CDU-Fraktion kritisiert haushaltspolitische Planungen der Linkskoalition für 2020
Maik Kowalleck: Demokratische Verfahrensregeln und Grundsätze langfristiger Haushaltspolitik geraten aus dem Blick
Erfurt – „Rot-Rot-Grün verliert bei der Haushaltspolitik die mittel- und langfristige Finanzierbarkeit beschlossener Leistungen aus dem Blick.“ Das hat der haushalts- und finanzpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag, Maik Kowalleck, zu haushaltspolitischen Überlegungen der Landesregierung für das Jahr 2020 gesagt. Das Vorhaben der Linkskoalition, noch vor den Sommerferien 2019 einen Haushalt zu verabschieden, der ausschließlich für die nächste Wahlperiode des Landtags gilt, lehnt die CDU-Fraktion ab. „Damit wird das Haushaltsrecht des neuen Landtags ausgehöhlt und das Wählervotum entwertet“, so Kowalleck. Ein Haushalt für 2020 kann der 7. Thüringer Landtag nach Ansicht der Union selbst rechtzeitig verabschieden, wenn im Spätsommer und nicht erst im November 2019 gewählt wird.
Der CDU-Haushaltspolitiker verlangt, Finanz- und Haushaltspolitik „auf dauerhaft tragfähigen Fundamenten zu betreiben“. Er verwies unter anderem auf immer mögliche steigende Zinsen, Konjunkturkrisen, die zurückgehende Einwohnerzahl und das schrumpfende Arbeitskräftepotential. Der Abgeordnete sieht es kritisch, dass Rot-Rot-Grün neue, dauerhaft finanzwirksame Leistungen plant, ohne für genauso langfristig wirkende Gegenfinanzierungen zu sorgen. „Die Verwaltungsreform wird nicht mehr als ein nicht durchdachter, von Ressortinteressen bestimmter Torso. Wenn sie denn überhaupt etwas wird“, bemängelte Kowalleck. In diesem zentralen Aufgabenbereich seien vier Jahre schlicht vertrödelt worden.
Der haushalts- und finanzpolitische Sprecher unterstrich die grundsätzlichen Einwände gegen den geplanten Haushaltsbeschluss für 2020 durch den alten Landtag. „Rot-Rot-Grün missachtet damit die Spielregeln der parlamentarischen Demokratie und verletzt das Budgetrecht des 2019 neu zu wählenden Landtags. Die Regierung kann und muss sogar im Frühjahr 2019 auf einer dann auch finanziell bekannten Faktenbasis mit der Planung eines Haushalts beginnen, doch einen Landtagsbeschluss darf sie nicht herbeiführen. Wird rechtzeitig gewählt, können diese Vorarbeiten für einen frühzeitigen Haushaltsbeschluss 2020 genutzt werden“, so Kowalleck.
.“ Das hat der haushalts- und finanzpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag, Maik Kowalleck, zu haushaltspolitischen Überlegungen der Landesregierung für das Jahr 2020 gesagt. Das Vorhaben der Linkskoalition, noch vor den Sommerferien 2019 einen Haushalt zu verabschieden, der ausschließlich für die nächste Wahlperiode des Landtags gilt, lehnt die CDU-Fraktion ab. „Damit wird das Haushaltsrecht des neuen Landtags ausgehöhlt und das Wählervotum entwertet“, so Kowalleck. Ein Haushalt für 2020 kann der 7. Thüringer Landtag nach Ansicht der Union selbst rechtzeitig verabschieden, wenn im Spätsommer und nicht erst im November 2019 gewählt wird.
Der CDU-Haushaltspolitiker verlangt, Finanz- und Haushaltspolitik „auf dauerhaft tragfähigen Fundamenten zu betreiben“. Er verwies unter anderem auf immer mögliche steigende Zinsen, Konjunkturkrisen, die zurückgehende Einwohnerzahl und das schrumpfende Arbeitskräftepotential. Der Abgeordnete sieht es kritisch, dass Rot-Rot-Grün neue, dauerhaft finanzwirksame Leistungen plant, ohne für genauso langfristig wirkende Gegenfinanzierungen zu sorgen. „Die Verwaltungsreform wird nicht mehr als ein nicht durchdachter, von Ressortinteressen bestimmter Torso. Wenn sie denn überhaupt etwas wird“, bemängelte Kowalleck. In diesem zentralen Aufgabenbereich seien vier Jahre schlicht vertrödelt worden.
Der haushalts- und finanzpolitische Sprecher unterstrich die grundsätzlichen Einwände gegen den geplanten Haushaltsbeschluss für 2020 durch den alten Landtag. „Rot-Rot-Grün missachtet damit die Spielregeln der parlamentarischen Demokratie und verletzt das Budgetrecht des 2019 neu zu wählenden Landtags. Die Regierung kann und muss sogar im Frühjahr 2019 auf einer dann auch finanziell bekannten Faktenbasis mit der Planung eines Haushalts beginnen, doch einen Landtagsbeschluss darf sie nicht herbeiführen. Wird rechtzeitig gewählt, können diese Vorarbeiten für einen frühzeitigen Haushaltsbeschluss 2020 genutzt werden“, so Kowalleck.