Offener Brief an Bundeskanzlerin Angela Merkel: Zur Verletzung von Grundrechten im EU-Mitgliedsstaat Österreich

Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, © Foto: CDU/Laurence Chaperon

Frau 
Bundeskanzlerin
Dr. Angela Merkel,

sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

Ich wende mich an Sie als Europapolitikerin, die für den Schutz der Grundrechte steht. Auch ausgerüstet mit teuren Erfahrungen durch die Geschehnisse in der ehemaligen DDR.

Ich muss von der aktuellen Situation in Österreich berichten. Es gibt in Österreich tausende Verletzungen der Grundrechte, die an Vorfälle in der ehemaligen DDR gemahnen.

Es handelt sich insbesondere um Enteignungen durch eine entwickelte Methode von Sachwalterschaft. Rechtssicherheit und Schutz des Eigentums sind im EU-Mitgliedsstaat Österreich nicht mehr gegeben. Es gibt auch politisch motivierte Fälle. Es wurden Strukturen aufgebaut, um solche Enteignungen massenweise durchzuführen.

Diese Aussage wird durch die parlamentarischen Berichte der österreichischen Volksanwaltschaft bestätigt. Der aktuelle Jahresbericht der österreichischen Volksanwaltschaft für 2017 nennt 218 Fälle von Sachwalterschaft, bei denen im Berichtszeitraum Beschwerden vorgebracht wurden. Im Berichtsjahr 2016 wurden bereits weitere 239 Fälle genannt, 2015 waren es 219 Fälle. 

Laut Bericht der Volksanwaltschaft gibt es weiters eine Dunkelziffer von telefonischen Anfragen, die nicht in dieser Statistik aufscheinen.

Die Betroffenen werden aus ihren Wohnungen vertrieben, Immobilien werden verkauft, Wertpapierdepots übernommen, Pensionen nicht ausbezahlt.


Staatliche Institutionen greifen nicht ein

Die österreichische Volksanwaltschaft setzt keine Maßnahmen zum Schutz des Eigentums in der Republik Österreich. Staatliche und politische Institutionen der Republik Österreich greifen nicht ein. Entsprechende Strafanzeigen werden von der Oberstaatsanwaltschaft Wien nicht bearbeitet. Es fehlt der Schutz des Eigentums, wie er von Staaten erwartet wird, die den Grundwerten der Europäischen Union und westlicher Demokratien entsprechen wollen.

Eine Diskussion um das Sachwalterschaftsgesetz genügt nicht. Die Vorfälle sind durch kein bestehendes Gesetz gedeckt. Es handelt sich deutlich um kriminelle Vorfälle durch ein Netzwerk von betrügerischen Sachwaltern, korrupten Richtern und eingekauften Gutachtern. Die Korruption reicht deutlich bis ins Justizministerium der Republik Österreich.

Prominente Beispiele für solche Enteignungen

Publizisten kommen in Österreich unter Vorwand ins Gefängnis (Buchautor Stephan Templ) oder in die Psychiatrie (Alexandra Bader). Wohnungen werden geräumt, auch Arbeitsbibliotheken sind betroffen.

Alexandra Bader wurde 2007 mit dem Preis der Medienlöwin ausgezeichnet. Für mutigen Journalismus. Überreicht von der damaligen Bundesministerin. Ein Jahr später wurde sie in die Psychiatrie gebracht. Sie recherchierte über Korruption.

Stephan Templ ist Autor von „Unser Wien: Arisierung auf österreichisch“. Das Buch ist Grundlage für die Restituierung enteigneter Immobilien aus der Epoche des Nationalsozialismus. Stephan Templ wurde wegen eines Formfehlers (im Zusammenhang mit der Restituierung einer tatsächlich enteigneten Immobilie) in erster Instanz zu 3 Jahren unbedingter Haft und in 2. Instanz noch immer zu 1 Jahr unbedingter Haft und 2 Jahren bedingter Haft verurteilt. Trotz der Proteste international renommierter Forscher des Holocaust wurde Stephan Templ in die Justizstrafanstalt Wien-Simmering gebracht.

Der Vorfall um das Erbe des prominenten Musikers Falco: Enteignung seiner Mutter Maria Hölzel und Angriff auf die Falco-Stiftung.

Die gerichtlichen Vorfälle um den Unternehmer Julius Meinl: 
Kaution von 100 Millionen Euro und Beendigung seiner unternehmerischen Projekte, die bedeutend waren für den Aufbau von Infrastruktur in mehreren mitteleuropäischen Ländern (Meinl European Land). 


Keine Rechtssicherheit

Die beschriebenen Vorfälle bewirken einen Verlust an Rechtssicherheit, der auch den Wirtschaftsstandort Österreich in die Diskussion bringt. Eine Warnung vor Ansiedelung in Österreich wird unter den genannten Bedingungen auf Dauer nicht zu vermeiden sein.

Schutz der Grundrechte

Maßnahmen sind dringend erforderlich. Eine solche Verletzung der Grundrechte in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union darf nicht jahrelang hingenommen werden.

Deshalb ist eine Debatte auf europäischer Ebene erforderlich, die zu Maßnahmen und Lösungen führt. Eine Kommission der Europäischen Union muss eingesetzt werden, um die Vorfälle in Österreich zu untersuchen und den Schutz der Grundrechte im EU-Mitgliedsstaat Österreich zu sichern. Dies ist dringend erforderlich, da auch Todesfälle im Zusammenhang mit der Methode Enteignung durch Sachwalterschaft noch zu untersuchen sein werden.

Das Bekenntnis zu den Grundrechten war stets das Fundament der Europäischen Union, die sich damit als Wertegemeinschaft definiert. Verstößt ein Mitgliedstaat dauerhaft gegen die Grundrechte der Charta der Europäischen Union, dann ermöglicht Art. 7 des EU-Vertrags von Lissabon strenge Konsequenzen.

Die Bundeskanzlerin der Republik Deutschland gilt als eine treue und engagierte Bewahrerin der Grundrechte. Es wird deshalb erhofft, dass die Bundeskanzlerin gemeinsam mit der Regierung der Bundesrepublik Deutschland das Thema in die Agenda der Europäischen Union einbringt.

Hochachtungsvoll

Johannes Schütz

Über Johannes Schütz 107 Artikel
Johannes Schütz ist Medienwissenschafter und Publizist. Veröffentlichungen u. a. Tabula Rasa Magazin, The European, Huffington Post, FAZ, Der Standard (Album), Die Presse (Spectrum), Medienfachzeitschrift Extradienst. Projektleiter bei der Konzeption des Community TV Wien, das seit 2005 auf Sendung ist. Projektleiter für ein Twin-City-TV Wien-Bratislava in Kooperation mit dem Institut für Journalistik der Universität Bratislava. War Lehrbeauftragter an der Universitat Wien (Forschungsgebiete: Bibliographie, Recherchetechniken, Medienkompetenz, Community-TV). Schreibt jetzt insbesondere über die Verletzung von Grundrechten. Homepage: www.journalist.tel