Die Bedeutung eines Brandschutzexperten

Feuerwehreinsatz, Quelle: Pixabay, gemeinfrei alle Rechte bei pixabay

Um die Bedeutung eines Brandschutzexperten, respektive eines Brandschutzbeauftragten sollte man sich zuerst einmal ein detaillierteres Bild von seiner Tätigkeit und seinen Aufgaben machen.

Was sind die Aufgaben eines Brandschutzbeauftragten/Brandschutzexperten?

So sollte ein Brandschutzbeauftragter beispielsweise den Brandschutzverantwortlichen seines Betriebs (also dessen Arbeitgeber/Unternehmer, seinen Betriebs- oder Behördenleiter) als zentraler Ansprechpartner für alle Fragen im Bereich Brandschutz innerhalb des Betriebs beratend zur Seite stehen und diesen unterstützen. Zu seinen direkten Aufgaben im Detail zählen unter anderem das Erstellen und Fortschreiben der Brandschutzordnung, aktives Mitwirken und Beurteilen der Brandgefährdung an den Arbeitsplätzen, die professionelle Beratung hinsichtlich feuergefährlichen Arbeitsverfahren sowie beim Einsatz von brennbaren Arbeitsstoffen. Ebenso soll er bei der Ermittlung von potentiellen Brand- und Explosionsgefahren mitwirken. Auch die Ausarbeitungen und Ergänzungen von betrieblichen Anweisungen, sofern sie den Brandschutz betreffen gehören in seinen Kompetenzbereich. Sein proaktives Handeln und Mitwirken bei baulichen, sowie technischen und organisatorischen Maßnahmen soweit Brandschutzrelevant, ist gefragt und Teil seines Aufgabengebiets. Ebenfalls ist er für die Umsetzung von behördlichen Anordnungen und bei Anforderungen des Versicherers, sollten diese den Brandschutz betreffen, verantwortlich. Sein Knowhow ist ebenfalls gefragt wenn es um die Einhaltung von Brandschutzbestimmungen bei zu entstehenden Neubauten, geplanten Um- und Erweiterungsbauten oder Nutzungsänderungen, sowie Anmietungen oder auch Beschaffungen geht. Beratend ist er auch tätig wenn es um die Ausstattung von Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen oder um die Auswahl von geeigneten Löschmitteln geht. Sein Mitwirken und Einbringen von geballter Fachkompetenz ist bei der Umsetzung des Brandschutzkonzeptes gefragt. Er muss kontrollieren, dass sich beispielsweise Flucht- und Rettungspläne, Alarmpläne und Pläne der Feuerwehr oder Evakuierungspläne auf dem neuesten Stand befinden und aktuell sind oder gegebenenfalls deren Aktualisierung veranlassen sowie aktiv dabei mitwirken. Er kann in seiner Tätigkeit aktiv an der Planung, Organisation und Durchführung von Räumungsübungen beteiligt sein und innerhalb dieser die leitende Funktion übernehmen. Seine Teilnahme an behördlichen Brandschauen und die Durchführung von internen Brandschutzbegehungen unterliegen seinem Tätigkeitsfeld. Das Melden von Mängeln sowie die Erstellung eines Maßnahmenkatalogs zu deren Beseitigung sowie die Überwachung der Abarbeitung und Mängelbeseitigung zählen ebenfalls zu den Aufgaben eines Brandschutzbeauftragten, wie die Aus- und Fortbildung von internen Beschäftigten im Umgang und der Handhabung von Feuerlöscheinrichtungen wie beispielsweise Feuerlöscher oder Löschschläuche, sowie die Betreuung von Beschäftigten mit besonderen Aufgaben im Brandfall, den sogenannten Brandhelfern. Die Unterstützung der Führungskräfte bei regelmäßigen Unterweisungen der betrieblichen  Beschäftigten im Bereich des präventiven Brandschutzes gehört ebenso zu seinen vielen Tätigkeiten wie etwa die Prüfung der Lagerung beziehungsweise der Einrichtungen zur Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten, wie Gasen, Flüssigbrennstoffen, Festbrennstoffen usw. Das Kontrollieren der festgelegten und genormten Sicherheitskennzeichnungen für Brandschutzeinrichtungen sowie für die Kennzeichnung von Flucht- und Rettungswegen stellen eine für den Ernstfall lebenswichtige Funktion seiner Tätigkeit dar. Dazu zählt selbstverständlich auch die Überwachung der Benutzbarkeit von besagten Flucht- und Rettungswegen. Sowohl Organisation und Sicherstellung als auch Prüfung und Wartung von brandschutztechnischen Einrichtungen, das Kontrollieren, dass gesetzlich festgelegte Brandschutzmaßnahmen im Besonderen bei feuergefährlichen Arbeiten exakt eingehalten werden umfasst weitere seiner Aufgabenbereiche. Sein Mitwirken und Handeln bei der Festlegung und Benennung von Ersatzmaßnahmen und Alternativen bei potenziellem Ausfall oder Außerbetriebsetzung von Brandschutztechnischen Einrichtungen ist von Nöten und gehört zu seinen Tätigkeiten genauso dazu wie die permanente Unterstützung des Unternehmers bei prophylaktischen und vorbeugenden Gesprächen mit den Brandschutzbehörden und der Feuerwehr, den entsprechenden Versicherern und Genossenschaften, sowie beispielsweise den betreffenden Gewerbeaufsichtsämtern. Ebenfalls relevant sind zum Beispiel seine Stellungnahmen zu zukünftigen Investitionsentscheidungen, welche die Belange des Brandschutzes am Standort betreffen, sowie die fortlaufende Dokumentation aller Tätigkeiten im Bereich Brandschutz am Standort.

Wer hat die Pflicht zur Bestellung eines Brandschutzbeauftragten?

Wer braucht denn nun eigentlich einen Brandschutzbeauftragten? In Deutschland besteht beispielsweise keine grundlegende Pflicht hinsichtlich der Bestellung eines Brandschutzbeauftragten. Die Bundesländer können jedoch auf Länderebene und innerhalb ihres jeweiligen Baurechts, Forstrechts etc. eine Bestellung vorschreiben. Oft trifft dies bei öffentlichen Einrichtungen, insbesondere bei Krankenhäusern, größeren Verkaufsstätten oder auch großen Industriebauten zu, da aufgrund eine erhöhten Personenaufkommens innerhalb diesen Gebäuden und Institutionen mit erhöhten Gefahrenrisiko zu rechnen ist. Zusätzlich genießt die zuständige Baubehörde bei Sonderbauten die Freiheit, einen Brandschutzbeauftragten fordern. Die ordentliche Beauftragung eines Brandschutzbeauftragten sollte zwischen dem Unternehmer und dem Brandschutzbeauftragtem unter klarer Nennung des Zuständigkeitsbereiches (Unternehmen, Werksteil, Gebäude oder Abteilung), sowie einer detaillierten Aufgabenbeschreibung und dem voraussichtlich kalkuliertem Zeitbedarf in schriftlicher Form erfolgen. Es gibt hierzu entsprechende Richtlinien.

Fazit zur Bedeutung eines Brandschutzbeauftragten

Im Zuge der Recherche zum Thema konnten mannigfaltige Aufgabenbereiche und Tätigkeitsfelder eines Brandschutzbeauftragten festgestellt werden. Viele sicherlich bekannte Fakten aber auch sehr viel Neues hinsichtlich der Vielschichtigkeit. Ebenso betreffend der Verpflichtung oder der Frage wer der Pflicht zur Bestellung unterliegt und wer nicht konnten einige Erkenntnisse festgestellt werden. Die wohl wichtigste Erkenntnis jedoch bleibt wohl, das ein Brandschutzbeauftragter, ebenso wie ein Feuerwehrmann, ein Arzt oder ein Polizist nicht nur ein Helfer, sondern auch immer eine Ehefrau oder ein Ehemann, ein Bruder oder eine Schwester, Tochter oder Sohn, Tante oder Onkel ist, der Familie hat und im theoretischen aber auch oftmals aktiven und gefährlichen Teil seiner Berufung versucht unser aller Leben ein kleines wenig sicherer zu machen – Danke!

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