INSA-CONSULERE fragte: „Wie bewerten Sie rückblickend die von der Bundesregierung verordneten Corona-Maßnahmen insgesamt?“
43 Prozent der Umfrageteilnehmer bewerten die von der Bundesregierung verordneten Corona-Maßnahmen rückblickend insgesamt als eher angemessen und weitere 14 Prozent sogar als sehr angemessen (57 %, kumuliert). Jeweils 19 Prozent halten diese hingegen für eher bzw. sehr nicht angemessen (28 %, kumuliert). Drei Prozent können und zwei Prozent wollen sich dazu nicht positionieren.
Einzig die jüngsten Befragten (18 bis 29 Jahre) sind sich bezüglich der Angemessenheit der Corona-Maßnahmen uneinig: Jeweils 46 Prozent erachten diese für angemessen bzw. nicht angemessen. Bei allen anderen Altersgruppen überwiegt jeweils absolut-mehrheitlich der Anteil derer, die diese für angemessen halten (50 – 65 %).
Auch wenn sowohl Befragte aus dem Westen als auch aus dem Osten die Corona-Maßnahmen absolut-mehrheitlich als angemessen erachten, tun dies erstere öfter (58 zu 52 %). Ostbefragte befinden diese entsprechend häufiger für unangemessen (43 zu 37 %).
Sämtliche Schulabschlussgruppen halten die von der Bundesregierung verordneten Corona-Maßnahmen jeweils mehrheitlich für angemessen, wobei Befragte mit (Fach-)Hochschulabschluss dies deutlich am häufigsten so befinden (68 zu 49 – 54 %).
*25 Befragte ohne Schulabschluss, 13 Befragte noch in schulischer Ausbildung
Je weiter rechts sich die Umfrageteilnehmer im politischen Spektrum verorten, desto öfter halten sie die Corona-Maßnahmen für nicht angemessen: So steigt dieser Anteil von 28 Prozent bei Befragten links der Mitte bis auf 52 Prozent bei jenen rechts der Mitte. Der umgekehrte Trend lässt sich bei denjenigen beobachten, die diese als angemessen einstufen (von 69 auf 46 %). Insgesamt bewerten einzig Befragte rechts der Mitte die Corona-Maßnahmen absolut-mehrheitlich als nicht angemessen (52 %).
Anhänger der AfD halten die von der Bundesregierung verordneten Corona-Maßnahmen absolut-mehrheitlich für nicht angemessen (70 %). Wähler der Linke sind bezüglich ihrer Bewertung gespalten (50 % angemessen, 48 % nicht angemessen). Die restlichen Wählergruppen bewerten diese jeweils absolut-mehrheitlich als angemessen (71 – 78 %).