Der Hund ist bekanntlich der beste Freund des Menschen. Einen Freund gut zu behandeln, er-scheint evident. Es verbleibt reine Formalität, die Conclusio aus den Prämissen zu ziehen und damit den Syllogismus zu vervollständigen. Vielmehr gilt es, mit dem Inhalt dieser Binsen-wahrheit aufzuräumen. Wie leicht lässt sich die oben enthaltene Schlussfolgerung zurückweisen, wenn der Tiere (darunter auch Hunde) in wissenschaftlichen Experimenten gedacht wird[1].
Einen möglichen Ausweg, hin zu einer gesellschaftlich konsistenten Haltung gegenüber den „tierischen Freunden“, eröffnet der Moralphilosoph Tom Regan in seiner Monographie „The Case for Animal Rights“. Speziell im Kapitel 9.4 wendet sich Regan dem Gebrauch (Missbrauch) von Tieren in der Wissenschaft zu. Dabei verharrt Regan nicht auf der vermeintlich einfachen Position, nur für das moralische Recht der bereits in großen Teilen unseres Kulturraums lieb gewonnenen Hunde einzutreten. Er erweitert den Kreis sogar über die Säugetiere hinaus. Der Radius, welchen er dafür anlegt, sowie Teile seiner Moraltheorie „Rights View“ (beleuchtet unter dem Aspekt des Missbrauchs von Tieren in der Wissenschaft) werden Bestand der nachfolgenden Ausführungen. Ziel der vorliegenden Arbeit ist es daher, Regans Thesen im genannten Abschnitt 9.4 aufzugreifen, seine Gedankengänge nachzuvollziehen und kritisch zu werten.
Zu Beginn des Exzerpts bemüht sich Regan, seine Ausführungen zu strukturieren und teilt sie auf drei Hauptbereiche der Anwendung wissenschaftlicher Tierversuche auf, welchen er sich sukzessive zuwendet. Der dreiteilige Aufbau gleicht dabei einer Gradation, die sich inhaltlich in einer immer größer werdenden Diskrepanz zwischen Regans Position und der allgemein gesellschaftlichen Auffassung widerspiegelt.
- Der Einsatz von Tieren im Bildungsbereich
Der erste Oberpunkt fasst v.a. die Laborarbeit der Biologie-, speziell der Zoologiekurse der Universitäten, Hochschulen und Gymnasien zusammen. Als ehemaliger Hochschullehrer schätzt Regan selbstverständlich das Streben nach Wissen und neuen Erkenntnissen wert, auch in den Wissenschaften, die die Fauna als Gegenstand zählen. Seine Kritik zielt vielmehr auf die praktizierte Methodik; so schreibt er: „the value of knowledge does not by itself justify harming others, the less so when this knowledge is obtainable by other means“[2]. Implizit spielt Regan damit auf die Vivisektion an, die nicht notwendig sei, um Schülern/Studenten bloße Fakten über Anatomie oder Physiologie von Tieren zu vermitteln.
Regans wesentliche These lautet also: Das Sezieren von Tieren für die wissenschaftliche Lehre sei unnötig und illegitim.
Um die Aussage zu stützen, greift er drei mögliche Einwände vorweg. Der Erste verweist darauf, dass zwar das Sezieren zum Lernen von Fakten substituiert werden könne, aber wohl nicht, um die Studenten an der Erfahrung des Akts selbst teilhaben zu lassen. Da die schlechte Qualität des Gegenarguments für den geschulten Leser offenkundig ist, genügt es schlicht auf die Zirkularität des Unterfangens/auf den petitio principii hinzudeuten (vgl. S. 365).
Die zweite Gegenrede scheint kniffliger, richtet sie sich doch indirekt gegen die ungerecht-fertigte Klassifizierung von Tieren bezüglich des moralischen Status. Es wird behauptet: Selbst wenn es ungerechtfertigt sei, Säugetieren Leid zuzufügen, so zählen doch die meis-ten Versuchstiere in den wissenschaftlichen Kursen nicht zu dieser Klasse. Abgesehen da-von, dass der Wahrheitsgehalt des Arguments empirisch geprüft werden muss, so tangiert es dennoch ein profunderes Problem. Regan entgegnet zunächst, dass Nicht-Säugetiere nicht die Bestimmungen erfüllen, als „Subjekt eines Lebens“ zu gelten (vgl. Kapitel 8.5). Darunter versteht er das entscheidende Faktum, das allen Menschen und vielen Tieren gemein ist; nämlich ein Leben zu haben, welches das Individuum selbst betreffe. Wesentlich an der kurzen Erläuterung ist, dass Regan dieses Kennzeichen dem sonst üblichen obersten Charakteristikum des Menschen, seine Vernunftbegabung, vorzieht. Ferner müsse jedem „Subjekt eines Lebens“ (ob menschlich oder nicht) ein inhärenter Wert zugestanden werden. Ersteres wiederum impliziert den moralischen Anspruch, wohingegen der inhärente Wert eine notwendige Bedingung angibt[3]. Es lässt sich bereits eine gewisse Mensch-Tier-Egalität erkennen, welche moralische Grundrechte betrifft.
Nach diesem kurzen Exkurs plädiert Regan dennoch für den moralischen Status von Nicht-Säugetieren. Denn „ it is possible that many of these animals [nonmammalian animals] are conscious and capable of experiencing pain“[4]. Wie die Formulierung zeigt, kann Regan dem Einwand nur eine Vermutung entgegenhalten, die er aber dennoch verteidigt, wenn er schreibt: „Because we are uncertain where the boundaries of consciousness lie, it is not unreasonable to advocate a policy that bespeaks moral caution“[5]. Unter einer wissen-schaftstheoretischen Beleuchtung seines Vorgehens weist er die Beweislast zurück und bürdet seinen Gegnern auf, ihn, gemäß dem Falsifikationismus, erst mit einem überzeugenden Gegenbeispiel zur Revision seiner Hypothese bewegen zu können. Bei so großer Ungewissheit hält Regan die Konsequenzen seiner Vermutung für tragbarer, als mit unzureichendem Grund leichtfertig vielen Tieren einen moralischen Status abzusprechen. Es bleibt also zu konstatieren, dass der Einwand nur aufgeschoben, nicht aber aufgehoben ist. Indes wäre selbst ein Egalitarismus[6] zwischen Mensch und allen Tierarten nicht dem Vorwurf der Willkür entbunden und zudem unvorstellbar. Man bedenke nur minder komplex entwickelte Wesen wie Insekten, denen doch wohl kaum ein moralischer Status zugesprochen werden kann[7]. Es müssen demnach Kriterien angelegt werden (wie „Subjekt eines Lebens“, Vernunft, etc.[8]), welche Wesen klassifizieren. Die zwischen Moralphilosophen teilweise divergierenden, weil arbiträren Grenzziehungen bleiben schließlich von Kritik nicht gefeit[9], da sie nur eine spezifische Menge einzäunen.
Der daran anknüpfende dritte Kritikpunkt basiert auf der Idee des vorherigen und gibt eine Reaktion auf die zuvor von Regan aufgestellte Hypothese wider. Jemand könnte wohl der festen Überzeugung sein, dass Frösche (als Beispiel für ein Non-Säugetier) keinen moralischen Wert haben. Der Protest mag für Regan kein Einzelfall, vielmehr ein gesellschaftliches Phänomen sein. So sieht er die Attitüde des Einzelnen als Ergebnis der Akkulturation (vgl. S. 367). Die übernommenen Traditionen und Vorstellungen zu Tieren liegen dann teilweise in Zwietracht mit seiner Moraltheorie. Symptome der ‘tierfeindlichen Kultur‘ finden sich im Burger-Laden, bei Stierkämpfen oder dem kommerziellen Walfang.
Wieso er sich anschließend auf Kant stützt, bleibt fraglich. Entgegen des amerikanischen Moralphilosophen würde Kant nur indirekt für die Rechte der Tiere plädieren[10]. Als Vorreiter der Tierrechtsbewegung kann man Kant –unter dem Gesichtspunkt seiner eigenen deontologischen Ethik, die gerade den Beweggrund hervorhebt- nicht begreifen. Dementsprechend waghalsig ist Regans Versuch, Kants Ideen für seine Zwecke fortzuspinnen. Jedenfalls stellt Regan die Relation auf, dass aus der Grausamkeit gegenüber manchen Tieren sich die Neigung entwickle, allgemein grausam zu Tieren zu sein (S. 368). Es gibt dazu zweierlei anzumerken. Zunächst geht er damit nicht auf Kant ein (weil sich sonst eine Diskrepanz zwischen den Standpunkten aufzeigen würde). Weiterhin ist die Bedingung in der von Regan eingeführten Relation nur notwendig, nicht aber hinreichend. Dennoch genügt es, um auf die festgefahrenen Normvorstellungen hinzuweisen, die den Menschen und seine Nutzenorientierung in den Mittelpunkt stellen, worunter Tiere oft Leid ertragen müssen. Ein Umdenken in Richtung der „Rights View“, nämlich die Würde von Tieren anzuerkennen, bleibe gefordert. Zumindest im Umfeld von Laboratorien in Schulen und Universitäten müsste das Postulat in vielen Fällen Gehör und Zustimmung finden[11].
- Toxikologie
Größerer Widerstand könnte sich Regan beim zweiten großen Bereich entgegenstemmen, dem Einsatz von Tieren in der Industrie, an denen die Inhaltsstoffe von Produkten vor der Markteinführung getestet werden, um der Gefahr zu entgehen, für Menschen potenziell giftige Produkte anzubieten. Die Maxime der Industriellen ist also gutgläubig interpretiert, Menschen vor Risiken zu bewahren oder (zynisch-) ökonomisch interpretiert, negative Faktoren auf den Absatz zu unterbinden. Auch innerhalb dieses Abschnitts bemüht sich Regan um strukturelle Exaktheit. Er teilt das Feld in Therapeutika und Non-Therapeutika auf. Erstere bezeichnet er als drugs, die Gebrechen lindern oder gar heilen können, Letztere als products, unter denen alle anderen auf toxische Verunreinigung getesteten Erzeugnisse gefasst werden (z.B. Pestizide, Chemikalien, Haarsprays, etc.).
- In der Erörterung des Komplexes um products stützen sich Befürworter von Tierversuchen auf die tradierte Vorstellung, dass menschliches Leid (unverhältnismäßig) stärker gewichtet wird als die Qualen von Tieren (selbst als die Summe von Leiderfahrungen der Versuchstiere). Nach dem Tenor dürfen also Tests an Tieren durchgeführt werden, um das Risiko einer toxischen Schädigung von Menschen zu minimieren. Doch Regan macht auf die Crux in der Darstellung aufmerksam. Zunächst müsse die Kausalkette beleuchtet werden. Diese bleibe mit Tierversuchen einerseits und dem verminderten Risiko für den Menschen andererseits unvollständig. Letzteres folgt indirekt, Ersteres direkt aus der Entscheidung, ein neues Produkt einzuführen[12]. Selbst wenn dann die Tierversuche durch das anderenfalls erhöhte Risiko von menschlichem Leiden gerechtfertigt werden könnten (Regan würde es ablehnen), „it would not follow that the decision [!] to develop and market the product is justified“[13]. Es sei ungültig, für die Entscheidung der Produktentwicklung ebenfalls das potenziell menschliche Leiden als Rechtfertigungsgrund anzuführen, da dieses bereits die Einführung des Produkts voraussetzt (vgl. S. 373).
Unabhängig von der sequentiellen Abfolge gelte allgemein die These: Es sei un-zulässig, Tiere Leiden auszusetzen, nur um das Risiko zu reduzieren, das sonst auf den Menschen beim Kauf neuer Produkte ausgehen würde. Erstens degradiere jene Ein-stellung Tiere zu Mitteln zum Zweck für andere (Anlehnung an Kants Terminologie), nämlich zum Mittel, das dem menschlichen Nutzen dient. Zumindest bei den Tieren, die Regan als „Subjekte eines Lebens“ fasst, verletzt die Präferenz von menschlichen Interessen zulasten tierischer die moralischen Grundrechte dieser Wesen[14].
Zweitens hebt er jetzt nicht die Gemeinsamkeiten von Mensch und Tier hervor, sondern betont ihre Unterschiede. Es sei nicht ausreichend nachgewiesen, dass für Tiere (un-)giftige Substanzen auch für den Menschen (un-)schädlich sind. Das Implikationsverhältnis erscheine daher ungewiss, was er mit einem Beispiel zu untermauern versucht (S. 371).
Schließlich lasse drittens das breite Angebot an bereits auf dem Markt erhältlichen products wohl das Bedürfnis nach zusätzlichen, gleichartigen Erzeugnissen sinken (vgl. S. 373). Zumal kein Konsument Leid davontrüge, falls ihm immer neuere products vorenthalten blieben; und selbst wenn der Mensch sich nicht freiwillig in Verzicht übte, so würde doch das Leid der Tiere bei vorgeschalteten Tests überwiegen. Allerdings klammert Regan dabei schlicht die Interessen der Industriellen aus (die vernachlässigbar seien), aber auch den technologischen Fortschritt[15].
Der höchste Stellenwert kommt dem erstgenannten Punkt zu, da er einzig den Miss-brauch von Tieren in der Industrie explizit als moralisch falsch bloßstellt, indem er auf die Schändung der Grundrechte von Labortieren verweist. Regan zieht den Schluss, dass entweder nach nichttierischen Alternativen gesucht wird, oder die pflicht-bewussten Konsumenten zum Boykott des Teufelskreislaufs aufgerufen sind (S. 376).
- Parallel eröffnet sich der Diskurs um drugs, allerdings mit dem entscheidenden Unterschied, dass die Gesellschaft hier einen größeren Nutzen aus Tierversuchen zieht. Folglich hat Regan einen schwereren Stand inne, sich mit seinem Rechteansatz zu be-haupten. Die Pharmaindustrie beruft sich, wie ihre Kollegen in 2.1, auf das höher-wertigere Leidempfinden von menschlichen Wesen. Sie kann dabei auf einen breiten Zuspruch aus der Gesellschaft bauen, weil einerseits viele die Ansicht teilen und an-dererseits mit Therapeutika unmittelbar die körperliche Verfassung, gar menschliches Leid assoziiert wird[16]. So seien medikamentös behandelte Menschen einem größeren Risiko ausgesetzt, gravierenden Schaden zu nehmen, falls die Präparate nicht zuvor an Tieren auf Toxika geprüft wurden (S. 377). Doch Regan geht es nicht darum, Patienten mit der Einnahme von ungeprüften Medikamenten schlechter zu stellen.
Seine These besteht in dem Verweis auf ein Unrecht, das nicht durch die Folgen eines Szenarios ausgeräumt werden kann: Risiken seien moralisch nicht auf Wesen übertragbar, die sie nicht freiwillig zu aufnehmen bereit sind (S. 377). Regan bringt ein Beispiel dafür vor. An dem Exempel des Drachenfliegens (vgl. S. 377) ist die Tatsache hervorzuheben, dass ausschließlich Menschen involviert sind und dass es überzeugend wirkt. Regan unternimmt nun den Analogieschluss aufgrund der Überlegung, dass „to minimize the risks humans who use new drugs would run by testing them on animals is morally no different“[17]. Abhängig ist die Gültigkeit des Analogismus davon, ob Fall A (Tierexperimente in Pharmaindustrie), im Hinblick auf Regans These, ausreichende Ähnlichkeit mit Fall B (Drachenfliegen) hat und damit, ob Menschen und Tieren gleichermaßen ein Wille und moralische Grundrechte zugestanden werden. Er baut also auf der wichtigen Prämisse auf, die eine zentrale Forderung der „Rights View“ darstellt.
Da schließlich (empfindungsfähige) Tiere es vermeiden, Leiden zu ertragen, müsse die Anwendung von Tierexperimenten für pharmazeutische Zwecke eingestellt werden. Zwar behaupten Kritiker zurecht, dass Tiere kein Einverständnis für Experimente eindeutig abgeben/abstreiten können; so ist die Beobachtung aber nicht zu verwechseln mit der Leugnung ihres Willens (vgl. S. 381)[18]. Unkritischer bezieht Regan bei sich freiwillig für Experimente gemeldeten Menschen Stellung (vgl. S. 379). Seine Bedenken richten sich mehr an daraus resultierenden sozialen Spannungen, als an der Gefährdung menschlichen Lebens durch Giftstoffe aus.
Andere Intuitionen wie der Verweis auf teure Tierhaltungskosten in Laboren einerseits oder der Nennung von Alternativen wie Gewebe- und Zellkulturen andererseits, überzeugen als bloße Schlagwörter wenig. Deshalb weist er schließlich die Bürde auf der Suche nach Auswegen an die Wissenschaftler ab und verbleibt mit dem Appell: „It [the rights view] places the scientific challenge before pharmacologists and related scientists: find scientifically valid ways that serve the public interest without violating individual rights“[19].
- Wissenschaftliche Forschung
Mit dem letzten Hauptbereich, der wissenschaftlichen Forschung, gipfelt die Abhandlung gleichzeitig in dem größten Widerstand, der Regans Position zu Tierexperimenten entgegengebracht wird. Der Unmut schnürt sich in der Annahme, dass der wissenschaftliche Fortschritt mit einem Verbot von Tierversuchen zum Erliegen käme (vgl. S. 382). Regan hält die Befürchtung nicht nur für übertrieben, sondern weist die Haltung pro Tierexperimenten mit drei Einwänden (vgl. S. 386) ab. Die erste Entgegnung greift die Legitimation durch den starken Rückhalt aus der Gesellschaft an. Mit der Berufung auf Humes Gesetz dürfe nicht eine normative Aussage (das Soll) aus einer deskriptiven Fest-stellung (das Sein) abgeleitet werden: „[…] just because most people think the dog should be treated as described [allusion to the practice of using animals in harmful research], assuming that most do so, it does not follow that most people think well in this case“[20].
Im Fokus des Zweiten liegen die Moralprinzipien. Diese sollen durch erfüllte Kriterien, wie Präzision, Konsistenz und Konformität mit Intuitionen, die rationale Grundlage für ein moralisches Urteil stiften[21]. Da der gesellschaftlichen Haltung zu Tieren eben kein konsistentes Moralprinzip zugrunde gelegt werden könne (man bedenke das von mir gewählte Einführungsbeispiel), bleibe ein Umdenken in Richtung des gültigen Rechteansatzes gefordert.
Und drittens dürfe die Abwägung in einer Extremsituation nicht zur Grundlage eines generellen Urteils gemacht werden. Bezogen auf die Tierethik handelt es sich beim Gebrauch von Tieren zum Zwecke der wissenschaftlichen Forschung in der Tat um eine Extremsituation. Hier ist der Extrempunkt erreicht, an dem die Kluft zwischen Tierrechtsaktivisten und gesellschaftlicher Norm ihre größte Ausdehnung entfaltet. Es obliegt nun die Durchführung eines indirekten Beweises der obigen These:
Tierexperimente sind ein Extremfall. Wenn Tiere zu Experimenten genutzt werden, dann werden ihre moralischen Grundrechte ignoriert. Also gelten moralische Grundrechte nicht! Der Widerspruch ist offenkundig, da Grundrechte die Bedingung erfüllen, absolut gültig zu sein. Der Beweis mag nun aus einem Grund gut und aus einem Grund schlecht gewählt sein.
Gut ist, dass die oben allgemein gehaltene These auf das Thema der Untersuchung bezogen wurde. Schlecht ist, dass eine Prämisse nicht aufgelistet wurde, nämlich der Dreh- und Angelpunkt der „Rights View“, dass Tiere einen moralischen Wert haben.
Auf diesen Kern lassen sich alle drei Hauptbereiche zurückführen. Daraus entspringen die einzelnen Thesen, die wiederum auf den gemeinsamen Nenner zu bringen sind: Es sei ungerechtfertigt, Tiere Leiden zuzufügen (egal ob der menschliche Nutzen daraus relativ groß ist, wie bei der wissenschaftlichen Forschung, oder relativ klein, wie beim Sezieren von Tieren zum Lernen bloßer Körperbaustrukturen)[22]. Der absolute Anspruch drängt eine klare Antwort auf die Frage auf, ob wir moralische Pflichten gegenüber Tieren haben. Deshalb solle die lexikalische Ordnung greifen, dass Wissenschaft ihren Erkenntnisdrang und die Orientierung zum Gemeinwohl der Bewahrung der individuellen Rechte von Subjekten unterordne (vgl. S. 393)[23]. Damit wäre wohl eine solide Basis auf dem Weg geschaffen, das Recht der Gerechtigkeit näher zu bringen[24].
[1] Dass solche Tiere Leiden ausgeliefert sind, ist wohl eher eine Binsenwahrheit und empirisch verifizierbar.
[2] Regan, Tom: „The Case for Animal Rights“, Berkeley/Los Angeles 1985, S. 365.
[3]Vielleicht komme der inhärente Wert auch Entitäten -wie Felsen, Flüssen oder Bäumen- zu, vgl. dazu: Regan, Tom: „Wie man Rechte für Tiere begründet“, In: Krebs, Angelika (Hg.): „Naturethik“, Frankfurt a. Main 1997, S. 44.
[4] Regan, Tom: „The Case for Animal Rights“, Berkeley/Los Angeles 1985, S. 366.
[5] Ebd.
[6] Moralische Grundrechte betreffend.
[7] Des Weiteren wäre allein aus pragmatischer Sicht der Schutz von Kleinstlebewesen nicht sicherzustellen.
[8] Solche Termini sind allerdings nicht objektivierbar bzw. messbar, was den Kern des angestoßenen Problems widergibt. Ferner ist Regans Kriterium „Subjekt eines Lebens“ nur ein Sammelbegriff für hinreichende Bedin-gungen (Bewusstsein bzw. Empfindungsfähigkeit, Erinnerungsvermögen, Erwartungen, etc.), die sich selbst als anthropomorph resümieren lassen. Befürworter der Tierrechtsbewegung fühlen sich gerade durch die genannten Gemeinsamkeiten bestärkt, ihre Position zu verteidigen.
Parallel würden sich auch auf der Zeitachse Probleme bei der Definition auftun. Mit welchem Reifestadium ist ein Embryo ein vollwertiger Mensch? Wann wird aus einem Zellhaufen ein Tier?
[9] Analoge Einwände können dem Speziesismus vorgeworfen werden, vgl. dazu: Singer, Peter: „Praktische Ethik“, Stuttgart 1994, S. 82-114.
[10] In Kants Vorstellung liegt der Schutz von Tieren in dem Motiv begründet, dass die Quälerei von Tieren sich auch in Grausamkeit zu anderen Menschen ausdrücken könne. Überspitzt formuliert, sei also der Wert des Tieres auf einen möglichen Nutzen für den Menschen reduzierbar.
[11] Wie bereits geschildert, sei das Sezieren von Tieren oft entbehrlich und provoziere daher keinen ernsthaften Interessenkonflikt.
[12] Vorausgesetzt das Bild wird zur Veranschaulichung auf die drei Komponenten vereinfacht.
[13] Regan, Tom: „The Case for Animal Rights“, Berkeley/Los Angeles 1985, S. 373.
[14] Wie bereits zuvor diskutiert, setzt sich Regan ebenso für die Würde anderer Tiere ein.
[15] Der technologische Fortschritt mag zwar für Haarsprays entbehrlich, aber für manche products, wie Chemikalien, sicherlich nicht unwesentlich sein.
[16] Wohingegen mit products der Konsument weniger Gebrechen verbindet und gerade bei Produkten des alltäglichen Bedarfs das Bewusstsein für Risiken eher abstumpft.
[17] Regan, Tom: „The Case for Animal Rights“, Berkeley/Los Angeles 1985, S. 378.
[18] Kleinkinder sind doch wohl ebenso unfähig, ihren Willen unmissverständlich zu äußern. Dennoch bedürfen gerade die Schwächsten in der Gesellschaft besonderen Schutz. Übrigens sind einfühlsame Menschen sicherlich in der Lage, den Willen von Kleinkindern und (höher entwickelten) Tieren zu interpretieren.
[19] Regan, Tom: „The Case for Animal Rights“, Berkeley/Los Angeles 1985, S. 381.
[20] A.a.O.: S. 386.
[21] Die Ideen und auch Schlagwörter wie ‘prereflective intuition‘ erinnern stark an Rawls´ Überlegungsgleichge-wicht, dessen Versuch, seine Moraltheorie „Gerechtigkeit als Fairness“ zu legitimieren. Weitere Gedanken hierzu finden sich bei: Rawls, John: „ Eine Theorie der Gerechtigkeit“, Frankfurt a. Main 1975, §§ 4, 9.
Inwieweit sich Regan wirklich von Rawls inspirieren ließ, bleibt hier offen. Weiterhin sind seine genauen Aus-führungen zu Moralprinzipien und Intuitionen nicht Teil dieser Arbeit. Dazu vgl.: Regan, Tom: „The Case for Animal Rights“, Berkeley/Los Angeles 1985, Kapitel 4.3ff.
[22] Dieses Urteil gilt aber nur im Kontext des herangezogenen Kapitels 9.4. Extremsituationen, die eine unmittel-bare Abwägung menschlichen Lebens gegenüber tierischem verlangen, werden somit nicht tangiert.
[23] Der kontraktualistische Ansatz ruft erneut Rawls Werk „Eine Theorie der Gerechtigkeit“ ins Gedächtnis. Rawls entwickelt darin zwei Grundsätze seiner Moraltheorie, die Ähnlichkeit zu Regans Vertrag zwischen Wissenschaft und Gesellschaft aufweisen. Vgl. dazu: Rawls, John: „Eine Theorie der Gerechtigkeit“, Frankfurt a. Main 1975, §§ 3, 11.
[24] Ein bereits zurückgelegter Wegabschnitt lässt sich im folgenden Auszug wiederfinden:
„Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Recht und Gesetz durch die vollziehende Gewalt und die Rechtssprechung.“
Art. 20a GG seit 1994, Ergänzung um „und die Tiere“ seit 2002.