Deutschland wird zur Zeit noch weltweit bewundert und beneidet wegen seines funktionierenden Rechtsstaates, der Gesetzestreue, Gleichheit vor dem Gesetz und die daraus resultierende Rechtssicherheit bietet.
Allerdings wird der Rechtsstaat täglich zersetzt unter dem moralisierenden Druck der Willkommenskultur, verstärkt seit der von unserer Kanzlerin ausgelösten Masseneinwanderung von 2015/2016, die noch längst nicht bewältigt und sicher noch lange nicht beendet ist.
Wie diese stille Zersetzung des Rechtsstaats aussieht, kann man beispielhaft an einer Einladung zu einer Veranstaltung „Integration im Dialog“ mit dem Beauftragten des Berliner Senats für Integration und Migration studieren, die am 18. Oktober im Rathaus Köpenick stattfinden soll.
Hier der Text der Einladung:
„Sie kommen aus dem Bürgerkrieg in Syrien, aus dem Irak und aus Afghanistan, aus Krisen- und Armutsregionen der ganzen Welt. Seit Jahrzehnten kommen Geflüchtete nach Berlin. Ihnen Schutz zu bieten, gehört zu unseren demokratischen Grundwerten. Für die Geflüchteten geht es nun auch darum, die Sprache zu lernen, eine Wohnung, einen Ausbildungsplatz oder Arbeit zu finden. Der Senat bereitet in diesem Jahr ein Gesamtkonzept zur Integration und Partizipation Geflüchteter vor.
WIE IST DIE SITUATION HEUTE?
WIE GEHT ES WEITER IN DEN BEZIRKEN?
WIE GESTALTET DER SENAT SEINE FLÜCHTLINGSPOLITIK?
Diese und andere Fragen diskutiert der Integrationsbeauftragte von Berlin, Andreas Germershausen, zusammen mit Bezirksbürgermeister*innen, Vertreter*innen der Bezirksämter, Vereinen, Initiativen, Geflüchteten und den Bürgerinnen und Bürgern der Berliner Bezirke.
WIR LADEN SIE HERZLICH EIN, IN TREPTOW-KÖPENICK DABEI ZU SEIN“.
Was so gutmenschlich klingt, hat es in sich.
Dieser Senatstext geht gleich in der Einleitung von völlig falschen Prämissen aus. Er behauptet „Geflüchtete“ seien auch Leute aus „Armutsregionen der ganzen Welt“. Das widerspricht der Verfassungs- und Gesetzeslage: Leute, die nach Deutschland kommen, weil sie hier wirtschaftlich besser gestellt sein werden, als in ihrer Heimat, sind begrifflich weder „Flüchtlinge“, noch „Geflüchtete“ (was immer letzteres sein soll – dieser Terminus soll offenbar die notwendigen Unterscheidungen verwischen) – zumal die aus wirtschaftlichen Gründen Geflüchteten in ihren Herkunftsländern gerade nicht zu den Ärmsten gehören, sondern zu denen, die sich das Schlepper-‚Honorar‘ leisten können.
Ein weiteres fehlgeleitetes Apriori ist, dass alle, die irgendwie (meist illegal) über die deutschen Grenzen kommen, einen Anspruch darauf hätten, hier zu bleiben und „integriert“ zu werden.
Nach geltendem Recht haben einen solchen Anspruch nur diejenigen, die wirklich verfolgt werden (das ist eine Minderheit unter denen, die da kommen) und die nicht vorher schon ein sicheres Drittland erreicht haben – da bleibt praktisch niemand mehr übrig; nach Recht und Gesetz wären also ausschließlich Kontingente anerkannter Asylberechtigter aus sicheren Drittländern in der EU aufzunehmen.
Das hat auch seinen guten Grund: Abgesehen davon, dass wir im Ausland dafür werben, sich in den internationalen Beziehungen an Regeln zu halten (und es selbst nicht tun, indem wir u. a. die Regelungen der Dublin-Vereinbarungen brechen), spricht auch alles andere dagegen, unterschiedslos jeden hier aufzunehmen. Es verstößt gegen den Gleichheitsgrundsatz, Ungleiches gleich zu behandeln; Wohlstandsmigranten zu behandeln, als wären sie Asyl- oder Flüchtlingsstatusberechtigte, verstößt gegen geltende Gesetze, u. a. das Aufenthaltsgesetz. Vor allem tut die Gleichsetzung mit Wohlstandsmigranten denen Unrecht, die wirklich Bedarf für und Anspruch auf Hilfe und Unterstützung haben.
Auch wenn man nach dem Willen der Kanzlerin und ihrer Willkommens-Jünger nicht von Obergrenzen sprechen darf: Es gibt es Kapazitätsgrenzen sowohl finanzieller als auch psychologischer und vor allem auch demographischer Art.
Die „Integration“ klappt weit überwiegend eben nicht, wie immer häufiger festgestellt werden muss. Das liegt nicht an fehlenden Integrationsangeboten, sondern am mangelnden Willen der Einwanderer, solche Angebote zu nutzen. In der Öffentlichkeit wird die fehlende Integrationswilligikeit der „Geflüchteten“ mit einem Tabu belegt.
Weiter werden mit der unterschiedslosen Alimentierung aller die Berechtigten und die Unberechtigten in einen Topf geworfen. Damit wird nicht nur für eine sinkende Akzeptanz für die Aufnahme von „Geflüchteten“ gesorgt, man schädigt auch die wirklich Schutzbedürftigen, die unter den zunehmenden Ressentiments gegen „Geflüchtete“ ebenfalls leiden müssen.
Vor allem aber ist diese Aufnahme aller aus moralischen oder humanitären Gründen eine Heuchelei ersten Ranges: Wir geben für jeden „Geflüchteten“, der nach Deutschland kommt, mindestens hundert mal soviel aus, wie der UNHCR für Flüchtlinge (pro Kopf) zur Verfügung hat. Würden wir dieses Geld dem UNHCR zur Verfügung stellen, könnten damit über 100 Millionen Flüchtlinge weltweit versorgt werden, also alle gegenwärtigen 60 Millionen Flüchtlinge um so besser). Eine moralische Verpflichtung (oder auch nur Rechtfertigung), den Wenigen auf Kosten der Vielen zu helfen, kann es nicht geben.
Also: Rechtlich und moralisch vertretbar ist nur die Unterstützung jener Einreisenden, die tatsächlich Asyl oder zumindest sekundären Schutz verdienen und erhalten (und auch nur so lange, wie sie das benötigen). Alles, was darüber hinausgeht, geht zulasten der Bedürftigen zugunsten derer, die nicht bedürftig sind – verbunden mit der Gefahr, dass der „Refugees-welcome“-Extremismus in sein Gegenteil umschlägt.
Der Senat von Berlin ist gewählt worden, um Recht und Gesetz zu schützen. Mit dem absichtlichen Aufweichen rechtlicher Kriterien zugunsten moralisch zweifelhafter Prinzipien, trägt er zur Erosion von Recht und Gesetz bei. Wenn das nicht gestoppt wird, werden wir eines Tages feststellen, dass eine hypermoralisierende Gesellschaft keinen Schutz vor Willkür bietet.
Dank an meinen Leser A.N. für den Hinweis und die großzügige Unterstützung.
Quelle: Vera Lengsdfeld
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