Der Kasseler Professor Kutschera hat homosexuelle Paare unter anderem als „sterile Erotik-Duos ohne Reproduktionspotential“ bezeichnet. Diese und ähnliche Aussagen lösten einen Sturm der Entrüstung aus. Rufe nach Entlassung von der Uni Kassel und nach Redeverboten wurden deutlich. Seine Position wird von der Homo-Lobby als „Menschenverachtend“ gebrandmarkt.
Herr Dr. Wunsch, sie sind seit viele Jahren nicht nur an der Philosophischen Fakultät der Uni Düsseldorf, sondern auch an etlichen weiteren Hochschule – wie beispielsweise der Hochschule für Ökonomie und Management (FOM) in der Lehre tätig. Was halten Sie von diesen Reaktionen?
Ich Grunde bin ich entsetzt, wie hier mit der Einlassung des Kasseler Professor Kutschera umgegangen wird. Auch wenn ich ihm hier du da eine sachlichere Wortwahl gewünscht hätte, die Meinungsfreiheit ist ein substantieller Bestandteil einer Demokratie.
Herr Dr. Wunsch, was halten Sie von den geforderten Sanktionen:
Was mich immer erneut wundert, dass die besonders von linken Gruppen vehement geforderte Redefreiheit ohne jegliche Zensur nur für eigene Gedankenergüsse gelten soll, während anders gerichtete – auch sehr belegbare – Positionen sofort angegriffen und diffamiert werden, wenn sie auch nur einen Hauch der eigenen Auffassung widersprechen. Toleranz wird hier zur Einbahnstraße. So wird mit wie viel Energie – auch nachweisbaren Fakten zum Trotz – die eigene Position als die einzig vertretbare zu verkaufen gesucht wird. Das wirkt, als hätten die Handelnden die Phase der Aufklärung nicht zur Kenntnis genommen. Denn von einem Einschalten des eigenen Verstandes oder einer Berücksichtung des Kant’schen kategorischen Imperativ fehlt dann jede Spur.
Herr Dr. Wunsch, die Medien und etliche Protagonisten behaupten, Satire darf alles. Was darf denn weshalb ein Wissenschaftler nicht äußern.
Die Gesetzeslage ist in beiden Fällen gleich, denn die Forschungsfreiheit zählt im Zusammenhang mit der Wissenschaftsfreiheit und der Lehrfreiheit genau so wie das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten zu den bürgerlichen Grundrechten und sind im Artikel 5 Grundgesetz (GG) geschützt. Aber: Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre. Dies wird oft ausgeblendet. Insoweit wundert es, dass etliche so genannte Satiriker andere Menschen in ihrer Würde oder Rechtsstellung recht folgenlos persönlich angreifen, während – wie im Fall des Kassler Professors – heftigste Verunglimpfungen einsetzten und Gegenmaßnahmen gefordert werden, ohne dass hier einzelne Personen deklassiert werden.
Herr Dr. Wunsch, sie arbeiten nicht nur als Sachbuch-Buchautor und Hochschullehrer, sondern schätzen als Rheinländer auch den Humor. Ein ganz persönlicher Impuls von Ihnen zum Abschluss:
Vielleicht waren die Einlassungen von Professor Kutschera eine besondere – noch nicht von allen so verstandene – Art Wissenschafts-Satire. Dann würde sein Zuschreibung von homosexuellen Partnerschaften als „sterile Erotik-Duos ohne Reproduktionspotential“ schallendes Lachen auslösen, weil Satire ja alles darf und immer nur lustig ist.
Das Interview führte Helmut Zilliken.
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