Ein Schlesier gegen die „Staatssicherheit“ Zum 40. Jahrestag des Prozesses gegen Rudolf Bahro

Fernrohr, Foto: Stefan Groß

Der 1989/90 untergegangene SED-Staat hatte merkwürdige Gesetze: Wurden politische Straftaten von 1949 bis 1958 nach Artikel 6 der DDR-Verfassung verfolgt, so wurde bei Rudolf Bahro schon das Strafrechtsergänzungsgesetz vom 1. Februar 1958 angewandt. Dieses Gesetz war erarbeitet worden, um jegliche Opposition gegen die Diktatur zu kriminalisieren. Der Paragraf 15 „Sammlung von Nachrichten“, der in dem Verfahren gegen den SED-Wirtschaftsfunktionär beigezogen wurde, sah eine Höchststrafe von zehn Jahren vor.

Angeklagt war vor dem Ostberliner Stadtgericht am 27. Juni 1978 die Veröffentlichung eines umfangreichen Buches (542 Seiten) mit dem anrüchigen Titel „Die Alternative. Zur Kritik des real existierenden Sozialismus“, erschienen 1977 in Westdeutschland. Anrüchig war der Titel deshalb, weil er nach Revisionismus roch, nach einem „dritten Weg“ zwischen Sozialismus und Kapitalismus, wie ihn die staatskritischen Intellektuellen um Wolfgang Harich (1923-1995) im Sommer 1956 vertreten hatten, bevor sie zu hohen Zuchthausstrafen verurteilt wurden.

Rudolf Bahro wurde am 18. November 1935 in Bad Flinsberg/Schlesien geboren und ging 1945 mit Mutter und zwei jüngeren Geschwistern auf die Flucht und legte 1954 in Fürstenberg/Oder „mit Auszeichnung“ das Abitur ab.

Danach studierte er 1954/59 Philosophie an der Humboldt-Universität in Ostberlin. Seine Diplom-Arbeit trug den umständlichen Titel „Johannes. R. Becher und das Verhältnis der deutschen Arbeiterklasse und ihrer Partei zur nationalen Frage unseres Volkes“. Der einst expressionistische Dichter Johannes Robert Becher (1891-1958) schrieb 1949 den Text der DDR-Nationalhymne „Auferstanden aus Ruinen“ und war 1954/58 erster DDR-Kulturminister.

Die Kritik am „realen Sozialismus“, die sich schließlich zur Dissidenz auswuchs, entzündete sich, wie immer in solchen Fällen, an einzelnen Mißständen. Durch die Moskauer Enthüllungen im Februar 1956 aber über die Verbrechen Stalins, wurde sein bisher festgefügtes Weltbild stark erschüttert. Er beobachtete die Aufstände 1956 in Polen und Ungarn mit wachsender Sympathie und erklärte öffentlich seine Solidarität mit dem Aufständischen. Was ihm dabei besonders auffiel, war die dürftige Informationspolitik der DDR-Führung. Um ein vollständiges Bild über diese Vorgänge zu gewinnen, musste man Westsender wie den RIAS abhören.

Nach dem Studium übte Rudolf Bahro verschiedene Berufe aus, 1965 wurde er stellvertretender Chefredakteur der Ostberliner Studentenzeitschrift „Forum“. Wegen des nicht genehmigten Abdrucks von Volker Brauns verbotenem Theaterstück „Kipper Paul Bauch“ (1965) wurde er 1967 entlassen.

Zehn Jahre lang, von 1967 bis 1977, lebte Rudolf Bahro zurückgezogen in der DDR-Provinz und sammelte, aller Illusionen bar, Material für sein Buch. Tagsüber war er Arbeitsorganisator in mehreren Fabriken, nachts und an den Wochenenden schrieb er. An der „ökonomischen Basis“ erfuhr er auch, dass die Arbeiter, obwohl sie im „Arbeiter- und Bauernstaat“ lebten, keinerlei Rechte hatten.

Seine 1975 eingereichte Dissertation wurde zunächst von drei Gutachtern derTechnischen Hochschule Merseburg sehr positiv bewertet, dann aber griff die „Staatssicherheit“ ein, die im Jahr zuvor Rudolf Bahros Ehefrau Gundula als „inoffizielle Mitarbeiterin“ angeworben hatte, und ließ zwei Gegengutachten erstellen, wodurch die Promotion vereitelt wurde.

Am 22. August 1977 veröffentlichte das Hamburger Nachrichtenmagazin „Spiegel“ einen Buchauszug samt Interview mit dem Verfasser, am Tag darauf wurde er verhaftet und in das Untersuchungsgefängnis der „Staatssicherheit“ in Berlin-Hohenschönhausen eingeliefert. Das Buch aber wurde zehn Tage später in einer Auflagenhöhe von 80 000 Exemplaren ausgeliefert.

Zum Prozessbeginn am 27. Juni 1978 wurde Rudolf Bahro in Knebelketten vorgeführt. Sein Verteidiger war der aufstrebende Junganwalt Gregor Gysi. Da das Schreiben eines Buches auch im SED-Staat nicht strafbar war, mussten andere Anschuldigungen gefunden werden. Der Staatsanwalt behauptete, ohne es beweisen zu können, der Angeklagte hätte für den westdeutschen Verfassungsschutz Informationen in DDR-Betrieben gesammelt.

Am 30. Juni 1978 wurde Rudolf Bahro, die Öffentlichkeit war ausgeschlossen, zu acht Jahren Zuchthaus verurteilt, von denen er 25 Monate absaß. Am 11. Oktober 1979 wurde er, zum 30. Jahrestag der DDR-Gründung, amnestiert und am 17. Oktober, wie es sein Wunsch gewesen war, mit seiner früheren Ehefrau, den beiden Kindern und der Lebensgefährtin in den freien Teil Deutschlands abgeschoben.

 

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Dr. Jörg Bernhard Bilke, geboren 1937, studierte u.a. Klassische Philologie, Gemanistik und Geschichte in Berlin und wurde über das Frühwerk von Anna Seghers promoviert. Er war Kulturredakteur der Tageszeitung "Die Welt" und später Chefredakteur der Kulturpolitischen Korrespondenz in der Stiftung ostdeutscher Kulturrat.