Als Angela Merkel im Jahr 2015 die Grenzen öffnet und hunderttausende Flüchtlinge nach Deutschland kommen, wird selten die Frage gestellt, ob die Bundeskanzlerin überhaupt das Recht dazu hat oder das Recht biegt und bricht.
Ein Jahr später schreibt der Verfassungsrechtler Udio di Fabio, dass Deutschland in der Pflicht steht, aus verfassungsrechtlichen Gründen wirksame Kontrollen der Bundesgrenzen zu ergreifen, wenn das gemeinsame europäische Grenzsicherungs- und Einwanderungssystem gestört ist. Das Grundgesetz garantiert nicht den Schutz aller Menschen weltweit durch faktische oder rechtliche Einreiseerlaubnis. Eine solche unbegrenzte Rechtspflicht besteht weder europarechtlich, noch völkerrechtlich.
Ein Jahr später, knapp vor der jetzigen Bundestagswahl, also zu spät, um die Wahl noch zu beeinflussen, kommt ein Rechtsgutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages zu einem ähnlichen Schluss. Die Hausjuristen des Deutschen Bundestages beantworten eine parlamentarische Anfrage der Linken. Die Juristen sagen, dass keine Rechtsgrundlage für diese weitreichende Entscheidung der Bundesregierung vorhanden ist, die Merkel getroffen hat. Eine kurzzeitige Grenzöffnung zur Entlastung Ungarns wäre noch rechtlich vertretbar gewesen, aber niemals eine Fortsetzung der offenen Grenzen. Die pauschale massenhafte Einreisegestattung ist nicht vom Asylgesetz gedeckt.
Zumindest hätte eine gesetzlichen Regelung erfolgen und das Parlament befragt werden müssen. Der Gesetzgeber (Bundestag, nicht Regierung) ist durch das Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) hierzu verpflichtet. Nicht die Regierung, sondern das Parlament hätte über Gestaltung der Einreisegestattung entscheiden müssen. Weil der massenhafte Gebrauch der Einreisegestattung zu Integrationsproblemen führen kann, kommt dem Parlament die Entscheidung über die Begrenzung des Zuzugs von Ausländer zu. In jeden Fall hätte das Parlament befragt werden müssen. Möglicherweise auch das Volk, weil es sich um eine grundlegende Veränderung Deutschlands handelt.
Es ist müßig zu überlegen, warum die Bundeskanzlerin „vergessen“ hat, das Parlament einzuschalten. Viele stabile Demokratien kennen eine Begrenzung der Amtszeit für wichtige Staatsämter, da bekannterweise Macht korrumpiert. Wir können jetzt bereits mit Fug und Recht die Frage verneinen, ob das Handeln der Bundeskanzlerin für Merkel irgendwelche rechtliche Konsequenzen haben wird. Politische Konsequenzen sind möglich, aber unwahrscheinlich. Denn wenn sich die Fakten herumsprechen, wird die Demokratie in Deutschland unter den Bürgern stark an Ansehen verlieren. Zu einer Verringerung oder gar zu einer Beendigung des illegitimen Zuzuges nach Deutschland wird es nach den Bundestagswahlen deshalb unter keinen Umständen kommen. Ein spürbarer Rückgang der Migration aus Afrika und Asien wäre ein Eingeständnis der Politik und würde zu politischen Verwerfungen führen, an denen weder die Politik, noch die Wirtschaft Deutschlands interessiert ist.
Deshalb sollten wir die Decke des Schweigens darüber ausbreiten.
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