Die Staatsanwalt fordert zu geringe Strafen für Straftaten von Flüchtlingen!

Tunnel Foto: Stefan Groß

Die „Bild“ spricht von einem „Knallhart-Urteil gegen einen libyschen Intensivtäter“. Es geht um den 29-jährigen Mohammed F., der nun zu zweieinhalb Jahren Gefängnisstrafe verurteilt wurde.

Der Verurteilte hatte nicht nur in seinem Asylheim in Zwickau regelmäßig randaliert, sondern auch Sicherheitspersonal mit einem Messer angegriffen, außerhalb des Asylheims ein Bierflasche gegen ein 7-jähriges Kind geschleudert, Polizisten und Frauen bespuckt und als „Huren“, „Nazis“ und „Scheiß-Deutsche“ beschimpft.

Die Staatsanwaltschaft hatte nur 15 Monate auf Bewährung gefordert, der Richter Stephan Zantke ging nun in seinem Urteil weit darüber hinaus.

An den Angeklagten gerichtet sagte er u.a.:

„Sie erhalten von unseren Steuern ein Dach überm Kopf – und jetzt müssen wir noch Ihren Schaden bezahlen (…) Wenn es bei uns so scheiße ist, warum sind sie dann hier?“

Der Migrationskritiker Imad Karim dazu: „Wenn Richter und Staatsanwälte innerhalb der kommenden zwei Jahren dem Beispiel vom Richter Stephan Zantke nicht konsequent und bundesweit folgen, sehe ich etwas kommen, das ich lieber hier nicht aussprechen werde!

In einer rechtsstaatlichen Gesellschaftsordnung verlassen sich die Menschen auf den Staat und dessen souveräne Gerichtsbarkeit.

Versagen Gerichte und somit Richter, deren Unabhängigkeit im Grundgesetz festgeschrieben ist, durch Fehlurteile bzw. durch politisch motivierte Rechtsprechungen, den Bürger und seine legitimen Interessen zu schützen, werden die Menschen irgendwann, und das kann bald folgen, beginnen, sich fernab des Staatsmonopols zur Wehr zu setzen.“

Quelle:

philosophia perennis

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.