Auch in diesem Jahr wird nach der Ballsaison in Österreich eine Recherche durchgeführt. Es soll geklärt werden, welche Maßnahmen staatliche Stellen zum Schutz der Grundrechte setzen. Im Karfreitagsbericht werden die Ergebnisse vorgestellt.
Im vergangenen Jahr wurde am Aschermittwoch mit einem Brief an den österreichischen Justizminister eine Recherche gestartet, die 40 Tage dauern sollte.Der Inhalt des Schreibens: In Österreich wird das Eigentumsrecht verletzt. Durchgeführt auf Grundlage von Amtsmissbrauch, der in österreichischen Gerichten sich ereignet. Justizminister Moser sollte eine Stellungnahme abgeben. Das Ergebnis der Untersuchung wurde auf Tabula Rasa veröffentlicht:
Der österreichische Justizskandal braucht Krisen-PR
(Tabula Rasa Magazin, 3. 4. 2018)
In diesem Jahr wird die Anfrage an den österreichischen Bundespräsidenten Alexander van der Bellen gesendet. Seine Stellungnahme soll veröffentlicht und in weiteren Beiträgen berücksichtigt werden.
Antworten als Forschungsbeauftragter
Alexander van der Bellen wurde zu diesem Thema bereits angefragt in seiner Funktion als Beauftragter der Stadt Wien für Universitäten und Forschung, die er von 2010 bis 2015 bekleidete. Es ging damals um Unterstützung beim Schutz einer Forschungsbibliothek, die durch einen solchen Gerichtsbeschluss, der nur durch Amtsmissbrauch erklärt werden kann, von einer willkürlichen Enteignung und Plünderung bedroht wurde.
Van der Bellen antwortete dazu in seiner Funktion als Forschungsbeauftragter der Stadt Wien am 27. Mai 2015:
„Es tut mir leid, dass meine Antwort so lange
gedauert hat; ich hatte Ihr
mail verlegt. Ich empfehle Ihnen, mit der Justiz-Ombudsstelle oder der
Volksanwaltschaft Kontakt aufzunehmen. Die
Adressen finden Sie unten“.
(Alexander
van der Bellen, Email vom 27. 5. 2015)
Nachdem mit weiteren Stellen keine Lösung erzielt werden konnte, wurde van der Bellen nochmals im Dezember 2015 angefragt. Es antwortete Mag. Robert Kogler, der Büroleiter des Forschungsbeauftragten der Stadt Wien:
„Gerne leite ich Ihre Nachricht an Alexander Van der Bellen weiter. Allerdings ist seine Beauftragung mit der kürzlich abgelaufenen Legislaturperiode des Gemeinderats zu Ende gegangen. Unser Büro existiert noch bis Jahresende“.
(Robert Kogler, Büroleiter von Alexander van der Bellen, Email vom 9. 12. 2015)
Kurz nach dieser Antwort, nämlich am 8. Januar 2016, kündigte van der Bellen öffentlich an, dass er für die Funktion des österreichischen Bundespräsidenten kandidieren werde. Er veröffentilchte dafür ein Video auf Youtube mit dem Motto: „Mutig in die neuen Zeiten! Van der Bellen kandidiert als Bundespräsident“:
www.youtube.com/watch?v=ba4jalujuR0
Nach seinem ersten Wahlerfolg, der von seinem Gegenkandidaten wegen des Verdachts auf Wahlbetrug angefochten wurde, erklärte van der Bellen am 18. Juni: „Vertrauen wir in unseren Rechtsstaat“.
Auifgrund dieser Aussage über den Rechtsstaat
wurde Alexander van der Bellen am 23. Juni 2016 nochmals auf die Problematik
von Enteignungen in Österreich aufmerksam gemacht. Es antwortete Oliver Korschil vom Team van der Bellen:
„Alexander
Van der Bellen hat Ihr Schreiben mit Sorgfalt gelesen und mich gebeten, Ihnen
zu antworten. Abgesehen davon, dass Alexander Van der Bellen noch nicht als
Bundespräsident angelobt ist, muss ich Ihnen aber mitteilen, dass der
österreichische Bundespräsident generell im Rahmen seines verfassungsmäßigen
Wirkungsbereiches nicht die Möglichkeit hat, Gerichtsverfahren oder von
Gerichten getroffene Entscheidungen zu prüfen“.
(Oliver Korschil, Team van der Bellen, Email vom 30. 6. 2016)
In seiner Funktion als österreichischer Bundespräsident soll jetzt Alexander van der Bellen nochmals erklären, welche Maßnahmen in Österreich gesetzt werden können, wenn Grundrechte und insbesondere das Recht auf Eigentum verletzt werden.
Offener Brief an den österreichischen Bundespräsidenten
Herrn
Bundespräsident
Univ.-Prof. Dr. Alexander van der Bellen
Sehr geehrter Herr Bundespräsident,
Ich bereite Publikationen über die Verletzung von Grundrechten in Österreich vor. In diesem Zusammenhang ersuche ich um Ihre Stellungnahme.
In Österreich sind ernsthafte Verletzungen der Grundrechte dokumentiert. Dies wird auch durch die jährlichen Berichte der Volksanwaltschaft bestätigt. Insbesondere geht es um Verletzungen des Eigentumsrechts durch eine entwickelte Methode von Sachwalterschaft.
Im Bericht der Volksanwaltschaft für 2017 wurden 218 Fälle von Sachwalterschaft genannt, bei denen im Berichtszeitraum “Beschwerden” vorgebracht wurden. Bereits 2016 wurden im Bericht der Volksanwaltschaft weitere 239 Fälle von Sachwalterschaft gezählt. Im Berichtsjahr 2015 wurden weitere 219 und 2014 weitere 233 Fälle dokumentiert. Laut den Berichten der Volksanwaltschaft gibt es weiters eine Dunkelziffer von telefonischen Anfragen, die nicht in dieser Statistik aufscheinen.
Darüber wurde berichtet auf The
European:
Grundrechte in der Europäischen Union werden verletzt: Der
Fall Österreich
(The European, 6. 6. 2017)
Betroffen sind insbesondere das Eigentumsrecht (Artikel 17) und die Achtung des Privatlebens und Familienlebens, der Wohnung und Kommunikation (Artikel 7).
Die Volksanwaltschaft nennt es „Beschwerden“. Tatsächlich liegen Hinweise auf strafrechtlich relevante Tatbestände vor. Es sind willkürliche Enteignungen, die durch Amtsmissbrauch der Justiz ermöglicht werden. Wohnungen werden geplündert und alle Vermögenswerte übernommen.
Es wird um Beantwortung der folgenden Fragen ersucht:
Welche Maßnahmen kann der österreichische Bundespräsident setzen, damit diese Verletzungen der Grundrechte und insbesondere des Eigentumsrechts aufgeklärt werden und gegen strafrechtlich relevante Tatbestände vorgegangen wird, die durch Amtsmissbrauch in der Justiz verursacht wurden?
Welche Maßnahmen sollen in Österreich gesetzt werden, damit diese Verletzungen der Grundrechte und insbesondere des Eigentumsrechts nie wieder sich ereignen können?
Welche Maßnahmen werden für die Restitution und für die Entschädigung der Betroffenen gesetzt?
In Erwartung Ihrer Antwort verbleibe ich
mit besten Grüßen
Johannes Schütz
Mag. Johannes Schütz
Wien, Austria (derzeit im Ausland)
Kopien des Schreibens ergehen
an:
Mag. Reinhard Pickl-Herk,
Sprecher des Bundespräsidenten
Mag.a Inge Hausbichler,
Sprecherin des Bundespräsidenten
Dr.in Elfi Thiemer,
Pressereferentin
Oliver Korschil, Büroleiter
Mag. Andrea Mayer, Leiterin der Österreichischen Präsidentschaftskanzlei
Dr. Heinz Anton Hafner, Kabinettsvizedirektor des Österreichischen
Bundespräsidenten
Weitere Anfragen
Das Schreiben geht auch an Univ.-Prof. Dr. Ludwig Adamovich, der als Berater des Bundespräsidenten für verfassungsrechtliche Angelegenheiten fungiert. Adamovich war seit 2004 bereits für den früheren Bundespräsidenten Heinz Fischer als Berater bei Verfassungsfragen tätig. Der österreichischen Öffentlichkeit ist Adamovich bekannt als langjähriger Präsident des österreichischen Verfassungsgerichtshofes, er war mit dieser Funktion von 1984 bis 2002 betraut.
Die Ergebnisse der Anfragen sollen als Karfreitagsbericht veröffentlicht werden.
Weitere Anfragen werden am Aschermittwoch an folgende Personen gesendet:
– Bürgermeister der Stadt Wien
Michael Ludwig ist seit Mai 2018 der Bürgermeister der Stadt Wien. Er war zuvor
amtsführender Stadtrat für Wohnen und Wohnbau. Bis November 2018 war Michael
Ludwig auch 23 Jahre lang als Vorsitzender des Verbandes der Wiener
Volksbildung tätig, damit die zentrale Person für die Erwachsenenbildung der
Stadt. Ludwig war auch Mitbegründer des WIFAR (Wiener Filmarchiv der
Arbeiterbewegung), das 2001 eröffnet wurde. Es wurden schon damals, von
Mitwirkenden im Bildungsbereich der Stadt, große Hoffnungen in Michael Ludwig
gesetzt und eine weitere beachtliche Karriere erwartet.
Das Amt des Bürgermeisters wurde ihm von seinem Vorgänger Michael Häupl übergeben,
der damit 2015 das letzte Mal gewählt wurde.
Michael Ludwig wurde vom Bundespräsidenten als Landeshauptmann von Wien
am 29. Mai 2018 angelobt.
In Wien wurde 2015 ein Menschenrechtsbüro eingerichtet und eine
Menschenrechtsbeauftragte installiert. Bereits 2016 wurde das Menschenrechtsbüro mit
einer Anfrage zu den Verletzungen des Eigentumsrechts konfrontiert, die in Wien
sich ereignen. Die Menschenrechtsbeauftragte erklärte, dass das
Menschenrechtsbüro über keine Möglichkeiten verfüge, bei solchen Vorfällen
einzugreifen.
Gemeinsam mit dem Schreiben an den Bürgermeister ergeht auch ein Schreiben an
das Menschenrechtsbüro der Stadt Wien, das mit dieser Anfrage eine zweite
Chance erhält, eine Erklärung abzugeben. Es wird dabei insbesondere eine Lösung
für die Überbrückungsgelder erwartet, die Betroffenen rasch zur Verfügung
gestellt werden müssen.
– Volksanwalt Günther Kräuter
Günther Kräuter ist in der österreichischen Volksanwaltschaft für das Ressort
Soziales zuständig. Er soll erklären, welche Möglichkeiten es gibt, rasch für
Überbrückungsgelder zu sorgen, die Betroffene erhalten sollten, wenn in
Österreich überfallsartig alle Vermögenswerte willkürlich enteignet
werden. Er müsste einen diesbezüglichen
Antrag der Volksanwaltschaft im österreichischen Parlament einbringen. Damit
kein Betroffener bei einem solchen Vorfall in die sogenannte „Gruft“
abgeschoben wird.
Im vergangenen Jahr wurde zum Thema Überbrückungsgelder die österreichische
Sozialministerin angefragt. Eine Stellungnahme erfolgte durch Hofrat Max
Rubisch vom Bundesministerium für Soziales.
Abschließend wurde in der Korrespondenz erklärt: „Kann den
Richtlinien entsprechend keine Zuwendung gewährt werden“. Damit blieb diese
Anfrage an die österreichische Bundesregierung im vergangenen Jahr ohne
Ergebnis.
– Österreichische Studienzentrum für Frieden und Konfliktlösung in
Schlaining
Peter Kostelka ist derzeit noch als Präsident des Studienzentrums in Schlaining
eingesetzt. Zuvor war Kostelka als Klubobmann der SPÖ im österreichischen
Parlament und Staatssekretär im Bundeskanzleramt tätig. Von 2001 bis 2013
bekleidete er die Funktion eines österreichischen Volksanwaltes.
Kostelka wird angefragt, welche Möglichkeiten er erkennt, dass die Verletzung
von Grundrechten in Österreich beendet wird.
Allerdings soll bald Norbert Darabos, so wurde es angekündigt, die
Nachfolger von Kostelka in Schlaining antreten. Darabos war zuvor als
Bundesgeschäftsführer der SPÖ, Verteidigungsminister und Landesrat für Soziales
im Burgenland beschäftigt.
Derzeit fällt das Studienzentrum für Frieden und Konfliktlösung aber nicht
durch den Einsatz für Grundrechte auf, sondern durch Propaganda für die
Volksrepublik China, die auf der Homepage des österreichischen Friedenszentrums
Schlaining, seit Monaten gleich ganz oben auf der Startseite, als
„Peacebuilding Actor“ vorgestellt wird.
Allerdings sind die engen Kontakte der österreichischen Sozialisten zur
Volksrepublik China und zu Nordkorea hinreichend bekannt.
Foto:
Fototext:
Das Bild zeigt Bundespräsident Alexander van der Bellen bei der Klagemauer im Februar 2019 während seines Besuches in
Israel.
Foto: Peter Lechner / HBF