Deutschlands Ärzte brauchen sterbewilligen Menschen nicht am Tod zu hindern

Arztzimmer, Foto: Stefan Groß

Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) in Leipzig entscheidet, dass Ärzte und Ärztinnen in Deutschland nicht verpflichtet sind, Patienten nach einem (noch nicht endgültigen, also versuchten) Suizid gegen deren Willen das Leben zu retten. Das Selbstbestimmungsrecht des Suizidenten wiegt mehr als der das Selbstverständnis des Arztes, Menschenleben zu retten.

Richter:
Die Tatherrschaft liegt beim Selbstmörder. Ein Arzt kann nicht verpflichtet werden, gegen den Willen des Suizidenten zu handeln.

Das Selbstbestimmungsrecht überlagert auch die Garantenpflicht, die ein Hausarzt seinem Patienten gegenüber hat, also die Pflicht ihn zu schützen.

Damit wird der Strafbestand der unterlassenen Hilfeleistung eingeschränkt

Was für Ärzte und Ärztinnen gilt, gilt im Falle des Suizids entsprechend auch für Nicht-Ärzte und Nicht-Ärztinnen. Diese können sich von ihrer Nicht-Verpflichtung drücken, indem sie einen Arzt oder eine Ärztin verständigen. Doch im Allgemeinen gilt: Ein Suizident braucht ab sofort in Deutschland nicht gerettet werden. Ob er zukünftig  gerettet werden darf, werden die Richter zum gegebenen Zeitpunkt entscheiden.

Ist es Fügung oder Zufall, dass der BGH seine Entscheidung in Leipzig verkündet in einer Zeit, wo viele Flüchtlinge im Mittelmeer ertrinken, weil sie nicht rechtzeitig gerettet werden, wenn keine Rettungsschiffe zur Stelle sind. Jedem wissenschaftlich Denkenden und Mathematik-Kundigen ist es dank Statistik-Kenntnissen klar, dass die Zahl der zum Suizid bereiten illegalen Nichtschwimmer mit der reellen oder angenommenen Zahl und Dichte der Rettungsschiffe zunimmt. Wenn also der illegale Nichtschwimmer damit droht, ins Wasser zu springen, um darin umzukommen, so sind nach 5. Strafsenat des Leipziger BGH kein Arzt und keine Ärztin, kein Nicht-Arzt und keine Nicht-Ärztin verpflichtet, nach dem (versuchten) Suizid dem Nichtschwimmer das Leben zu retten.

Unter Nicht-Ärztinnen fallen auch Kapitäninnen.

Allerdings sind Kapitäninnen verpflichtet, die Nichtschwimmer am Selbstmord. also am Sprung ins Meer zu hindern. Dazu braucht die Kapitänin nicht nach Lampedusa zu schippern. Sie kann die Segel direkt Richtung Bremerhaven hissen, wofür der illegale Nichtschwimmer ihr ewig dankbar sein wird, da er Deutschland und selbst Bremerhaven der abgeschiedenen italienischen Insel Lampedusa vorzieht.

Über Nathan Warszawski 535 Artikel
Dr. Nathan Warszawski (geboren 1953) studierte Humanmedizin, Mathematik und Philosophie in Würzburg. Er arbeitet als Onkologe (Strahlentherapeut), gelegentlicher Schriftsteller und ehrenamtlicher jüdischer Vorsitzender der Christlich-Jüdischen Gesellschaft zu Aachen.