Zunächst eine wichtige und eilige Info für alle Unternehmen: Aktuell besteht die Möglichkeit, sich die Sozialversicherungsbeiträge für März und April stunden lassen. Um die Stundung noch für März zu erreichen, muss der Antrag jedoch NOCH HEUTEformlos bei der zuständigen Krankenkasse eingereicht werden. Den Link zu diesem Antrag finden Sie hier.
Ebenfalls wichtig für Unternehmen: Der Thüringer Schutzschirm
gegen die Coronakrise bietet von großen Unternehmen bis zu
Kleinunternehmern und Soloselbstständigen vielfältige Formen der Hilfe.
In unserer Grafik erläutern wir Ihnen, welches Programm für Ihr
Unternehmen geeignet ist und was konkret hinter den einzelnen Programmen
steckt.
Auch für Beschäftigte systemrelevanter Berufsgruppen wird die Unterstützung ausgebaut: Der Kreis der Kinder, für die eine Notbetreuung
an Schulen und Kitas angeboten wird. wurde erweitert. Notbetreuung wird
nun u.a. auch für Kinder möglich, bei denen nur ein Elternteil
unmittelbar mit der Versorgung von kranken und pflegebedürftigen
Personen im Gesundheits- und Pflegewesen betraut ist. Außerdem wurden
einige wenige Berufsgruppen zusätzlich in die Betreuung eingeschlossen,
darunter Mitarbeiter, die in der Landwirtschaft arbeiten (einschließlich
der Pflanzenproduktion), Jugendamtsmitarbeiter, die im Kinderschutz
tätig sind und Angestellte der kassenärztlichen Vereinigung und
Landesärztekammer. Zusätzlich werden Kinder betreut, bei denen dies aus
Gründen des Kinderschutzes angezeigt ist.
Ob Verlängerung von Kurzarbeitergeld, Mieterschutz bei Zahlungsunfähigkeit wegen Corona oder Notfall-Kinderzuschlag – Der Bundestag hat gestern eine Vielzahl von Hilfen und Erleichterungen im Sozialbereich beschlossen. Wir haben Ihnen einen Überblick zusammengestellt.