Der Fall Österreich: Verletzungen der Grundrechte belasten die nächste Ratspräsidentschaft in der EU

Uhr, Foto: Stefan Groß

Verletzungen der Grundrechte belasten die nächste Ratspräsidentschaft in der EU. Österreich soll den Vorsitz im Juli übernehmen. Eine rasche Untersuchung der Vorfälle ist durchzuführen. 2014 war die Ratspräsidentschaft Griechenlands wegen des Budgetdefizits stark kritisiert worden.

Es ist vorgesehen, dass Österreich ab Juli 2018 den Vorsitz bei der EU-Ratspräsidentschaft übernimmt. Damit droht der Europäischen Union ein Eklat. Durch die Verletzung von Grundrechten in Österreich. Die Vorfälle können während der österreichischen EU-Ratspräsidentschaft zu einem breit debattierten Thema in der europäischen Öffentlichkeit werden. Die österreichische EU-Ratspräsidentschaft ist damit belastet.

Die Europäische Union müsste Untersuchungen zum Justizskandal in Österreich noch vor Beginn der österreichischen Ratspräsidentschaft durchführen. Damit ein reibungsloses Funktionieren der Ratspräsidentschaft in der zweiten Hälfte 2018 gesichert wird.

Die Verletzung des Eigentumsrechts in Österreich ist dokumentiert in tausenden Fällen. Dazu ein Bericht auf The European:
Grundrechte in der Europäischen Union werden verletzt: Der Fall Österreich.

Griechenland wurde kritisiert

Als Griechenland 2014 die EU-Ratspräsidentschaft übernahm, da wurde in den Medien die Frage gestellt, ob das “von Krisen erschütterte Land” dazu überhaupt in der Lage ist. Der Spiegel brachte dazu den Titel: “Ausgerechnet Athen” und kommentierte:

“Es geht um die Frage, ob das größte Sorgenkind der Union überhaupt noch ein glaubhafter europäischer Akteur sein kann. Oder werden Chaos und Instabilität das Land und Europa weiter lahmlegen?” (Spiegel, 31. 12. 2013).

Im Deutschlandfunk wurde erklärt: “Die Minister der griechischen Regierung müssen immer wieder dieselbe Frage beantworten: „Traut ihr Euch überhaupt zu, die EU-Ratspräsidentschaft zu übernehmen, wo doch Griechenland immer noch so tief in der Krise steckt?”. (www.tagesschau.de/ausland/griechenland-eu-ratsvorsitz100.html)

Die österreichischen Medien zeigten sich über Monate besonders empört über die Verhältnisse in Griechenland, die als Belastung für die Europäische Union dargestellt wurden. Die öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt ORF befand am 29. 12. 2013:

„Mit 1. Jänner übernimmt das krisengeschüttelte Griechenland von Litauen den EU-Ratsvorsitz. Damit steht eines der ärmsten europäischen Länder der reichsten Staatengemeinschaft der Welt vor“. (http://orf.at/stories/2210906/).
„Der griechische Vorsitz ist nicht unumstritten, denn inmitten einer Rezession wird das hoch verschuldete Euro-Land bis Ende Juni der reichsten Staatengemeinschaft der Welt vorstehen.” (http://orf.at/stories/2210906/2210868/)
Griechenland war acht Jahre lang das Thema der Europäischen Union. Aufgrund des hohen Budgetdefizits. Die EU leitete 2009 ein Verfahren ein, damit die Finanzen konsolidiert werden. Griechenland hatte 2016 wieder eine positive Bilanz und es konnte Entwarnung gegeben werden. Die EU stellte deshalb 2017 das Defizitverfahren gegen Griechenland ein

Verlust der Rechtsstaatlichkeit

Jetzt kündigt eine neue Krise in der Europäischen Union sich an. Im Bereich der Justiz. Verletzte Grundrechte im EU-Mitgliedsstaat Österreich. Rechtssicherheit ist nicht mehr gegeben. Es gibt schwere Verletzungen des Rechts auf Eigentum. Staatliche und politische Institutionen greifen seit Jahren nicht ein. Korruption reicht weit in den Behördenapparat. Damit wird Österreich zum neuen Skandalland der Europäischen Union.

Griechenland wurde der Vorwurf gemacht, dass das Land die Budgetziele nicht einhält. Dabei geht es nur um die wirtschaftlichen Leistungen, die aber durch Initiativen der EU verbessert werden können. Die Europäische Union kann als Staatengemeinschaft auch funktionieren, wenn die wirtschaftlichen Ziele durch eines ihrer Mitgliedsländer nicht eingehalten werden.

Der Verlust der Rechtsstaatlichkeit muss als ein wesentlich größeres Problem beurteilt werden. Das Funktionieren der EU als Wertegemeinschaft und politische Union wird dadurch ernsthaft gefährdet. Die Verletzung von Grundrechten in einem ihrer Mitgliedsstaaten kann von der Europäischen Union keinesfalls toleriert werden.

 

Grundrechte sind Fundament der EU

Das Bekenntnis zu den Grundrechten war stets das Fundament der Europäischen Union, die sich damit als Wertegemeinschaft definiert. Die Charta der Grundrechte der Europäischen Union wurde von Dezember 1999 bis Oktober 2000 im Grundrechtekonvent erarbeitet. Mit der Leitung des Grundrechtekonvents wurde der frühere deutsche Bundespräsidenten Roman Herzog betraut. Deutschland setzte sich wesentlich für die Verankerung der Grundrechte in der Europäischen Union ein.

Seit dem Vertrag von Lissabon, der 2009 unterzeichnet wurde, ist der Schutz der Grundrechte fest verankert in der Europäischen Union. Es soll ein supranationaler europäischer Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts aufgebaut werden:

“Die Werte, auf die sich die Union gründet, sind die Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und die Wahrung der Menschenrechte” (Art. 2, Vertrag der Europäischen Union).

Beitrittsverhandlungen zur Europäischen Union werden nur aufgenommen, wenn das Bewerberland diese Kriterien erfüllt. Vor einem Beitritt wird insbesondere die Situation bei den Grundrechten eingehend geprüft.

“Die Achtung der Grundrechte in der Union ist die Voraussetzung dafür, dass zwischen den Mitgliedstaaten Vertrauen aufgebaut werden kann und auch die Öffentlichkeit Vertrauen in die EU-Politiken hat”, erklärt die Europäische Kommission in ihrer “Strategie zur wirksamen Umsetzung der Charta der Grundrechte.” (Brüssel, 19. Oktober 2010)

Stimmrecht wird entzogen

Verstößt ein Mitgliedstaat dauerhaft gegen die Grundrechte der Charta der Europäischen Union, dann ermöglicht Art. 7 des EU-Vertrags von Lissabon strenge Konsequenzen. Diese führen auch zum Entzug des Stimmrechts im Rat der Europäischen Union.

Da das Stimmrecht im Rat der Europäischen Union bei Verletzungen von Grundrechten entzogen wird, kann dem betroffenen Land die EU-Ratspräsidentschaft in einem solchen Fall keinesfalls übertragen werden.

 

Richterliche Willkür internalisiert

In Österreich werden auch bei groben Verletzungen des Rechts auf Eigentum keine Maßnahmen eingeleitet. Es entsteht damit der Eindruck, dass die Duldung richterlicher Willkür in Österreich als Selbstverständlichkeit internalisiert wurde

Einblick in den Zustand des österreichischen Justzministeriums gibt der Bericht:
Struktur der massenweisen Enteignung: Das österreichische Justizministerium
(www.tabularasamagazin.de/struktur-der-massenweisen-enteignung-das-oesterreichische-justizministerium)

In Österreich werden auch Gefängnisstrafen verhängt, ohne dass ein Delikt gegeben ist. Es wurden auch Personen ausgeschaltet, die für das Land noch wichtige Leistungen bringen wollten. Ein Unternehmer wie Julius Meinl war mit seinen Projekten für die Infrastruktur in mehreren Ländern Mitteleuropas von Bedeutung (Meinl European Land, Meinl Airports International, Meinl International Power). Meinl wurde in Österreich verhaftet und musste ein Lösegeld von 100 Millionen Euro bezahlen. In der Folge musste sich Meinl nach London zurückziehen. Die Anschuldigungen gegenüber Julius Meinl erwiesen sich als haltlos.

Auch der Autor und Historiker Stephan Templ wurde inhaftiert. Er gilt als Experte für Fragen der Restitution. Er lebt jetzt in Prag. Dazu erschien ein Beitrag auf The European: Eine österreichische Affäre Dreyfus.

Auch Arbeitsbibliotheken können „gestürmt und geräumt“ werden, womit die weitere publizistische und wissenschaftliche Tätigkeit von Autoren verhindert werden soll. Es wurden staatliche und politische Stellen über solche Verletzungen des Rechts auf Freiheit der Forschung und der Meinungsfreiheit informiert. Die Verantwortlichen greifen nicht ein. Eine solche Forschungsbibliothek wird durch staatliche Institutionen nicht abgesichert. Mit der Begründung, dass die „richterliche Unabhängigkeit“ nicht eingeschränkt werden soll.

 

Reputation der EU

Selbstverständlich ist die Verletzung von Grundrechten in einem ihrer Mitgliedsstaaten für die Europäische Union sehr unangenehm. Es schadet der Reputation der EU. Denn die Grundrechte sind das Fundament der EU, deren Einhaltung weltweit erwartet wird. Damit die Europäische Union in der Welt positiv und stabilisierend wirken kann.

Nur durch rasches Vorgehen und entschiedene Maßnahmen kann die Europäische Union einen solchen Verlust an Reputation verhindern, der durch Verletzungen der Grundrechte in einem ihrer Mitgliedsstaaten entsteht.

Die Europäische Union muss klarstellen, dass solche Angriffe auf die Grundrechte in einem Mitgliedsland nicht hingenommen werden. In diesem Sinne müssen Grundrechte 2018 ein Thema werden.

 

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Über Johannes Schütz 108 Artikel
Johannes Schütz ist Medienwissenschafter und Publizist. Veröffentlichungen u. a. Tabula Rasa Magazin, The European, Huffington Post, FAZ, Der Standard (Album), Die Presse (Spectrum), Medienfachzeitschrift Extradienst. Projektleiter bei der Konzeption des Community TV Wien, das seit 2005 auf Sendung ist. Projektleiter für ein Twin-City-TV Wien-Bratislava in Kooperation mit dem Institut für Journalistik der Universität Bratislava. War Lehrbeauftragter an der Universitat Wien (Forschungsgebiete: Bibliographie, Recherchetechniken, Medienkompetenz, Community-TV). Schreibt jetzt insbesondere über die Verletzung von Grundrechten. Homepage: www.journalist.tel