Brief am Aschermittwoch: An den österreichischen Bundespräsidenten

Bundespräsident Alexander van der Bellen bei der Klagemauer im Februar 2019 während seines Besuches in Israel. Foto: Peter Lechner / HBF

Auch in diesem Jahr wird nach der Ballsaison in Österreich eine Recherche durchgeführt.  Es soll geklärt werden, welche Maßnahmen staatliche Stellen zum Schutz der Grundrechte setzen.  Im Karfreitagsbericht werden die Ergebnisse vorgestellt.


Im vergangenen Jahr wurde am Aschermittwoch mit einem Brief an den österreichischen Justizminister eine Recherche gestartet, die 40 Tage dauern sollte.Der Inhalt des Schreibens: In Österreich wird das Eigentumsrecht verletzt.  Durchgeführt auf Grundlage von Amtsmissbrauch, der in österreichischen Gerichten sich ereignet. Justizminister Moser sollte eine Stellungnahme abgeben. Das Ergebnis der Untersuchung wurde auf Tabula Rasa veröffentlicht:

Der österreichische Justizskandal braucht Krisen-PR
(Tabula Rasa Magazin, 3. 4. 2018)

In diesem Jahr wird die Anfrage an den österreichischen Bundespräsidenten Alexander van der Bellen gesendet. Seine Stellungnahme soll veröffentlicht und in weiteren Beiträgen berücksichtigt werden.

Antworten als Forschungsbeauftragter

Alexander van der Bellen wurde zu diesem Thema bereits angefragt in seiner Funktion als Beauftragter der Stadt Wien für Universitäten und Forschung, die er von 2010 bis 2015 bekleidete. Es ging damals um Unterstützung beim Schutz einer Forschungsbibliothek, die durch einen solchen Gerichtsbeschluss, der nur durch Amtsmissbrauch  erklärt werden kann, von einer willkürlichen Enteignung und Plünderung bedroht wurde.

Van der Bellen antwortete dazu in seiner Funktion als Forschungsbeauftragter der Stadt Wien am 27. Mai 2015:

„Es tut mir leid, dass meine Antwort so lange gedauert hat; ich hatte Ihr 
mail verlegt. Ich empfehle Ihnen, mit der Justiz-Ombudsstelle oder der 
Volksanwaltschaft Kontakt aufzunehmen. Die Adressen finden Sie unten“.
(Alexander van der Bellen, Email vom 27. 5. 2015)

Nachdem mit weiteren Stellen keine Lösung erzielt werden konnte, wurde van der Bellen nochmals im Dezember 2015 angefragt. Es antwortete Mag. Robert Kogler, der Büroleiter des Forschungsbeauftragten der Stadt Wien:

„Gerne leite ich Ihre Nachricht an Alexander Van der Bellen weiter. Allerdings ist seine Beauftragung mit der kürzlich abgelaufenen Legislaturperiode des Gemeinderats zu Ende gegangen. Unser Büro existiert noch bis Jahresende“. 
(Robert Kogler, Büroleiter von Alexander van der Bellen, Email vom 9. 12. 2015)

Kurz nach dieser Antwort, nämlich am 8. Januar 2016, kündigte van der Bellen öffentlich an, dass er für die Funktion des österreichischen Bundespräsidenten kandidieren werde. Er veröffentilchte dafür ein Video auf Youtube mit dem Motto: „Mutig in die neuen Zeiten! Van der Bellen kandidiert als Bundespräsident“:
www.youtube.com/watch?v=ba4jalujuR0

Nach seinem ersten Wahlerfolg, der von seinem Gegenkandidaten wegen des Verdachts auf Wahlbetrug angefochten wurde, erklärte van der Bellen am 18. Juni: „Vertrauen wir in unseren Rechtsstaat“.

Auifgrund dieser Aussage über den Rechtsstaat wurde Alexander van der Bellen am 23. Juni 2016 nochmals auf die Problematik von Enteignungen in Österreich aufmerksam gemacht.  Es antwortete Oliver Korschil vom Team van der Bellen:

„Alexander Van der Bellen hat Ihr Schreiben mit Sorgfalt gelesen und mich gebeten, Ihnen zu antworten. Abgesehen davon, dass Alexander Van der Bellen noch nicht als Bundespräsident angelobt ist, muss ich Ihnen aber mitteilen, dass der österreichische Bundespräsident generell im Rahmen seines verfassungsmäßigen Wirkungsbereiches nicht die Möglichkeit hat, Gerichtsverfahren oder von Gerichten getroffene Entscheidungen zu prüfen“.
(Oliver Korschil, Team van der Bellen, Email vom 30. 6. 2016)

In seiner Funktion als österreichischer Bundespräsident soll jetzt Alexander van der Bellen nochmals erklären, welche Maßnahmen in Österreich gesetzt werden können, wenn Grundrechte und insbesondere das Recht auf Eigentum verletzt werden.





Offener Brief an den österreichischen Bundespräsidenten

Herrn
Bundespräsident
Univ.-Prof. Dr. Alexander van der Bellen


Sehr geehrter Herr Bundespräsident,

Ich bereite Publikationen über die Verletzung von Grundrechten in Österreich vor. In diesem Zusammenhang ersuche ich um Ihre Stellungnahme.

In Österreich sind ernsthafte Verletzungen der Grundrechte dokumentiert. Dies wird auch durch die jährlichen Berichte der Volksanwaltschaft bestätigt. Insbesondere geht es um Verletzungen des Eigentumsrechts durch eine entwickelte Methode von Sachwalterschaft.

Im Bericht der Volksanwaltschaft für 2017 wurden 218 Fälle von Sachwalterschaft genannt, bei denen im Berichtszeitraum “Beschwerden” vorgebracht wurden. Bereits 2016 wurden im Bericht der Volksanwaltschaft weitere 239 Fälle von Sachwalterschaft gezählt. Im Berichtsjahr 2015 wurden weitere 219 und 2014 weitere 233 Fälle dokumentiert. Laut den Berichten der Volksanwaltschaft gibt es weiters eine Dunkelziffer von telefonischen Anfragen, die nicht in dieser Statistik aufscheinen.

Darüber wurde berichtet auf The European:
Grundrechte in der Europäischen Union werden verletzt: Der Fall Österreich
(The European, 6. 6. 2017)

Betroffen sind insbesondere das Eigentumsrecht (Artikel 17) und die Achtung des Privatlebens und Familienlebens, der Wohnung und Kommunikation (Artikel 7).

Die Volksanwaltschaft nennt es „Beschwerden“. Tatsächlich liegen Hinweise auf strafrechtlich relevante Tatbestände vor. Es sind willkürliche Enteignungen, die durch Amtsmissbrauch der Justiz ermöglicht werden. Wohnungen werden geplündert und alle Vermögenswerte übernommen.

Es wird um Beantwortung der folgenden Fragen ersucht:

Welche Maßnahmen kann der österreichische Bundespräsident setzen, damit diese Verletzungen der Grundrechte und insbesondere des Eigentumsrechts aufgeklärt werden und gegen strafrechtlich relevante Tatbestände vorgegangen wird, die durch Amtsmissbrauch in der Justiz verursacht wurden?

Welche Maßnahmen sollen in Österreich gesetzt werden, damit diese Verletzungen der Grundrechte und insbesondere des Eigentumsrechts nie wieder sich ereignen können?

Welche Maßnahmen werden für die Restitution und für die Entschädigung der Betroffenen gesetzt?

In Erwartung Ihrer Antwort verbleibe ich

mit besten Grüßen
Johannes Schütz

Mag. Johannes Schütz
Wien, Austria (derzeit im Ausland)



Kopien des Schreibens ergehen an:

Mag. Reinhard Pickl-Herk, Sprecher des Bundespräsidenten

Mag.a Inge Hausbichler, Sprecherin des Bundespräsidenten

Dr.in Elfi Thiemer, Pressereferentin

Oliver Korschil, Büroleiter

Mag. Andrea Mayer, Leiterin der Österreichischen Präsidentschaftskanzlei

Dr. Heinz Anton Hafner, Kabinettsvizedirektor des Österreichischen Bundespräsidenten

Weitere Anfragen

Das Schreiben geht auch an Univ.-Prof. Dr. Ludwig Adamovich, der als Berater des Bundespräsidenten für verfassungsrechtliche Angelegenheiten fungiert.  Adamovich war seit 2004 bereits für den früheren Bundespräsidenten Heinz Fischer als Berater bei Verfassungsfragen tätig. Der österreichischen Öffentlichkeit ist Adamovich bekannt als langjähriger Präsident des österreichischen Verfassungsgerichtshofes, er war mit dieser Funktion von 1984 bis 2002 betraut.

Die Ergebnisse der Anfragen sollen als Karfreitagsbericht veröffentlicht werden. Weitere Anfragen werden am Aschermittwoch an folgende Personen gesendet:


– Bürgermeister der Stadt Wien

Michael Ludwig ist seit Mai 2018 der Bürgermeister der Stadt Wien. Er war zuvor amtsführender Stadtrat für Wohnen und Wohnbau. Bis November 2018 war Michael Ludwig auch 23 Jahre lang als Vorsitzender des Verbandes der Wiener Volksbildung tätig, damit die zentrale Person für die Erwachsenenbildung der Stadt. Ludwig war auch Mitbegründer des WIFAR (Wiener Filmarchiv der Arbeiterbewegung), das 2001 eröffnet wurde. Es wurden schon damals, von Mitwirkenden im Bildungsbereich der Stadt, große Hoffnungen in Michael Ludwig gesetzt und eine weitere beachtliche Karriere erwartet.

Das Amt des Bürgermeisters wurde ihm von seinem Vorgänger Michael Häupl übergeben, der damit 2015 das letzte Mal gewählt wurde.  Michael Ludwig wurde vom Bundespräsidenten als Landeshauptmann von Wien am 29. Mai 2018 angelobt.

In Wien wurde 2015 ein Menschenrechtsbüro eingerichtet und eine Menschenrechtsbeauftragte installiert.  Bereits 2016 wurde das Menschenrechtsbüro mit einer Anfrage zu den Verletzungen des Eigentumsrechts konfrontiert, die in Wien sich ereignen. Die Menschenrechtsbeauftragte erklärte, dass das Menschenrechtsbüro über keine Möglichkeiten verfüge, bei solchen Vorfällen einzugreifen.

Gemeinsam mit dem Schreiben an den Bürgermeister ergeht auch ein Schreiben an das Menschenrechtsbüro der Stadt Wien, das mit dieser Anfrage eine zweite Chance erhält, eine Erklärung abzugeben. Es wird dabei insbesondere eine Lösung für die Überbrückungsgelder erwartet, die Betroffenen rasch zur Verfügung gestellt werden müssen.

– Volksanwalt Günther Kräuter

Günther Kräuter ist in der österreichischen Volksanwaltschaft für das Ressort Soziales zuständig. Er soll erklären, welche Möglichkeiten es gibt, rasch für Überbrückungsgelder zu sorgen, die Betroffene erhalten sollten, wenn in Österreich überfallsartig alle Vermögenswerte willkürlich enteignet werden.  Er müsste einen diesbezüglichen Antrag der Volksanwaltschaft im österreichischen Parlament einbringen. Damit kein Betroffener bei einem solchen Vorfall in die sogenannte „Gruft“ abgeschoben wird.

Im vergangenen Jahr wurde zum Thema Überbrückungsgelder die österreichische Sozialministerin angefragt. Eine Stellungnahme erfolgte durch Hofrat Max Rubisch vom Bundesministerium für Soziales.  Abschließend wurde in der Korrespondenz erklärt: „Kann den Richtlinien entsprechend keine Zuwendung gewährt werden“. Damit blieb diese Anfrage an die österreichische Bundesregierung im vergangenen Jahr ohne Ergebnis.

– Österreichische Studienzentrum für Frieden und Konfliktlösung in Schlaining

Peter Kostelka ist derzeit noch als Präsident des Studienzentrums in Schlaining eingesetzt. Zuvor war Kostelka als Klubobmann der SPÖ im österreichischen Parlament und Staatssekretär im Bundeskanzleramt tätig. Von 2001 bis 2013 bekleidete er die Funktion eines österreichischen Volksanwaltes.

Kostelka wird angefragt, welche Möglichkeiten er erkennt, dass die Verletzung von Grundrechten in Österreich beendet wird.  Allerdings soll bald Norbert Darabos, so wurde es angekündigt, die Nachfolger von Kostelka in Schlaining antreten. Darabos war zuvor als Bundesgeschäftsführer der SPÖ, Verteidigungsminister und Landesrat für Soziales im Burgenland beschäftigt.

Derzeit fällt das Studienzentrum für Frieden und Konfliktlösung aber nicht durch den Einsatz für Grundrechte auf, sondern durch Propaganda für die Volksrepublik China, die auf der Homepage des österreichischen Friedenszentrums Schlaining, seit Monaten gleich ganz oben auf der Startseite, als „Peacebuilding Actor“ vorgestellt wird.  Allerdings sind die engen Kontakte der österreichischen Sozialisten zur Volksrepublik China und zu Nordkorea hinreichend bekannt.

Foto:

Fototext:
Das Bild zeigt Bundespräsident Alexander van der Bellen bei der Klagemauer  im Februar 2019 während seines Besuches in Israel.

Foto: Peter Lechner / HBF

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Über Johannes Schütz 108 Artikel
Johannes Schütz ist Medienwissenschafter und Publizist. Veröffentlichungen u. a. Tabula Rasa Magazin, The European, Huffington Post, FAZ, Der Standard (Album), Die Presse (Spectrum), Medienfachzeitschrift Extradienst. Projektleiter bei der Konzeption des Community TV Wien, das seit 2005 auf Sendung ist. Projektleiter für ein Twin-City-TV Wien-Bratislava in Kooperation mit dem Institut für Journalistik der Universität Bratislava. War Lehrbeauftragter an der Universitat Wien (Forschungsgebiete: Bibliographie, Recherchetechniken, Medienkompetenz, Community-TV). Schreibt jetzt insbesondere über die Verletzung von Grundrechten. Homepage: www.journalist.tel