Massenhaft Widersprüche und Klagen gegen Entscheidungen der Bundesagentur für Arbeit erfolgreich
Die Antwort (unten) auf meine schriftliche Frage an die Bundesregierung brachte es ans Tageslicht: Wie bei Hartz IV gibt es auch bei der Arbeitslosenversicherung (Sozialgesetzbuch III) massenhaft rechtswidrige Handlungen der Bundesagentur für Arbeit.
44,5 Prozent aller Widersprüche in diesem Rechtsbereich wurden im Jahr 2016 ganz oder teilweise zugunsten der Betroffenen entschieden, im Jahr 2015 waren es 43,4 Prozent. Auch bei den Klagen sieht es nicht viel anders aus: Im Jahr 2016 wurden 34,0 Prozent ganz oder teilweise zugunsten der Betroffenen entschieden bzw. endeten mit Nachgeben der Agentur für Arbeit. Im Jahr 2015 waren es 33,4 Prozent.
Bei Widersprüchen gegen Sperrzeiten (Entzug des Arbeitslosengeldes) sieht es ähnlich wie bei den Widersprüchen gesamt aus: Im Jahr 2016 waren 43,2 Prozent der Widersprüche der Betroffenen gegen Sperrzeiten ganz oder teilweise erfolgreich, im Jahr 2015 43,3 Prozent. Die Quote der (teilweise) erfolgreichen Klagen gegen Sperrzeiten lag sogar über der Quote aller erfolgreichen Klagen von Betroffenen im Rechtsbereich des Sozialgesetzbuches III: Im Jahr 2016 endeten 40,8 Prozent der Klagen gegen Sperrzeiten ganz oder teilweise mit Erfolg für die Betroffenen, im Jahr 2015 waren es 43,4 Prozent. Damit ist die Erfolgsquote der Widersprüche und Klagen gegen Sperrzeiten sogar höher als die gegen Sanktionen im SGB II.
Diese Situation zeigt, dass es massenhaft rechtswidrige Amtshandlungen seitens der Bundesagentur für Arbeit gibt. Die Dunkelziffer dürfte sogar noch höher liegen, da viele Betroffene keinen Widerspruch einlegen bzw. Klagen führen. Daher gilt: Wer sich wehrt, lebt nicht verkehrt. Im Gegenteil. Rechtliche Wehr zeigt oft Erfolg! Außerdem: Die rechtswidrige Praxis der Bundesagentur für Arbeit muss dringend beendet werden.
DIE LINKE hat klare Positionen zum Thema Erwerbslosenversicherung, die im Wahlprogramm nachgelesen werden kann:
„Wir wollen eine Versicherung gegen Erwerbslosigkeit, mit der der zuvor erreichte Lebensstandard annähernd gesichert werden kann. In die Versicherung zahlen Beschäftigte und Arbeitgeber ein.
Wir wollen, dass das Arbeitslosengeld I länger gezahlt wird und Ansprüche darauf schneller erworben werden. Ein Anspruch auf Arbeitslosengeld I wird nach einem mindestens sechsmonatigen Arbeitsverhältnis erworben. Die Rahmenfrist wird auf drei Jahre verlängert. Bei Bedarf wird Arbeitslosengeld I steuerfinanziert auf Höhe der Mindestsicherung aufgestockt.
Sperrzeiten und Sanktionen im SGB II und SGB III werden ausnahmslos abgeschafft. Zuvor erarbeitete Ansprüche dürfen nicht verworfen werden.
Arbeitsangebote an Erwerbslose müssen deren Qualifikationen angemessen sein und den beruflichen Werdegang und ihre Weiterbildungsinteressen berücksichtigen.
Alle Erwerbslosen sollen einen Anspruch auf qualifizierte Förderung und Weiterbildung haben. Das gilt unabhängig davon, wie lange sie erwerbslos sind.“
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