Heute beginnt nach 24 Jahren die erste Volkszählung seit der Wiedervereinigung. Im Zuge des Zensus werden Informationen über demographische und geographische sowie erwerbs-, bildungs-, haushalts-, familien-, gebäude- und wohnungsstatistische Merkmale erhoben.
Bei der Erhebung handelt es sich erstmals um einen registergestützten Zensus, bei dem bereits vorhandene Daten der Verwaltung verwendet werden. Die Datenbanken der Bundesagentur für Arbeit, die Melderegister der Kommunen und die Register öffentlicher Arbeitgeber liefern dabei weit reichende Informationen über die bundesdeutschen Bürger.
Zusätzlich zur registergestützten Datenakkumulation werden Haushaltsbefragungen, Befragungen in Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften sowie Gebäude- und Wohnungszählungen durchgeführt. Befragt werden lediglich etwa acht Millionen Menschen zu ihrer Lebens- und Erwerbssituation sowie ihrem Bildungsstand. So werden zum Thema Bildung Informationen zum höchsten Schulabschluss, dem höchsten beruflichen Bildungsabschluss und dem derzeitigen Schulbesuch gesammelt. Zum Thema Erwerbstätigkeit werden Informationen zur Stellung im Beruf, zum ausgeübten Beruf, zum Wirtschaftszweig des Betriebs und die Gemeindeanschrift des Betriebs gesammelt.
Im Rahmen der so genannten Haushaltsgenerierung werden die gesammelten Daten zusammengeführt und ausgewertet. So können dann beispielsweise Aussagen darüber getroffen werden, wie viel Quadratmeter Wohnraum einer Familie mit drei Kindern durchschnittlich zur Verfügung stehen.
Vorgeschrieben wird der Zensus von der Europäischen Union. Jeder Mitgliedsstaat muss demnach alle zehn Jahre eine solche Volks- und Wohnungszählung durchführen.
Der Zensus in Deutschland wird als Vollerhebung bewertet, obgleich die meisten Bundesbürger bei der Datengenerierung nicht befragt werden. Bei dem Zensus handelt es sich um eine Erhebung mit Auskunftspflicht. Das bedeutet, dass jene, die stichprobenartig zur Befragung ausgewählt wurden, der Auskunft verpflichtet sind.
Auf Grundlage der Zensusergebnisse wird eine Vielzahl von künftigen infrastrukturellen Entscheidungen getroffen. Dementsprechend soll künftig der Bedarf von Kindergärten, Schulen oder Altenheimen in Anlehnung an den Zensus ermittelt werden. Aber auch der Länderfinanzausgleich, die Einteilung der Bundestagswahlkreise, die Stimmverteilung der Bundesländer im Bundesrat und die Sitze Deutschlands im Europaparlament hängen von den ermittelten Bevölkerungszahlen ab.
Allerdings steht diese umfangreiche Datenerhebung in der Kritik. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung verweist auf Gefahren des Datenmissbrauchs. Ihnen zufolge ist die Datenspeicherung nicht sicher. Der Arbeitskreis kritisiert die im Rahmen des Zensus zentral zusammengeführten Daten aller in Deutschland lebenden Menschen. Außerdem wird bemängelt, dass mehr Daten, als von der Europäischen Union vorgegeben, erhoben werden. Zusätzlich werden die Religionszugehörigkeit und der Migrationshintergrund erfasst. Dem Arbeitskreis zufolge ist auch die Anonymisierung der Daten anzuzweifeln.
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