Karfreitagsbericht 2020 aus Österreich – Justizministerin Zadić schlecht vorbereitet

Justizministerin Zadić bei der Amtsübergabe mit ihrem Vorgänger Clemens Jabloner (Pressefoto: Bundesministerium für Justiz / Christopher Dunker)

Kein Bekenntnis zu den Grundrechten. Zum dritten Mal wurden am Aschermittwoch führende Politiker aus Österreich über die Verletzung von Grundrechten befragt. Auch in diesem Jahr waren die Ergebnisse ernüchternd. Hier der Karfreitagsbericht mit den aktuellen Fakten.


In diesem Jahr erhielt die österreichische Justizministerin Alma Zadić einen Brief am Aschermittwoch.  Drei Tage zuvor tanzte sie noch am Juristenball, der in der Wiener Hofburg gefeiert wurde.  Ihr Amt trat die neue Justizministerin der Koalition mit den GRÜNEN am 7. Januar an.

Schon rund sieben Wochen später, am Faschingssonntag, konnte Justizministerin Zadić am Juristenball für Fotos posieren: Mit Brigitte Bierlein, die zuvor als eine eingesetzte Richterkanzlerin das Land führen sollte. Mit Christa Waldheim, der Tochter des ehemaligen Bundespräsidenten Kurt Waldheim. Mit Christian Pilnacek, dem gefürchteten Sektionschef des Ministeriums. Pilnacek wurde im April 2019 von der Leiterin der Korruptionsstaatsanwaltschaft noch mit einer Strafanzeige wegen Amtsmissbrauchs verfolgt, nachdem er ein Verfahren blockieren wollte. Am Juristenball traten die Repräsentanten des Justizministeriums als eine Einheit mit geschlossenen Reihen auf.

Der Brief am Aschermittwoch sollte Justizministerin Zadić einführen in den Ernst des Amtes. Es geht um ein Problem, das seit Jahren auf entschiedene Lösung wartet. Schwere Vorfälle wurden dokumentiertInsbesondere geht es um Verletzungen des Eigentumsrechts durch eine entwickelte Methode von Sachwalterschaft. Willkürliche Enteignungen werden durchgeführt, das gesamte Vermögen wird schlagartig übernommen, ermöglicht durch Amtsmissbrauch in der Richterschaft, der von den verantwortlichen Stellen im Justizministerium gedeckt wird.  Die Anfrage wurde veröffentlicht auf Tabula Rasa:

Brief am Aschermittwoch: An die österreichische Justizministerin
(Tabula Rasa Magazin, 27. 2. 2020)





Abteilung für parlamentarische Anfragen

Der Aschermittwochbrief wurde erkennbar von Thomas Sperlich, dem Kabinettschef der Justizministerin übernommen. Er leitete die Anfrage weiter, unverzüglich, am 27. Februar, um 13 .34 Uhr, mit dem kurzen Vermerk „Bitte um Veranlassung. Danke“. Die Weiterleitung erfolgte an die Abteilung III 1 des österreichischen Bundesministeriums für Justiz. Dort sollte vom zuständigen Beamten, einem Hofrat, die Bearbeitung erfolgen, damit die Bundesministerin die Anfrage beantworten kann.

Tatsächlich ist die Abteilung III 1 grundsätzlich für die Beantwortung einer solchen Anfrage zuständig. In dieser Abteilung des Bundesministeriums für Justiz werden auch die parlamentarischen Anfragen und die Anfragen der Volksanwaltschaft bearbeitet.  In der Geschäftsordnung wird diese Aufgabe der Abteilung III 1 klar definiert:

„Sicherstellung der Beantwortung bzw. Koordination von Anfragen des Parlaments und der Volksanwaltschaft sowie der Ausschussbetreuungen“
. Die Abteilung III 1 ist weiters die „ressortinterne Verbindungsstelle zu den parlamentarischen Untersuchungsausschüssen“.


Seilschaft für Enteignungen


Das Thema mit dem üblicherweise gewählten Titel „Missbrauch durch Sachwalterschaft“ war bereits mehrfach Gegenstand der parlamentarischen Anfragen an das Bundesministerium für Justiz.  So zeigte SPÖ-Mandatar Dietmar Keck in einer parlamentarischen Anfrage am 31. März 2011 sich empört:

„Nachdem die parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Keck und Genossen vom 22. September 2010 betreffend Sachwalterschaft (…) bedauerlicherweise unbefriedigend beantwortet wurde, werden weitere Darlegungen und Fragen (…) zu der Problematik Sachwalterschaft in Österreich im Allgemeinen und damit ausführlicher angesprochen.“
(Anfrage der Abgeordneten Keck, Dr. Jarolim und GenossInnen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Sachwalterschaftsmissbrauch und Sachwaltergeschädigte vom 31. 3. 2011).In seiner Anfrage stellte der Abgeordnete Dietmar Keck auch fest:

“Im Rahmen der Kritik wird u. a. von regelrechten Seilschaften unter Sachwaltern, Anwälten, Notaren, Ärzten, Psychologen und anderen Gutachtern gesprochen“.

Die Beantwortung der Anfrage erfolgte am 31. Mai 2011. Die Stellungnahme wurde von der damaligen Justizministerin Beatrix Karl verantwortet und brachte nicht das geringste Ergebnis. Die detaillierten Fragen nach „Klüngeleien“ und Amtsmissbrauch wurden nonchalant abgewehrt. Sogar die Einrichtung einer „zusätzlichen Beschwerdestelle für Geschädigte“ wurde von der Ministerin abgelehnt. Eine solche Beschwerdestelle sollte, in der Konzeption des Abgeordneten Keck, dafür sorgen: „dass Missstände nicht vom jeweiligen verantwortlichen Richter abgeschmettert werden“.

Abgeordneter Keck stellte ernsthafte Fragen:
Frage 8: „Wie viele Sachwalter wurden seit 2006 ihres Amtes enthoben?“
Frage 9: „Gibt es bereits rechtliche Untersuchungen in Sachen Amtsmissbrauch bei Sachwalterbestellungen gegen (…) Bezirksrichter?“.

Justizministerin Karl und die Abteilung III 1 des Justizministeriums reagierten mit einer faselnden Ausrede:
„Diese Fragen entziehen sich einer Auswertung durch die Verfahrensautomation Justiz. Eine wissenschaftliche Recherche dieses Ausmaßes würde aber den Rahmen einer parlamentarischen Anfragebeantwortung sprengen“.
(Beatrix Karl, Bundesministerin für Justiz, Anfragebeantwortung vom 31. 5. 2011)

Wären diese parlamentarischen Anfragen korrekt bearbeitet worden, so hätten die klaren Hinweise des Mandatars Keck bereits 2011 dafür sorgen müssen, dass jeglicher Missbrauch durch Sachwalterschaft deutlich und nachhaltig abgestellt wird. Bedauerlicherweise setzten die Abgeordneten Keck und Jarolim keine weiteren Initiativen.

Fragen sprengen den Rahmen

Auch Mandatare aller Oppositionsparteien stellten Anfragen im österreichischen Parlament, um die Problematik des Amtsmissbrauchs bei Sachwalterschaften in die Debatte zu bringen: FPÖ, GRÜNE, STRONACH, NEOS, BZÖ, LISTE PILZ.

Albert Steinhauser, Justizsprecher der GRÜNEN, stellte mehrfach parlamentarische Anfragen zu den aktuellen Daten bei der Sachwalterschaft.  Fünf Anfragen des Abgeordneten Steinhauser liegen vor, die er zwischen 2011 und 2016 stellte. Die Antworten fielen karg aus.  Danach verzichteten Abgeordneter Steinhauser und die GRÜNEN offenbar auf weitere Anfragen.

Die Fragen von Albert Steinhauser behandelten beispielsweise das Thema „Clearing“, das als eine Institutionalisierung vorgesehen wäre, um ein Verfahren auf Sachwalterschaft zu überprüfen und die Einstellung zu bewirken. Steinhauser fragte am 6. Juli 2012:
„Wie oft wurde in Clearingberichten (…) die Nichteinleitung/Einstellung des Sachwalterbestellungsverfahrens empfohlen“.
(Albert Steinhauser, Anfrage an die Bundesministerin für Justiz, 6. 7. 2012)

Auch in diesem Fall behauptete die Abteilung III 1 des Justizministeriums, dass eine solche Recherche nicht durchgeführt werden kann:
„Dazu stehen mir keine statistisch auswertbaren Daten zur Verfügung. Eine händische Auswertung im Einzelfall wäre mit einem unvertretbaren Aufwand verbunden.“
(Beatrix Karl, Bundesministerin für Justiz, Anfragebeantwortung vom 6. 9. 2012)


Damit wurde vermieden, dass Auskunft gegeben wird, ob Sachwalterschaft überhaupt durch die sogenannten „Clearingstelle“ abgewehrt werden kann oder diese Instanz nur eine reine Alibifunktion darstellt, um richterliche Willkür besser zu legitimieren.


Ungenügend vorbereitet


Die katastrophalen Leistungen der Abteilung III 1 bei der Bearbeitung von parlamentarischen Anfragen sind seit Jahren klar erkennbar.  Die Art dieser Antworten kann nur als skandalös bezeichnet werden.  Die Abteilung III 1 wollte offenbar vorführen, dass das Instrument der parlamentarischen Anfrage wertlos ist. Dies sollte bisher so lange durchgehalten werden, bis die Mandatare resignieren.

Justizministerin Zadić und ihre Mitarbeiter im Kabinett sollten die wiederholten Anfragen des Justizsprechers der GRÜNEN eigentlich kennen, die vom Bundesministerium für Justiz beantwortet wurden.  Kabinettschef Sperlich hätte deshalb die Anfrage an die neue Justizministerin der GRÜNEN nicht mehr an die Abteilung III 1 weiterleiten dürfen, die bei der Bearbeitung parlamentarischer Anfragen bereits auffällig wurde. 

Diese Schwachstelle im Ministerium ist bereits hinreichend bekannt. Die neue Justizministerin hätte die Stelle sofort neu besetzen müssen, um Handlungsfähigkeit zu beweisen. Der Stab im Kabinett von Justizministerin Zadić zeigte damit, dass die Vorbereitung auf das Amt nicht genügend ist.



Oberstaatsanwalt ist bekannt

Der Leiter der Abteilung III 1 des österreichischen Bundesministeriums für Justiz ist Oberstaatsanwalt Mag. Thomas Köberl.  Er ist uns von früheren Recherchen bereits sehr bekannt. Eine Dokumentation von Korrespondenzen mit Mag. Köberl wurde veröffentlicht:
Der Oberstaatsanwalt
Serie: Justizskandal in Österreich (6)
(Qolumnist, 17. 9. 2019)

Mit mehreren Anfragen kamen wir immer wieder in die Blockade des Oberstaatsanwaltes Köberl. Bei fünf Anfragen begegnete uns Mag Köberl in fünf Funktionen: Als Menschenrechtskoordinator, als Beauftragter des Bundesministers für  Justiz, als Leiter der Abteilung III 1, als Verantwortlicher der „Kompetenzstelle Rechtsschutz“, als Oberstaatsanwalt.

In seiner Funktion als Oberstaatsanwalt konnte er „aus Kapazitätsgründen“ Strafanzeigen nicht bearbeiten, die den nachweislichen Amtsmissbrauch eines Bezirksrichters aufzeigten.  Betroffen war das berüchtigte Bezirksgericht Wien Donaustadt, wo sogar die Mutter des populären Sängers Falco enteignet wurde.

Köberl wurden Strafanzeigen gegen den Leiter des Bezirksgerichts Wien Donaustadt zugestellt. Oberstaatsanwalt Köberl zeigte sich überfordert:

Wir nehmen die Dokumente in der Rechtschutzstelle zur Kenntnis, können aber zu unserem Bedauern aus Kapazitätsgründen keine Vorprüfung und Weiterleitung von Strafanzeigen vornehmen“. 
(Email von Oberstaatsanwalt Köberl, 10. 8. 2016)

War das Bezirksgericht Donaustadt am 1. Januar 2006 noch für 847 Fälle von Sachwalterschaft verantwortlich, so waren es am 1. Januar 2017 bereits 1.333 Fälle.
Die Überprüfung der ordnungsgemäßen Durchführung aller Fälle des Bezirksgerichtes Donaustadt, die dringend notwendig ist, wird damit von Jahr zu Jahr mehr an „Kapazität“ erfordern. Es wäre deshalb ratsam gewesen, gleich beim ersten Hinweis den Amtsmissbrauch zu beenden.


Zentrale Anlaufstelle


In einer Anfrage an den damaligen Justizminister Wolfgang Brandstetter wurde schon am 11. Juli 2016 auf einen kriminellen Vorfall durch eklatanten Amtsmissbrauch in einem österreichischen Gericht hingewiesen. Die Antwort des Bundesministeriums für Justiz wurde ohne Namensnennung und ohne Unterschrift gesendet. Selbstverständlich auch ohne Ergebnis. Mit freundlichen Grüßen des Bundesministeriums für Justiz. Erkennbar war nur durch die Email-Adresse, dass das Schreiben von Abteilung III 1 gesendet wurde: iii1_bk@bmj.gv.at.

Um den Verfasser der anonymen Antwort zu eruieren, wurde der Sektionschef der Sektion III und sechs weitere Personen angefragt.  Es erfolgte eine Antwort von Mag. Köberl:
„Dieses Schreiben wurden von Hrn. Mag. Thomas Köberl verfasst. Leiterin der Abt III1 ist Fr. Dr. Maria Wais. Dr. Alexander Pirker ist Leiter der Abteilung III2. Fr. Mag. Beck arbeitet nicht in der Rechtschutzstelle, sondern in der Stabsstelle Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit. Um zu vermeiden, dass Sie sich mit diesen Interna herumschlagen müssen, gibt es eine zentrale Anlaufstelle für Sie“.(Oberstaatsanwalt Thomas Köberl, AbteilungIII 1, Email vom 19. 7. 2016)

Diese zentrale Anlaufstelle sollte Oberstaatsanwalt Mag. Köberl bleiben.


Aktuelle Antwort

In Kenntnis dieser Vorgeschichte ist die aktuelle Antwort der Abteilung III 1 wenig erstaunlich.  Wieder antwortete die Abteilung III 1 ohne Unterschrift des verantwortlichen Referenten. Damit soll die Antwort offenbar als Stellungnahme von Justizministerin Zadić bewertet werden.  Das entspricht den Usancen bei den parlamentarischen Anfragen, bei denen die Justizminister fraglos die Texte der Abteilung III 1 vorlesen, damit die Stellungnahmen von Mag. Köberl.

From iii1_bk@bmj.gv.at

To @mediaconsulting.at

Subject Antwort:

Date Feb 28, 2020 04:19 PST


Sehr geehrter Herr Mag. Schütz!

Wie Sie richtig schreiben behandelt die Volksanwaltschaft Beschwerden und keine Fälle von „Enteignungen“ im Zusammenhang mit dem Erwachsenenschutzrecht

(ehemals: Sachwalterschaftsrecht).


Aus der bloßen Anzahl an Beschwerden können zwar Hinweis auf mögliche Problemfelder gezogen werden, der Anzahl an Beschwerden kommt aber keine

Aussagekraft über ihre Berechtigung zu.


Das österreichische Erwachsenenschutzrecht nimmt international eine Vorreiterrolle ein und stellt die Autonomie der Betroffenen – also den weitestmöglichen Erhalt

ihrer Entscheidungsfreiheit – in einem ausgewogenen System zwischen Freiheit, Fürsorge und gerichtlicher Kontrolle an oberste Stelle.


Eine pauschale Beurteilung möglicher Rechtsverletzungen im Einzelfall ist dem BMJ nicht möglich.


Grundsätzlich stellt das österreichische Rechtssystem vom Verwaltungs über das Amtshaftungs- bis zum Schadenersatz- und Strafrecht aber eine Vielzahl an

Mechanismen zur Verfügung, um im Einzelfall die notwendige Abhilfe zu schaffen.


Mit freundlichen Grüßen

Bundesministerium für Justiz

Kompetenzstelle III PKRS

RECHTSSCHUTZSTELLE


Museumstraße 7, 1070 Wien

Tel.: 0800 99 99 99 und +4315263686

E-Mail: III1_bk@bmj.gv.at

www.bmj.gv.at


Lingua Tertii Imperii

Der Philologe Victor Klemperer beschrieb die Methoden der Lingua Tertii Imperii, also den Sprachgebrauch, der in der Zeit des Nationalsozialismus entwickelt wurde, in seinem grundlegenden Werk LTI. Diese Methoden sind das unverkennbare Vorbild für die Argumentation und die Wahl der verfälschenden Begriffe in den Antworten des österreichischen Bundesministeriums für Justiz.

Das kann man am Beispiel des verdorbenen Begriffs „Erwachsenenschutz“ belegen, der eingesetzt wird, um von der „Sachwalterschaft“ abzulenken, die seit Jahren mit derart kriminellen Vorfällen in Verbindung stand, dass eine neue Bezeichnung erforderlich wurde.  Mit einem „Erwachsenenschutzgesetz“ sollten die strafrechtlich relevanten Angriffe auf das Eigentum nochmals legitimiert werden.

Doch ist „Erwachsenenschutz“ ein Euphemismus. Es müsste die Frage beantwortet werden: Vor welchen Gefahren und auf welche Weise sollen die Erwachsenen denn geschützt werden? Offenbar vor der Gefahr, das eigene Vermögen für die eigenen Projekte zu verwenden.  Wie wird vor einer solchen „Gefahr“ beschützt? Mit brutalen Plünderungen, die das Leben im eigenen Haus beenden sollen. Das „Erwachsenenschutzgesetz“ ist deshalb eine Art von Spottgesang, mit der Geplünderte in der Republik Österreich sarkastisch verhöhnt werden.


Köberl stimmte in seiner aktuellen Antwort auf den Aschermittwochbrief nochmals einen solchen Hohngesang an.  Wieder spricht er vom „Erwachsenenschutz“, wenn es um Plünderungen geht.  Wieder negiert er die Berechtigung der „Beschwerden“, verweigert aber gleichzeitig, die Vorfälle zu untersuchen, bei denen alle Vermögenswerte willkürlich übernommen wurden, damit auch Wertpapierkonten, Immobilien, Goldschmuck, womit eindeutige Enteignungen gegeben sind.

Dann verweist Köberl noch auf die Möglichkeiten des „Strafrechts im österreichischen Rechtssystem“, verwehrte aber als Oberstaatsanwalt schon 2016 die Bearbeitung solcher Strafanzeigen, wie wir aus den früheren Korrespondenzen wissen.

Bei Sachwalterschaft sollte es selbstverständlich sein, dass routinemäßig Kontrollen über das ordnungsgemäße Gebaren durchzuführen sind, um eine korrekte Treuhandschaft zu überprüfen. Denn Sachwalterschaft bedeutet eigentlich Treuhandschaft und nicht Vermögenskonfiskation. Doch selbst wenn eindeutige Beweise auf gewerbsmäßigen Betrug vorliegen verweigert das Bundesministerium für Justiz jegliche Form der Untersuchung. Verräterisch ist auch die Formulierung: „Eine pauschale Beurteilung möglicher Rechtsverletzungen im Einzelfall ist dem BMJ nicht möglich“. Geht es Köberl jetzt um die Beurteilung einzelner Fälle oder sollen „pauschal“ die Strukturen des Missbrauchs untersucht werden, also eine Interpretation auf Grundlage der Analyse zahlreicher Einzelfälle erfolgen?


Das Verhalten, das Oberstaatsanwalt Köberl vorführt, geschieht mit voller Absicht und kann nur noch strafrechtlich bewertet werden.


Der österreichische Virus


Schließlich bleibt Köberl noch eine gefährliche Drohung:
Das österreichische Erwachsenenschutzrecht nimmt international eine Vorreiterrolle ein“.

Doch Michael O`Flaherty, der Direktor der Europäischen Grundrechteagentur, forderte schon im Juli 2017 eine Stellungnahme über die Verletzung von Grundrechten in der Republik Österreich, im Zusammenhang mit den Methoden der Sachwalterschaft. Justizminister Wolfgang Brandstetter musste damals Auskunft geben. Auch Brandstetter wollte den „Erwachsenenschutz“ in Österreich als Vorbild für andere Länder darstellen. Es folgte eine Presseaussendung des österreichischen Bundesministeriums für Justiz mit der entsprechenden Propaganda. Demnach würden die Grundrechte.

„im Rahmen der österreichischen Reform der Sachwalterschaft mustergültig berücksichtigt werden“.
(Bundesministerium für Justiz, Presseaussendung vom 7. Juli 2017)

Offenbar will die österreichische Justiz diese dubiose „Mustergültigkeit“ in andere Länder übertragen.  Doch weitere Länder der Europäischen Union dürfen nicht mit diesem österreichischen Virus sich infizieren. Der Amtsmissbrauch in der österreichischen Justiz darf nicht zum Vorbild für weitere Länder in der Europäischen Union werden. 


Eine solche Gefahr ist gegeben, da Österreich insbesondere in den Ländern Südosteuropas weiter an Einfluss gewinnen will. Österreich kam wesentliche Bedeutung als Orientierung für mitteleuropäische Länder bei der EU-Osterweiterung zu. Auch aktuell betont das Justizministerium der Republik Österreich, dass Unterstützung beim Aufbau von Rechtsstaatlichkeit in anderen Ländern gegeben wird. Demnach will das Österreichische Bundesministerium für Justiz den Ländern in Südosteuropa seine “Expertise” bei der Durchführung einer Rechtsreform gewähren. Laut Justizminister Brandstetter:
„Haben wir uns allein in den vergangenen 10 Jahren in 14 Ländern engagiert.”
(
Justizminister Wolfgang Brandstetter: Presseaussendung 10. April. 2014.)



Anfrage an den Kabinettschef


Kabinettschef Sperlich wurde am 29. Februar über die Antwort der Abteilung III 1 informiert.  Er wurde darauf aufmerksam gemacht, dass die Anfrage an die Justizministerin als „Brief am Aschermittwoch“  bereits veröffentlicht wurde und erhielt den Link auf den Beitrag:

„Die Stellungnahme der Bundesministerin für Justiz wird ebenfalls veröffentlicht. Deshalb muss ich die Frage stellen, ob die Bundesministerin für Justiz noch eine persönliche Stellungnahme zum Thema abgeben möchte. Oder ob die Antwort der Abteilung III 1 die Zustimmung der Bundesministerin für Justiz findet und diese somit als abschließend zu beurteilen wäre“.
(Johannes Schütz, Email an Kabinettschef Thomas Sperlich, 29. 2. 2020).

Es erfolgte keine weitere Antwort von Kabinettschef Sperlich. Damit ist die Antwort von Justizministerin Zadić, ausgefertigt von Abteilung III 1 ihres Ministeriums, wie es gerne in solchen Fällen genannt wird: „Als abschließend zu beurteilen“.


Anfragen an den Vizekanzler

Wie im Aschermittwochbrief angekündigt, wurden auch Vizekanzler Kogler und Sozialminister Anschober um Stellungnahmen angefragt. Dabei sollte insbesondere die Frage der Überbrückungsgelder geklärt werden, die für die Betroffenen dringend erforderlich sind, bis zu einer möglichst raschen Aufklärung der Vorfälle, bei überfallsartigen und totalen Vermögenskonfiskationen, die durch Amtsmissbrauch der österreichischen Justizbehörden gegeben sind.

Vizekanzler Werner Kogler und Sozialminister Anschober erhielten  am 27. Februar die Anfrage und jeweils zwei Erinnerungsschreiben am 11. März und 26. März.

Kopien der Schreiben an Vizekanzler Werner Kogler, der als Bundesminister für Kunst, Kultur , öffentlichen Dienst und Sport bestellt wurde, erhielten jeweils auch Dieter Brosz, sein Kabinettschef, Gabriele Zornig, seine Pressesprecherin, Sebastian Wünsch, der Pressesprecher des Bundesministers und Natascha Burger, die das Sekretariat von Vizekanzler Werner Kogler führt.Kopien der Schreiben an Rudolf Anschober, dem Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, erhielten auch Ruperta Lichtenecker, die Leiterin seines Kabinetts, Margit Draxl, seine Pressesprecherin, Katharina Häckel-Schinkinger, die Pressereferentin, Adrian Hinterreither, der Pressereferent und  Martina Nouira-Weißenböck, seine Sekretärin.

In den Schreiben wurde darauf hingewiesen, dass die Anfrage als Aschermittwochbrief bereits veröffentlicht wurde und ein Beitrag über das Ergebnis der Anfrage erscheinen wird. Die Publikation der Anfrage wurde genau zitiert und mit einem Link genannt. Für den Bericht werden Stellungnahmen des Viezekanzlers und des Sozialministers benötigt. 

Trotz dieser Klarstellung über die Zielsetzung der Anfrage erfolgte nicht die geringste Reaktion von Vizekanzler Kogler und Sozialminister Anschober. Es gab kein Bekenntnis zu den Grundrechten und zum Recht auf Eigentum, was bei einer solchen Anfrage eigentlich als Selbstverständlichkeit erwartet wird, in einem Staat, der zu den westlichen Demokratien und zur Europäischen Union zählen möchte. Damit bleibt auch die Frage der dringend erforderlichen Überbrückungsgelder weiterhin ungelöst.  Kabinett und Pressesprecher der beiden Bundesminister zogen es vor,  keine Antwort zu senden.


Die Glawischnig-Partei

In Österreich leiden die GRÜNEN noch an den Folgen der Glawischnig-Partei.  Enge Mitarbeiter der ehemaligen Parteivorsitzenden Eva Glawischnig werden weiterhin an Schlüsselpositionen eingesetzt.

Glawischnig übernahm im Oktober 2008 die Partei der österreichischen GRÜNEN. Ihr Büroleiter war Oliver Korschil, der im März 2009 von Glawischnig zum Kommunikationschef der GRÜNEN ernannt wurde. In der dazu erfolgten Presseaussendung wurde seine strategische Begabung besonders hervorgehoben:
„Er hat seit vielen Jahren ausgezeichnete politisch-strategische und kommunikative Arbeit geleistet“.
(Glawischnig: Oliver Korschil wird neuer Kommunikationschef der Grünen, OTS-Presseaussendung, 20. 3. 2009)

Korschil wurde 1966 in Klagenfurt geboren, Glawischnig  1969 in Villach. Korschil war ein alter Wegbegleiter von Glawischnig, schon vor ihrer Zeit bei den österreichischen GRÜNEN. Die beiden Kärntner sollten dann den Ton in der Partei der GRÜNEN vorgeben.
Jetzt wirkt Oliver Korschil als Büroleiter des Bundespräsidenten Alexander van der Bellen.

Schon vor der Angelobung von Alexander van der Bellen zum Bundespräsidenten wehrte Korschil Hinweise auf Verletzungen der Grundrechte durch Vermögenskonfiskationen ab, obwohl er informiert wurde, dass diese durch Amtsmissbrauch in den Justizbehörden entstehen:
muss ich Ihnen aber mitteilen, dass der österreichische Bundespräsident generell im Rahmen seines verfassungsmäßigen Wirkungsbereiches nicht die Möglichkeit hat, Gerichtsverfahren oder von Gerichten getroffene Entscheidungen zu prüfen“.
(Vgl. dazu Brief am Aschermittwoch 2019: An den österreichischen Bundespräsidenten, Tabula Rasa Magazin, 6. 3. 2019)

Demnach dürfe, laut Korschil, der österreichische Bundespräsident Amtsmissbrauch und Korruption in der österreichischen Justizbehörde nicht prüfen, damit auch nicht kommentieren, selbst wenn anrüchige Sittenlosigkeit in der Richterschaft diagnostiziert werden muss.

Als enge Mitarbeiterin von Glawischig gilt auch Gabriele Zornig, die als ihre Pressesprecherin wirkte. Sie sollte die Dritte im Bunde mit Kommunikationschef Korschil sein. In der Presseaussendung betonte Glawischnig:
„Gemeinsam mit meiner Pressesprecherin Gabi Zornig waren wir schon bisher ein gut eingespieltes Team“.
(Glawischnig: Oliver Korschil wird neuer Kommunikationschef der Grünen, OTS-Presseaussendung, 20. 3. 2009)

Jetzt soll Gabriele Zornig als Pressesprecherin von Vizekanzler Kogler weiterhin die Strategien der Grünen vermitteln. Doch angefragt über die Verletzung von Grundrechten durch Vermögenskonfiskationen, da möchte sie keine Auskunft geben.

Auch Thomas Sperlich, der Kabinettschef von Justizministerin Zadić, war ein Player im Team von Glawischnig, als Bund-Länder-Koordinator der GRÜNEN.

Korschil, Zornig, Sperlich, alle drei sind weiterhin in Schlüsselpositionen der GRÜNEN tätig. Nur Glawischnig musste gehen.

Die Leiden der jungen Grünen

Vor ihrem Rücktritt wurde Glawischnig mit Gerüchten über Korruption konfrontiert.  Dann wollte sie die Jungen Grünen unter ihre Knute nehmen.

Nachdem sie die Vorsitzende Glawischnig zum Rücktritt aufforderten, wurden die Jungen Grünen im März 2017 komplett aus der Partei ausgeschlossen.  Glawischnig und ihr Bundesgeschäftsführer begannen, eine neue Jugendorganisation aufzubauen, die als „Plattform“ starten sollte. Die Jungen Grünen erklärten dazu in einer Presseaussendung, dass der Konflikt durch eine grundsätzliche Frage ausgelöst wurde:

“Will die Partei  sich öffnen, demokratisieren und wachsen – oder aus Angst alles klein halten?“
(Stellungnahme der Jungen Grünen zum Ausschluss durch die Parteispitze, OTS-Presseaussendung, 25. 3. 2017)

Der Ausschluss der Jungen Grünen aus der Partei löste Unverständnis in den Länderorganisationen der Grünen aus, insbesondere in Vorarlberg und Tirol.  Am 18. Mai 2017 musste Glawischnig ihren Rücktritt erklären und am 23. Mai 2017 alle Ämter aufgeben. Es wurden dafür „gesundheitliche Gründe“ genannt.  Doch bereits im März 2018 tauchte Glawischnig wieder auf, als „Verantwortungsmanagerin“ und „Nachhaltigkeitsmanagerin“ des Glücksspielkonzerns Novomatic. Glawischnig erklärte zu ihrem neuen Posten in einem Interview: „Ich wollte schon immer bei den ganz Großen dabei sein“.

Novomatic, das ist jener Glücksspielkonzern, der im Gespräch von Heinz-Christian Strache auf Ibiza für Aufregung sorgte. Strache erklärte die Usancen der Parteienfinanzierung in Österreich und stellte dabei fest: „Novomatic zahlt alle“.


Der Tanz der Justizministerin

Glawischnig studierte Rechtswissenschaft an der Universität Graz.  Wäre sie die Parteivorsitzende der GRÜNEN geblieben, so hätte sie wohl in einer Regierungskoalition das Amt der Justizministerin übernehmen sollen.

Durch den Abgang von Glawischnig wurde auch dieser Posten bei den GRÜNEN vakant. Damit war der Weg frei für Alma Zadić.  Die Rechtsanwältin Zadić, die 1984 in Bosnien geboren wurde, kam erst im November 2017 als Abgeordnete ins österreichische Parlament. Peter Pilz brachte sie in die Politik. Als ein Zeichen für gute Integrationspolitik.  Gedacht als ein Kontrast zur Ideologie von Sebastian Kurz.


Pilz gilt als ein Archetyp der österreichischen GRÜNEN, der 1986 beim ersten Einzug der Umweltbewegung ins Parlament dabei war.  Pilz galt in der Öffentlichkeit insbesondere als ein Mann, der Polizeiübergriffe nicht dulden wollte, die in Österreich oft grausam waren.

Pilz musste einen Zusammenbruch der GRÜNEN befürchten und entschloss, mit einer eigenen Partei, der „Liste Pilz“, in den Wahlkampf für die Nationalratswahl im Oktober 2017 zu ziehen.  Pilz kam mit 4,4 % noch knapp in das Parlament, während die GRÜNEN 8,6 % ihrer Stimmen verloren und mit 3,8 % scheiterten. Das Ende der österreichischen GRÜNEN schien nach der Ära Glawischnig gekommen.

Doch dann wurde Peter Pilz, kurz nach seinem Erfolg bei der Nationalratswahl, zu seinem Rücktritt gezwungen, den er am 4. November erklärte, noch vor dem ersten Auftritt seiner Partei im Parlament, den
Zadić am 9. November feierte. Es entstand der Eindruck als würde Alma Zadić die Liste Pilz rasch übernehmen, obwohl sie über wenig politische Erfahrung verfügte.  Die „Liste Pilz“ wurde umbenannt und sollte den Namen „Jetzt“ erhalten.

Ob der angebliche Skandal um Peter Pilz hält, das müsste im Detail noch untersucht werden. Es gab Vorwürfe der sexuellen Belästigung, die eine Mitarbeiterin der ÖVP vortrug, die anonym bleiben wollte. Jedenfalls wäre der Verdacht berechtigt, dass Peter Pilz, mit einer eigenen Partei auftretend, doch von der österreichischen Polit-Seilschaft gefürchtet wurde, vielleicht hätte er parlamentarische Anfragen nachhaltiger verfolgen wollen. So wurde Pilz rasch eliminiert.

Nach dem schnellen Rücktritt von Peter Pilz konnte die „Liste Pilz“ ihre Wähler nicht halten, was nicht erstaunlich ist. Vor der Nationalratswahl im September 2019 zeigten die Umfragen, dass die „Liste Pilz“, mit dem neuen Parteinamen „Jetzt“, den Einzug ins Parlament nicht mehr schaffen wird.  Da erklärte Zadić, dass sie für die „Liste Pilz“ nicht mehr antreten werde.  Zadić entschied sich für eine Kandidatur bei den GRÜNEN und wurde belohnt. Mit dem Ministeramt für Justiz.

Die GRÜNEN feierten bei der Nationalratswahl 2019 ihre Auferstehung mit 13,9 % und konnten eine Koalition mit Sebastian Kurz vereinbaren, die Regierungsämter brachte. Doch die Zeiten der Parteigründer und frühen Paradepolitiker der österreichischen GRÜNEN sind längst vorbei. An Herbert Fux oder Freda Meissner-Blau erinnert diese Partei kaum.



Partystimmung als Politik

Das Amt der Justizministerin sollte mehr bedeuten als in Partystimmung am Juristenball auftreten und Festreden halten. Zur Vorbereitung auf ein solches Ministeramt, insbesondere für das Justizministerium, zählt die Recherche über die Qualifikation des Beamtenstabes. Dabei muss auch überprüft werden, ob ein Verdacht auf Amtsmissbrauch und Korruption vorliegt.

Das Kabinett der neuen Justizministerin hätte die Berichte der Volksanwaltschaft lesen müssen, in denen Hinweise auf Fehlverhalten im Bereich des Ministeriums ausreichend dokumentiert sind.  Aber auch die Analyse der parlamentarischen Anfragen an die Vorgänger im Amt des Justizministers hätten erkennen lassen, dass entschiedene Maßnahmen dringend erforderlich sind.

Oberstaatsanwalt Köberl und weitere Beamte des Ministeriums, dazu zählt beispielsweise Ruth Straganz-Schröfl, die als Dienstaufsicht über die Richterinnen und Richter in der Abteilung III 6 wirkt, hätten sofort von ihren Posten abgezogen werden müssen. Gegen diese Beamte sind disziplinarrechtliche und auch strafrechtliche Maßnahmen einzuleiten, damit Recht und Ordnung im österreichischen Justizministerium endlich wieder einen Platz finden.

Das österreichische Justizministerium muss von Amtsmissbrauch und Korruption entschieden gereinigt werden.  Es ist jetzt bereits erkennbar, dass Zadić nicht über die erforderlichen Fähigkeiten und Erfahrungen verfügt, um das Krisenmanagement im Justizministerium zu übernehmen.


Reeducation erfoderlich

Die staatlichen Institutionen in Österreich stellen seit Jahren hemmungslos zur Schau, dass sie nicht bereit sind, den Rechtsstaat zu verteidigen. Deshalb wird die Europäische Union ihrem Mitgliedsstaat Österreich die dringend notwendige Unterstützung gewähren müssen.  Durch ein Verfahren nach Artikel 7 des EU-Vertrages von Lissabon, der bei Verletzungen der Grundrechte strenge Sanktionen vorsieht.

In der Folge muss eine Kommission der EU die Vorfälle in Österreich genau überprüfen. Alle korrupten Richter und die korrupten Beamten, die die Vorfälle decken, sind aus ihren Ämtern zu entfernen und vor strenge Strafgerichte zu stellen.

Da die Korruption in der österreichischen Richterschaft derart massiv geworden ist, dass eine Lösung in Österreich nicht mehr unverzüglich gefunden werden kann, wird man die Europäische Union und die Bundesrepublik Deutschland ersuchen müssen, Richter nach Österreich zu entsenden, die in einer Übergangsperiode dafür sorgen, dass der Rechtsstaat wiederhergestellt wird.

In einem ausführlichen Hearing, das für die Öffentlichkeit im Fernsehen übertragen wird, sind die politischen Implikationen dieses ungeheuerlichen Justizskandals zu untersuchen.

Da die imperiale Architektur des Wiener Justizpalastes offenbar zu übertriebenen Gefühlen an Grandiosität bei den Staatsbediensteten führte, ist eine Sperre des Gebäudes ratsam. Für die weitere Arbeit der österreichischen Justizbehörde sollte ein nüchternes Gebäude eingerichtet werden. 

Im historischen Justizpalast sollte ein Museum eingerichtet werden, das in Österreich dringend notwendig ist, um das Bewusstsein über Grundrechte zu fördern und auf ein Niveau zu bringen, der dem Standard westlicher Demokratien entspricht. Ein Museum für Grundrechte und Geschichte der Justizverbrechen.

Die Akten im Justizpalast werden gesichert und in einer Forschungsabteilung zur Verfügung gestellt. Nach dem Vorbild der Gauck-Birthler-Behörde , die nach dem Zusammenbruch der DDR entstand, dort als Behörde des Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik.

Insgesamt ist der Verfall der politischen Sitten in der Republik Österreich in den vergangenen Jahren so eskaliert, dass alle staatlichen Institutionen neu aufgesetzt werden müssten. Die Europäische Union kann sich dafür an den Methoden orientieren, die die Alliierten nach dem II. Weltkrieg anwendeten. Als Reeducation. Damit Österreich noch einmal eine Zukunft erhält.



Links:

Aschermittwoch 2020:

Brief am Aschermittwoch: An die österreichische Justizministerin
(Tabula Rasa Magazin, 27. 2. 2020)

Karfreitagsbericht 2019:
Karfreitagsbericht aus Österreich: Recherche über Verletzungen der Grundrechte in der Stadt Wien
(Tabula Rasa Magazin, 19. 4. 2019)

Karfreitagsbericht 2018:

Der österreichische Justizskandal braucht Krisen-PR: Neustart der Justiz in Wien dringend erforderlich
(Tabula Rasa Magazin, 3. 4. 2018)


Justizministerin Zadić (Mitte) am Juristenball  mit Christa Karas-Waldheim (Tochter von Kurt Waldheim) und Othmar Karas (Vizepräsident des Europäischen Parlaments). (Foto: Juristenball)






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Johannes Schütz ist Medienwissenschafter und Publizist. Veröffentlichungen u. a. Tabula Rasa Magazin, The European, Huffington Post, FAZ, Der Standard (Album), Die Presse (Spectrum), Medienfachzeitschrift Extradienst. Projektleiter bei der Konzeption des Community TV Wien, das seit 2005 auf Sendung ist. Projektleiter für ein Twin-City-TV Wien-Bratislava in Kooperation mit dem Institut für Journalistik der Universität Bratislava. War Lehrbeauftragter an der Universitat Wien (Forschungsgebiete: Bibliographie, Recherchetechniken, Medienkompetenz, Community-TV). Schreibt jetzt insbesondere über die Verletzung von Grundrechten. Homepage: www.journalist.tel