UFOs? Drohnen über Deutschland!

Der Luftkrieg der Zukunft ist schon lange Realität

Bild von Peter Lomas auf Pixabay

UFO’s – zumeist werden die „unidentifizierten Flugobjekte“ für technische Konstruktionen einer – möglicherweise außerirdischen – jedenfalls aber technisch weiterentwickelten Fremdzivilisation gehalten. Meist sind es aber durchaus irdische Geräte. Seit Mitte der achtziger Jahre findet in der militärischen Luftfahrt eine atemberaubende Weiterentwicklung unbemannter Flugkörper statt, die in ihrer Tragweite sowohl von der (wie stets gut desinformierten) Öffentlichkeit als auch von den am Thema interessierten UFO-Forschern weitestgehend unbemerkt blieb. Der Luftkrieg der Zukunft ist schon lange Realität – geführt wird er nicht länger mehr von hochbezahlten Kampfpiloten, sondern von Flugrobotern, hinter deren unscheinbarem Äußeren sich millionenteure Hochtechnologie verbirgt, welche sicherstellt, daß die Maschinen ihre tödliche Aufgabe auch erfüllen. 

Begonnen hat diese Entwicklung vor mehr als fünfzig Jahren, als Hitlers Ingenieure in Peenemünde – dem Gesetz des Krieges folgend, wonach man dem Gegner soviel Schaden wie möglich zufügen soll, ohne für die eigenen Truppen mehr als unbedingt nötig zu riskieren – die Vergeltungswaffe I konstruierten. V I war nicht mehr als eine Bombe mit Flügeln, angetrieben von einem simplen Staustrahltriebwerk und ausgerüstet mit einer Kreiselsteuertechnik. Von Rampen an der Küste des Ärmelkanals wurden diese frühen Flugroboter abgefeuert und nahmen Kurs auf die englische Insel.

Nach einer bestimmten, im voraus berechneten und einprogrammierten Zeit schaltete sich das Triebwerk automatisch ab und die Flügelbombe stürzte ihrem Ziel entgegen. Infolge ihrer relativ groben Steuerung konnte V I jedoch nicht gegen militärische Punktziele eingesetzt werden – sie diente vielmehr dem Einsatz gegen Flächenziele (englische Großstädte).

In den späten siebziger Jahren dann tauchten moderne Nachfolger der V I auf – die Cruise-Missiles. Dabei handelt es sich eigentlich um miniaturisierte, unbemannte  Düsenflugzeuge mit einer eingebauten Sprengladung, die von einer hochpräzisen Steuerungsautomatik gelenkt werden. Sie finden den Weg zum vorprogrammierten Ziel entweder durch elektronisches Abtasten des Flugweges, wobei ein ständiger Vergleich mit den vorher eingespeicherten Daten erfolgt, oder mit Hilfe der Satellitennavigation. Bei dieser Variante ist eine fast zentimetergenaue Steuerung möglich. Welche verheerenden Wirkungen diese modernen Flugroboter-Waffen haben, zeigte sich besonders deutlich in den beiden Golfkriegen, als die Amerikaner 1991 Cruise-Missiles erstmals in großem Umfang gegen den Irak einsetzten. Erinnert sei an die Bilder der Einschläge von solchen ferngelenkten Geschossen in die Belüftungsschächte irakischer Bunker, welche zum sofortigen Ausfall dieser Bastionen führten.

Im Unterschied zu Raketen, die mit mehrfacher Schallgeschwindigkeit hochfliegend auf ballistischen Bahnen ihr Ziel ansteuern, fliegen die hier beschriebenen Waffen aerodynamisch mit Flügeln und werden von kleinen Propeller- oder Düsentriebwerken angetrieben. Sie gleichen darin herkömmlichen Flugzeugen, unterscheiden sich von diesen jedoch durch ihre geringe Größe und vor allem dadurch, daß der Pilot durch eine ausgeklügelte Steuerungselektronik ersetzt wurde.

Diese neuartigen Flugsysteme lassen sich jedoch nicht nur als Waffenträger nutzen, sondern werden zumeist als Aufklärer in Krisen- und Kampfgebieten eingesetzt. Seit die Konfrontation der Großmächte einer Vielzahl lokaler, nichtsdestotrotz ebenso brisanter Konflikte – als Beispiele mögen die Kriege in Afghanistan und dem Irak dienen – gewichen ist, gewinnt diese Art der Verwendung von Flugrobotern zunehmend an Bedeutung. 

Man bezeichnet solche Systeme in der militärischen Fachsprache als Drohnen, RPV’s (Remotely Pilot Vehicles = ferngesteuerte Geräte) oder in letzter Zeit zunehmend auch als UAV’s (Unmanned Aerial Vehicles = unbemannte Fluggeräte). Für Aufklärungsmissionen besteht einerseits die Möglichkeit, diese Geräte  mit einer herkömmlichen Fernsehkamera auszustatten und die Filme nach der Rückkehr des Flugroboters auszuwerten. Nach diesem Prinzip arbeitet die auch seit längerer Zeit bereits von der Bundeswehr verwendete Drohne Canadair CL-289. Diese Drohne setzt die Bundeswehr seit 1990 ein. Sie wird von einem LKW aus mittels Raketentreibsatz gestartet. Während des Fluges erfolgt der Antrieb durch einen Turbo-Jet-Motor. CL-289 hat eine Reichweite von 250 km und überträgt ihre Aufnahmen direkt zur Bodenleitstation – dank der verwendeten Instrumente ist diese Drohne allwetter- und nachttauglich. Nach Abschluß der computergesteuerten Mission landet der Aufklärer im vorgesehenen Zielgebiet am Fallschirm. Zusätzlich dämpft ein Airbag den Aufprall am Boden. 

Vor allem die Streitkräfte der USA verfügen zudem über größere, mit hoch entwickelten Waffensystemen bestückte Exemplare. Mit Kampfdrohnen der Typen „Predator“ und „Reaper“ können große Gebiete gefahrlos aus der Luft überwacht und Raketen abgefeuert werden. Im Irak und
zunehmend in Afghanistan und Pakistan werden auf diese Weise regelmäßig Angriffe geflogen. Die Drohnen „Predator“ und „Reaper“ sind über acht Meter lang und haben eine Flügelspannweite von rund 14 Meter. Die Reichweite beträgt weit über 700 Kilometer. Kameras und Präzisions-Objektive der Drohnen übertragen via Satellit auch kleinste Ziel-Details in die Kommandozentralen in Nevada, Arizona, North-Dakota, Texas und Kalifornien. Fast immer werden sie unter größter Geheimhaltung
eingesetzt. Als Bewaffnung können die Drohnen zwei Präzisionsbomben oder auch Luft-Boden-Raketen des Typs „Hellfire“ mitführen. Diese Raketen waren ursprünglich als panzerbrechende Waffen für Kampfhubschrauber entwickelt worden. Nach dem Abschussbefehl fliegt die „Hellfire“ mit
Überschall auf ihr Ziel zu. Sie wird mithilfe eines Laserstrahls in das vorher „angeleuchtete“ Ziel gelenkt.

Der Iran, der nach eigenen Angaben ebenfalls über Drohnen aus eigener Produktion verfügt, meldete im Dezember 2011 die Kaperung einer US-Tarnkappen-Drohne des Typs RQ-170 Sentinel. Diese wurde Berichten zufolge schon beim Ausspähen des Verstecks des Terroranführers Osama
Bin Laden in Pakistan eingesetzt. (Quelle: dapd)

Bei aller sicherheitstechnischen und militärischen Notwendigkeit solcher Entwicklungen sollten jedoch die durchaus bestehenden Risiken des Mißbrauchs dieser Technik nicht außer acht gelassen werden. Die Flugroboter sind grundsätzlich nicht nur für militärische Einsätze geeignet, sondern können auch zur Überwachung der Zivilbevölkerung durchaus genutzt werden. Diese mögliche Vision ist ein Horrorszenario, das an Orson Welles „1984“ gemahnt – totale Kontrolle, immer und überall!

Daran arbeitet derzeit offenbar die deutsche Bundesregierung. Nach eigner Auffassung „revolutioniert“ sie damit  die zivile Luftfahrt: Unbemannte Flugsysteme sollen zugelassen werden. Das Reizwort „Drohnen“ wird bewusst gemieden. Es gab viel zu tun für den Bundestag in der letzten Sitzungswoche vor Weihnachten 2011. Die Regierungserklärungen zum Afghanistaneinsatz und dem Weltklimagipfel wurden im Plenum debattiert, auch die Parlamentsbeteiligung bei der Euro-Rettung stand auf der Tagesordnung. Für die Beratung der anstehenden Änderung des Luftverkehrsgesetzes blieb deshalb keine Zeit mehr: Die Reden zum Thema wurden ungehalten zu Protokoll gegeben.

Dabei verdient die unscheinbare Novelle durchaus die Beachtung der Volksvertreter. Denn unter Federführung von Verkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) plant die Bundesregierung nicht weniger als eine Revolution am Himmel über Deutschland. Das Gesetz legt den Grundstein dafür, dass künftig „bemannte und unbemannte Luftfahrtgeräte gleichberechtigt am Luftverkehr teilnehmen“, wie es im Entwurf heißt. Im Klartext: Das bisher gültige Verbot für im Fachjargon „Unmanned Aerial Systems“ (UAS) soll aufgehoben werden. Das Reizwort „Drohnen“, in früheren Entwürfen noch enthalten, wird in der Endfassung sorgsam gemieden.

Begründet wird die Notwendigkeit von Drohnen über Deutschland mit „dem weitreichenden technischen Fortschritt in diesem Bereich“. Neben der bislang schon gängigen militärischen Verwendung böten sich vermehrt auch zivile Einsatzmöglichkeiten an: Verkehrs- und Umweltüberwachung, Schutz von Pipelines, Feuerbekämpfung werden als Beispiele genannt. Langfristig sei „unbemannter kommerzieller Fracht- oder sogar Personenverkehr“ möglich. Auch für die Polizei kommen Drohnen in Betracht. Bislang setzen die Ordnungshüter lediglich mit Kameras bestückte Mini-Hubschrauber ein. Schon diese aufgemotzten Modell-Drehflügler aus dem Spielzeugladen mit begrenzter Reichweite und Flugdauer, die in jüngster Vergangenheit beispielsweise im Rahmen des Castor-Transports in Niedersachsen oder der Überwachung von Fußballspielen in Sachsen Verwendung fanden, lösten bei Bürgerrechtlern Proteste aus.

Das neue Gesetz nun soll den Betrieb von bis zu 150 Kilogramm schwerem Fluggerät ermöglichen. Eine noch größere „Betriebsmasse“ kann die Bundesregierung nicht im Alleingang regeln, dafür ist die Europäische Agentur für Flugsicherheit in Köln zuständig. Aber auch die 150-Kilo-Drohnen bringen eine Vielzahl ungeklärter Sicherheits- und Rechtsfragen mit sich. Soweit die Drohnen mit Kameras bestückt würden, müsse auch der Schutz der Persönlichkeitsrechte der Bürger berücksichtigt werden. Diese offenen Fragen sollen allerdings nicht im Luftverkehrsgesetz geklärt werden, sondern in den „einschlägigen untergesetzlichen“ Rechtsvorschriften. Im Klartexte bedeutet dies -– die Volksvertreter sollen den Betrieb von Drohnen grundsätzlich erlauben. Bei den brisanten Details haben die Abgeordneten dann allerdings nichts mehr zu sagen, die kann der Verkehrsminister allein regeln.

Noch kann sich die Bundesregierung aber nicht sicher sein, dass ihr „revolutionärer“ Plan so reibungslos wie bisher durchgeht. Nach der ersten, nur zu Protokoll gegebenen „Lesung“ des Gesetzes im Dezember befassen sich nun die Ausschüsse für Verkehr, Recht, Wirtschaft und Umwelt mit dem Entwurf. Bei der zweiten und dritten Lesung im Plenum dürfte die Debatte dann lebhafter ausfallen.
Schließlich hatte die Regierung dem Parlament 2009 noch versichert, beim Thema Drohnen gehe es „um bedeutsame Sicherheitsfragen, welche die Öffentlichkeit in großem Maße tangieren. Eine solche weitreichende Neuregelung hat eine Dimension, die nur auf Ebene des Gesetzes geregelt
werden kann.“

Sollten Sie also demnächst ein fliegendes Objekt sichten, das Sie nicht identifizieren können – es muß nicht der Controllator von den Plejaden (oder aus welchem Winkel des Universums auch immer) sein – möglicherweise wohnen Sie nur der Erprobung des neuesten Flugroboters bei, also: Smile – you’re on radar!

https://www.thomas-ritter-reisen.de

Literaturquellen

Pletschacher, Peter, Der geheime Krieg der fliegenden Roboter in PM, Heft 11/1994, München, 1994

Ripota, Peter, UFO’s, PM, Heft 6/1995, München, 1995

Ripota, Peter, Kornkreise – wer macht sie?, PM, Heft 7/1992, München, 1992

Unger, Walter, High Tech gewann den Krieg, hobby – magazin der technik, Nr. 5 – Mai 1991, Hamburg, 1991

Internet:
welt online 29.12.2011 – http://www.welt.de/politik/deutschland/article13787973/Ueber-Deutschland-sollen-schwere-Drohnen-fliegen.html

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Über Thomas Ritter 110 Artikel
Thomas Ritter, 1968 in Freital geboren, ist Autor und freier Mitarbeiter verschiedener grenzwissenschaftlicher und historischer Magazine. Thomas Ritter hat zahlreiche Bücher und Anthologien veröffentlicht. Außerdem veranstaltet er seit mehr als zwanzig Jahren Reisen auf den Spuren unserer Vorfahren zu rätselhaften Orten sowie zu den Mysterien unserer Zeit. Mit seiner Firma „Thomas Ritter Reiseservice“ hat er sich auf Kleingruppenreisen in Asien, dem Orient, Europa und Mittelamerika spezialisiert. Mehr Informationen auf: https://www.thomas-ritter-reisen.de Nach einer Ausbildung zum Stahlwerker im Edelstahlwerk Freital, der Erlangung der Hochschulreife und abgeleistetem Wehrdienst, studierte er Rechtswissenschaften und Geschichte an der TU Dresden von 1991 bis 1998. Seit 1990 unternimmt Thomas Ritter Studienreisen auf den Spuren früher Kulturen durch Europa und Asien.