Interview mit Aurelia Grigoriu, Bürgerrechtsbeauftragte der Republik Moldau

[Vorbemerkung]: Zunächst möchte ich betonen, dass ich mich beim Beantworten der Fragen auf menschenrechtliche Aspekte konzentrieren werde. Ich werde versuchen, politische Aspekte auszuklammern.

Die Republik Moldau gilt unter den östlichen Nachbarschaftsländern der EU als Vorzeigestaat. Ein Assoziierungsabkommen soll während des Gipfeltreffens zur Östlichen Partnerschaft im November 2013 zum Abschluss gebracht werden. Wie ist Ihrer Meinung nach der „Weg nach Europa“ Ihres Landes einzuschätzen?


Da sich die Republik Moldau dem Ziel verschrieben hat, einen demokratischen Rechtsstaat aufzubauen, sollte die strikte Einhaltung von Menschenrechten und Grundfreiheiten das elementare Grundprinzip darstellen. Dieses Prinzip schreibt vor, dass jeder Träger öffentlichen Amtes die Würde des Einzelnen und das Prinzip der Gleichheit als Rechtsgrundlage zu respektieren hat. Außerdem sollte es jedem Menschen möglich sein, Entscheidungen gegenüber einem unabhängigen und unbefangenen Gericht anzufechten.

Obwohl die Republik Moldau in diesem Bereich gewisse Fortschritte erzielen konnte, sind die demokratischen Institutionen sowie die Menschenrechtslage noch weit vom europäischen Standard entfernt. Menschenrechtsverletzungen sind in der Republik Moldau regelmäßig und auf allen Regierungsebenen zu beobachten. Zu den Hauptgründen zählen: die „Überkorruption“ des Justizwesens, der Mangel an „Good Governance“ in den Staatsstrukturen und das Fehlen einer unabhängigen Presse. Weder dem Gericht, noch der Polizei oder den Regierungsbehörden ist es möglich, den Schutz des einfachen Bürgers ausreichend zu gewährleisten.
Die EU ist bestrebt, die Integrationsbemühungen der Republik Moldau auf unterschiedliche Weise zu unterstützen, z.B. durch die Bereitstellung von Krediten und anderen Fördermitteln. Trotz dieser Bemühungen wird von der Gesellschaft keine Verbesserung der Situation wahrgenommen. Hinsichtlich des Lebensniveaus, der sozialen Absicherung, des Zugangs zum Gesundheitswesen und des Zugangs zu Bildungseinrichtungen ist die Lage besonders beunruhigend. Ungenügende und wenig durchdachte Reformmaßnahmen verschlechtern die Menschenrechtssituation
Die Verletzung von Menschenrechten durch den Staat gefährdet meiner Meinung nach den europäischen Integrationsprozess der Republik Moldau. Allerdings hoffe ich, dass sich die Situation in Zukunft verbessern wird.

Die EU steht ebenfalls mit Armenien in Verhandlungen zu einem Assoziierungsabkommen. Sind Sie unter Berücksichtigung der jüngsten Entwicklungen (bspw. die Debatte des Falls „Sahak Nikoghosyan“ im bayerischen Landtag, sowie Ihr jüngster Besuch des Landes während der Pan-Europäischen Konferenz) der Auffassung, dass Armenien für ein Assoziierungsabkommen mit der EU bereit ist?

Seit 1.Januar 2012 ist Aserbaidschan nicht-ständiges Mitglied im UN Sicherheitsrat und wird der Tradition von Menschenrechten in Europa gerecht. Wie ist im Vergleich die Menschenrechtssituation in Armenien?

Die Entwicklung und der Aufbau von demokratischen Strukturen bleibt ein langfristiges Ziel der postsowjetischen Staaten. Demokratiedefizite und Menschenrechtsverletzungen sind in diesen Ländern jedoch weiterhin zu beobachten. Neben den „frozen conflicts“ sind das Korruption, die rechtliche Immunität von Regierungsvertretern, das Vortäuschen demokratischer Prozesse, sowie gravierende Menschenrechtsverletzungen.
Aufgrund meines Armenienaufenthaltes ist es mir möglich, aus eigener Erfahrung zu sagen, dass es verfrüht wäre, von einer Anwendung europäischer Werte, wie der Rechtsstaatlichkeit, in diesem Land zu sprechen. Nationale Interessen stehen innerhalb des Landes und über die eigenen Landesgrenzen hinaus im Vordergrund.
Wir können noch so oft über Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte sprechen; dies ändert nichts an der Tatsache, dass Armenien gezeigt hat, dass Menschenrechte nicht respektiert werden. Zudem fehlt der Wille auf Seiten der Regierungsorgane, diese Situation zu verbessern – dies wird sich auch in naher Zukunft nicht ändern. Wie sonst wäre das Verhalten der armenischen Regierung und des Bürgerrechtsbeauftragten des Landes mir gegenüber, einer Frau und Bürgerrechtsbeauftragten eines fremden Landes, zu erklären?
Mit der Verfolgung meiner Person nach meiner Rede in Jerewan hat Armenien mutwillig gegen grundlegende Menschenrechtsprinzipien verstoßen. Berichte der armenischen Medien über die Notwendigkeit der Kontrolle von in Armenien einreisenden Juristen, Bürgerbeauftragten und anderen Rechtsaktivisten sprechen für sich. Solange die armenische Bevölkerung auf freie Meinungsäußerungen mit der Drohung bzw. Anwendung von körperlicher Gewalt reagiert, muss die Frage gestellt werden, ob das Land für ein Assoziierungsabkommen mit der EU bereit ist.
Ich nehme an, dass der Europarat seine eigene Schlussfolgerung ziehen wird. Zwischen dem Anschein der Umsetzung europäischer Werte auf der einen Seite und der eigentlichen Umsetzung europäischer Werte im alltäglichen Leben auf der anderen, muss unterschieden werden.
Zu meinem großen Bedauern ist die politische Führung und die Bevölkerung Armeniens noch weit von der Umsetzung europäischer Werte im alltäglichen Leben entfernt.

Wie würden Sie das Verhältnis zwischen Armenien und Aserbaidschan beschreiben? Einige Gebiete, die zu Aserbaidschan gehören, sind nun von Armenien besetzt. Die Vereinten Nationen haben mehrfach kritisiert, dass das Gebiet Bergkarabach und sieben angrenzende Regionen von Armenien besetzt gehalten werden. Was wäre Ihrer Meinung nach notwendig, um die ethnischen Konflikte zwischen Armenien und Aserbaidschan zu beenden?

[Vorbemerkung: Dieser Frage muss besonderer Aufmerksamkeit geschenkt werden. Auch bei dieser Frage werde ich menschenrechtliche Aspekte in den Vordergrund stellen.]

Es ist bekannt, dass die von der Mehrheit der europäischen Staaten unterzeichneten internationalen Dokumente, u.a. die Resolutionen des UN Sicherheitsrates, die Resolution der UN Vollversammlung (2008) und die „PACE Resolution Project“ (2013), eindeutig von der „Besetzung“ aserbaidschanischen Territoriums durch Armenien sprechen.
Um den Konflikt zu lösen, muss sich Armenien aus meiner Sicht spürbar für die Einhaltung von Menschenrechten einsetzen, die UN Resolutionen umsetzen und die territoriale Integrität Aserbaidschans – innerhalb der als UN Mitglied generell anerkannten Landesgrenzen – respektieren.

Wo liegen die zentralen Unterschiede zwischen der Republik Moldau und Armenien bei der Umsetzung europäischer Werte?

Der Hauptunterschied zwischen Armenien und der Republik Moldau ist meiner Meinung nach der folgende: Während die Republik Moldau bestrebt ist, sich sowohl national als auch international für die Umsetzung europäischer Werte einzusetzen, stellt Armenien seine rein nationalen Interessen über den europäischen Wertekanon und verstößt somit gegen demokratische Prinzipien und Menschenrechte.

Bitte beschreiben Sie die Erfahrungen, die Sie während Ihres Armenienaufenthaltes Anfang Juli 2013 gemacht haben.

Am 4 Juli 2013 habe ich in Jerewan auf der „Europäischen Konferenz zur Wissenschaft und Anwendung” („Europe-wide Scientific and Practical Conference”) eine Präsentation zum Thema „Europäischer Rechtschutzstandard und Grenzen staatlicher Befugnis“ („European Standards of Supremacy of Law and the Limits of the State Power”) gegeben. Der Titel meiner Präsentation lautete: „Menschenrechtsschutz und Anerkennung der Gebiete der „Frozen Conflicts““ (“Human Rights Protection and Respect on the Territories of Frozen Conflicts”.
Der europäische Standard zum Schutz von Menschenrechten ist in entsprechenden Rechtsnormen verankert, die in den Dokumenten der europäischen Gemeinschaft festgeschrieben sind und damit eine Umsetzung in jedem Fall garantieren. Auf dieser Grundlage habe ich es „gewagt“, Menschenrechtverletzungen in den Gebieten der „frozen conflicts“ zu identifizieren. Mein Ziel ist es, solche Menschenrechtverstöße zukünftig zu unterbinden, um ausschließlich friedliche Wege der Konfliktlösung zu gewährleisten.
In meiner Präsentation über Georgien, Aserbaidschan und Moldawien habe ich mich auf internationale Dokumente, auf Veröffentlichungen der „Promo-LEX Association“ und auf das Datenmaterial der internationalen Konferenz der „Academy of Public Administration“ unter Führung des Präsidenten der Republik Moldau (2012) bezogen. Meine Darstellung der armenischenAggressionspolitik gegenüber Aserbaidschan ist vollständig den 4 Resolutionen des UN Sicherheitsrates (Nr. 822 (1993), Nr. 853 (1993), Nr. 874 (1993) und Nr. 884 (1993)) sowie der Resolution Nr. 62/243 (März 2008) der UN Vollversammlung zu entnehmen.
Nach meiner Präsentation musste ich feststellen, dass das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit, einer der zentralen Bestandteile der Menschenrechte und Grundfreiheiten, in Armenien keine Anwendung findet. Noch während der Veranstaltung, die im Parlamentsgebäude stattfand, wurden mir politische Motive zur Verbreitung aserbaidschanischer Propaganda und Lügen unterstellt. (es sollte erwähnt werden, dass der Vize-Sprecher des armenischen Parlaments, E. Nagdalyan, die Teilnehmer aus über 30 Staaten dazu aufforderte, meine Präsentation im Beschlussdokument der Konferenz zu verurteilen. Dieser Aufforderung ist man nicht nachgekommen).
Desweiteren wurden Maßnahmen ergriffen, um mich für meine Rede „abzustrafen“. In meinem Hotelzimmer folgten Telefonanrufe mit der Androhung körperlicher Gewalt. Meine Facebookseite wurde mit Drohungen und Beleidigungen überschwemmt. In den armenischen Massenmedien wurden Fotos meiner Person und Artikel veröffentlicht, die zur Anwendung von Gewalt gegenüber allen Menschenrechtsaktivisten aufforderten. Die Ausreise aus dem Land wurde mir erschwert. Als mir der Fahrer den Transport zum Flughafen verweigerte, ließ mich V. Pops, Richter des Verfassungsgerichts der Republik Moldau und Mitglied unserer Delegation, in einer lebensbedrohlichen Lage zurück. Nur auf Drängen rumänischer (Rumänien als Mitglied der EU) und georgischer Diplomaten wurde mir die Ausreise gewährt. Die Lektion über „europäische Standards“ in Jerewan wird für mich eine unvergessliche bleiben.
Oft wird in Armenien die Rechtsstaatlichkeit bejubelt. Jedoch wird regelmäßig gegen die europäische Menschenrechtskonvention und andere internationale Übereinkommen, denen Armenien angehört, verstoßen. Als Mitglied der Menschenrechtskonvention hat sich Armenien der strikten Einhaltung von grundlegenden Menschenrechten verschrieben.

Artikel 1 – Verpflichtung zur Achtung der Menschenrechte
Artikel 10 – Freiheit der Meinungsäußerung
Artikel 14 – Diskriminierungsverbot
Artikel 2 Protokoll 4 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten – Freizügigkeit

Nach meiner Rückkehr haben mich weitere Drohungen erreicht. Auch von Armeniern mit US amerikanischer Staatsbürgerschaft – Bürger des Heimatlandes der modernen Demokratie. Die armenische Diaspora hat den Versuch unternommen, mich aus dem Amt zu entfernen. Entsprechende Behauptungen wurden der ständigen parlamentarischen Kommission für Menschenrechte und Ethik vorgetragen:

·Der Sprecher des moldawischen Parlaments Igor Corman verkündete: „Grigoriu caused damage to the country’s image“.
·Der Vorsitzende der parlamentarischen Kommission Misin erklärte: „the presentation of Grigoriu was unprofessional and doesn’t reflect the position of our country.“

Es stellt sich die Frage, ob diese Aussagen wirklich dem Parlamentssprecher und dem Vorsitzenden der Ethikkommission eines Landes zuzuschreiben sind, das die Resolutionen des UN Sicherheitsrates und der UN Vollversammlung unterzeichnet hat? Diese Resolutionen verurteilen die armenische Aggressionspolitik und erkennen die territoriale Integrität Aserbaidschans an. Die Mehrzahl der moldawischen Massenmedien ist der armenischen Berichterstattung gefolgt, ohne eine realistische Einschätzung der Situation vorzunehmen und ohne die internationalen Dokumente zu studieren, die meiner Rede in Jerewan zugrunde lagen. Die moldawische Presse, die meine moralische Integrität in Frage stellt, lässt jegliche Grundprizipen der selektiven Berichterstattung vermissen.
Die Beleidigungen, die ich über mich ergehen lassen muss, sind ein Angriff auf meine Würde und schädigen meinen Ruf.
Zu meinem großen Bedauern werde ich durch meinen Staat vor diesen Angriffen nicht geschützt. Die staatlichen Strukturen, deren verfassungsrechtliche Verantwortung darin läge, die Rechte seiner Bürger zu schützen – die Bürgerbeauftragten, die Regierung, das Parlament und der Präsident – haben sich gegen die Verstöße des Bürgerrechts durch Armenien nicht zur Wehr gesetzt. Auf der internationalen Ebene, zwischen der Republik Moldau und Armenien, wird die Verletzung von grundlegenden Menschenrechten gegen meine Person bewusst verschwiegen.

Welche Reaktionen erwarten Sie von den verantwortlichen deutschen / europäischen / internationalen Institutionen hinsichtlich des Vorfalls?

Ich möchte betonen, dass es Ziel meiner Präsentation in Jerewan gewesen ist, die internationale Gemeinschaft auf die Menschenrechtsverletzungen in den Gebieten der „frozen conflicts“ aufmerksam zu machen – vor allem hinsichtlich solcher Staaten, deren erklärtes Ziel es ist, Mitglied der „europäischen Familie“ zu werden. Meine Rede sollte als Aufruf zur friedlichen Konfliktlösung und Einhaltung von Menschenrechten verstanden werden.
Ich hoffe, dass die europäische und internationale Gemeinschaft das Verhalten Armeniens angemessen bewertet und zu dem Schluss kommt, dass Menschenrechte hinsichtlich meiner Person verletzt wurden und in meinem Heimatland weiterhin verletzt werden.
Zudem hoffe ich, dass meine Präsentation als Aufruf zur Umsetzung europäischer Werte verstanden wird. An oberster Stelle, in jeder Situation und für jede einzelne Person, sollte die Wahrung von Menschenrechten stehen.

Herzlichen Dank für das Gespräch, das Interview führte Dr. Stefan Groß

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