Parteien sollen gesetzlich nicht gezwungen werden, Wahllisten abwechselnd mit Frauen und Männern zu besetzen. Das hat der gleichstellungspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Henry Worm, heute zu entsprechenden Überlegungen der Thüringer Koalitionsfraktionen gesagt. Worm sieht darin „ein Quotendiktat, durch das der politische Wettbewerb und damit die Demokratie verkürzt wird“. Seiner Auffassung zufolge soll es Angelegenheit der Parteien bleiben, bei der Aufstellung von Wahllisten auf Quotenregegelungen zurückzugreifen. „Die Aufstellung von Listen bietet die Möglichkeit, politische Prioritäten und Haltungen zu verdeutlichen. Wir sollten sie nicht beschneiden“, sagte der Abgeordnete. Parteien würden und wollten auch andere Kriterien als die des Geschlechts berücksichtigen.
Aus dem verfassungsrechtlichen Diskriminierungsverbot lässt sich nach Meinung des Abgeordneten kein gesetzlicher Zwang zur paritätischen Aufstellung von Wahllisten ableiten. Für Worm ist das Gesetzgebungsvorhaben ein weiteres Beispiel dafür, „dass der notwendige Einsatz für die Gleichberechtigung der Geschlechter in Bevormundung umschlägt. Die Überzeugung, dass Frauen und Männer möglichst in allen beruflichen, politischen und gesellschaftlichen Bereichen zu gleichen Teilen vertreten sein müssen, kann man haben, als verbindliches Leitbild bekommt sie ideologische Züge“, so der Landtagsabgeordnete. Er verwies darauf, dass längst nicht alle Bürgerinnen und Bürger diese Ansichten teilen „und das Leben und Lebensentwürfe bunter und vielfältiger sind, als den Verfechtern einer schematischen Gleichberechtigung lieb ist“.
Der gleichstellungspolitische Sprecher hält es grundsätzlich für erstrebenswert, dass sich Frauen und Männer politisch engagieren. Dies sei, wie etwa der politische Werdegang Angela Merkels oder Annegret Kramp-Karrenbauers zeige, gelebte Praxis. Sinnvoll sei auch, Frauen für die Politik zu begeistern und zur Kandidatur zu bewegen. Wie er hinzufügte, „sollen Quotenregelungen jedoch Angelegenheit und eine Möglichkeit der Parteien bei der Listenaufstellung bleiben“. Sie biete Möglichkeiten, die eigenen politischen Vorstellungen und Ansprüche zu verdeutlichen und solle nicht eingeschränkt werden. Als Beispiele nannte Worm regionale oder religiöse Ausgewogenheit, aber auch das Alter und die Berücksichtigung von Bewerbern mit Migrationshintergrund.