Österreich eroberte 2009 das Generalsekretariat des Internationalen Ombudsmann Institutes. Doch die österreichische Volksanwaltschaft ist kein Vorbild für andere Länder. Von Johannes Schütz.
Im Programm der österreichischen Regierung für 2007 bis 2010 wurde eine Zielvorgabe genannt. Die österreichische Position als Amtssitz internationaler Organisationen soll ausgebaut werden. In diesem Sinne übernahm die österreichische Volksanwaltschaft 2009 das International Ombudsman Institute (IOI). In Wien wurde ein Erfolgsbericht verkündet: „Das I.O.I. (…) wird von dem neu eingerichteten Wiener Generalsekretariat gesteuert“.
Das Head Office wurde nach Wien übersiedelt. Seither ist der österreichische Volksanwalt auch der Generalsekretär des IOI und in dieser Funktion auch ständiges Mitglied des IOI-Vorstands.
Das IOI zählt, laut aktuellem Annual Report des IOI für 2022/2023, 257 Mitglieder aus 111 Ländern. Von den Mitgliedern verfügen 214 über Stimmrechte, 43 sind „non-voting-members“. Im Jahresbericht der Volksanwaltschaft 2023 wird dies verkürzt und plakativ dargestellt:
„Das IOI zählt über 200 Mitglieder aus 100 Staaten weltweit. Es hat seinen Sitz seit 2009 bei der VA [Volksanwaltschaft] in Wien“.
(Vgl. Bericht der Volksanwaltschaft an den Nationalrat und an den Bundesrat 2023, Bd. Kontrolle der öffentlichen Verwaltung, Wien, 2024, S. 28)
IOI wurde an der University of Alberta in Kanada gegründet
Zuvor war das IOI in Kanada beheimatet, in Edmonton, der Hauptstadt von Alberta, in der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Alberta (Faculty of Law, University of Alberta). Im Law Centre der Fakultät befand sich, neben dem IOI, auch das Institute of Law Research and Reform, das sich in einem weiten Forschungsprogramm mehreren Themen einer Rechtsreform widmete und dazu zahlreiche Publikationen vorlegte. In diesem Umfeld wurde 1978 das IOI gegründet, um in der ganzen Welt die Bedeutung der Institution Ombudsman zu vermitteln.
„The Institute of Law Research and Reform (…) engaged in an extensive research program in several different areas of law reform. There is a useful, symbiotic, interplay between the Institute and the Faculty. (…)The International Ombudsman Institute was established in 1978 to promote the notion of the function of ombudsmen throughout the world“.
(Frank D. Jones, „The University of Alberta Faculty of Law“, Dalhousie Law Journal, 9.2 (1985), 393 – 403, 401f).
Die Faculty of Law in Alberta verfügte mit der Weir Memorial Law Library, mit Stand Juli 2024, über eine Bibliothek mit 283.986 Werken an Fachliteratur. Das IOI wurde in Räumen der Weir Library eingerichtet, mit Office Room 238.
Auch die Publikationen des IOI wurden an der Faculty of Law der University of Alberta herausgegeben. „The Ombudsman Journal“, das erste Heft erschien im September 1981, es sollten Forschungsarbeiten über die Institution Ombudsman publiziert werden. Von 1979 bis 2008 wurden auch 83 Papers zu grundsätzlichen Fragen veröffentlicht.
Schweden war 1809 das erste Land, in dem ein Ombudsman eingerichtet wurde, also vor mehr als 200 Jahren, als „Justitieombudsman“, Ombudsmann für Justiz. Danach folgte 1919 Finnland, 1955 Dänemark, 1962 Norwegen, 1967 United Kingdom. In Kanada wurden 1967 Ombudsmen regional in fast allen Provinzen gestartet. Erst danach wurde in Österreich die Volksanwaltschaft 1977 gegründet.
(Vgl. The International Ombudsman Institute, Information Booklet, Edmonton: Univ. of Alberta, o. J., o. P.).
Ein fintenreicher Politiker aus Österreich
Der österreichische Volksanwalt Peter Kostelka wurde im September 2004, bei der 8. Internationalen Ombudsmann Konferenz des IOI, zum Vizepräsidenten des IOI und Vorsitzenden des Vorstandes der Europäischen Region gewählt. Danach begannen die Bemühungen der österreichischen Volksanwaltschaft, das Generalsekretariat (Head Office) des IOI nach Wien zu übersiedeln.
Kostelka galt als ein fintenreicher und kühler Poltiker, er führte ab 1994 als Klubobmann die SPÖ im Parlament, bevor er 2001 zum Volksanwalt ernannt wurde. Kostelka begann mit einem Wirtschaftsstudium an der Hochschule für Welthandel, entschied sich aber nach drei Jahren für einen Wechsel zu einem Studium der Rechte am Juridicum der Universität Wien, das er mit einer Promotion absolvierte. Vor seiner politischen Laufbahn war er 1972 und 1973 als Universitätsassistent am Institut für Staats- und Verwaltungsrecht der Universität Wien tätig. Dann von 1974 bis 1989 Sekretär im Parlamentsklub der SPÖ. Es waren in seiner Epoche wohl nur wenige so vertraut mit internen Abläufen des Staatsapparats.
Kostelka bemerkte, dass eine Möglichkeit gegeben war, das International Ombudsman Institute zu übernehmen. Im Juni 2006 veranstaltete Kostelka mit der Volksanwaltschaft in Wien eine zweitägige Konferenz für europäische Ombudsmann-Einrichtungen, die in den Räumen des Parlaments durchgeführt wurde.
Ombudsmann-Tagung in Wien
Erwartet wurden Ombudspersonen aus europäischen Staaten, aber auch Verantwortliche aus Zentralasien, den Vereinigten Staaten, Australien und China. Eröffnungsreden wurden gehalten von Bundespräsident Heinz Fischer und Nationalratspräsident Andreas Khol.
(Vgl. „Tagung europäischer Ombudsmann-Einrichtungen in Wien“, Presseaussendung mit APA-OTS durch Ecker & Partner GmbH, 9. 6. 2006)
140 Ombudsmänner und Delegierte von Ombudsmann-Einrichtungen aus 45 Mitgliedsstaaten des Europarates nahmen daran teil. Die Volksanwaltschaft dankte ausdrücklich für die bemerkenswerte Unterstützung durch den Bundespräsidenten und den Präsidenten des Parlaments:
„Besondere Auszeichnung erfuhr diese Veranstaltung auch dadurch, daß sie von Bundespräsidenten Dr. Heinz Fischer eröffnet wurde. Großer Dank gebürt auch dem Präsidenten des Nationalrats, Prof. Khol, nicht nur für seine Begrüßungsworte, sondern auch die großzügige Unterstützung seitens des Parlaments“.
(Vgl. Bericht der Volksanwaltschaft an den Nationalrat und an den Bundesrat 2006, Wien, 2007, S. 32 )
Lobend erwähnt wurde auch „die finanzielle Unterstützung durch das Bundesland Wien“.
IOI muss nicht erfunden werden
Dabei schien die Welt des IOI im Juni 2006 noch in Ordnung, mit guter Kommunikation und einem beachtlichen Angebot für die Mitglieder, jedenfalls im Newsletter den Präsident Bill Angrick den Mitgliedern sendete:
„Americans have a saying about not having to reinvent the wheel. (…) The International Ombudsman Institute contributes to our global community in a number of ways: through our Directory and website, which allow us each to know that offices exist, who is the ombudsman, and how to establish communication with those offices and individuals. Our Institute also publishes this quarterly Newsletter with information and updates. Additionally the I.O.I. hosts a list serve. The Institute also publishes Occasional Papers and a Yearbook. Our members host and participate in regional meetings and we come together at world ombudsman conferences, as we will in June 2009 in Stockholm“.
(Vgl. Bill Angrick, President IOI, „From the President´s Desk“, International Ombudsman Institute Newsletter, Vol. 28, No. 2, June 2006, S. 1)
Präsident Angrick konnte die Übernahme des IOI nicht abwehren, doch seine Schreiben an die Mitglieder zeigen, dass er diese Entwicklung skeptisch betrachtete und eine Gegensteuerung zumindest versuchte.
Denn Kostelka richtete, trotz dieser ermahnenden Worte des Präsidenten, bei der Vorstandssitzung von IOI Europe in Barcelona im Oktober 2006, eine Arbeitsgruppe ein, die bis Ende 2007 „entsprechende Vorschläge“ erstatten sollte, um eine Übernahme der Administration des IOI durchzusetzen. Es ging dabei um die „allenfalls notwendigen organisatorischen Änderungen innerhalb des IOI“.
(Vgl. Bericht der Volksanwaltschaft an den Nationalrat und an den Bundesrat 2006, Wien, 2007, S. 35)
Danach wurde beim Treffen des Vorstands des I0I (Expanded Task Force Meeting) erklärt, im März 2007 in Edmonton, dass das IOI den Sitz seines Generalsekretariates verlegen muss. Demnach könne die rechtswissenschaftliche Fakultät in Alberta nicht mehr die erweiterten Aufgabenstellungen des IOI erfüllen.
(Vgl. Bill Angrick, President IOI, „From the President´s Desk“, International Ombudsman Institute Newsletter, Vol. 29, No. 2, June 2007, S. 1)
David Percy, der Dekan (Dean) der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Alberta, war auch Mitglied des IOI-Vorstands. Er gab diesen Rat. Damit reagierte er allerdings bereits auf eine Entwicklung, die Mitglieder des IOI, vermutlich diplomatisch mit sanften Druck, einleiteten. Denn im Newsletter, den IOI-Präsident Angrick im September 2007 veröffentlichte, wurde deutlich gemacht, dass die diesbezüglichen Überlegungen schon zuvor vorgetragen wurden, offensichtlich musste dies nach der internationalen Ombudsmann-Tagung in Wien im Juni 2006 geschehen sein:
„Even before Dean Percy’s advice, the ETF [Expanded Task Force] had been considering the desirability of co-locating the Secretariat with an Institutional Member to achieve the following objectives:
to allow a serving Ombudsman, as ex-officio Secretary General, to give executive direction and guidance to the Secretariat and its work“.
(Vgl. Bill Angrick, President IOI, „From the President´s Desk“, International Ombudsman Institute Newsletter, Vol. 29, No. 3, September 2007, S. 1)
Damit wurde nicht nur die Übersiedelung des Head Office vorbereitet, sondern es wurden auch die Befugnisse des IOI-Generalsekretärs erweitert. Künftig war es der österreichische Volksanwalt, der diese aufgewertete Funktion übertragen erhielt.
Österreichische Stellung wird verstärkt
Danach wurde vom Vorstand des IOI in einer Konferenz im November 2007 beschlossen, alle institutionellen Mitglieder einzuladen, um den Sitz des neuen Generalsekretariats sich zu bewerben. Als wesentliches Kriterium wurde genannt, dass der Kandidat die Weiterentwicklung der Rechtsstaatlichkeit, des Menschenrechtsschutzes und der Demokratie für das IOI „tatkräftig vorantreiben“ könne.
Die Bewerbung der österreichischen Volksanwaltschaft um das Head Office des IOI musste bis Juni 2008 erfolgen. Dafür wurden in Wien „Vorgespräche mit Mitgliedern der Bundesregierung“ geführt. Die Volksanwaltschaft betonte in ihrem Bericht ausdrücklich, dass die Bewerbung auch im Zusammenhang mit dem Regierungsprogramm 2007 bis 2010 und 2008 bis 2013 stehe. Es solle demnach die österreichische Position als Amtssitz internationaler Organisationen verstärkt werden.
(Vgl. Bericht der Volksanwaltschaft an den Nationalrat und an den Bundesrat 2007, Wien, 2008, S. 32)
„Die Bundesregierung will Österreich und insbesondere Wien als Amtssitz wichtiger Organisationen stärken“.
(Vgl. Regierungsprogramm für die XXIII. Gesetzgebungsperiode, Wien, 2007, S. 16)
„Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, Österreich als Amtssitz internationaler Organisationen und Konferenzen weiter zu stärken“.
(Vgl. Regierungsprogramm 2008 – 2013: Gemeinsam für Österreich, Hg. Republik Österreich, Wien, 2008, S. 248)
Entsprechend wurde von der österreichischen Bundesregierung und dem Parlament „umfassende Unterstützung“ für die Übernahme des IOI versprochen. Laut Bericht der Volksanwaltschaft wurde ein „adäquates Budget“ zur Verfügung gestellt, eine Abteilung mit drei Vollzeitbeschäftigten für das Generalsekretariat des IOI in der Volksanwaltschaft eingerichtet.
Tatsächlich gab es nur zwei Bewerbungen um den neuen Standort des Generalsekretariats des IOI: Österreich und Katalonien. Die Vorentscheidung wurde bei einem Vorstandstreffen des IOI im November 2008 in Hong Kong getroffen. Dabei wurde der Beschluss gefasst, der im Juni 2009 in Stockholm zusammentretenden Generalversammlung die Annahme des österreichischen Angebotes zu empfehlen.
Dazu wurde im Bericht der österreichischen Volksanwaltschaft verlautet:
„Die VA [Volksanwaltschaft] konnte sich bei dem seit Ende 2007 laufenden Bewerbungsverfahren um den Sitz des IOI-Generalsekretariates gegen ihren Mitbewerber, den Ombudsmann von Katalonien, durchsetzen. (…) Es ist zu erwarten, dass die Generalversammlung der Empfehlung des Vorstandes nachkommen wird“.
(Vgl. Bericht der Volksanwaltschaft an den Nationalrat und an den Bundesrat 2008, Wien, 2009, S. 30)
Unmittelbar nach Bekanntgabe des Ergebnisses des IOI Board Meetings intensivierte die Volksanwaltschaft die Vorbereitungen für die Verlegung des Generalsekretariats vom Standort in Kanada nach Österreich. Damit wurden, noch vor der Zustimmung durch die Generalversammlung des IOI, vollendete Tatsachen in Wien geschaffen.
Sammlung soll in Alberta bleiben
Allerdings betonte Präsident Angrick, beim Treffen des Vorstands, dass er die Spezialsammlung des IOI weiterhin an der Universität Alberta halten möchte, damit Literatur und Unterlagen allen Forschern für das Thema Ombudsman zur Verfügung stehen:
„WA [Bill Angrick] recalled that the Board in Sydney in 2007 expressed the wish to keep intact IOIs library on ombudsman related books and publications and to make the collection available to anyone who wished to access them. DP [David Percy]reported that Alberta University had agreed to take over and incorporate IOIs library collection into the Universitys own collection. (…) DP [David Percy] urged that even after the move to Vienna, IOI should keep updating the collection so that it would be a working collection from 1978 and would not be frozen in time. This collection would be invaluable to ombudsman scholars“.
(International Ombudsman Institute, Board of Directors Meeting
Hong Kong, 5. – 7. November 2008, „Summary of Discussion on Selected Topics“, Protokoll verfasst von Alice Tai).
Wien steuert IOI
Bei der 9. Internationalen Konferenz des IOI im Juni 2009 in Stockholm wurde Wien als neuer Standort des Generalsekretariats bestätigt. Dazu der Bericht der Volksanwaltschaft:
„Das I.O.I. (…) wird von dem neu eingerichteten Wiener Generalsekretariat gesteuert. Die Funktion des Generalsekretärs, die statutengemäß von einem der drei Mitglieder der Volksanwaltschaft ausgeübt wird, hat Volksanwalt Dr. Peter Kostelka inne“.
(Vgl. Bericht der Volksanwaltschaft an den Nationalrat und an den Bundesrat 2009, Wien, 2010, S. 35)
Die Volksanwaltschaft betrachtete als ausschlaggebend für diesen Erfolg, dass eine breite politische Unterstützung durch die Bundesregierung, den Nationalrat, den Bundesrat und das Land Wien für die Übernahme des IOI gegeben wurde. Peter Kostelka erklärte dazu:
„“Nicht nur die Bundesregierung und das Land Wien haben dieses Projekt von Anfang an voll unterstützt, auch Nationalrat und Bundesrat haben die Bewerbung der Volksanwaltschaft durch einstimmige Resolutionen unterstützt. Es ist eine besondere Ehre, dass die Präsidentin des Nationalrates den Vorstand des I.O.I. im Hohen Haus begrüßen wird“.
(Peter Kostelka, Volksanwalt, „I.O.I. Vorstand tagt in Wien“, Volksanwaltschaft Presseaussendung, 13. 11. 2009)
Nun wollte Kostelka seine Funktion als Generalsekretär des IOI für den Ausbau internattionaler Kontakte nutzen. Er plante „Kooperationen mit anderen internationalen Organisationen wie etwa der Weltbank„.
(Vgl. Bericht der Volksanwaltschaft 2009, ebd., S. 36)
Head Office im Ballsaal
Im November 2009 fand die jährliche Vorstandssitzung des IOI bereits in Wien statt. Es wurde besonders betont, dass für das Head Office repräsentative Räumlichkeiten gegeben wurden, nämlich der „ehemalige Ballsaal“ im Gebäude der Volksanwaltschaft:
„Bereits im November hielt das I.O.I. seine jährliche Vorstandssitzung am neuen Standort ab. Die aus allen sechs Weltregionen des I.O.I. angereisten Mitglieder des Vorstandes besichtigten die neuen Räumlichkeiten des I.O.I. im ehemaligen Ballsaal der Volksanwaltschaft“.
(Vgl. Bericht der Volksanwaltschaft an den Nationalrat und an den Bundesrat 2009, Wien, 2010, S. 35)
Im Dezember 2010 zeichnete Peter Kostelka zum ersten Mal als Generalsekretär den Jahresbericht des IOI. Es wurde berichtet:
„In October 2009, the General Secretariat was able to move into its new locality, which is situated in the former ball room of the seat of the Austrian Ombudsman Board. (…) the representative office space (…). In November 2009, the successful inaugural meeting of the new Board of Directors took place in the new locality“.
(International Ombudsman Institute, Annual Report 2009/2010, Vienna, 2010, S. 7)
Damit konnte die Übersiedelung vom Institute of Law Research and Reform der Universität Alberta in den Wiener Ballsaal als abgeschlossen betrachtet werden.
Österreichische Volksanwälte ehren Peter Kostelka
Peter Kostelka war Volksanwalt bis 2013. Seine Nachfolger Günther Kräuter (Juli 2013 bis Juni 2019), Werner Amon (Juli 2019 bis Juni 2022) und Gaby Schwarz (seit Juli 2022) wurden ebenfalls, wie es den Statuten entspricht, zu österreichischen Generalsekretären des IOI.
Peter Kostelka wurde am 27. Juni 2022 gewürdigt. Der damals amtierende Generalsekretär Werner Amon überreichte ihm das Goldene Ehrenzeichen des Internationalen Ombudsmann Institutes. Amon lobte Kostelka, denn er konnte das IOI nach Wien zum „Sitzstaat“ holen:
„Es ist dem unermüdlichen Einsatz von Peter Kostelka zu verdanken, dass Österreich 2009 zum Sitzstaat dieser internationalen Organisation wurde und das IOI Generalsekretariat nach Wien – an die Volksanwaltschaft – geholt werden konnte“.
(Werner Amon, „Peter Kostelka erhält Goldenes Ehrenzeichen des International Ombudsman Institute“, Volksanwaltschaft Presseaussendung, 1. 7. 2022)
Werner Amon wurde bei dieser Ehrung von zwei Österreichern assistiert, von seinem Sekretär Meinhard Friedl und von Volksanwalt Bernhard Achitz. Kurz danach, am 5. Juli, wurde Amon Landesrat in der Steiermark. Meinhard Friedl begleitete ihn und wurde in dessen Büro als Sekretär zuständig für Internationales und Europa.
Volksanwaltschaft dient nur als Alibi
Ein Land, das internationale Organisationen von Bedeutung, wie das International Ombudsman Institute, beherbergen möchte, sollte zuvor für den Schutz der Grundrechte im eigenen Staat sorgen. Erst auf diesem Fundament kann eine Bewerbung in Betracht gezogen werden. Das war auch die Voraussetzung, die die Gremien des IOI für einen neuen Standort nannten.
Doch herrschte in Österreich ein gesetzloser Zustand bereits 2004, da Peter Kostelka zum Vizepräsidenten des IOI gemacht wurde.
2004 wurden 7.581 Beschwerden bei der österreichischen Volksanwaltschaft eingebracht. Davon war die Volksanwaltschaft unzuständig in 1.425 Fällen, als nicht berechtigt wurden 3.626 Fälle bewertet, als unzulässig 844 Fälle, zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung nicht geeignet 193 Fälle, zurückgezogen wurden 589 Beschwerden. Damit verblieben, bei 7.581 Fällen, nur 6 Missstandsfeststellungen, die die Volksanwaltschaft bemerken wollte, in 21 Fällen wurde eine „Empfehlung“ gegeben.
Die Volksanwaltschaft gilt als nicht zuständig, bei Beschwerden über die „unabhängige Gerichtsbarkeit“. Bei Amtsmissbrauch und Willkür der Richter gibt die Volksanwaltschaft, auch bei schweren Vorfällen, keine Empfehlungen für korrektes Verhalten oder notwendige Sanktionen.
Aktuelle Zahlen zeigen, dass die Problematik nicht gelöst werden konnte.
2022 wurden 23.958 Beschwerden vorgelegt, bei 7.047 Fällen war die unabhängige Gerichtsbarkeit betroffen und die Volksanwaltschaft damit nicht zuständig. In 5.796 weiteren Fällen war es „nicht erforderlich die Behörden zu befassen“. Damit blieben 11.115 Fälle, davon wurde in 2.278 Fällen ein Missstand festgestellt.
2023 gab es 23.124 Beschwerden, in 6.469 war die unabhängige Gerichtsbarkeit betroffen. In 5.275 Fällen stellte die Volksanwaltschaft fest, dass es nicht erforderlich war, die Behörden zu befassen. Es verblieben 11.380 Fälle, davon wurde in 2.437 Fällen ein Missstand erkannt.
Peter Kostelka hätte für den Schutz der Grundrechte in Österreich sorgen sollen. Bevor er beginnt, die Übernahme des IOI zu betreiben. Denn für diese Aufgabe, die Führung des IOI, wird eine makellose Vorbildlichkeit des Gastlandes erwartet.
„Sharpening Your Teeth“ war der Titel einer Schulung, die der Ombudsmann von Ontario in Kanada erarbeitete. Doch die österreichische Volksanwaltschaft blieb ein zahnloses Instrument mit dem Motto „Sharpening Your Alibi“.
Verletzte Grundrechte in Österreich
In Österreich sind willkürliche Vermögenskonfiskationen belegt, die zivilrechtlich durchgeführt werden. Als Begründung für solche Expropriationen wird Schwächung der Gesundheit genannt.
Im österreichischen Staatsapparat wurden Strukturen über Jahrzehnte installiert, die Vermögensübernahmen, politisch und finanziell motiviert, massenweise ermöglichen und decken. Tausende Fälle wurden dokumentiert, durch Beschwerden bei der Volksanwaltschaft. Die Volksanwaltschaft setzt keine Maßnahmen, staatliche Institutionen greifen grundsätzlich nicht ein.
Eine erhebliche Dunkelziffer muss angenommen werden, die in der „Unabhängigkeit der Gerichtsbarkeit“ und der diesbezüglichen Unzuständigkeit der Volksanwaltschaft versteckt wird.
Ermittlungsverfahren werden in Österreich oftmals nicht eingeleitet. Die Staatsanwaltschaft wehrt Untersuchungen rasch mit Hinweis auf § 35c StAG ab. Dies geschieht insbesondere im Zusammenhang mit Strafanzeigen bei willkürlichen Vermögensübernahmen.
In Österreich wird das Grundrecht auf Eigentum nicht geschützt. Betroffen von den Übergriffen sind auch das Familienrecht, die unternehmerische Freiheit, die Freiheit der Informationsvermittlung als Pressefreiheit.
Die Rechtsstaatlichkeit soll in Österreich noch weiter abgebaut werden. Das belegt der Österreichplan 2030 des Bundeskanzlers Nehammer.
Demnach sollen die Wertsachen von Asylsuchenden bei der Einreise beschlagnahmt werden. Die Einleitung von Ermittlungsverfahren, auch bei berechtigten Strafanzeigen, wird weiter erschwert. Auch werden Aktivisten kriminalisiert, die für Klimaschutz eintreten:
„härtere Strafen für Klimakleberinnen und -kleber durch Schaffung neuer Straftatbestände“.
(Vgl. Der Österreichplan von Bundeskanzler Karl Nehammer, Wien, 2024, S. 51f)
Vereinnahmung durch die Politik
Die Übernahme des IOI durch Österreich war nicht erforderlich. Peter Kostelka hätte auch als Vorsitzender des IOI Europe bedeutende Initiativen setzen können, sollte ihm dies ein Anliegen gewesen sein. Außerdem war Österreich bereits der Standort des Europäischen Ombudsmann-Institutes (EOI) in Innsbruck, das 1988 von Professoren der Universität Innsbruck, unter dem Vorsitz eines ehemaligen Justizministers, in Zusammenarbeit mit der Volksanwaltschaft, gegründet wurde. Das EOI ist eine vom IOI unabhängige Vereinigung von europäischen Ombudsmann-Institutionen.
Vereinnahmung der Ombudsmann-Institution durch die Regierung machte die Ombudsfrau (Public Protector) von Südafrika zum Thema, bei einem bilateralen Treffen in Wien im November 2009:
„Schlaglichtartig wurden Korruptionsprobleme, Vereinnahmungsversuche der dortigen Ombudsmann-Institution durch die Politik, (…) thematisiert.
(Vgl. Bericht der Volksanwaltschaft an den Nationalrat und an den Bundesrat 2009, Wien, 2010, S. 37)
Die Gefahr der Vereinnahmung der Volksanwaltschaft durch die Regierung sollte nicht nur in Südafrika untersucht werden, sondern gerade auch in Österreich. Allerdings ist in Wien der Volksanwalt bereits in Personalunion selbst der beherrschende Politiker, der die Institution führt.
Entsprechend wurden die Jahresberichte der österreichischen Volksanwaltschaft zu einer Farce, gebracht wurden groteske Berichte über kuriose Fälle, statt ernsthafter Beschwerden der Bürger über staatliche Übergriffe. Die Absurditäten der Berichte wurden hier in den vergangenen Jahren bereits mehrfach besprochen.
Als Conclusio bleibt:
Die Berichte der Volksanwaltschaft sind keine seriöse Vorlage für Studien. Die österreichische Volksanwaltschaft ist kein Vorbild für andere Länder.
Bild:
Österreichische Volksanwälte ehren Peter Kostelka:
Volksanwalt und Generalsekretär des IOI Werner Amon, Peter Kostelka, Volksanwalt Bernhard Achitz, Sekretär Meinhard Friedl
Links:
Bericht der österreichischen Volksanwaltschaft für 2023
Schimmel im Beamtentum wiehert
Tabula Rasa Magazin, 16. 6. 2024
www.tabularasamagazin.de/joahnnes-schuetz-schimmel-im-beamtentum-wiehert-bericht-der-oesterreichischen-volksanwaltschaft-fuer-2023
Das Versagen der Volksanwaltschaft:
Ein Einblick in Recherchen
Tabula Rasa Magazin, 6. 6. 2024
www.tabularasamagazin.de/das-versagen-der-volksanwartschaft-ein-einblick-in-recherchen
Ist das Kabinett des EU-Justizkommissars in Ordnung
Tabula Rasa Magazin, 22. 3. 2024
Ein Österreicher ist der Justizsprecher der Europäischen Kommission. Er war zuvor ein enger Mitarbeiter des österreichischen Justizministers. Anfragen über Amtsmissbrauch und Malversation wurden abgewehrt.
www.tabularasamagazin.de/ist-das-kabinett-des-eu-justizkommissars-in-ordnung