Je mehr über das Verfahren des Verfassungsgerichts in Sachen Impfpflicht bekannt wird, desto deutlicher wird, dass es sich nicht um einen isolierten Ausrutscher handelt, begründet in schlampiger Arbeit der zuständigen Richter. Nein, das Problem ist, dass unser oberstes Gericht, seiner Aufgabe, das Grundgesetz zu schützen und die Bürger vor willkürlichem Missbrauch durch die Politik zu bewahren, nicht mehr nachkommt. Kein Wunder, wer mit der Flugbereitschaft zum Essen mit der Ex-Kanzlerin fliegt, der handelt nach dem Motto: „Wes Brot ich ess, des Lied ich sing.“
Schon die Tatsache, dass immer mehr Verfassungsbeschwerden einfach nicht angenommen werden, zeigt das Desinteresse der Richter, ihrer eigentlichen Aufgabe nachzukommen.
Im Falle der Impfpflicht hat der von Ex-Kanzlerin Merkel auf seinen Posten als Präsident des Bundesverfassungsgerichts gesetzte Stephan Harbarth, der gleichzeitig Vorsitzender des zuständigen Ersten Senats ist, bereits im Februar den Kern dessen verkündet, was in der gestrigen Pressemitteilung zum Beschluss steht. Impfungen seien hochwirksam, Ärzte und Pfleger, die sich nicht impfen lassen wollten, könnten sich ja einen anderen Beruf suchen. Davon wollten Harbarth und Co. offensichtlich nicht abgehen, deshalb scheinen Sie die Argumente Der Kläger und die von ihnen eingereichten internationalen Studien, die etwas anderes besagen, nicht zur Kenntnis genommen zu haben.
Die Richter haben nur die Experten angehört, auf die sich die Regierung gestützt hat. Eine Prüfung von deren Argumenten hat offensichtlich nicht stattgefunden.
Aber der Skandal geht noch tiefer.
Offensichtlich war den Richtern nicht ganz wohl, deshalb haben sie eine Ausstiegsklausel in Randnummer Rn. 167 aus der Impfpflicht ins Papier geschrieben:
“Allerdings kann eine zunächst verfassungskonforme Regelung später mit Wirkung für die Zukunft verfassungswidrig werden, wenn ursprüngliche Annahmen des Gesetzgebers nicht mehr tragen.”
Was bei der Veröffentlichung des Urteils übersehen wurde, ist, dass laut RKI die Bedingung für diese Ausstiegsklausel seit dem 5.5.2022 explizit erfüllt wird.
Die Urteilsbegründung bezieht sich auf den veralteten RKI-Sachstand vom 21.4.2022. Entgegen der Annahme der Richter, dass die Infektionsgefährdung der Ungeimpften nach wie vor als sehr hoch, für die Gruppen der Genesenen und Geimpften mit Grundimmunisierung als hoch und für die Gruppe der Geimpften mit Auffrischimpfung als moderat einzuschätzen sei (vgl. RKI, Wöchentlicher Lagebericht vom 21. April 2022), haben sich laut RKI die Daten inzwischen verändert. Die Infektionsgefahr ist seit mehreren Wochen für alle Gruppen gleich, für Geboosterte sogar noch geringfügig höher. Deshalb entfällt die Differenzierung nach Impfstatus laut RKI seit dem 5.5.2022.
Das heißt, das Bundesverfassungsgericht veröffentlicht einen Beschluss, der am Tag seiner Publikation bereits überholt ist.
Hätten wir noch eine Presse, die ihrer Aufgabe, die demokratischen Institutionen zu kontrollieren, nachkommen würde, wäre dieser Skandal spätestens eine Stunde nach Erscheinen des Beschlusses aufgedeckt worden. Hätten wir noch eine funktionierende Opposition, wäre die Forderung nach Ablösung der an diesem Beschluss beteiligten Richter noch in derselben Stunde erhoben worden.
Stattdessen wird die Öffentlichkeit informiert, als gäbe es am Beschluss nichts zu deuteln.
Es bleibt wie so oft den sozialen Medien überlassen, den Skandal aufzudecken. Das wird mit aller wünschenswerten Gründlichkeit gerade getan.
Die Macht der Gatekeeper ist bereits gebrochen. Ihre Lügen werden innerhalb einer Stunde entlarvt.
Quelle: Vera Lengsfeld