Die CDU-Fraktion im Thüringer Landtag hat heute eine Sondersitzung des Justizausschusses zur Staatssekretärsaffäre der Ramelow-Regierung beantragt. „Der Ministerpräsident hüllt seit Tagen den Mantel des Schweigens um die schwerwiegenden Vorwürfe des Landesrechnungshofs. Die Fragen von Journalisten zu veröffentlichen, ist noch keine Transparenz. Der Thüringer Landtag wird bisher komplett im Dunkeln gelassen. Trotz mehrfacher Aufforderung, ist der Prüfbericht bisher nicht vorgelegt worden, weshalb die Landesregierung dringend im Ausschuss aufklären muss“, erklärt der justizpolitische Sprecher der Fraktion, Stefan Schard. Zuvor war in den Medien bekannt geworden, dass der Rechnungshof die Einstellungspraxis von Rot-Rot-Grün bei den Staatssekretären anprangert. Demnach wurden 8 der 13 Spitzenbeamten untersucht. Im Fazit sagt der Rechnungshof laut Medienberichten unter anderem, dass in fünf Fällen nicht einmal die Mindestvoraussetzungen für eine Einstellung gegeben seien. Die Einstellungspraxis kennzeichnet die Behörde als „rechtswidrig“, „fehlerhaft“ oder „schlichtweg intransparent“.
„Die Staatskanzlei darf jetzt nicht kneifen und muss Antworten liefern. Wenn Herr Ramelow bei der Ernennung von Staatssekretären so eng an Paragraphen geblieben wäre, wie er jetzt daran hängt, um sein Handeln unter den Teppich zu kehren, dann hätte der Rechnungshof nicht ein so desaströses Zeugnis ausstellen müssen“, so der Justizpolitiker. Die CDU-Fraktion hat für den Ausschuss einen Katalog von 39 Fragen an die Landesregierung eingereicht. Dabei soll unter anderen geklärt werden, wie die Landesregierung die Bestenauslese gewährleistet, welche Befähigungsnachweise erbracht wurden, wer die fünf Staatssekretäre ohne Mindestvoraussetzung sind oder warum die Landesregierung eine Änderung des Laufbahnrechts anschieben will.
Schard: „Die Ramelow-Regierung hat bisher nicht entkräften können und wollen, dass sie systematisch fehlerhafte Einstellungen bei ihren Spitzenbeamten vorgenommen hat. Wir reden hier über mehr als eine Million Euro pro Staatssekretär, die dem Steuerzahler seit Amtsantritt von Rot-Rot-Grün an Schaden entstanden sein könnten. Darüber hinaus entstehen dem Land durch Pensionsansprüche im mittleren bis hohen einstelligen Bereich laufende Kosten. Das kann die Minderheitsregierung nicht weglächeln. Die bisher gezeigten Reaktionen zeigen vielmehr das fehlende Unrechtsbewusstsein bei der Minderheitsregierung. Wer in einer solchen Vehemenz mauert, hat offenkundig etwas zu verbergen.“