, die Präsidentin des Rechnungshofes:
„Mir ist es wichtig, dass der Staat gut funktioniert. Das bedeutet auch: Die Schutzfunktion für die Pressefreiheit besonders beachten“.
(Zitat in: „Heftige Kritik an Ermittlungen gegen Kärntner Journalisten„, Der Standard, 21. 6. 2023)

Deshalb wurde auch Präsidentin Kraker über den Übergriff auf die Publizistin Bader informiert und um eine Stellungnahme ersucht. Es antwortete Christian Neuwirth, der Sprecher des Rechnungshofes:

„Herzlichen Dank für Ihr Mail. Frau Präsidentin Kraker hat sich im zitierten Fall deshalb geäußert, weil es um Grundsätzliches ging. Im Allgemeinen gibt sie jedoch keine Stellungnahme zu einzelnen, konkreten Vorgängen ab. Ich muss Sie daher um Verständnis bitten, dass dies auch hier so der Fall ist. Herzlichst

Mag. Christian Neuwirth
Büro der Präsidentin
Sprecher des Rechnungshofes“
(Christian Neuwirth, Sprecher des Rechnungshofes, Email, 4. 7. 2023)

Der Standard

Die österreichische Tageszeitung DerStandard berichtete ausführlich über die Causa Miklautz. Mit mehreren Beiträgen, auch von Gastautoren. Dazu zählte der Kommentar von Richter Oliver Scheiber: „Den Fall Miklautz für Reformen nutzen!“ (DerStandard, 24. 6. 2023)

Ich schrieb deshalb Harald Fidler, dem Ressortleiter Medien, um ihm einen Beitrag zum Fall der Publizistin Bader anzubieten:
„Auch die Leser von DerStandard sollten darüber informiert sein. Ich kann für DerStandard einen Originalbeitrag bieten“.
(Johannes Schütz, Email, 25. 6. 2023)

Nach nur 90 Minuten antwortete Harald Fidler:
„Herzlichen Dank für Ihr Angebot, ich leite es an die Kollegen weiter, die für Kommentare der anderen zuständig sind. Herzlich, Harald Fidler“
(Harald Fidler, Ressortleiter Medien, DerStandard, Email, 25. 6. 2023)

Die Antwort von Peter Mayr, er ist Redakteur Diskurs, folgte am  27. Juni. Demnach würde man andere Themen bevorzugen:
„Vielen Dank für Ihre Mail und das darin enthaltene Angebot. Ich muss Ihnen leider absagen. Wir richten unseren Blick einmal auf andere wichtige Themen. Außerdem habe ich sehr viele Beiträge schon vorliegen. Ich ersuche um Verständnis! Herzliche Grüße Peter Mayr“.
(Peter Mayr, Redakteur Diskurs, DerStandard, Email, 27. 6. 2023)

Allerdings bot ich Beiträge für DerStandard zu diesem Thema bereits im Februar 2015 an. Zu Enteignungen durch eine entwickelte Methode von Sachwalterschaft, auch zum Fall der Publizistin Bader. Nach mehreren Angeboten  antwortete Christoph Prantner als leitender Redakteur:
„Sehr geehrter Herr Schütz, besten Dank für das Angebot, ich bringe es leider nicht unter. MfG Christoph Prantner“.
(Christoph Prantner, DerStandard, Email, 17. 4. 2015)

Presseclub Concordia gab keine Antwort

Am 8. September gab es im Presseclub Concordia eine Pressekonferenz mit Andreas Babler, dem neuen Vorsitzenden der SPÖ. Er präsentierte die „Offensive für leistbares Wohnen“. Babler betonte, dass leistbares Wohnen ein „Grundrecht“ sei. Er wolle die Menschen vor der „falschen Politik“ der Regierung schützen.
(SPÖ-Pressedienst: SPÖ-Babler: „Leistbares Wohnen ist Grundrecht!“, 8. 9. 2023)

Zum Fall Alexandra Bader, die in Wien von einem Sachwalter aus ihrer leistbaren Wohnung offensiv vertrieben wurde, gab es vom Presseclub Concordia bedauerlicherweise keine Stellungnahme.  Generalsekretärin Daniela Kraus wurde drei Mal angefragt.

Im Zusammenhang mit der Causa Miklautz in Klagenfurt verurteilte der Presseclub Concordia die Vorgangsweise der Behörden unverzüglich in einer Stellungnahme:
„Wir verurteilen das Vorgehen und fordern das Justizministerium dringend auf, diese Missachtung der Pressefreiheit zu korrigieren“.
(Presseclub Concordia: Stellungnahme zur Causa Miklautz, 21. 6. 2023)

2005 gründete Kraus gemeinsam mit Andy Kaltenbrunner, Astrid Zimmermann, Matthias Karmasin und Alfred Noll, der auch als Anwalt von Florian Klenk bekannt ist, das Medienhaus Wien. Auch als Reaktion auf die Forderung nach einem Community-TV Wien und einer verstärkten Vermittlung von Medienkompetenz, die in den Jahren zuvor in Wien deutlich vorgetragen wurde. Kraus wirkte im Medienhaus Wien bis 2011 als Geschäftsführerin.

2019 wurde Kraus Geschäftsführerin des Presseclub Concordia. Ihre Vorgängerin war Astrid Zimmermann, die 1998 bis 2001 auch Vorsitzende der österreichischen Journalistinnengewerkschaft war, von 2014 bis 2016 Präsidentin des Österreichischen Presserats, seit 2021 Ombudsfrau des Presserats.

Seit 2019 ist Kraus auch Beirat des österreichischen Journalistinnenkongresses. Zu dieser Tätigkeit gab Kraus allerdings ein Statement:
„Am Journalistinnenkongress schätze ich die Möglichkeit zur Vernetzung, die Solidarität unter Medienfrauen“.
(Daniela Kraus, Österreichischer Journalistinnenkongress, www.journalistinnenkongress.at)

Reporter ohne Grenzen Österreich

Keine weitere Antwort erfolgte von Fritz Hausjell, dem Präsidenten von Reporter ohne Grenzen Österreich. Sein Schreiben vom 5. Juli wurde bereits veröffentlicht:

Auf der Suche nach der vergessenen Pressefreiheit:
Mit einer Korrespondenz mit dem Präsidenten von ROG Austria
Tabula Rasa, 8. 7. 2023
www.tabularasamagazin.de/johannes-schuetz-auf-der-suche-nach-der-vergessenen-pressefreiheit-mit-einer-korrespondenz-mit-dem-praesidenten-von-rog-austria

Links:

Anfrage an die österreichische Justizministerin Zadić:
Zur Verfolgung der Publizistin Bader
Tabula Rasa, 10. 8. 2023
www.tabularasamagazin.de/johannes-schuetz-anfrage-an-die-oesterreichische-justizministerin-zadic-zur-verfolgung-der-publizistin-bader

Der schwere Angriff auf die Pressefreiheit wird mit dem Zivilrecht geführt

Tabula Rasa, 9. 7. 2023
www.tabularasamagazin.de/johannes-schuetz-der-schwere-angriff-auf-die-pressefreiheit-wird-mit-dem-zivilrecht-gefuehrt

Justizministerin Zadić schlecht vorbereitet:
Karfreitagsbericht 2020
Tabula Rasa, 9. 4. 2020
www.tabularasamagazin.de/karfreitagsbericht-2020-aus-oesterreich-justizministerin-zadic-schlecht-vorbereitet

Über Johannes Schütz 107 Artikel
Johannes Schütz ist Medienwissenschafter und Publizist. Veröffentlichungen u. a. Tabula Rasa Magazin, The European, Huffington Post, FAZ, Der Standard (Album), Die Presse (Spectrum), Medienfachzeitschrift Extradienst. Projektleiter bei der Konzeption des Community TV Wien, das seit 2005 auf Sendung ist. Projektleiter für ein Twin-City-TV Wien-Bratislava in Kooperation mit dem Institut für Journalistik der Universität Bratislava. War Lehrbeauftragter an der Universitat Wien (Forschungsgebiete: Bibliographie, Recherchetechniken, Medienkompetenz, Community-TV). Schreibt jetzt insbesondere über die Verletzung von Grundrechten. Homepage: www.journalist.tel