Sammelklage gegen Visa und Mastercard: Deutschen Unternehmen winken hohe Gebührenrückzahlungen 

die Londoner Kanzlei Harcus Parker reicht Klage gegen Visa und Mastercard ein – Erhobene Gebühren rechtswidrig

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PRESSEMITTEILUNG

  • Die Londoner Anwaltskanzlei Harcus Parker reicht Klage beim britischen Competition Appeal Tribunal (CAT) ein
  • Erhobene Gebühren rechtswidrig
  • Betroffene Unternehmen aus Deutschland zur Teilnahme aufgefordert

Im Namen einer Vielzahl von europäischen Klägern wurde bei einem spezialisierten britischen Wettbewerbsgericht eine Sammelklage gegen Visa und Mastercard eingereicht. Die Kläger fordern Schadensersatz für unrechtmäßige Gebühren.

Harcus Parker reicht Klage beim britischen Competition Appeal Tribunal (CAT) ein
Harcus Parker, eine im Vereinigten Königreich ansässige Anwaltskanzlei für Handelsstreitigkeiten, reichte die Klage gegen Visa und Mastercard ein. Der Fall wird vor dem Competition Appeal Tribunal (CAT), dem britischen Spezialgericht für Wettbewerbsfälle, verhandelt. Im Rahmen der Sammelklage fordert Harcus Parker eine Entschädigung für EWR-Unternehmen, denen für die Annahme von Zahlungen mit Firmenkreditkarten* sowie ausländischen Kredit- und Debitkarten multilaterale Interbankenentgelte (MIFs) in Rechnung gestellt wurden. Die CAT hat die Klage auf ihrer Website veröffentlicht.

Multilaterale Interbankenentgelte in illegaler Höhe 
Die Kanzlei Harcus Parker, die sich auf Gruppenklagen, Wettbewerbsklagen und Sammelklagen spezialisiert hat, gibt an, dass Visa und Mastercard die Banken gezwungen haben, MIFs in einer von beiden Großunternehmen festgelegten Höhe zuzustimmen, die „wettbewerbs- und rechtswidrig“ ist.

„Wir möchten sicherstellen, dass die betroffenen Unternehmen in der gesamten deutschen Wirtschaft angemessen entschädigt werden. Wir setzen uns für die Abschaffung rechtswidriger Interbankenentgelte ein. Sowohl der Europäische Gerichtshof als auch der Oberste Gerichtshof des Vereinigten Königreichs haben diese Verbrauchergebühren für Kredit- und Debitkarten verurteilt. Kläger in Deutschland werden feststellen, dass britische Gerichte ein hervorragender Ort sind, um wettbewerbsrechtliche Sammelklagen mit europäischer Relevanz einzureichen“, sagte Jeremy Robinson, Partner für Wettbewerbsrecht bei Harcus Parker.

„Die multilateralen Interbankenentgelten von Mastercard und Visa betreffen hauptsächlich deutsche Unternehmen in der Reise-, Gastgewerbe-, Einzelhandels- und Luxusbranche“, so Robinson.

Multilaterale Interbankenentgelte machen den größten Teil der Servicegebühren aus, die Banken von Unternehmen erheben, wenn Kunden mit ihrer Karte bezahlen. Bei Kartenzahlungen im Ausland werden in der Regel pro 100 ausgegebenen Euro bis zu 1,80 Euro Gebühren berechnet – Kosten, die von Unternehmen in ganz Europa getragen werden.

Seit 2015 sind die multilateralen Interbankenentgelte für Verbraucher durch EU-Recht auf 0,3 Prozent bei Kreditkartentransaktionen und auf 0,2 Prozent bei Debitkarten begrenzt. Diese Obergrenze gilt jedoch nicht für Kredit- und Debitkarten von Unternehmen oder für überregionale Transaktionen. Auf diese Umsätze wurden weiterhin Gebühren von bis zu 1,8 Prozent pro Transaktion erhoben. Diese MIFs für Firmen- und überregionale Zahlungen sollten nach Ansicht von Harcus Parker bei null Prozent liegen.

Unternehmen aus Deutschland zur Teilnahme aufgefordert
Deutsche Unternehmen mit einem vor Corona erzielten Jahresumsatz von 120 Millionen Euro oder mehr sind eingeladen, sich an der Forderung zu beteiligen. Unternehmen, deren Umsatz unter diesem Schwellenwert liegt, werden automatisch einbezogen, sofern sie keinen Widerspruch einlegen.

Der CAT wird voraussichtlich Ende 2022 oder Anfang 2023 die erste Runde des Verfahrens anhören und dann entscheiden, ob das Anliegen zur Verhandlung zugelassen werden kann.
Der Fall wird von einem Drittanbieter für Prozessfinanzierung, Bench Walk Advisors, finanziert und ist vollständig versichert.

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