In der Nacht zum Freitag verabschiedete der UN-Sicherheitsrat die Resolution 1973 (2011), die ein militärisches Eingreifen in Libyen legitimiert. Die Resolution wurde mit zehn zu null Stimmen bei fünf Enthaltungen (darunter Deutschland sowie die Veto-Mächte Russland und China) angenommen.
Aus moralischer Perspektive erscheint die Entscheidung, ob man in den Konflikt in Libyen intervenieren soll, relativ einfach: intuitiv werden die meisten Menschen das Bedürfnis empfinden, Zivilisten zu helfen, die von schwerer Artillerie oder aus der Luft angegriffen werden.
Darüber hinaus ist es jedoch unabdingbar, sich die politische Dimension eines möglichen Eingreifens zu vergegenwärtigen. Hierbei unterscheiden sich die Überlegungen je nach geographischer Lage und nach strategischem Interesse: Europäer befürchten große Flüchtlingsströme aus Nordafrika; die USA berücksichtigen bei ihrem Handeln mögliche Konsequenzen für bzw. Wechselwirkungen auf weitere Unruheherde in der arabischen Welt, zuvorderst in Bahrain, Saudi-Arabien und im Jemen. Beide fürchten eine langfristige, teure und zu Hause unbeliebte Verwicklung in kriegerische Handlungen. Weiterhin sind für beide Akteure ökonomische Überlegungen von zentraler Bedeutung: eine anhaltende Eskalation der Gewalt in Libyen könnte auf den bereits unter Druck stehenden Ölmarkt verheerende Auswirkungen haben, die wiederum mittelfristig das weltweite Wirtschaftswachstum ersticken würden.
Russland und China stehen, vor allem hinsichtlich ihrer eigenen internen Probleme, jeglichen Interventionen skeptisch gegenüber. (So gesehen kann das Stimmverhalten dieser beiden Länder sogar als Zugeständnis wider die eigene Haltung gedeutet werden.) Kritiker einer Intervention, vor allem in der arabischen Welt, verweisen auf die negativen Auswirkungen der (zumeist humanitär begründeten) militärischen Interventionen der letzten beiden Jahrzehnte (v.a. Somalia, Bosnien, Kosovo und Irak). Sie befürchten, dass die intervenierenden Mächte eine Ordnung nach ihrem Gusto hinterlassen werden und damit den Aufständischen ihr Bestreben nach Selbstbestimmung verwehren.
Vor dem Hintergrund dieser nur grob skizzierten Überlegungen wird deutlich, wie komplex die Frage, ob die internationale Gemeinschaft in Libyen intervenieren soll, tatsächlich ist. Ihre Beantwortung ist abhängig von Hoffnungen, Befürchtungen, ökonomischen sowie politischen Kalkülen. Im Ergebnis führt die Gesamtheit der partikularen politischen Interessen häufig zu einer inkohärenten Haltung der internationalen Gemeinschaft, was wiederum deren Wirkkraft erheblich einschränkt.
Dabei lässt sich ein Grundproblem der internationalen Beziehungen erkennen, dem sich die internationale Gemeinschaft bzw. die Vereinten Nationen in regelmäßigen Abständen gegenübersehen. Auf den Punkt gebracht treffen universelle Werte bzw. das universelle Bedürfnis, Menschen in Not zu helfen, auf partikulare politische Interessen. Letztere dominieren hierbei häufig das tatsächliche Handeln der Staaten, was letztlich zu einem uneinheitlichen Vorgehen der internationalen Gemeinschaft führt. Dies bedingt, dass das Vorgehen von der Weltgemeinschaft als wenig legitim empfunden wird und mindert darüber hinaus die Erfolgsaussichten der Agierenden selbst.
Dieses grundsätzliche Spannungsfeld anerkennend erarbeitete eine von Kofi Annan eingesetzte Kommission zu Beginn dieses Jahrhunderts ein Konzept bzw. eine Norm, die nur vier Jahre später, auf dem UN Weltgipfel 2005, einstimmig angenommen wurde: die Responsibility to Protect (zu deutsch: Schutzverantwortung). Eine der Implikationen dieser Norm war ein Wandel des staatlichenSouveränitätsbegriffs. Staatliche Souveränität bedeutete von nun an nicht mehr nur ein Recht auf Nichteinmischung sondern zugleich eine damit einhergehende Schutzverantwortung gegenüber der eigenen Zivilbevölkerung. Kommt ein Regime oder eine Regierung dieser inhärenten Schutzverantwortung nicht nach, erlischt automatisch ihr Anspruch auf Nichteinmischung.
Im Konkreten Fall stellt sich also zuvorderst die Frage: Kommt Gaddafis Regime der Verantwortung, die Zivilbevölkerung zu schützen, nach? Da diese Frage hinsichtlich der Geschehnisse in Libyen eindeutig verneint werden kann, lässt sich bei konsequenter Anwendung der neuen Norm folgende Schlussfolgerung ziehen: da die regierenden Kräfte in Libyen nicht in der Lage oder nicht gewillt sind, ihrer Schutzverantwortung gegenüber der eigenen Bevölkerung nachzukommen, geht ebendiese Verantwortung auf die internationale Gemeinschaft über. Weiterhin besitzen nach dieser Lesart die Souveränitätsansprüche des Gaddafi-Regimes keine Legitimität mehr.
Die Betrachtung des Konflikts aus dieser Sichtweise verändert zunächst einmal die Fragen, die wir uns selbst stellen. Diese lauten zuweilen häufig: Sollen wir die mutigen Aufständischen unterstützen und ihnen zum Sieg verhelfen? Sollen wir den Tyrannen Gaddafi endlich fallenlassen und vertreiben? Müssen wir eingreifen, um große Flüchtlingsströme nach Europa zu verhindern oder um den Strom des schwarzen Goldes gen Norden aufrecht zu erhalten? Unter Berücksichtigung der neuen Norm lautete die alles entscheidende Frage jedoch: Was können/müssen wir tun, um unserer Schutzverantwortung der libyschen Zivilbevölkerung gegenüber gerecht zu werden?
Wenngleich das tatsächliche Handeln zunächst einmal bei beiden Herangehensweisen identisch sein kann, so unterscheiden sich die jeweiligen Ansätze dennoch fundamental. Was sich wandelt, ist das den Eingriff herbeiführende Motiv. Es geht nicht darum, westliche Moralvorstellungen in Nordafrika anzuwenden. Es geht nicht darum, geopolitische Interessen zu verfolgen und die Region gezielt umzugestalten. Es geht nicht darum, ein prowestliches oder anti-islamistisches Regime in Libyen zu installieren. Es geht schlicht um die Anerkennung der völkerrechtlichen Schutzverantwortung gegenüber der libyschen Zivilbevölkerung. Unter dieser Prämisse erscheint ein Eingreifen normativ geboten, durch das Völkerrecht gedeckt und am ehesten erfolgsversprechend, da es den größtmöglichen Konsens innerhalb der internationalen Gemeinschaft herbeiführen könnte.
Eine Intervention, die mehr will als die Zivilbevölkerung vor massenhaften und systematischen Angriffen durch Gaddafis Truppen zu schützen hätte demgegenüber legitimatorische Schwierigkeiten sowie unabsehbare politische und wirtschaftliche Konsequenzen für die gesamte Region.
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