Um schöne Bilder ist die Ampelkoalition selten verlegen. In dieser Woche kommt nun der „Doppel-Wumms“ gegen die Energiepreiskrise. 200 Milliarden Euro neue Schulden im WSF, dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds aus der Coronazeit, sollen die Preise für die Verbraucher soweit senken, dass die Zahlungsfähigkeit der privaten Haushalte ebenso wie die der Unternehmen aufrechterhalten bleiben kann.
Viel mehr als diese Absichtserklärung kommt auf den 5 ½ Seiten, auf denen das Vorhaben der Bundesregierung unter der Überschrift „Wirtschaftlicher Abwehrschirm gegen die Folgen des russischen Angriffskrieges“ beschrieben wird, nicht zum Ausdruck.
Mit 200 Milliarden Euro allein ist das Problem also nicht gelöst. Jetzt beginnt die Gesetzgebungsarbeit erst, und die Koalition darf von uns nicht erwarten, dass wir ihr eine voreilige Zustimmung in Aussicht stellen. Dafür sind in den letzten Monaten einfach zu viele handwerkliche Fehler passiert. Dafür sind in den letzten Wochen auch zu viele Widersprüche offenkundig geworden, etwa bei der Gasumlage, die bis einen Tag vor ihrem Inkrafttreten aufrecht erhalten wurde, obwohl die Verstaatlichung von Uniper bereits seit Wochen beschlossene Sache ist. Aber ein verstaatlichtes Unternehmen kann man nicht mit einer Umlage finanzieren, ansonsten wäre unsere Finanzverfassung auf den Kopf gestellt.
Strompreisbremse und Gaspreisbremse sind noch wesentlich komplexer als das Problem mit Uniper. Wo soll die Preisbremse gesetzt werden, bei den Verbrauchern unmittelbar oder auf einer der Handelsstufen? Strom und Gas folgen auch sehr unterschiedlichen Marktstrukturen. Gas ist ein internationales Handelsgut, und es besteht die große Gefahr, dass die heruntersubventionierten Preise gar nicht beim Verbraucher ankommen, sondern auf einer der Handelsstufen hängen bleiben. Ähnliche Erfahrungen mussten wir mit der Spritpreisbremse im Sommer machen, nur jetzt geht es um ganz andere Summen. Und deshalb muss der Schuss sitzen, sonst werden die Verwerfungen unübersehbar, bei den Unternehmen, bei den privaten Haushalten, aber auch im Staatshaushalt.
Wenn die Bundesregierung also schon diesen Weg geht, dann ist jetzt ein sehr sorgfältiges Gesetzgebungsverfahren erforderlich. Es fällt uns schon nicht leicht, der faktischen Umgehung der Schuldenbremse für die Jahre 2023 und 2024 zuzusehen ohne erneut das Bundesverfassungsgericht um die Klärung der Frage zu bitten, ob mit der einmaligen Kreditaufnahme und der mehrjährigen Auszahlung der Leistungen nicht das Jährlichkeitsprinzip der Haushaltsführung verletzt wird. Nun kommt es darauf an, den privaten Haushalten und den Unternehmen schnell zu helfen. Die öffentlich ausgetragenen Streitereien der Koalitionsfraktionen haben uns schon jetzt viel zu viel Zeit gekostet.
Quelle: MerzMail