Der neue österreichische Vizekanzler Heinz-Christian Strache wollte gerne Minister für Patriotismus werden. Das von der FPÖ geforderte Ministerium für Heimatschutz konnte er bei den Koalitionsverhandlungen mit der ÖVP allerdings nicht erhalten. Er wollte dann als Minister die Ressorts Sport und Tourismus vertreten. Mit diesen beiden Agenden hätte Strache als Patriot bei Veranstaltungen optimal auftreten können.
Dann wurde es aber nicht Tourismus, sondern Minister für Beamte und Sport. Das Ressort Beamte ist wenig attraktiv und beschädigt eher das Image des H. C. Strache, der in der Öffentlichkeit stets einen sehr agilen Eindruck vermitteln will.
Bisher wurden mit den Agenden für Beamte eher sehr biedere Beamtengewerkschafter der ÖVP assoziiert. Straches Aufgabe bei den Beamten werden fraglos Reformen des Beamtenapparates und drastische Kosteneinsparungen sein. Damit setzt Strache sich unnötiger Kritik aus, die er als Bundesparteiobmann der FPÖ nicht zusätzlich notwendig haben sollte. Strache bleibt damit, für Auftritte in seiner zweiten Funktion als Sportminister, nur die Hoffnung auf Erfolge der österreichischen Skinationalmannschaft
Seit 18. Dezember 2017 ist H. C. Strache Vizekanzler der neuen österreichischen Bundesregierung, die an diesem Tag kurz vor Jahreswechsel vom Bundespräsidenten angelobt wurde. Am 20. Dezember wurde die Regierungserklärung und die Mitglieder der Regierung von Kanzler Kurz und H. C. Strache im österreichischen Parlament vorgestellt. Dieser Termin war für die umstrittene Regierung besonders günstig, denn die Weihnachtszeit garantierte, dass Proteste vorerst zurückhaltend bleiben. Zu Sebastian Kurz wurde auf The European schon nach den Wahlen ein Beitrag veröffentlicht:
The Importance of Being Earnest: HYPERLINK „http://www.theeuropean.de/johannes-schuetz/13007-wie-weiter-herr-kurz“Wie weiter HYPERLINK „http://www.theeuropean.de/johannes-schuetz/13007-wie-weiter-herr-kurz“, Herr Kurz?
(www.theeuropean.de/johannes-schuetz/13007-wie-weiter-herr-kurz).
Historisches Image der Gastfreundlichkeit
Fremdenverkehr wäre ein populäres Ministerium in Österreich, dessen Leistungsbilanz traditionell stark mit den Erfolgen eines attraktiven Tourismuslandes verbunden war. Bis Mitte der achtziger Jahre wurde Österreich dafür ein Image als Land der Gastfreundlichkeit gebaut. Bis hin zu den „Friendly Airlines“ der ehemals beliebten österreichischen Fluglinie AUA.
Strache hätte allerdings rasch erkennen müssen, dass auch mit den Agenden für Tourismus eine schwierige Aufgabe verbunden ist. Es droht Reisewarnung für Österreich, die eigentlich seit Jahren bereits gegeben werden müsste. Es ist nicht die Regierungsbeteiligung der FPÖ, die eine solche Warnung auslöst, obwohl Kommentare in internationalen Zeitungen gerne in diese Richtung zielen.
Gesetzloser Zustand
Es ist die fehlende Rechtssicherheit, die in Österreich seit Jahren zunehmend betrieben wird. Mit ernsthaften Verletzungen der Grundrechte. In den vergangenen Jahren wurde der Eindruck vermittelt, dass Grundrechte nicht beachtet werden müssen. Deshalb die Frage: Was sind diese Grundrechte?
Das sind fundamentale Bürgerrechte, wie das Recht auf Eigentum. Wesentliche Grundlage für das Funktionieren unserer Gesellschaftsform. In Frankreich wurde ich gefragt, ob diese Verletzung der Grundrechte durch die Immigration ausgelöst wurde. Das ist nicht die Ursache. Es sind die österreichischen Bürger selbst betroffen. Tausende Fälle von Verletzungen des Eigentumsrechts durch Willkürakte der Justiz sind dokumentiert. Dazu erschien auf The European der Beitrag:
Grundrechte in der Europäischen Union werden verletzt: Der Fall Österreich
www.theeuropean.de/johannes-schuetz/12302-der-fall-oesterreich
Das sind Vorfälle, die mit der Regierungsbeteiligung der FPÖ von H. C. Strache noch nicht in Verbindung gebracht werden können. Dennoch wird er dieses Problem lösen müssen. Die Sicherung der Grundrechte und die Bearbeitung des Justizskandals wird die Kernaufgabe der neuen Regierung in der Republik Österreich sein. Die Leistung der Regierung wird danach beurteilt werden.
Justizminister wurde abgelöst
Die Liste Sebastian Kurz, formerly called ÖVP, wollte auch in dieser Regierung wieder das Justizministerium besetzen. Der bisherige Justizminister Wolfgang Brandstetter musste sich allerdings zurückziehen. Noch im August erklärte Brandstetter in einem Interview mit der österreichischen Presseagentur APA, dass er auch in der neuen Regierung „weiterhin das Justizressort leiten will“. Die amtliche Wiener Zeitung, herausgegeben von der Republik Österreich, brachte am 15. August den Beitrag: „Brandstetter will Justizminister bleiben“. (www.wienerzeitung.at/nachrichten/oesterreich/politik/910806_Justizminister-Brandtstetter-kandidiert-nicht.html).
Wolfgang Brandstetter wurde noch im Mai von der ÖVP sogar als Vizekanzler eingesetzt, dementsprechend sicher durfte er sich fühlen, auch mit seiner Ankündigung für das Ministeramt. Doch bereits im November 2017 musste Brandstetter aufgeben. In einer Rede am Richtertag, veranstaltet von der Vereinigung der Österreichischen Richterinnen und Richter, die als Interessensvertretung wirkt, erklärte Brandstetter am 24. November seinen Rückzug.
Brandstetter mahnte in dieser Rede vor den Richtern noch „zur Vorsicht, wenn es um den Einbau direktdemokratischer Elemente geht“. Tatsächlich bietet die direkte Demokratie Instrumente der Kontrolle, die von einer Interessensvertretung der Richter auch skeptisch betrachtet werden können. „Brandstetter verlässt die Politik“, schrieb die bürgerliche Tageszeitung Die Presse. (diepresse.com/home/innenpolitik/5326972/Brandstetter-verlaesst-die-Politik).
Wolfgang Brandstetter musste wohl einsehen, dass der katastrophale Zustand des von ihm geführten Justizministeriums in der kommenden Regierungsperiode jedenfalls publik wird und in die öffentliche Debatte kommt, damit eine Untersuchung der Vorfälle eingeleitet wird. Dies machte bereits der 16seitige Bericht deutlich, der am 13. Oktober 2017 in Deutschland auf Tabula Rasa – Magazin für Gesellschaft und Kultur veröffentlicht wurde:
Das österreichische Jusitzministerium: Strukturen der massenweisen Enteignung (www.tabularasamagazin.de/struktur-der-massenweisen-enteignung-das-oesterreichische-justizministerium/).
Justizminister hat Einblick
Am Tag vor dem Rückzug von Wolfgang Brandstetter sagte Sabine Matejka, die neue Vorsitzende der österreichischen Richtervereinigung, über ihre Hoffnung auf den neuen Justizminister: „„Wir wären natürlich froh, wenn es jemand ist, der doch ein bisschen Einblick in die Justiz hat“. Die Presse schrieb: Richter wünschen sich Justizminister mit Einblick in die Justiz (https://diepresse.com/home/panorama/oesterreich/5326432/Richter-wuenschen-sich-Justizminister-mit-Einblick-in-die-Justiz).
Was diese Aussage bedeutet, angesichts des seit Jahren desaströsen Zustands der österreichischen Justizbehörden, das wird man noch im Detail untersuchen müssen.
Eva Marek würde wohl zur Forderung der österreichischen Richtervereinigung gut passen, als Leiterin der Oberstaatsanwaltschaft Wien. Sie war als neue Justizministerin im Gespräch, so wurde in österreichischen Medien berichtet. Beispielsweise schrieb die Tageszeitung Standard am 15. Dezember: „Für die Justiz war am Freitag Eva Marek, Leiterin der Oberstaatsanwaltschaft Wien, vorgesehen“ (derstandard.at/2000070427656/FPOe-Ministerliste-fix-Kurz-zoegert-noch).
Über Eva Marek ist bekannt: „Die Staatsanwaltschaft Wien bearbeitet Strafanzeigen nicht, wenn diese Sachwalter und Richter betreffen, die die beschriebenen Enteignungen durchführen. Oberstaatsanwältin Eva Marek, der Leiterin der Oberstaatsanwaltschaft Wien, wurden solche Strafanzeigen übersendet. Sie gibt keine Antwort auf diese Hinweise auf Korruption und Amtsmissbrauch in der österreichischen Justiz“. (Siehe: Das österreichische Justizministerium: Strukturen der massenweisen Enteignung, in: Tabula Rasa).
Die österreichischen Richter hatten allerdings schon öfter Erfolg bei solchen Postenbesetzungen, etwa bei der Besetzung der Dienstaufsicht über die Richterinnen und Richter im österreichischen Bundesministerium für Justiz. Der Posten wurde besetzt mit einer Richterin. die zuvor die Vorsitzende der Fachgruppe Verfassungs- und Dienstrecht in der Vereinigung der Österreichischen Richterinnen und Richter war. Für ihre Funktion im Justizministerium erhielt die Richterin noch den Titel Oberstaatsanwältin. Ein Bericht dazu auf Huffington Post:
„In Österreich werden tausendfach Grundrechte verletzt – mit Unterstützung des Justizministeriums“ (www.huffingtonpost.de/johannes-schuetz/amtsmissbrauch-justizministerium-oesterreich_b_18456904.html).
Der neue Justizminister
Als neuer österreichischen Bundesminister für Justiz wurde inzwischen Josef Moser berufen. Moser wurde in Kärnten geboren und war ursprünglich Mitglied der FPÖ. Moser wurde 1991 Bürochef von Jörg Haider, der damals Landeshauptmann (österreichische Bezeichnung für Ministerpräsident) in Kärnten war. Josef Moser verfügt über Erfahrung in weiteren politischen Funktionen. 2002 war er Klubdirektor des Parlamentsklubs der FPÖ. Josef Moser ist Absolvent der Rechtswissenschaften am Juridicum der Universität Wien.
2004 wurde Josef Moser noch für die FPÖ als Präsident des Rechnungshofes bestellt. Er übte diese Funktion bis Juni 2016 aus. Nach seiner Amtszeit gehörte Josef Moser nicht mehr der FPÖ an, die diese Kontrollfunktion im Rechnungshof beanspruchte, sondern tauchte auf der „Liste Sebastian Kurz“ auf dem dritten Platz auf. Als einer der wenigen Personen auf der „Liste Sebastian Kurz“, die aufgrund ihrer bisherigen Tätigkeiten als kompetent für parlamentarische Aufgaben eingestuft werden konnten.
Justizminister Moser kündigte in Interviews bereits an, dass der Schwerpunkt seiner Tätigkeit im Jahr 2018 der Reform des Strafrechts gewidmet sein soll. Es sollen härtere Strafen bei Gewaltdelikten erfolgen. In einem Gespräch mit der Conny Bischofberger, der Starjournalistin der Kronen Zeitung, erklärte Josef Moser:
„Wir brauchen eine Null-Toleranz-Politik, wenn jemand die Rechtsordnung verlässt.“
(www.krone.at/604550).
Josef Moser erwähnte nicht die Verletzungen der Grundrechte und die Willkürakte in der Justiz, obwohl er den desaströsen Zustand des Bundesministeriums für Justiz, der jedenfalls seit Jahren gegeben ist, aus bereits vorliegenden Berichten kennen sollte. Als neuer Justizminister müsste er zuerst für Ordnung im Justizapparat sorgen, was dringend notwendig wäre.
Verfassungsdienst jetzt im Justizministerium
Erste Initiative des neuen Bundesregierung im Bereich Justiz: Der Verfassungsdienst wechselte vom Bundeskanzleramt, wo er bisher angesiedelt war, ressortmäßig ins Justizministerium. Ein Sprecher der Regierung bestätigte am 18. Dezember gegenüber der APA einen diesbezüglichen Bericht der Kleinen Zeitung. Demnach soll der Bundesminister „damit die Möglichkeit bekommen, unter Einbindung des Verfassungsdienstes Deregulierungsschritte einzuleiten.“ Link zum Bericht:
Koalition versetzt Verfassungsdienst ins Justizministerium (www.kleinezeitung.at/service/newsticker/5340386/Koalition-versetzt-Verfassungsdienst-ins-Justizministerium).
Der Verfassungsdienst war in der vergangenen Regierungsperiode noch dem Kanzleramtsminister übergeben worden, der als Bundesminister für Kunst, Kultur, Verfassung und Medien zuständig war. Der Verfassungsdienst war schon zuvor als Sektion 5 dem Bundeskanzleramt zugeordnet.
Der Verfassungsdienst ist nach eigener Definition für „Maßnahmen zur Sicherung der Menschenrechte in Österreich auf der Grundlage von internationalen Menschenrechtsübereinkommen“ zuständig. Sollte es zu Beschwerden kommen, so muss der Verfassungsdienst auch in Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte die Vertretung der Republik Österreich übernehmen.
Damit sollte der Verfassungsdienst dem Bundeskanzleramt eine Möglichkeit zur Korrektur bieten, wenn Verletzungen der Grundrechte durch das Bundesministerium für Justiz gegeben sind. Bei entsprechenden Hinweisen sollte selbstverständlich noch vor einer Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eingeschritten werden. Es war damit ursprünglich eine Kontrollfunktion im Bundeskanzleramt eingerichtet worden.
Kontrollfunktion unterlassen
Diese Möglichkeit zur Korrektur war allerdings nur theoretisch gegeben. Tatsächlich kontaktierte ich im Laufe meiner Recherchen über die Verletzung von Grundrechten in Österreich auch das Kanzleramtsministerium und den Verfassungsdienst. Es zeigte sich, dass diese zuständigen Stellen des Kanzleramtes gegen solche Verletzungen der Grundrechte bisher nicht vorgegangen sind. Dies werde ich in einem ausführlichen Beitrag noch im Detail zeigen.
In der vergangenen Regierungsperiode waren Bundesministerium für Justiz und Bundeskanzleramt mit Kanzleramtsminister für Verfassung nicht derselben Partei zugehörig. Deshalb war diese Kontrollfunktion durch den Verfassungsdienst von besonderer Bedeutung. In der neuen Regierung wird allerdings Bundeskanzler und Justizminister von derselben Partei gestellt, von der Liste Sebastian Kurz. Deshalb ist die Bedeutung der Trennung von Justizministerium vom Verfassungsdienst nur noch von eingeschränkter Bedeutung.
Vizekanzler H. C. Strache hätte den Verfassungsdienst in sein Ministerium übernehmen müssen, um eine solche strategische Kontrollfunktion wahrzunehmen. Bei Verfehlungen im Bereich der Justiz könnte Strache damit einen korrekten Standpunkt besser durchsetzen, der den Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit entspricht.
Damit hätte Strache tatsächlich das von der FPÖ gewünschte “Heimatschutzministerium” begründen können. Durchaus mit den Bereichen: Verfassung, Sport, Naturschutz und Tourismus. In der Verfassung wird das Leitbild des Landes festgeschrieben, welches Strache nach früheren Aussagen als wichtig gilt.
Strache hätte mit den Agenden für Verfassung auch beweisen können, dass ihm Grundrechte von besonderer Bedeutung sind. Damt hätte er internationale Kritik an seinem Demokratieverständnis wirkungsvoll abwehren können. Jetzt ist Strache mit seinen Agenden für Beamte und Sport ein Kanzleramtsminister, der aber die Kontrolle über die Verfassung abgeben musste.
Regierung muss Grundrechte sichern
Die neue Regierung ist sich bewusst, dass Rechtssicherheit ein entscheidender Faktor bei der internationalen Bewertung des Standortes ist. Das geht aus der Regierungserklärung hervor. Im Kapitel Jusitz wird dies ausdrücklich betont:
“Die funktionierende und unabhängige Justiz ist Garant für die Wahrung von Rechtsfrieden und Rechtssicherheit und sichert durch ihre Leistungen den Rechts- und Wirtschaftsstandort Österreich“. (Regierungsprogramm 2017 – 2022, S. 41).
Man wird den neuen Justizminister Moser jedenfalls auf die Verletzungen von Grundrechten durch Amtsmissbrauch im Justizbereich aufmerksam machen. Justizminister Moser wird deutliche Hinweise auf Amtsmissbrauch im Bundesministerium für Justiz erhalten. Sollte er auf das vorgelegte Material nicht reagieren, so bleiben drei Möglichkeiten, um Maßnahmen durch Mitglieder der neuen Regierung einzuleiten.
Vizekanzler Strache ist die erste Möglichkeit. Da er die Agenden für Verfassung aber nicht in seinem Ministerium positionieren konnte, bleibt ihm letztlich nur die Auflösung der Koalition, um sich vom Justizskandal zu distanzieren.
Die zweite Möglichkeit bietet Herbert Kickl, der Bundesminister für Inneres. Er müsste Ermittlungen durch Beamte des Innenministeriums anordnen, also ein Einschalten der Sicherheitsbehörden bewirken.
Die durch Enteignungen von Vermögenswerten berüchtigten und amtsbekannten Sachwalter sind auf die Wachstube zu bringen, wo man sie in ein genaues Verhör nimmt. Die Unterlagen der Sachwalter müssen geprüft und die Konten geöffnet werden. Es handelt sich dabei um eine Maßnahme, die seit Jahren fällig ist. Es hätte eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein müssen, dass solche Revisionen der Buchhaltung und der Kontoführung routinemäßig von einer unabhängigen Stelle durchgeführt werden.
Nach bisherigen Erkenntnissen kann man davon ausgehen, dass Innenminister Kickl bei einer solchen Operation von den Justizbehörden blockiert wird, wo es nur möglich ist. Dennoch wird man Innenminister Kickl in einem Schreiben über den Sachverhalt informieren und anfragen, welche Maßnahmen er setzen möchte, um diese Verletzungen des Eigentumsrechts durch Amtsmissbrauch und sogenannte Sachwalterschaft endlich abzustellen.
Kickl wurde 1969 in Villach geboren, neben der Landeshauptstadt Klagenfurt die wichtigste Stadt im österreichischen Bundesland Kärnten, wo Jörg Haider 1989 erstmals Landeshauptmann wurde. Herbert Kickl begann 1989 ein Studium der Philosophie und Geschichte in Wien. 1995 wurde er Mitarbeiter der FPÖ. Aufgrund seiner Kenntnisse der Philosophie und seiner akademischen Sozialisation in diesen Fächern an der Universität sollte man davon ausgehen, dass Kickl solche Verletzungen eines fundamentalen Gesellschaftsvertrages und solche kriminellen Strukturen im Justizapparat nicht tolerieren kann.
Überbrückungsgelder auszahlen
Die dritte Möglichkeit findet man im Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz. Die neue Bundesministerin ist Beate Hartinger-Klein. Das Bundesministerium für Soziales erfuhr jedenfalls von den Verletzungen des Eigentumsrechts. Insbesondere auch über die dort angesiedelte Funktion des Anwalts für Gleichbehandlungsfragen.
Das Sozialministerin muss solche Fälle dokumentieren und diese Verletzungen der Grundrechte in die öffentliche Debatte bringen. Sie müsste dann darauf hinweisen, dass solche Willkürakte der Justiz nicht toleriert werden dürfen. Aufgrund der bisherigen Vorgangsweise ist es durchaus wahrscheinlich, dass das Bundesministerium für Justiz nicht darauf reagieren möchte.
Eine Entscheidung liegt allerdings im Entscheidungsbereich der Sozialministerin. Es werden bisher keine Überbrückungsgelder in Österreich ausbezahlt, wenn Personen von solchen Enteignungen des gesamten Vermögens durch Willkürakte der Justiz betroffen sind. Die neue Sozialministerin müsste die Auszahlung von Überbrückungsgeldern bis zur Aufklärung des Vorfalls anordnen. Das wäre ein erster effektiver Schritt, den man anerkennen muss.
Vorfälle in der Justiz stellen selbstverständlich auch Übergriffe auf die Aufgaben in anderen Ministerien dar. Das gilt insbesondere auch für das Familienministerium, da mit diesen Verletzungen der Grundrechte auch ein deutlicher Angriff auf Familienstrukturen und Familientraditionen gegeben ist. Willkürakte der Justiz sollten deshalb längst auch Thema im Ministerrat sein.
Reisewarnung ist gerechtfertigt
Wo solche Verletzungen des Eigentumsrechts durchgeführt werden, da kann im Prinzip jeder Gerichtsprozess gekauft werden. Zu den Vorfällen zählen auch ungerechtfertigte Gefängnisstrafen. In Österreich kann man ohne Straftat ins Gefängnis kommen. Wie der Fall des Fachautors und Historikers Stephan Templ zeigt:
Eine österreichische Affäre Dreyfus
www.theeuropean.de/johannes-schuetz/12622-der-fall-templ
Es gibt weitere prominente Beispiele. Erwähnt werden sollten auch die gerichtlichen Vorfälle um den Unternehmer Julius Meinl:
Lösegeld von 100 Millionen Euro, um aus der Untersuchungshaft befreit zu werden. Beendigung seiner unternehmerischen Projekte, die für den Aufbau der Infrastruktur in mehreren mitteleuropäischen Ländern von Bedeutung waren (Meinl European Land, Meinl Airports International und Meinl International Power). Julius Meinl musste Wien verlassen und nach London und Prag sich zurückziehen.
Solche Vorfälle lassen eine Reisewarnung jedenfalls als gerechtfertigt erkennen. Nicht jeder Reisende kann ein so hohes Lösegeld bieten, wenn er durch Österreich fährt.
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