Interview mit Prof. Dr. Stephan Harbarth, Präsident des Bundesverfassungsgerichts: „Müssen den Staat immer wieder erklären“

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Prof. Dr. Stephan Harbarth ist Präsident des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) – dem höchsten Gericht in Deutschland. Der 51-jährige Jurist und Yale-Absolvent folgt in dieser Position auf Prof. Dr. Andreas Voßkuhle, dessen zwölfjährige Amtszeit im Mai 2020 endete. Harbarth ist Mitglied der CDU/CSU und war in der Zeit von 2009 bis 2018 Abgeordneter des Deutschen Bundestages. Er ist verheiratet und hat drei Kinder. Sven Lilienström, Gründer der Initiative Gesichter der Demokratie, sprach mit Prof. Dr. Stephan Harbarth über Demokratie, Grundrechte und die Frage, was eine gute Verfassungsrichterin beziehungsweise einen guten Verfassungsrichter ausmacht.

Herr Prof. Dr. Harbarth, die „Gesichter der Demokratie“ setzen sich für ein besseres Demokratieverständnis ein. Welchen Stellenwert haben Demokratie und demokratische Werte für Sie ganz persönlich?

Zunächst empfinde ich eine große Dankbarkeit, einer Generation anzugehören, die in einem demokratischen Deutschland aufwachsen durfte. Ein Blick zurück in unsere Geschichte zeigt: Das ist alles andere als eine Selbstverständlichkeit. Das am 23. Mai 1949 in Kraft getretene und seit der Wiedervereinigung für das gesamte deutsche Volk Wirklichkeit gewordene Grundgesetz hat sich als einzigartiger Glücksfall erwiesen. „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“, bestimmt Art. 20 Abs. 2 Satz 1. Das heißt: Die politische Willensbildung vollzieht sich vom Volk zu den staatlichen Institutionen hin und nicht umgekehrt. Ebenso erlangen die staatlichen Institutionen erst durch eine ununterbrochene Rückbindung ihres Handelns an die mehrheitlich getroffenen Entscheidungen die erforderliche demokratische Legitimation für die Ausübung von Hoheitsgewalt. Hinter diesem Prinzip steht zugleich ein Menschenbild: Die Bürgerinnen und Bürger bestimmen in Freiheit, aber auch in Verantwortung für sich selbst und für einander über die Regeln unseres Zusammenlebens. Sie sind der Staat, nicht „die da oben“, wie es gelegentlich formuliert wird.

„Think Tanks“ warnen seit Jahren vor einer schleichenden Erosion der Demokratie weltweit. Autokratische Systeme befeuern diesen Prozess. Ist unsere westlich geprägte Werteordnung in Gefahr?

Manche demoskopische Erhebung legt nahe, dass der demokratische Rechtsstaat westlicher Prägung unter Druck steht. Zugespitzt lässt sich formulieren: Der demokratische Diskurs wird als Zerstrittenheit, der sachliche Kompromiss als Ausdruck von Schwäche und Prinzipienlosigkeit gedeutet. Die vordergründige Effizienz autoritärer Systeme erscheint als Überlegenheit, der Hinweis auf rechtliche Bindungen und Schranken als Bedenkenträgerei. Wahr ist: Die Demokratie muss eine immer komplexer werdende Welt in komplexen Verfahren ordnen und bewältigen. Die so – nicht selten kompromisshaft gefundenen – Lösungen entziehen sich vereinfachender Erklärungsmuster. Die durch den gesellschaftlichen, aber auch den medialen Diskurs geweckte Sehnsucht nach Einfachheit und Eindeutigkeit kann durch den demokratischen Prozess häufig nicht gestillt werden – und darf dies vielfach auch nicht! Es ist daher notwendig, dass wir den Staat, seine Aufgabe und Funktionsweise immer wieder erklären.

Das Bundesverfassungsgericht genießt ein hohes Vertrauen bei den Deutschen – doch es gibt auch Kritik in Sachen Unabhängigkeit. Zu Recht? Warum brauchen wir das Bundesverfassungsgericht?

Als „Hüter der Verfassung“ stehen dem Bundesverfassungsgericht einerseits die Aufgaben eines Staatsgerichtshofs zu, der maßgeblich die Einhaltung der verfassungsmäßigen Kompetenzen der übrigen Verfassungsorgane im Verhältnis zueinander und im Verhältnis zwischen Bund und Ländern kontrolliert. Andererseits wacht das Bundesverfassungsgericht als Bürgergericht auch über die Einhaltung der Grundrechte. Jedermann kann sich im Wege einer Verfassungsbeschwerde an das Bundesverfassungsgericht mit der Behauptung wenden, durch die öffentliche Gewalt in seinen Grundrechten verletzt zu sein. Warum ist das so? Weil es auch in einer Demokratie eines Korrektivs gegenüber der parlamentarischen Mehrheit bedarf, um die Grundrechte der Einzelnen zu schützen. Andersfalls könnte sich die Demokratie in eine „Tyrannei der Mehrheit“ verwandeln, wie es Alexis de Tocqueville formuliert hat. Das Individuum ist also der demokratisch legimitierten Staatsgewalt unterworfen, aber es ist eine Staatsgewalt, die umgekehrt auch das Individuum zu achten hat. In seiner inzwischen fast 72-jährigen Geschichte hat das Bundesverfassungsgericht seine Unabhängigkeit ununterbrochen unterstrichen, indem es Parlament und Regierung Schranken aufgezeigt hat. Allerdings ist es nun einmal Aufgabe eines Gerichts, Streit zu entscheiden. Seine Entscheidungen können nicht allen gleichermaßen gefallen.

Apropos Vertrauen: In einer Umfrage von Infratest Dimap gaben zuletzt 80 Prozent an, großes Vertrauen in das BVerfG zu haben. Wie wichtig ist Ihnen eine gute Wahrnehmung in der Öffentlichkeit?

Der Maßstab für das Bundesverfassungsgericht ist allein das Grundgesetz. Es richtet sich bei seinen Entscheidungen weder nach politischen Opportunitäten noch nach Umfrageergebnissen oder gefühlten Stimmungslagen. Wenn erforderlich muss das Gericht auch unpopuläre Entscheidungen treffen und tut dies auch. Vielleicht liegt gerade hierin ein Grund für die anhaltend sehr hohen Vertrauenswerte, die dem Gericht in der Tat immer wieder bescheinigt werden. Mit dem Urteilsspruch ist es aber nicht getan. Der berechtigte Ruf nach der Verständlichkeit des Rechts gilt auch den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts. Die Verständlichkeit der Entscheidungen ist Grundvoraussetzung für deren Akzeptanz, aber auch für den in einer Demokratie legitimen kritischen Diskurs über sie. Das Bundesverfassungsgericht sieht sich daher in der Verpflichtung, seine Entscheidungen der Öffentlichkeit bestmöglich zu erklären. Einer anzustrebenden einfachen Allgemeinverständlichkeit sind freilich durch die immer weiter zunehmende Komplexität der zu würdigenden Sachverhalte natürliche Grenzen gesetzt.

Während einer Rede sagten Sie kürzlich, die Anonymität des Internets befördere die Verrohung. Wie meinen Sie das? Wie kann im Netz der Spagat zwischen Regulierung und freier Meinungsäußerung gelingen?

Bei allen positiven Seiten des Internets und sozialer Medien gilt doch: Die Anonymität und Pseudonymität, die Distanz zum Gegenüber befördern teils auch eine gewisse Verrohung und Enthemmung im Kommunikationsverhalten. Der „Erfolg“ eines Beitrags verhält sich nicht selten proportional zum Ausmaß der durch ihn bewirkten Emotionalisierung, was die Verbreitung von Schmähungen begünstigt. Es gilt also die Freiheiten und die Möglichkeiten, die das Internet ohne Zweifel bietet, zu schützen, aber auch über Regeln für den Umgang miteinander im Internet intensiv nachzudenken und sie um- und durchzusetzen. Das Internet ist kein rechtsfreier Raum und darf es auch nicht sein. Hier ist in erster Linie die Politik gefordert, Probleme zu identifizieren und Lösungen zu entwickeln. Es bedarf aber auch jenseits aller rechtlichen Vorgaben einer gesellschaftlichen Besinnung auf die Notwendigkeit eines stilvollen Diskurses.

Das BVerfG besteht aus sechzehn Richterinnen und Richtern. Können Sie uns drei Eigenschaften nennen, die eine gute Verfassungsrichterin, einen guten Verfassungsrichter ausmachen?

Besonders wichtig sind juristischer Sachverstand, ein feines Gespür für das Leben und eine innere Unabhängigkeit gegenüber dem zu entscheidenden Fall und den an ihm Beteiligten. Ein weiteres kommt hinzu: In den beiden Senaten des Bundesverfassungsgerichts ringen jeweils acht Persönlichkeiten unterschiedlichster juristischer und biographischer Sozialisation miteinander und gemeinsam um das, was später als Konkretisierung von Verfassungsrecht auch mit Gesetzeskraft gelten soll. Die Entscheidungen sind weit entfernt davon, die eines Senatsmitglieds zu sein, sondern in der Regel von einer breiten Mehrheit oder Einstimmigkeit getragen. Auch deshalb entfalten sie Integrationskraft und tragen dazu bei, dass das Grundgesetz Bindekraft für unterschiedliche Lebensentwürfe von über 80 Millionen Menschen entwickelt. Dies erfordert von jedem Senatsmitglied die Bereitschaft, die Tiefe und Stärke der Position des Gegenübers zu durchdringen und die der eigenen zu überdenken, kurz: die Offenheit, sich selbst überzeugen zu lassen.

Herr Prof. Dr. Harbarth, unsere siebte Frage ist immer eine persönliche: Das Jahr ist noch jung. Gibt es etwas, was Sie sich für dieses Jahr vorgenommen haben? Was wünschen Sie sich für 2023?

Mit Blick auf die Ereignisse des vergangenen Jahres, insbesondere den Krieg in der Ukraine, teile ich mit wohl allen Menschen in unserem Land den großen Wunsch nach einer friedlicheren Welt.

Vielen Dank für das Interview Herr Prof. Dr. Harbarth!

Prof. Dr. Stephan Harbarth, LL.M.
Vizepräsident
Vorsitzender des Ersten Senats am Bundesverfassungsgericht

Quelle:: Initiative Gesichter der Demokratie

Über die Initiative Gesichter der Demokratie:

Mit über 120 prominenten Persönlichkeiten aus Politik, Wirtschaft, Medien und Gesellschaft sowie 1 Million Unterstützer*innen – darunter Staats- und Regierungschef*innen, Friedensnobelpreisträger*innen, die Chefredakteur*innen führender Leitmedien sowie die Vorstandsvorsitzenden global agierender DAX-Konzerne – befindet sich die Initiative Gesichter der Demokratie mittlerweile im sechsten Jahr ihres Bestehens.

Die Gesichter der Demokratie in alphabetischer Reihenfolge sind:

Reem Alabali-Radovan, Integrationsbeauftragte der Bundesregierung
Ashley Amegan, GNTM-Kandidatin 2021 und angehende Völkerrechtlerin
Jean Asselborn, Minister für auswärtige und europäische Angelegenheiten in Luxemburg
Inge Auerbacher, Überlebende des Holocaust
Dr. Thomas Bach, Präsident des Internationalen Olympischen Komitees (IOC)
Annalena Baerbock, Bundesministerin des Auswärtigen
Bärbel Bas, Präsidentin des Deutschen Bundestages
Bischof Dr. Georg Bätzing, Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz
Katarina Barley, Vizepräsidentin des Europäischen Parlaments
Gabriela Cuevas Barron, Präsidentin der Interparlamentarischen Union (IPU)
Dominik Bartsch, Repräsentant des UNHCR in Deutschland
Bischof Heinrich Bedford-Strohm, Ratsvorsitzender der EKD (2014-2021)
Holger Beeck, Vorstandsvorsitzender McDonald’s Deutschland
Jörg Biallas, Chefredakteur „Das Parlament“ und „Heute im Bundestag“
Stef Blok, Außenminister der Niederlande
Wolfgang Bosbach, CDU-Innenexperte
Dr. Peter Brandt, Historiker und ältester Sohn von Willy Brandt
Michael Bröcker, Chefredakteur bei „Media Pioneer“
Rolf Buch, Vorsitzender des Vorstandes der Vonovia SE
Tom Buhrow, Vorsitzender der ARD
Giovanni Buttarelli, EU-Datenschutzbeauftragter (2014-2019)
Stephan-Andreas Casdorff, Herausgeber „Der Tagesspiegel“
Dr. Piotr Cywinski, Direktor der Gedenkstätte Auschwitz-Birkenau
Shirin David, YouTube-Star und ehemalige DSDS-Jurorin
Moritz Döbler, Chefredakteur der „Rheinischen Post“
Prof. Dr. Douglas Elmendorf, Dekan der Harvard Kennedy School
Saskia Esken, Bundesvorsitzende der SPD
Georg Fahrenschon, Präsident des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes (DSGV)
Dr. Peter Frank, Generalbundesanwalt am Bundesgerichtshof
Leonard Freier, EX-RTL-Bachelor
Fabrice Fries, Präsident der Nachrichtenagentur AFP
Prof. Dr. Clemens Fuest, Präsident des ifo-Instituts
Yvonne Gebauer, Ministerin für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Thomas Geisel, Oberbürgermeister der NRW-Landeshauptstadt Düsseldorf (2014-2020)
Tom Gerhard, Schauspieler und Kölner Kultkomiker
Katrin Göring-Eckardt, Fraktionsvorsitzende von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Bundestag
Kolinda Grabar-Kitarović, Staatspräsidentin der Republik Kroatien
Thomas Greminger, Generalsekretär der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (2017-2020)
Maria Großbauer, Organisatorin des Wiener Opernballs
Christiane Grün, Managing Director der DACH-Region bei 3M
Prof. Dr. Rüdiger Hahn, Inhaber des Henkel-Stiftungslehrstuhls für Sustainability Management
Thomas Haldenwang, Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz
Dr. John Hamre, Präsident des Center for Strategic and International Studies
Prof. Dr. Stephan Harbarth, Präsident des Bundesverfassungsgerichts
John Harris, Co-Founder and Editor-in-Chief of POLITICO
Reiner Haseloff, Ministerpräsident des Landes Sachsen-Anhalt
Prof. Dr. Klaus Hasselmann, Klimaforscher und Physik-Nobelpreisträger 2021
Botschafter Dr. Christoph Heusgen, Vorsitzender der Münchner Sicherheitskonferenz (MSC)
LTG Ben Hodges, Ehem. Oberbefehlshaber der US-Landstreitkräfte in Europa
Reiner Hoffmann, Vorsitzender des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB)
Dr. Thorsten Hofmann, Verhandlungsexperte und Leiter des C4 Center for Negotiation
Katrín Jakobsdóttir, Premierministerin der Republik Island
Hans-Ulrich Jörges, Mitglied der stern-Chefredaktion
Jean-Claude Juncker, Präsident der Europäischen Kommission (2014-2019)
Dr. Bruno Kahl, Präsident des Bundesnachrichtendienstes (BND)
Kersti Kaljulaid, Staatspräsidentin der Republik Estland
Anja Karliczek, Bundesministerin für Bildung und Forschung (2018-2021)
Daniela Katzenberger, Kultblondine und Doku-Soap-Star
Fritz Keller, Präsident des Deutschen Fußball-Bundes (DFB)
Dr. Stephan Keller, Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Düsseldorf
Julia Klöckner, Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft (2018-2021)
Laura Codruța Kövesi, Europäische Generalstaatsanwältin
Dr. Hubertus Kolster, Managing Partner von CMS Deutschland
Ingo Kramer, Präsident der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA)
Annegret Kramp-Karrenbauer, Vorsitzende der CDU Deutschlands
Prof. Dr. Heyo Kroemer, Vorstandsvorsitzender der Charité
Dr. Norbert Lammert, Vorsitzender der Konrad-Adenauer-Stiftung und Bundestagspräsident a.D.
Martina Larkin, Head of Europe and Member of the Executive Committee of the World Economic Forum Davos
Armin Laschet, Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen (2017-2021)
Dr. Jürgen Linden, Vorsitzender der Gesellschaft zur Verleihung des Internationalen Karlspreises zu Aachen
Christian Lindner, Bundesminister der Finanzen
Christian Lutz, Vorstandsvorsitzender Deutsche Bahn AG
Heiko Maas, Bundesminister des Auswärtigen
Dr. David Magerman, Managing Partner bei Differential Ventures
Sandra Maischberger, Moderatorin und Fernsehjournalistin
Aiman Mazyek, Vorsitzender des Zentralrats der Muslime in Deutschland
Prof. Dr. Rudolf Mellinghoff, Präsident des Bundesfinanzhofs
Prof. Dr. Lamia Messari-Becker, Professorin für Gebäudetechnologie und Bauphysik
Ralf Martin Meyer, Polizeipräsident der Polizei Hamburg
Clover Moore, Oberbürgermeisterin von Sydney
Benigna Munsi, Nürnberger Christkind 2019/2020
Namika, Sängerin und Songschreiberin
Dr. Irfan Ortac, Vorsitzender des Zentralrats der Jesiden in Deutschland
Dr. Vjosa Osmani-Sadriu, Amtierende Staatspräsidentin der Republik Kosovo
Marina Owsjannikowa, Journalistin und Friedensaktivistin
Boris Palmer, Oberbürgermeister der Universitätsstadt Tübingen
Prof. Dr. Hans-Jürgen Papier, Staatsrechtswissenschaftler und ehemaliger Präsident des Bundesverfassungsgerichts
Dr. Ulf Poschardt, Chefredakteur der WELT
Prof. Dr. Heribert Prantl, Mitglied der Chefredaktion der Süddeutschen Zeitung
Ernst Primosch, Chief Executive Officer von Edelman Deutschland
Q2/Jahrgangsstufe 12 – Albert-Einstein-Gymnasium Kaarst
Gitanjali Rao, Kind des Jahres 2020 des „TIME“-Magazins
Carla Reemtsma, Mitorganisatorin von Fridays for Future
Alfred Theodor Ritter, Inhaber und Vorsitzender des Beirats der Alfred Ritter GmbH & Co. KG
Dr. Daniel Röder, Gründer Pulse of Europe
Annika Savill, Executive Head of the United Nations Democracy Fund (UNDEF)
Christin Schack, 3M Vice President & Managing Director Central Europe
Helga Maria Schmid, Generalsekretärin der OSZE
Dirk Schmitz, Vorstandsvorsitzender der BlackRock Asset Management Deutschland AG
Thomas Schnalke, Vorsitzender der Geschäftsführung des Düsseldorf Airport
Olaf Schubert, Comedian und Kabarettist
Martin Schulz, Kanzlerkandidat der SPD 2017
Dr. Josef Schuster, Präsident des Zentralrates der Juden in Deutschland
Erna Solberg, Prime Minister of the Kingdom of Norway
Dr. Friede Springer, Vorstandsvorsitzende der Friede Springer Stiftung
Prof. Dr. Anja Steinbeck, Rektorin der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf
Gabor Steingart, Gründer der Media Pioneer Publishing GmbH
Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, MdB und Vorsitzende des Verteidigungsausschusses
Dr. Johannes Teyssen, Vorsitzender des Vorstands der E.ON SE
Pia Tillmann, Schauspielerin und Influencerin
Sviatlana Tsikhanouskaya, Gesicht der Demokratiebewegung in Weißrussland
Prof. Dr. Andreas Voßkuhle, Präsident des Bundesverfassungsgerichts (2008-2020)
Dr. Jens Weidmann, Präsident der Deutschen Bundesbank und Mitglied des EZB-Rats
Dagmar Wöhrl, Investorin der VOX-Gründershow „Die Höhle der Löwen“
Joshua Wong, Gesicht der Demokratiebewegung in Hongkong
Hendrik Wüst, Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen
Brigitte Zypries, Bundesministerin für Wirtschaft und Energie

Die Gesichter des Friedens in alphabetischer Reihenfolge sind:

Wassili Archipow, Stabschef der 69. U-Boot-Brigade der Nordmeerflotte
Prof. Dr. Stefanie Bock, Geschäftsführende Direktorin des (ICWC)
Detlef Dzembritzki, Bundesvorsitzender der Deutschen Gesellschaft für die Vereinten Nationen (DGVN)
Sigmar Gabriel, Vorsitzender der Atlantik-Brücke
Alice M. Greenwald, Präsidentin und CEO des National September 11 Memorial and Museum
Dr. Gunnar Jeremias, Leiter der Interdisziplinären Forschungsgruppe zur Analyse biologischer Risiken an der Universität Hamburg
Vasfije Krasniqi Goodman, Überlebende des Kosovo-Krieges und Aktivistin
Miroslav Lajčák, OSZE-Vorsitzender 2019 und Minister für auswärtige Angelegenheiten der Slowakei
Prof. Dr. Volker Perthes, Direktor der Stiftung Wissenschaft und Politik (2005-2021)
Prof. Dr. Conrad Schetter, Wissenschaftlicher Direktor des „Bonn International Center for Conversation“ (BICC)
Dan Smith, Direktor des Stockholm International Peace Research Institute (SIPRI)