„Es muß alles demokratisch aussehen, aber wir müssen alles in der Hand haben.“ Walter Ulbricht, Sommer 1945
Die Staatskrise der Bundesrepublik Deutschland, die die einen leugnen und die anderen verstummen lässt –– eine Verfassungskrise in ihrer Gestaltund eine Legitimationskrise in ihrer Substanz –, ist nicht das Produkt höherer Mächte aus den Laboratorien des unerforschlichen Weltgeistes, sondern vor allem niederer Aktivitäten aus den Katakomben souveränitätspolitischer Verwahrlosung nach innen undaußen. Sie ist, in ihrer Doppel-Figur aus klassisch-kapitulativem Bürgertum und ideologischem Furor alt-neuer Fortschritts-Provenienz, zugleich Produkt eines prozessuralen Paradoxons: eines faktisch wie tendenziell Freiheit deformierenden Reform-Coup d‘Etats in Permanenz gegen den Freiheit begründenden, vor allem jedoch garantierenden Rechts-Staat in seiner grundgesetzlich verbürgten Gestalt. Der im Prinzip usurpatorische Prozeß, der hier gemeint ist, hat im Ergebnis zu einer tendenziellen Entmachtung des Rechtsstaatsselbst durch „Vergesellschaftung“, d.h. Ideologisierung, seiner Strukturen und Institutionen geführt, oder anders gesagt: durch Enteignung seiner Macht-Mittel mit Hilfe von systematischer Normativitäts-Verkehrung zugunsten politischer Gruppen, ihrer Programme, Funktionäre und beamteten Kombatanden, die den Bürger-Willen immer weniger respektieren, aber immer mehr zwingen und so zu einer machtvollen Entrechtung eben dieser Bürger führen. In der Folge ist der deutsche Rechts-Staat dabei, seinen Charakter als nach innen und außen wirkende, überparteiliche Schutz-Vertikale des Bürgers, des genuinen Souveräns eben dieses Staates, unaufhaltsam zu verlieren. Im Rahmen der übriggebliebenen Staats-Hülle, einer Art fiction d‘etat, bewegen sich gesellschaftliche Macht-Gruppen in Form von Parteien, Bündnissen oder politisierenden Gewalt-Gangs wie beim G-8-Gipfel in Heiligendamm, einschließlich sie unterstützender medial-industrieller Komplexe, wie marodierende Truppen auf dem politisch verwahrlosten Gelände des Grundgesetzes. Politik bedeutet in diesem Kontext primär: Verhandlung und Absprache um machtprofitliche Einfluß-Gebiete eben dieser Gruppen untereinander. Sie verlaufen nach dem demagogischen Prinzip des „Gegeneinanders auf Gegenseitigkeit“. Das immer deutlicher durchschimmernde Paradigma, vor allem in der ideologischen Letztbegründung von staats- und gesellschaftspolitischer Normativität, ist aber inzwischen dasdes “antifaschistisch-demokratischen Blocks“ der zweiten deutschen Diktatur, das den antitotalitären Grundkonsens der frühen Bundesrepublik fast restlos verdrängt hat. Er war in den ideologischen Schlachten des vergangenen Jahrhunderts das zentrale Haßobjekt nicht nur der einstigen SED-Diktatur, sondern auch, vor allem seit Ende der sechziger Jahre, des linken bis linksliberalenLagers in der alten Bundesrepublik. Als prototypisch für die diesbezügliche Legion von westdeutschen Texten, die ihren Inspirationskern aus propagandistischem Antifa-Material diverser SED-Institute im synoptischen Vergleich nicht verbergen können, und ihren heute unübersehbaren gesellschafts- wie mentalitätspolitischen Sintereffekt (den Dan Diner bereits 1993 in seinem Essay „Antifaschistische Weltanschauung“ mit den Worten einkreiste: „Solche historische Konstruktion… sollte auch für die Linke im Weststaat bewußtseinsrevelante Folgen von durchaus identitätsstiftender Art haben“), mag ein Aufsatz aus dem Jahre 1987 von Jürgen Habermas stehen. Habermas, den die „Zeit“ zum„Hegel der Bundesrepublik“ erhob, erinnert in diesem Aufsatz anklagend an ein ihn umtreibendes ideologisches Defizit der frühen Republik des Grundgesetzes: „Der antitotalitäre Konsens, soweit er die ganze Bevölkerung einigte, beruhte auf einer stillschweigenden Asymmetrie; ein Konsens blieb er nur unter der Bedingung, dass der Antifaschismus nicht grundsätzlich werden dürfe.“ „Genau diese Bedingungen aber“ hätten „liberale und linke Minderheiten“ aus gegebenen Anlässen „problematisiert“. Der damit gemeinte geschichtspolitische Umdeutungsprozeß ist, kein Zweifel, erfolgreich gewesen, das Problem existiert nicht mehr. Und es ist kein Treppenwitz der deutschen Geschichte in verfassungspolitischer Hinsicht, daß ausgerechnet das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern in dieser Hinsicht den Gleichschaltungsvorreiter gemacht hat und am 14. November 2007 in dritter Änderung der Landesverfassung den Katalog der Staatszielbestimmung um eine nur mühsam getarnte Antifa-Klausel (Artikel 18a) erweiterte – mit den Stimmen von CDU, SPD, FDP und der SED-Nachfolgeorganisation PDS/Die Linke, die dieses Projekt seit langem im parlamentarischen Raum forciert hatte. Der Prozeß wurde zwar gegen den Rat der Verfassungsexperten durchgezogen, aber in landespolitischer Tradition: Das politische Mecklenburg hat, was die Zusammenarbeit zwischen bürgerlichen Parteien und totalitären Bewegungen betrifft, schon 1932 keine Hemmungen, der totalitären NSDAP ideell und faktisch Regierungsspielraum zu bieten. Und so ist es nur logisch, wenn im Jahre 2008 die zur“Linken“ weißgewaschene totalitäre SED als legitimer Teil des so deformierten Verfassungsbogens der Republik des Grundgesetzes gezählt und heute republikweit koalitionskompatibel auch für ihren einstigen Hauptfeind wird: die antitotalitäre SPD der Nachkriegsära, die heute bis auf personelle Restbestände offenbar jenem in den ideologischen Laboratorien Stalins entwickelten „Antifa“-Virus erlegen ist.Damit wird zugleich der scheinbar veraltete Motor der Ulbricht-Maschine von 1945 reaktiviert und in das Staats- und Gesellschaftsgefüge des wiedervereinigten Deutschland eingebaut, dessen politisch durchschlagender Effekt noch von Walter Ulbricht selbst, dem ersten antifaschistischen Diktator der zweiten deutschen Diktatur, so beschrieben wurde: “Es muß alles demokratisch aussehen, aber wir müssen alles in der Hand haben.“ Vor dem Hintergrund dieses Ziels ist heute in ganz Deutschland zwangsläufig – wie schon in jener 1989/90 durch die politisch-moralisch qualifizierteste Revolution der deutschen Geschichte gestürzten Diktatur –– der gemeinsame Gegner aller dieser Gruppen zuerst und zuletzt der eigene Bürger als freies Wesen, der Souverän also, und das operative Ziel seiner Feinde ist der permanente Raub des Staates als souveränem Schutzraum des Bürgers und seiner Rechte und damit dessen Verwandlung in eine Macht-Maschine zugunsten von Gruppen-Interessen, die keiner wirklichen Kontrolle durch den Souverän mehr unterliegen. Ebenso dazu gehört auch der ständige Souveränitätstransfer in Richtung EU, nicht zuletzt deshalb, weil diese potentiell als interventionistische Schutzmacht der von solchem Transfer profitierenden, aber durch massiven Bürger-Dissenz dazu auch bedrohten deutschen Funktions-Eliten verstanden wird – sowie eine jahrzehntelange systematisch betriebene Souveränitätsverleugnung gegenüber Einwanderungsströmen aus diversen Dritte-Welt-Regionen, die weder gesamtökonomisch noch basiskulturell integrationsfähig sind und deren Anwesenheit im heutigen Umfang nur zum geringsten Teil mit den wirtschaftlichen Notwendigkeiten der 60er Jahre zu tun hat. Voraussetzung für die Einwanderungsexplosion sind vielmehr ideologische Unterströmungen, Handlungsscheu oder offene Programme des dafür verantwortlichen politischen Personals, deren geschichtliches Zielgebiet postnationale GemeinschaftsKonstrukte sind, mit dem idealpolitischen Endziel eines Weltstaats. Das heißt also: nichts anderes als politische Totalitäts-Utopien mit notwendig totalitärem Charakter. Natürlich berufen sich die klügeren Vertreter dieser Idee immer wieder einmal gerne auf die Weltstaatsvision zum Beispiel des deutschen Aufklärers Kant. Die wirkliche Geschichte weiß aber nur, daß die historischen Proben aufs Exempel in der Kommunistischen oder Faschistischen Internationale endeten, ganz im Sinne jenes scharfsichtigen Einblicks von Nietzsche, daß immer schon Robespierre drin steckt, wo Kant drauf steht. Beide Internationalismen waren jedenfalls gleichermaßen Spitzenprodukte jener „sozialhygienischen“ Abteilung der Moderne, der es immer nur um Produktions-Varianten des „Neuen Menschen“ ging. Der Begriff des politischen “Kommissars“ ist die diesbezügliche Generalmetapher; ihre ungenierte Verwendung – –nach der durch Robespierre, Lenin, Stalin und Hitler – – im Machtapparat der EU ein Menetekel. Da der Mensch sich aber zwischen 1789 und 2008 in seinem moralischen Vermögen oder Unvermögen mit empirisch gesicherter Gewißheit nicht wirklich in seinem Wesen geändert hat, was man nur dann nicht begreift, wenn man die anthropologische Weisheit der Texte der Bibel oder antiker Philosophen ignoriert, verbirgt sich hinter solchen Entwürfen nichts anderes als die alte “spielerische Grausamkeit der humanistischen Intellektuellen“ (Eric Voegelin), die nun auch im 21. Jahrhundert nach neuen geschichtlichen Spiel-Räumen fiebern. Dieses Phänomen ist aber nicht nur ein spezifisch deutsches, sondern zu finden in den Milieus auch anderer europäischer Funktionseliten, naturgemäß konzentriertimBrüsseler EU-Verwaltungsmoloch, der seinen ständig steigenden Legitimationsbedarf nicht zuletzt durch einen proportional dazu anwachsenden Zugriff auf nationale Souveränitätsrechte und -potentiale befriedigt. Eine bürokratische Super-Hydra, die ihre Mitarbeiter geradezu korruptiv hoch entlohnt und nur existieren kann, wenn sie ununterbrochen national verfaßte Rechts-Staatlichkeit, das heißt: geschichtlich gewachsene politische wie kulturelle Eigenart in klar umrissenen Grenzen, die überlappende Ränder und sich daraus ergebende Gemeinsamkeiten oder gemeinsame spirituelle Quellen nicht leugnet, verschlingt. Dennoch hat die deutsche Variante einen spezifisch deutschen Akzent. Er ist Produkt geschichtspolitischer Delegitimations-Strategien, Doppel-Stichwort “Produktivkraft“ Traditions-Destruktion und Vergangenheits-Haß, die zum einen auf reine Macht-Ziele binnen-nationaler Natur gerichtet sind – ob von Gruppen getragen oder individuell betrieben, ist dabei vollkommen irrelevant, weil sich beide Elemente inzwischen fast ununterscheidbar amalgamiert haben. Zum anderen sind sie aber auch ein Phänomen sozial effektiver Hypermoralsierung, die der materiellen wie immateriellen Selbstaufwertung ganzer Kollektive dienen und punktuell übergehen in die Rollen-Aalogie säkularer oder religionsurrogater Priesterherrschaft nach altägyptischen oder aztekischen Vorbildern, die ständig auf Opfer-Suche sind oder in Machtintrigen verfangen. Die in diesem Kontext, nicht zuletzt unter extrem hohem Mißbrauch des Asylparagraphen, erfolgte massenhafte Einwanderung in die Sozialsysteme der Republik durch beruflich unter- bis nichtqualiflzierte Menschen aus Vorderasien, Afrika und anderen in eben dieser Masse nicht integrierbaren Kulturkreisen besonders in den 90er Jahren, ist zudem identisch mit einer faktischen steuer-fiskalischen Radikal-Enteignung der Noch-Merheitsbevölkerung, die den Charakter eines permanenten finanziellen Raubzuges gegen die eigenen Bürger angenommen hat, weil das damit verbundene Übermaß an sozialpolitischen Folgekosten jener sakrosankten Heils-Ideologie Marke “Weltinnenpolitik“ vor allem er zu tragen hat, während die Funktionseliten davon noch nur theoretisch berührt werden, nicht aber schon existentiell wie der Normal-Bürger des Landes: in einem an die tiefsten Wurzeln seiner sozialen Standards und kulturellen Identität gehenden Sinne. Zum anderen ist sie zwischenzeitlich, durch das Faktum der forcierten Islamisierung besonders der Türkei, mit fundamentaler demographischer Konsequenz für die offenen bzw. geöffneten Räume Westeuropas, zu einem Phänomen der politischen Physik geworden oder, klassisch gesprochen: von „Landnahme“, die im Zuge des ihr einwohnenden strukturaggressiven physischen Verdrängungspotentials auch die Auflösung eigener kultureller Prägemilieus und rechtspolitischer Normativität wie Traditionsmaterien bewirkt. Das alle Nationalstaaten Europas dabei kulturell am tiefsten grundierende Christentum mit seinen jüdischen und antiken Wurzeln sowie ihren Humanisierungspotentialen und dem daraus resultierenden Verständnis vom Menschen wird von diesem Prozeß, neben der neuen Säkularisierungswelle durch Total-Ökonomisierung, mit am stärksten bedroht. Der 2008 erfolgte Auftritt des amtierenden türkischen Ministerpräsidenten in Köln vor in Deutschland lebenden Landsleuten fast dreier Einwanderungsgenerationen mit zum Teil deutschem Paß, die ihm, dem ausländischen Regierungschef, wie dem eigenen, frenetisch zujubelten, war aus diesem Grund auch nichts anderes als ein umfassender Souveränitätstest des Gastlandes, bei dem dieses, vor der Folie der appeasementhaften Reaktionen seiner Funktionseliten, ganz besonders aber des amtierenden Innenministers, auf alarmierende Weise durchfiel. Die Staatskrise der Republik, die so immer auch Teil der Ideenkrise des europäischen Staates ist, ist jedenfalls mit den herkömmlichen Begriffs-Kategorien schon lange nicht mehr faß-, geschweige denn abwendbar. Wer sich darauf einläßt, heißt das, hat seine Souveränität für die darauf notwendig zu gebende theoretische und praktische Antwort längst verloren und denkt den Ereignissen lediglich hinterher, was bedeutet: Die Kritik der konstatierten Krise des Staates muß zur Kritik eines, wie bewußt auch immer geführten, faktischen Angriffs gegen den so tradierten Staat werden, der ein in nationalem Rahmen formierter Rechtsstaat ist, zur Kritik also eines fundamentalen Staatsverbrechens. Das konglomerate Subjekt dieses Angriffs wiederum wird in der Konsequenz damit zum Objekt des einzigen Mittels, das dem Souverän dagegen bleibt: dem Recht auf Widerstand gemäß Artikel 20 (4) Grundgesetz (GG). Es tritt in Kraft, wenn ein Prozeß erkennbar geworden ist oder ein Zustand in statu nascendi existiert, der ipso facto seiner Beschreibung in Artikel 21(2) GG entspricht. Es ist deshalb hohe Zeit, mit allem geschichtsgesättigten Ernst zu prüfen, ob der in den genannten Artikeln antizipierte Notstand tendenziell oder gar faktisch tatsächlich eingetreten ist und falls dem so ist, wie hier unterstellt, wie in der Folge im konstatierten Ernstfall die praktische Seite des im GG unaufhebbar eingeräumten „Rechts zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist“, aussehen kann. Die bundesrepublikanische Linke ist im übrigen zu Beginn der 80er Jahre nicht davor zurückgeschreckt, den völlig verfassungskonformen Machtwechsel von der sozialliberalen zur christliberalen Koalition und der damit gesicherten Politik der Nachrüstung, die ein Projekt des abgewählten sozialdemokratischen Bundeskanzlers Helmut Schmidt gewesen war, zum Anlaß zu nehmen, um über das „Widerstandsrecht in der Demokratie“ in kampagnenartiger Weise öffentlich zu diskutieren, d.h. mit Hilfe von intellektueller Prominenz und mobilisierter Straße den Ernstfall im Sinne von Artikel 20 (4) GG auszurufen, allen voran Günter Grass. In einer Rede am 30. Januar 1983 in der Frankfurter Paulskirche sprach er mit Blick auf die amtierende Regierung und ihre Politik davon, dass der „30. Januar nicht historisch werden“ könne, sondern „mit immer härteren Konturen zutage“ träte. Was Grass und andere aber am vollkommen verkehrten Geschichts-Objekt exemplifizieren wollten, gilt heute in geschichtstendenzieller Hinsicht unübersehbar: es gibt eine im ideologischen Kern totalitäre Kaderpartei und ein sie legitimierendes gesellschaftspolitisches wie massenmediales Milieu. Die historische Doppel-Erfahrung der Deutschen, geht es um eine legale oder pseudolegale Etablierung freiheitsfeindlicher politischer Zustände, die zugleich auf kein oder ein eher marginales verfassungstreues, das heißt verfassungsorientiert widerständiges Politik-Milieu trifft, läßt es jedenfalls nicht zu, mit diesem Denkprozeß erst dann zu beginnen, wenn der abzuwehrende Zustand unabwendbare Wirklichkeit geworden ist. Der Notstand ist vielmehr immer schon dann eingetreten, wenn der abzuwehrende Zustand zwar noch nur partiell, aber schon mit transgressiver Tendenz auftritt. Naturgemäß hat an diesem Punkt der Indikation das Problem der Indikatoren seinen Sitz, weil die empirische Beweisführung im Zusammenhang mit hermeneutischer Konsequenz in einen praktischen Schluß überführt werden muß, der zum Beginn eines Handlungs-Prozesses wird. Das heißt: die hermeneutische Kompetenz ist der Schlüssel. Wer aber hat sie? Nur eine größtmögliche Allianz entschieden grundgesetz-, also rechtsstaatstreuer und damit freiheitsapologetischer Kräfte innerhalb und außerhalb der staatlichen Institutionen, ausgerüstet mit einer Art Bendler-Block-Bewußtsein, schützt hier vor dem Irrweg. Doch aus Furcht davor, sich überhaupt nicht zu bewegen, bedeutet nur, ihn erst recht zu betreten. Die so beschriebe Krise des Staates Bundesrepublik Deutschland deshalb vielleicht nur als eine der üblichen Staatskrisen im Sinne eines temporären Legitimationsverlustes der politischen Funktionseliten mißzuverstehen, kommt jedenfalls, wenn man es ganz genau nimmt, d.h. sie nicht einem Begriff unterwirft, der sich prognostischer Geschichts-Empirie verpflichtet weiß, einem gefährlichen Selbstbetrug gleich. In ihrem generalisierenden Effekt läuft sie vielmehr schon jetzt überdeutlich auf einen permanenten Staatsstreich hinaus, auf jenen camouflierten Coup d‘Etat total in Gestalt permanenter “Reform“, von dem zuvor die Rede war und der zugleich Ausdruck einer permanenten Quasi-Politisierung der Öffentlichkeit ist. Deren scheinparadoxes Ziel- und Hauptprodukt – der politisch lethargisierte Quartals-Urnen-Füller – ist allerdings nichts anderes als ein politisch restlos entmündigter Bürger, der auch in diesem Falle nur ein weiteres Mal ein zu vernutzender Sklave eines wie auch immer adjektivierten “Fortschritts“ wäre. Zwar ist der kumulative Umschlagspunkt dieses Prozesses, da seine partiellen Elemente sich zur irreversiblen Status-Totalität verdichten, noch nicht erreicht; er ist aber absehbar und darum nicht mehr bloß hypothetisch. Kein Ernstfall dieser Art kommt nur über Nacht; jeder aber, der ihn erlebt, kennt die letzte Nacht davor. Im Moment der Bewußtwerdung dieses dialektischen Umschlags ist es in der Regel handlungspolitisch jedoch zu spät. Was bleibt, wissen wir aus der Geschichte. In seinen in Jerusalem geschriebenen Erinnerungen hat der aus NS-Deutschland vertriebene Schriftsteller Werner Kraft das auch heute noch gültige Situations-Modell von damals und seine im Prinzip wiederholbare Konsequenz in einem Satz zusammengefasst: „Die stillen Bürger wurden vor eine Entscheidung gestellt, sie fällten sie und sich.“
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