Landesregierung wälzt Probleme mit gewaltbereiten Flüchtlingen auf Kommunen ab – Herrgott: „Totalverweigerer halten sich an kein Gewaltschutzkonzept“

Muslime in Deutschland, Foto: Stefan Groß

„Die Ramelow-Regierung muss aufhören, Probleme auf die Kommunen abzuwälzen. Gewaltbereite Flüchtlinge haben in den Kommunen nichts zu suchen.“ Mit diesen Worten hat der migrationspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Christian Herrgott, auf die jüngste Forderung der Thüringer Migrationsbeauftragten Miriam Kruppa reagiert. Kruppa vertritt die Ansicht, es sei nun an den Kommunen, Gewaltschutzkonzepte zu entwickeln, um die Situation in Flüchtlingsunterkünften zu verbessern. „Das Problem der Thüringer Kommunen sind nicht fehlende Pläne, sondern vielmehr die Tatsache, dass sich die Problemverursacher nicht an Konzepte, Hausordnungen und Gesetze halten. Den Kommunen hätten solche unbelehrbaren Fälle niemals aufgebürdet werden dürfen“, so Herrgott. Die CDU-Fraktion fordert deshalb, die Asylverfahren von gewaltbereiten und kriminellen Flüchtlingen in der Landeserstaufnahmeeinrichtung abzuschließen und direkt von dort abzuschieben. „Stattdessen werden diese Menschen übers Land verteilt und die Kommunen mit den Problemen alleine gelassen“, so der CDU-Abgeordnete.

Darüber hinaus kritisierte Herrgott die nach Ansicht der CDU-Fraktion völlig verfehlten Änderungen der Thüringer Gemeinschaftsunterkunfts- und Sozialbetreuungsverordnung (GUSVO), die seit 1. September 2018 gelten. „Die Migrationsbeauftragte hat für ein paar Änderungen fast vier Jahre gebraucht. Jetzt wundern sich die Kommunen völlig zu Recht, dass keiner ihrer zahlreichen Hinweise und Einwände im Zuge der Anhörung aufgegriffen wurde.“ Fast noch schlimmer sei, dass die tatsächlichen Änderungen an der GUSVO die Lage in den Unterkünften nur noch verschlimmert habe. „Warum muss nun wegen gestiegener Qualifikationsanforderungen ausgerechnet jenen erfahrenen Sozialbetreuern gekündigt werden, die in der Hochphase der Flüchtlingskrise 2015 angefangen haben und seither mit großem Engagement wertvolle Arbeit leisten? Warum bekommen die Kommunen nicht die Mittel für die Bezahlung eines ordentlichen Wachschutzes? Das sind die kritischen Fragen, auf die die Landesregierung keine Antwort hat“, so Herrgott abschließend.

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