Abgängigkeit der Volksanwaltschaft

Organigramm der österreichischen Volksanwaltschaft vom 18. Oktober 2018

Einblick in ein österreichisches Amt. Für die Recherche zum österreichischen Justizskandal waren Stellungnahmen gefragt.  Eine Mitarbeiterin der Volksanwaltschaft sollte Antworten vermitteln.  Danach ging sie ab.

Debora Mula ist nicht mehr für die österreichische Volksanwaltschaft tätig.  Im Organigramm vom 18. Oktober 2018 war Debora Mula als Assistentin in der Geschäftsbereichsleitung des Volksanwaltes  Kräuter eingetragen.

Im aktuellen Organigramm der Volksanwaltschaft vom 11. April ist die Stelle der Assistentin des Volksanwaltes Kräuter nicht mehr besetzt:
https://volksanwaltschaft.gv.at/downloads/1s7gf/Organigramm_11.04.2019.pdf

Organigramm der österreichischen Volksanwaltschaft vom 11. April 2019 ohne Assistentin Mula


Mula wurde als Assistentin im Organigramm zwischen der Geschäftsbereichsleiterin Dr. Adelheid Pacher und dem Sekretariat geführt.  Da sieht man jetzt einen leeren Fleck. Während im Geschäftsbereich der Volksanwältin Brinek und des Volksanwaltes Fichtenbauer an derselben Stelle weiterhin eine Assistenz eingetragen ist. Abgesehen vom Abgang von Debora Mula blieb das Organigramm der Volksanwaltschaft unverändert.

Zuvor gute Korrespondenz

Vor ihrem Abgang übersendete Debora Mula noch eine Antwort der Volksanwaltschaft. Es ging dabei um die Fragen im Aschermittwochbrief:
Brief am Aschermittwoch (Tabula Rasa Magazin, 6. 3. 2019)

Volksanwalt Günther Kräuter sollte eine Stellungnahme abgeben, zu willkürlichen Enteignungen in Österreich, die durch Amtsmissbrauch in der Justiz ermöglicht werden. Kräuter sollte Auskunft geben, ob er als Volksanwalt mit dem Ressort Soziales für Überbrückungsgelder sorgen könne, die Betroffenen zur Verfügung gestellt werden, bis zu einer möglichst raschen Klärung des Vorfalls.

Die Übersendung des Schreibens dürfte eine der letzten Aktionen von Debora Mula bei der österreichischen Volksanwaltschaft gewesen sein. Meine Recherche zum Verbleib von Debora Mula wurde von Agnieszka Kern, der Pressesprecherin der Volksanwaltschaft beantwortet:

„danke für Ihre Anfrage. Frau Mula ist leider nicht mehr für die Volksanwaltschaft tätig. Sie wäre in diesem Fall aber auch nicht die richtige Ansprechperson. Da es sich bei diesen Fällen um Beschwerden zu Sachwalterschaften/Justiz handelt, ist laut Geschäftsverteilung der Volksanwaltschaft das Büro von Volksanwältin Dr. Brinek dafür zuständig“.
(Agnieszka Kern, Pressesprecherin der Volksanwaltschaft, Email vom 18. 4. 2019)
 
Über die weitere Entwicklung wurden vorerst keine Informationen gegeben. Der aktuelle Aufenthaltsort von Debora Mula ist mir nicht bekannt.

Erwachsenenschutz für Kräuter

Es war zuvor auch nicht einfach, eine Stellungnahme von Volksanwalt Kräuter zu bekommen.  Debora Mula setzte sich dafür vorbildlich ein. Sie übermittelte schließlich eine ausführliche Antwort.

Kräuter wurde für den Aschermittwochbrief am 7. März und am 13. März
um eine Stellungnahme angefragt. Er wurde dabei auch auf die Veröffentlichung der Anfrage auf Tabula Rasa aufmerksam gemacht, mit einem Link zum Beitrag.

Eine erste Antwort erhielt ich am 15. März, die gezeichnet wurde von Ministerialrat Mag. Markus Huber, dem stellvertretenden Leiter des Geschäftsbereichs, der im Organigramm auch als Prüfreferent der Volksanwaltschaft genannt wird.

In seinem Schreiben ging Ministerialrat Huber allerdings nicht auf die gestellten Fragen ein. Er erklärte vielmehr nur, in sehr allgemeiner Weise, die Aufgaben der Volksanwaltschaft. Demnach wäre die Volksanwaltschaft „nicht befugt die Entscheidungen der unabhängigen Gerichte zu überprüfen“

Weiters erklärte Ministerialrat Huber, wie es inzwischen gerne gemacht wird, dass es sich bei der angesprochenen Problematik um „Erwachsenenvertretung“ im Sinne des „Erwachsenenschutzgesetzes“ handle, das  im Juli 2018 in Kraft trat.  Schließlich erklärte Ministerialrat Huber, dass für den Bereich der Justizverwaltung Volksanwältin Brinek zuständig sei.
(Ministerialrat Mag. Markus Huber, Schreiben vom 15. 3. 2019)

Demnach ist es Erwachsenenschutz für Volksanwalt Kräuter.


Grundrecht auf Gesundheit und Familie

Es stimmt, dass Volksanwältin Brinek für das Ressort Justiz zuständig ist. Doch sind bei den Problemen mit der Enteignung durch eine entwickelte Methode von Sachwalterschaft seit Jahren auch die Grundrechte in weiteren Bereichen betroffen.  Für diese Bereiche ist jedenfalls Volksanwalt Kräuter zuständig: Soziales, Gesundheit und Familie.

Dabei geht es nicht nur um die Überbrückungsgelder, die zur Verfügung gestellt werden müssen, wenn alle Vermögenswerte überfallsartig geplündert werden, sondern auch um die Verletzung von Grundrechten im Bereich der Familie.

Eine persönliche Stellungnahme von Volksanwalt Kräuter, der die politische Verantwortung für sein Ressort trägt, musste deshalb als unverzichtbar angesehen werden.

Ich kontaktierte dafür am 16. März die Pressesprecherin der Volksanwaltschaft:
„Ich sendete Herrn Volksanwalt Dr. Kräuter bereits die Anfrage. Es erfolgte eine Antwort durch Prüfreferenten Mag. Markus Huber. Für den Endbericht benötige ich ein Statement von Volksanwalt Dr. Kräuter persönlich“.
(Johannes Schütz, Email vom 16. 3. 2019) 


Volksanwalt ohne Befugnisse

In der Folge übersendete Frau Mula ein solches Statement von Volksanwalt Kräuter.  Die kurz gehaltene Antwort von Volksanwalt Kräuter erfolgte am 18. März:

nachstehend finden Sie das Statement von Volksanwalt Dr. Günther Kräuter:
„Als Volksanwalt bin ich nicht befugt, Gesetzesanträge im Parlament einzubringen.  Die Volksanwaltschaft hat die Möglichkeit, Missstände in der Verwaltung dem Parlament zu berichten und Empfehlungen zu erstatten. Ich bin jederzeit bereit, konkrete Fälle zu prüfen.“
(Debora Mula, Email vom 18. 3. 2019: Mit Antwort von Volksanwalt Günther Kräuter)

Tatsächlich wurde in der Anfrage nicht angenommen, dass Volksanwalt Kräuter einen Gesetzesantrag im Parlament einbringen könnte. Es wurde aber erhofft, dass er die wichtige Empfehlung abgibt, dass Überbrückungsgelder für Betroffene dringend erforderlich seien.

Da die Antwort von Volksanwalt Kräuter nicht ausreichend war, schrieb ich Frau Mula am 19. März nochmals, um die Klärung von zwei Fragen zu erzielen:

„Dazu noch folgende Fragen:
Volksanwalt Kräuter schreibt:
„Ich bin jederzeit bereit, konkrete Fälle zu prüfen.“
Frage dazu:
Wie würde das weitere Vorgehen von Volksanwalt Dr. Kräuter vorgesehen sein?
Welche Schritte kann er in der Folge setzen?
Ich könnte Dr. Kräuter 2 oder 3 Fälle vorlegen, wenn er damit einverstanden ist.
Weitere Frage:
Wenn bei einem der Fälle festgestellt wird, dass der Betroffene von seinen finanziellen Ressourcen abgeschnitten wurde, welche Möglichkeiten würde es geben, für Überbrückungsgelder zu sorgen, bis der Fall aufgeklärt ist?

(Johannes Schütz, Email vom 19. 3. 2019)

Unkommentierter Amtsmissbrauch

Frau Mula brachte nun ausführliche Antworten.  Demnach kann die Volksanwaltschaft mit einem Prüfverfahren durchaus ein Fehlverhalten in der Verwaltung in die Kritik nehmen:
„Ergibt das Prüfverfahren einen Missstand in der Verwaltung, dann wird dieser vom Kollegium der Volksanwaltschaft ausdrücklich festgestellt. In diesem Fall wendet sich die Volksanwaltschaft mit einer konkreten Handlungsempfehlung an die betroffene Behörde. Die Behörde hat acht Wochen Zeit, diese Empfehlung umzusetzen oder zu argumentieren, warum sie der Auffassung der Volksanwaltschaft nicht folgt. Wenn die Behörde nach Einschreiten der Volksanwaltschaft ihren Fehler umgehend korrigiert, wird das Prüfverfahren eingestellt“.

Insgesamt blieb aber auch diese Antwort enttäuschend. Überbrückungsgelder wird es demnach nicht geben. Vielmehr wird sogar vermieden, das Wort „Überbrückungsgelder“ im Antwortschreiben auch nur auszusprechen.  Es wird die übliche Aussage vorgebracht:
„Die Volksanwaltschaft ist aber nicht befugt, die Entscheidungen der unabhängigen Gerichte zu überprüfen. (…) Ihre Urteile und Beschlüsse sind von der Volksanwaltschaft unkommentiert zur Kenntnis zu nehmen“.
(Debora Mula, Email vom 20. 3. 2019)

Damit wurde wieder erklärt, dass die Volksanwaltschaft bei Amtsmissbrauch und Korruption von Gerichten und Justizbehörden keinen Kommentar abgeben darf. Die Volksanwaltschaft müsse „unkommentiert zur Kenntnis nehmen“.

Aktueller Stand

Da ich für die Berichte auch untersuchen wollte, ob ein Fortschritt bei Fällen erzielt wurde, die in den Jahresberichten der Volksanwaltschaft kurz erwähnt wurden, schrieb ich am 8. April nochmals an Frau Mula. Ich hatte den Eindruck gewonnen, dass Debora Mula am ehesten in der Volksanwaltschaft befähigt war, diese Aufgabe zu bewältigen:

„Können Sie mir Information geben über den aktuellen Stand der folgenden Fälle, die im Bericht der Volksanwaltschaft genannt werden:
VA-BD-J/0560-B/1/2017
VA-BD-J/0915-B/1/2016
VA-BD-J/1013-B/1/2014
Ich bin daran interessiert, einen der Fälle mit Berichten zu begleiten. Ich ersuche um Herstellung eines Kontaktes”.
(Johannes Schütz, Email vom 8. 4. 2019)

Debora Mula konnte keine Antwort mehr geben. Sie geht ab.

Dokumentation

Schreiben von Debora Mula, Assistentin der Volksanwaltschaft im Geschäftsbereich Volksanwalt Kräuter (20. 3. 2019)


From Debora Mula
To Johannes Schuetz
Subject Anfrage: Stellungnahme für Beitrag
Date Mar 20, 2019 08:43 PST
     
     

Sehr geehrter Herr Schütz,

Ihre Fragen habe ich zur besseren Übersicht fett und kursiv markiert.

 Volksanwalt Kräuter schreibt:
„Ich bin jederzeit bereit, konkrete Fälle zu prüfen.“

Die in seinem Statement genannten Fälle beziehen sich nur auf Prüfungen von Missständen in der Verwaltung.

 Frage dazu:
„Wie würde das weitere Vorgehen von Volksanwalt Dr. Kräuter vorgesehen sein?“

 Das vertrauliche Beschwerdeverfahren beginnt mit der Einleitung eines formellen Prüfungsverfahrens. Anhand der vorhandenen Unterlagen verschafft sich die Volksanwaltschaft eine Übersicht, konfrontiert dann die betroffene Behörde mit der Beschwerde und fordert diese zur Stellungnahme innerhalb einer bestimmten Frist auf. Dabei kann die Volksanwaltschaft Einsicht in alle Akten nehmen. Die Volksanwaltschaft muss von den Behörden bei ihrer Arbeit unterstützt werden.

 „Welche Schritte kann er in der Folge setzen?“

Ergibt das Prüfverfahren einen Missstand in der Verwaltung, dann wird dieser vom Kollegium der Volksanwaltschaft ausdrücklich festgestellt. In diesem Fall wendet sich die Volksanwaltschaft mit einer konkreten Handlungsempfehlung an die betroffene Behörde. Die Behörde hat acht Wochen Zeit, diese Empfehlung umzusetzen oder zu argumentieren, warum sie der Auffassung der Volksanwaltschaft nicht folgt. Wenn die Behörde nach Einschreiten der Volksanwaltschaft ihren Fehler umgehend korrigiert, wird das Prüfverfahren eingestellt.

Die Missstandsfeststellungen finden sich in Berichten der Volksanwaltschaft an den Nationalrat und den Bundesrat und in den Berichten der Volksanwaltschaft an die jeweiligen Landtage. (unter www.volksanwaltschaft.gv.at)

 „Ich könnte Dr. Kräuter 2 oder 3 Fälle vorlegen, wenn er damit einverstanden ist.“

Betroffene können sich schriftlich, persönlich oder telefonisch gerne mit ihrem Problem an die Volksanwaltschaft wenden. Wenn Sie sich im Namen einer anderen Person an die Volksanwaltschaft wenden, sollten Sie diesen auch angeben. Bitte legen Sie in diesem Fall eine Vollmacht vor.

 Die Kontaktdaten finden Sie nachfolgend:

Volksanwaltschaft
Singerstraße 17
Postfach 20
1015 Wien

Weitere Frage:
Wenn bei einem der Fälle festgestellt wird, dass der Betroffene von seinen finanziellen Ressourcen abgeschnitten wurde, welche Möglichkeiten würde es geben, für Überbrückungsgelder zu sorgen, bis der Fall aufgeklärt ist?

Ich muss Sie auf das vorangegangene Schreiben hinweisen. Die Volksanwaltschaft wurde verfassungsgesetzlich zur Prüfung von Missständen in der öffentlichen Verwaltung eingerichtet. Aufgrund von Bürger- und Bürgerinnenbeschwerden prüft die Volksanwaltschaft daher Entscheidungen in Verwaltungsverfahren, sofern ein Rechtsmittel nicht oder nicht mehr zur Verfügung steht.

Die Volksanwaltschaft ist aber nicht befugt, die Entscheidungen der unabhängigen Gerichte zu überprüfen. Gerichtsentscheidungen können lediglich im gerichtlichen Instanzenzug überprüft und gegebenenfalls bestätigt, abgeändert oder aufgehoben werden. Ihre Urteile und Beschlüsse sind von der Volksanwaltschaft unkommentiert zur Kenntnis zu nehmen.

Freundliche Grüße,
Debora Mula

Schreiben von Agnieszka Kern, Pressesprecherin der österreichischen Volksanwaltschaft (18. 4. 2019)

From Agnieszka Kern
To Johannes Schuetz
Subject AW: Anfrage für Beitrag
Date Apr 18, 2019 05:48 PST
     
     

Sehr geehrter Herr Schütz, 

danke für Ihre Anfrage. Frau Mula ist leider nicht mehr für die Volksanwaltschaft tätig. Sie wäre in diesem Fall aber auch nicht die richtige Ansprechperson. Da es sich bei diesen Fällen um Beschwerden zu Sachwalterschaften/Justiz handelt, ist laut Geschäftsverteilung der Volksanwaltschaft das Büro von Volksanwältin Dr. Brinek dafür zuständig. 

Grundsätzlich ist zu Sachwalterschaften zu sagen, dass die Volksanwaltschaft ein nachprüfendes Organ zur Kontrolle der öffentlichen Verwaltung ist und wir leider keine Befugnisse haben, Gerichtsentscheidungen zu überprüfen. Gerichtsentscheidungen können nur im gerichtlichen 
Instanzenzug überprüft und gegebenenfalls bestätigt, abgeändert oder aufgehoben werden. D.h. wenn ein Sachwalter vom Gericht bestellt wird, kann er nur vom Gericht umbestellt oder abberufen werden. 

Volksanwältin Brinek hat sich in den letzten Jahren sehr um eine Reform der Sachwalterschaften bemüht.  Beim Bundesministerium für Justiz wurden Arbeitsgruppen eingerichtet, in denen unter maßgeblicher Einbindung und Mitwirkung der Volksanwaltschaft relevante Themenkreise im Hinblick auf eine Reform des Sachwalterrechts erarbeitet wurden. Diese flossen in das neue Erwachsenenschutzgesetz ein, das Verbesserungen für Betroffene und deren Angehörige bringt und deren Rechtsposition stärkt. Ziel des neuen Erwachsenenschutzrechts ist insbesondere auch, dass gerichtliche Besachwaltungen nur mehr in denjenigen Fällen erfolgen, in denen dies tatsächlich notwendig ist. Es ist seit 01. Juli 2018 in Kraft. Das Erfordernis der Aufrechterhaltung bereits vor dem 01. Juli 2018 beschlossener Sachwalterschaften wird auf Basis der neuen Bestimmungen überprüft werden. 

Zu einzelnen Prüffällen darf ich Ihnen aufgrund der Amtsverschwiegenheit und des Datenschutzes keine Einzelheiten weitergeben. Ich hoffe, ich konnte dennoch Ihre Fragen beantworten. 

Mit besten Grüßen 
Agnes Kern 

Mag.a Agnieszka Kern, MA 
Volksanwaltschaft | Leiterin Abteilung Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit 
Singerstrasse 17 | 1015 Wien 
  

Links:

Abschied vom Rechtsstaat: Österreichische Volksanwaltschaft legt Jahresbericht für 2018 vor (Tabula Rasa Magazin, 1. 5. 2019)Karfreitagsbericht aus Österreich: Recherche über die Verletzung von Grundrechten in der Stadt Wien (Tabula Rasa Magazin, 19. 4. 2019)


 






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Über Johannes Schütz 107 Artikel
Johannes Schütz ist Medienwissenschafter und Publizist. Veröffentlichungen u. a. Tabula Rasa Magazin, The European, Huffington Post, FAZ, Der Standard (Album), Die Presse (Spectrum), Medienfachzeitschrift Extradienst. Projektleiter bei der Konzeption des Community TV Wien, das seit 2005 auf Sendung ist. Projektleiter für ein Twin-City-TV Wien-Bratislava in Kooperation mit dem Institut für Journalistik der Universität Bratislava. War Lehrbeauftragter an der Universitat Wien (Forschungsgebiete: Bibliographie, Recherchetechniken, Medienkompetenz, Community-TV). Schreibt jetzt insbesondere über die Verletzung von Grundrechten. Homepage: www.journalist.tel