Zum zivilrechtlichen Angriff auf die Publizistin Alexandra Bader. Ihr Vermögen und ihre Arbeitsunterlagen wurden von der Justiz konfisziert. Justizministerin Alma Zadić wird um eine Stellungnahme angefragt.
Die Publizistin Alexandra Bader gewann 2007 die Medienlöwin. Auszeichnung für mutigen Journalismus. Der Preis wurde von Maria Rauch-Kallat überreicht, die bis Januar 2007 als Bundesministerin für Gesundheit und Frauen wirkte.
Ein Jahr später, nach Recherchen über Korruption, wurde Alexandra Bader aus ihrer Wohnung abgeholt. Es gab keine strafrechtlichen Vorwürfe gegen Alexandra Bader. Der Angriff auf die Publizistin wurde zivilrechtlich durchgeführt. Es wurde ein Sachwalter eingesetzt, der ihr Vermögen übernahm. Er verkaufte die Eigentumswohnung der Publizistin. Ihre Unterlagen, Notizen und Dokumente wurden beschlagnahmt.
Das Verfahren auf Sachwalterschaft wurde im Bezirksgericht Favoriten eingeleitet. Alexandra Bader versuchte, auch gemeinsam mit ihrer Familie, den Sachwalter zu blockieren. Doch mit Beschluss vom 30. 8. 2010 (ON 136) wurde Christian Burghardt als Sachwalter bestellt.
Mit Schreiben vom 17. 9. 2010 erhob Alexandra Bader Rekurs gegen den Beschluss des Bezirksgerichts Favoriten. Sie betonte in der Sachverhaltsdarstellung, dass mehrere berufliche Optionen gegeben wären, eine Beendigung der Sachwalterschaft sei dafür erforderlich.
Über den Rekurs entschied das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien am 29. 11. 2010. Der Beschluss des LGZRS Wien bestätigte Christian Burghardt als Sachwalter. Alexandra Bader war zuvor regelmäßig als Publizistin tätig, auch mit kritischen Texten. Als Begründung für die Sachwalterschaft nannte das LGZRS Wien:
Es sei „die Kritikfähigkeit als herabgesetzt zu beurteilen„.
Auf dieser Grundlage verfasste Richterin Mag. Elisabeth Hartl-Pustelnik vom Bezirksgericht Favoriten am 7. 12. 2011 den Beschluss:
„Der Antrag der Betroffenen auf Einstellung des Sachwalterschaftsverfahrens war deshalb abzuweisen“.
(Richterin Elisabeth Hartl-Pustelnik, BG Favoriten, Beschluss vom 7. 12. 2011).
Bis jetzt konnte keine Verbesserung erreicht werden. Alexandra Bader wurde aus ihrer Wohnung vertrieben und ist gezwungen, ihre Texte im Untergrund zu schreiben.
Diese Fakten sind im Justizministerium bekannt.
Anfrage um Stellungnahme der Justizministerin
Die österreichische Justizministerin wurde um eine Stellungnahme zum Fall der Publizistin Alexandra Bader angefragt. Das Schreiben wurde an ihre Pressesprecher Clemens-Maria Sampl und Mathias Klein gesendet, per Email am 26. Juni und am 12. Juli, im Attachment auch als .pdf-Dokument zur Vorlage bei der Bundesministerin.
Bis jetzt erfolgte keine Antwort. Die Presseanfrage wird hier als Offener Brief veröffentlicht. Justizministerin Zadić und ihre Pressesprecher werden darüber informiert und nochmals um ein Statement ersucht.
Frau
Bundesministerin
Dr. Alma Zadić
Bundesministerium für Justiz
Presseanfrage:
Pressefreiheit und der Fall der Publizistin Alexandra Bader
Sehr geehrte Frau Bundesministerin,
Ich bin als Publizist tätig. Veröffentlichungen in deutschen Qualitätsmedien, u. a. The European, Huffington Post, Tabula Rasa Magazin, FAZ, Der Standard (Album), Die Presse (Spectrum), Medienfachzeitschriften.
In den vergangenen Wochen wurde ausführlich über den Fall Franz Miklautz berichtet. Im Zusammenhang mit dem Vorgehen der Staatsanwaltschaft Klagenfurt. In einer Stellungnahme erklärte das Bundesministerium für Justiz:
„Die Pressefreiheit ist ein unumstößliches Grundprinzip unserer Demokratie“.
Ich möchte Sie als Bundesministerin für Justiz deshalb auf den Fall der Publizistin Alexandra Bader aufmerksam machen.
Alexandra Bader wurde 2007 vom österreichischen Journalistinnenkongress mit dem Preis der Medienlöwin ausgezeichnet, für ihren mutigen Journalismus. Nur ein Jahr später wurde ihr Vermögen konfisziert und ihre Wohnung mit allen Arbeitsunterlagen übernommen. Auf Grundlage eines zivilrechtlichen Beschlusses des Bezirksgerichts Favoriten. Es gibt keine strafrechtlichen Vorwürfe gegen die Publizistin Bader.
Bedauerlicherweise wurde bis jetzt keine Verbesserung der Situation erzielt. Alexandra Bader wurde aus ihrer Wohnung vertrieben und schreibt ihre Texte im Untergrund.
Dazu veröffentlichte ich aktuell den Beitrag:
Solidarität mit der Publizistin Bader
Salto, 22. 6. 2023
Solidarität mit verfolgten Journalisten ist jetzt Thema. Da darf Alexandra Bader nicht vergessen werden. Sie wurde von der Justiz in Österreich angegriffen.
www.salto.bz/de/article/22062023/solidaritaet-mit-der-publizistin-bader
Ich bereite weitere Beiträge vor und ersuche dafür um Ihre Stellungnahme.
Mit freundlichen Grüßen
Mag. Johannes Schütz
Mag. Johannes Schütz
Wien, Austria (derzeit im Ausland)
Email: johannes.schuetz@…
www.journalist.tel
Parlamentarische Anfrage zum Fall Miklautz
Die NEOS sind mit 15 Mandaten im österreichischen Parlament vertreten. Am 30. Juni stellten die Abgeordneten der NEOS eine parlamentarische Anfrage zum Fall Miklautz:
„Anfrage der Abgeordneten Dr. Johannes Margreiter, Dr. Stephanie Krisper, Henrike Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Sicherstellung von Arbeits- und Kommunikationsmitteln eines Investigativjournalisten“.
Die NEOS stellten Justizministerin Zadić 48 Fragen zum Vorgehen der Justiz gegen den Blogger Miklautz.
Pressesprecher zum Termin der Beantwortung der parlamentarischen Anfrage
Ich fragte die beiden Pressesprecher der Justizministerin per Email am 11. Juli , wann die Antwort der Justizministerin auf diese parlamentarische Anfrage erfolgen wird?
Die Pressesprecher der Justizministerin bewiesen bei dieser Presseanfrage, dass sie rasch antworten wollen. Clemens-Maria Sampl antwortete am 12. Juli:
From: Sampl Clemens
To: Johannes Schuetz
Subject: Re: Presseanfrage: Parlamentarische Anfrage vom 30. Juni
Date: Jul 12, 2023
Sehr geehrter Herr Schütz,
die parlamentarische Anfrage wird – wie jede parlamentarische Anfrage die an uns gestellt wird – termingerecht beantwortet werden. Der jeweilige Zeitpunkt ergibt sich aus den rechtlichen Grundlagen des Interpellationsrecht und ist mWn auf der Homepage des Parlaments für die konkrete Anfrage ersichtlich.
HG Clemens Sampl
Schließlich meldete sich der zweite Pressesprecher Mathias Klein noch am 13. Juli mit dem exakten Datum:
From: Klein Mathias
To: Johannes Schuetz
Subject: AW: Presseanfrage: Parlamentarische Anfrage vom 30. Juni
Date: Jul 13, 2023
Sehr geehrter Herr Schütz,
Die parlamentarische Anfrage hat die Frist 30.08.2023 und wird bis zu diesem Zeitpunkt beantwortet werden.
MfG
Mathias Klein
Weitere Berichte zum Fall Bader
Über die parlamentarischen Anfragen werde ich berichten. Es sollte auch zur Verfolgung der Publizistin Bader eine parlamentarische Anfrage möglich sein. Die Recherchen zum Fall Bader werden fortgesetzt.
Autor: Johannes Schütz, 2023
Links:
Der schwere Angriff auf die Pressefreiheit wird mit dem Zivilrecht geführt
Tabula Rasa, 9. 7. 2023
www.tabularasamagazin.de/johannes-schuetz-der-schwere-angriff-auf-die-pressefreiheit-wird-mit-dem-zivilrecht-gefuehrt
Medienlöwin Alexandra Bader
Tabula Rasa, 5. 12. 2017
www.tabularasamagazin.de/32444-2