Verletzungen des Eigentumsrechts in Österreich. Staatliche Institutionen in der Kritik. Ein Blick in die zuständigen Abteilungen des österreichischen Justizministeriums.
Wolfgang Brandstetter ist Justizminister der Republik Österreich. Die Angelobung beim Bundespräsidenten fand am 16. Dezember 2013 statt. Die Amtsübergabe erfolgte noch am selben Nachmittag im Palais Trautson, in dem das Bundesministerium für Justiz sich befindet.
Das Palais Trautson, nach den Plänen von Fischer von Erlach geschaffen, zählt zu den bedeutendsten barocken Bauwerken der Stadt Wien. Seit 1963 ist es Sitz des österreichischen Bundesministeriums für Justiz. In unmittelbarer Nähe des Volkstheaters. Gegenüber des Justizpalastes, in dem Generalprokuratur, Oberstaatsanwaltschaft Wien, Oberster Gerichtshof, Oberlandesgericht Wien und Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien eingerichtet sind. Gleich um die Ecke des Justizpalastes liegt, an der Ringstraße, das Österreichische Parlament. Nur durch einen kleinen Park vom Justizpalast getrennt.
Zum 50. Jahrestag der Menschenrechtsdeklaration am 10. Dezember 1998 wurde Artikel 1 der „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte“ auf der Fassade des Parlaments links neben dem Haupteingang eingraviert. Vor dem Parlament gemahnt die Statue von Pallas Athene, der griechischen Göttin der Weisheit, an Demokratie und die ernsthaften Grundlagen der Politik eines Staates. Pallas Athene soll in Wien insbesondere „durch ihre weise Gerichtsbarkeit für Frieden im Inneren sorgen“, verkündet es der Text des österreichischen Parlaments, der die Architektur beschreibt.
Die Amtsübergabe an den jetzigen Justizminister Wolfgang Brandstetter erfolgte „im Beisein von hochrangigen Ministerialbeamten, die ihn herzlich willkommen hießen“. Das ist die zentrale Aussage, mit der der Justizminister auf der Homepage des Justizministeriums präsentiert wird.
Justizminister als Berater
Wolfgang Brandstetter wurde 1957 in Niederösterreich geboren. Er war Universitätsprofessor für Strafrecht am Juridicum der Universität Wien und für Europäisches Wirtschaftsstrafrecht an der Wirtschaftsuniversität Wien. Aufgrund seiner Funktion als Justizminister ist er derzeit als Professor an der Universität karenziert.
Als Professor hielt Brandstetter auch gerne Seminare über „Strafrechtsfälle aus Literatur und Filmkunst” und über „Räuberhauptmann Grasel“. In Niederösterreich und Südmähren hatte Grasel den Ruf eines gefürchteten Räubers, der mit seiner Bande von Ausrauben und Hehlerei lebte.
Brandstetter war auch als Strafverteidiger tätig. Bei prominenten Fällen. Die Bestellung Brandstetters zum Justizminister war umstritten, da er als Strafverteidiger in mehreren brisanten Korruptionsfällen agierte. Als Strafverteidiger trat Brandstetter in Erscheinung beim Fall Telekom und bei der Hypo Alpe Adria.
Der österreichische „Graf Ali“ Alfons Mensdorff-Pouilly zählt ebenfalls zu den Klienten und dem engen Bekanntenkreis des Wolfgang Brandstetter. Mensdorff-Pouilly ist als Vermittler im Waffenhandel aktiv. Wolfgang Brandstetter ist als Autor bekannt durch sein Werk: „Neutralität und Waffenexporte“.
Entzug des Vermögens
In Österreich werden Enteignungen durch die Methode Sachwalterschaft durchgeführt. Jährlich hunderte Fälle. Ohne rechtliche Grundlage. Auch die Berichte der österreichischen Volksanwaltschaft belegen diese Vorfälle. The European berichtete im Beitrag: Grundrechte in der Europäischen Union werden verletzt (www.theeuropean.de/johannes-schuetz/12302-der-fall-oesterreich).
Justizminister Brandstetter schreibt im Vorwort zur Informationsbroschüre „Sachwalterschaftt – Wissenswertes“, die 2014 vom Bundesministerium für Justiz herausgegeben wurde:
„In Österreich wird der Schutz und die Förderung geistig beeinträchtigter Menschen im Rechtsverkehr bereits seit mehr als 200 Jahren gesetzlich garantiert“.
Wie soll ein solcher Schutz durchgeführt werden? Das gesamte Vermögen wird durch Sachwalter übernommen und der betroffene Bürger erhält keinen Zugang mehr.
Brandstetter schreibt weiters von der „Förderung geistig beeinträchtigter Menschen“. Wer sollen diese „beeinträchtigten Menschen“ sein? Sachwalter stellen in Österreich die Meinung zur Schau, dass man das Vermögen anderer Personen in einem Land der Europäischen Union enteignen kann, ohne dass dies zu Konsequenzen führt. Wie soll ein solcher Geist beurteilt werden?
Justizminister Brandstetter legitimiert mit seiner Aussage die in Österreich üblich gewordenen Enteignungen durch die Methode Sachwalterschaft. Die Berichte der Volksanwaltschaft sind fraglos Pflichtlektüre für Mitarbeiter im Bundesmininsterium für Justiz. Die Vorkommnisse also bekannt.
Kabinett des Justizministers
Anfragen an das Kabinett des Bundesministers für Justiz werden gar nicht oder nicht ausreichend beantwortet. Das Thema: Verletzung von Grundrechten im Bereich der Justiz, Finanziell motivierte Enteignung durch die Methode Sachwalterschaft.
Kabinettschef war zu diesem Zeitpunkt der Leitende Staatsanwalt Alexander Pirker, der 1980 in Klagenfurt geboren wurde. Er war gleichzeitig im Justizministerium zuständig für die Leitung der Abteilung III 2 ((Budget). Seit März 2017 ist der neue Kabinettschef Clemens-Wolfgang Niedrist, der 1988 geboren wurde. Die Bearbeitung von Anfragen verbesserte sich nicht.
Erhard Busek, der ehemalige Vizekanzler der Republik Österreich, wird um Vermittlung ersucht. Busek gilt als kritischer Geist in der bürgerlichen Partei der Republik Österreich. Er ist Experte für Mitteleuropa und setzte sich in der Epoche des Eisernen Vorhangs für die Nachbarländer Österreichs auf der anderen Seite der Grenze ein. 2002 wurde Erhard Busek Sonderkoordinator des Stabilitätspakts für Südosteuropa. Er ist Vorstand des Instituts für den Donauraum und Mitteleuropa in Wien (IDM). Weiters war er Präsident des Europäischen Forum Alpbach, das 1945 gegründet wurde, um die Leitlinien für das neue Österreich zu debattieren und zu entwickeln.
Erhard Busek wird angefragt, ob er eine Vertrauensperson im Kabinett des Bundesministers für Justiz nennen kann, die als integer gilt. Damit Informationen über strafrechtlich relevante Tatbestände im Bereich der Justiz verlässlich beim Bundesminister für Justiz platziert werden können.
Busek empfahl in einem Schreiben am 2. November 2015 Bernadett Thaler:
„Betreffend Bundesministerium für Justiz empfehle ich Ihnen, Frau Bernadett THALER, MSc, Kabinett von Bundesminister Brandstetter, unter Hinweis auf meine Person. Sollten Sie keinen Erfolg haben, lassen Sie mich es wissen”.
Bernadett Thaler begann am 4. März 2013 im Kabinett des Bundesministeriums für Justiz und wurde am 1. April 2014 Stellvertretende Kabinettschefin. Bernadett Thaler, 1981 geboren, gilt als Nachwuchshoffnung der ÖVP und ist auch eine junge Bezirkspolitikerin. Sie kandidierte 2015 als Spitzenkandidatin im Bezirk Wien-Mariahilf. Zuvor war sie als Generalsekretärin der Jungen ÖVP tätig.
Kabinettschefin versetzt
Vermittelt durch den ehemaligen Vizekanzler Erhard Busek antwortete Bernadett Thaler zwei Tage später am 4. November 2015:
„Ich bin nicht mehr im Bundesministerium für Justiz tätig und habe mir daher erlaubt, Ihre Anfrage an meine Kollegen zur weiteren Bearbeitung zu übermitteln“.
Bernadett Thaler zeichnet dieses Schreiben bereits mit:
‚„Stv. Kabinettschefin, Bundesministerium für Familien und Jugend“.
An diesem Tag scheint Bernadett Thaler allerdings noch auf der Homepage des Bundesministeriums für Justiz als Stellvertretende Kabinettschefin im Kabinett des Justizministers auf. Wie auch an den zwei Tagen zuvor. Auf der Homepage des Justizministeriums gab es zum Zeitpunkt des Schreibens von Bernadett Thaler noch keine Änderungen.
Erhard Busek wird über das Ergebnis informiert, wie von ihm ausdrücklich erwünscht. Er fragt in der Folge persönlich beim Bundesminister für Justiz über die Vorfälle an. Der ehemalige Vizekanzler Busek berichtet in einem Email am 17. November 2015 über das Ergebnis:
„Vom Büro von Herrn Bundesminister Brandstetter habe ich die Information erhalten, dass er hier leider nichts machen kann“.
Dienstaufsicht im Justizministerium
Aufgrund der Weiterleitung von Bernadett Thaler erreicht das Schreiben allerdings eine Stellungnahme durch die Abteilung III 6 des Bundesministeriums für Justiz. Es antwortet Oberstaatsanwältin MMag.a Ruth Straganz-Schröfl, die Leiterin der „Kompetenzstelle Personalcontrolling“ (Abt. III 6) mit einem Schreiben vom 6. November 2015:
„Der Herrn Bundesminister für Justiz hat ihr Schreiben vom 3. November 2015 erhalten und hat damit die zuständige Fachabteilung für Dienstaufsicht über die Richterinnen und Richter befasst”.
Damit ist die Anfrage bei der Dienstaufsicht über die Richter in Österreich angekommen. Die Antwort bleibt aber ohne Ergebnis und ist ernüchternd :
„Dazu muss ich Ihnen leider mitteilen, dass es wegen der Ihnen von der Verfassung garantierten Unabhängigkeit der Rechtsprechung den Organen der (Justiz-) Verwaltung, zu denen auch der Bundesminister für Justiz und seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gehören ausnahmslos untersagt ist, Entscheidungen der Gerichte inhaltlich zu prüfen, abzuändern oder auch nur zu kommentieren“.
Demnach wäre es der Dienstaufsicht über die Richterinnen und Richter in Österreich untersagt, beim Verdacht auf Amtsmissbrauch und Korruption, eine Prüfung ernsthaft vorzunehmen. Die Dienstaufsicht soll bei solchen Vorfällen nicht in Erwägung ziehen, so wird ausdrücklich geschrieben, diese „auch nur zu kommentieren“.
Diese Aussage ist allerdings besser verständlich, wenn man Kenntnis hat, dass Ruth Straganz-Schröfl, die Leiterin der Dienstaufsicht, zuvor selbst eine sogenannte „Pflegschaftsrichterin“ am Bezirksgericht Wien-Liesing war. Sie verantwortete, als Leiterin des Bezirksgerichts in Liesing, Enteignungen durch die Methode Sachwalterschaft. Dazu zählte auch der Fall Hödl.
Rosemarie Hödl hatte als Sachbearbeiterin im Bundesrechenamt Einblick in sensible Daten des Bundeshaushalts. Zeugenaussagen von Rosemarie Hödl sollten verhindert werden. Sie wurde deshalb unter Sachwalterschaft gestellt. Zur sicheren Diffamierung einer solchen Zeugenaussage wurde die Sachwalterschaft vom Gericht in Wien-Liesing im April 2009 um mehr als zehn Jahre rückdatiert.
Oberstaatsanwältin Straganz-Schröfl wurde mit 1. Mai 2014 ernannt für die Planstelle einer Richterin des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien, die als gebunden für eine Verwendung im Bundesministerium für Justiz ausgeschrieben wurde. Straganz-Schröfl war die einzige Bewerberin bei dieser Stellenausschreibung. Über den Besetzungsvorschlag entschieden u. a. Dr. Gerhard Jelinek (Präsident Oberlandesgericht Wien), Dr. Gabriele Fink-Hopf (Vizepräsidentin Oberlandesgericht Wien) und Mag. Julia Kainc (Justiz Ombudsstelle).
In der Vereinigung der Österreichischen Richterinnen und Richter war Ruth Straganz-Schröfl zu diesem Zeitpunkt Vorsitzende der Fachgruppe Verfassungs- und Dienstrecht. Zu den deklarierten Zwecken der Fachgruppe zählt die “Förderung der richterlichen Unabhängigkeit”. Dafür werden Treffen mit den Gerichtsvorstehern abgehalten, in denen ausdrücklich “alle Fragen der Dienstaufsicht und des Dienstrechts” besprochen werden.
Das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien, für das die Stelle einer Richterin ausgeschrieben wurde, ist das Rekursgericht bei Verfahren auf Sachwalterschaft. Dort wird über die Übernahme von Vermögenswerten entschieden. Eine solche Entscheidung des Landesgerichts für Zivilrechtssachen wurde bereits auf The European dargestellt in dem Beitrag „Enteignung durch das Instrument Sachwalterschaft“ (www.theeuropean.de/johannes-schuetz/12442-so-werden-die-grundrechte-in-oesterreich-verletzt).
Justiz Ombudsstelle
Durch den Einsatz eines ehemaligen Vizekanzlers der Republik Österreich wurde es möglich, die sogenannte Dienstaufsicht über die Richterinnen und Richter zu erreichen. Eine Antwort dieser Stelle ist keinesfalls eine Selbstverständlichkeit. Üblicherweise erreichen Betroffene nur die Justiz Ombudsstelle des Bundesministeriums für Justiz.
Sogar der Bürgermeister der Stadt Wien lässt Hinweise auf Amtsmissbrauch und Korruption an die Justiz Ombudsstelle weiterleiten.
Mehrere Stellen der Stadt Wien wurden über schwere Verletzungen der Grundrechte informiert. Der Autor des Berichts ist in der Stadt Wien bekannt durch ein Medienprojekt, über das in Österreich ausführlich berichtet wurde. Er war Projektleiter bei der Gründung des ersten Offenen Fernsehkanals in der Republik Österreich. Er erstellte das Konzept für ein Community-TV in Wien im Auftrag des Presse- und Informationsdienstes der Stadt Wien (PID), der allgemein als mächtig gilt. Der Sender ist seit 2005 auf Sendung.
„Ich nehme Bezug auf Ihre an den Herrn Bürgermeister gerichtete E-Mail vom 23.11.2015, welche von der Magistratsdirektion der Stadt Wien der JustizOmbudsstelle Wien weitergeleitet wurde“, schreibt Dr. Aleksandra Miljevic-Petrikic am 30. November 2015 und zeichnet für die Leiterin der Justiz Ombudsstelle Wien.
Sie führt in der Folge aus:
„In diesem Zusammenhang darf ich in Erinnerung rufen, dass das Bezirksgericht zur Führung des Pflegschaftsverfahrens zuständig ist”.
In einem Schreiben werden der Bürgermeister der Stadt Wien und mehrere weitere Stellen der Stadt Wien informiert, dass die Justiz Ombudsstelle keine Maßnahmen setzt.
Es erfolgt abermals eine Antwort der Justiz Ombudsstelle, die Mag. Julia Kainc am 16. Dezember 2015 für die Leiterin der Justiz Ombudsstelle zeichnet:
„Ich nehme Bezug auf Ihre an den Herrn Bürgermeister gerichtete E-Mail vom
9.12.2015, welcher von der Magistratsdirektion der Stadt Wien der Justiz-
Ombudsstelle Wien weitergeleitet wurde. (…)
Abschließend teile ich mit, dass eine Überprüfung von Gerichtsentscheidungen
durch die Justiz-Ombudsstelle Wien nicht möglich ist“.
Keine Überbrückungsgelder
Die Justiz Ombudsstelle sorgt auch nicht dafür, dass Gelder ausgezahlt oder zur Verfügung gestellt werden. Es sind keine Überbrückungsgelder vorgesehen, die bis zu einer Aufklärung der Vorfälle erforderlich wären. Obwohl die Betroffenen vom Zugang zu ihren gesamten Vermögenswerten in Österreich abgeschnitten werden. Aufgrund von Enteignungen durch Entscheidungen der Justiz und durch Sachwalterschaft, die aus niederträchtigen Motiven eingesetzt wurde, die strafrechtlich relevant sind und auch durch die Berichte der Volksanwaltschaft belegt werden.
Die Justiz Ombudsstelle wurde 2007 eingerichtet und ist im Organogramm des österreichischen Bundesministeriums für Justiz der Abteilung III 1 (Bürgerservice) zugeordnet. Mit der Beschreibung der folgenden Zuständigkeiten:
„Zentrale Steuerung des Beschwerdewesens: Bürgerservice (insbesondere Justiz-Ombudsstellen) und Beschwerdemanagement“.
Mit der Leitung der Abteilung III 1 ist die Leitende Staatsanwältin Dr. Maria Wais beauftragt.
Die einzelnen Justiz Ombudsstellen sind an den Oberlandesgerichten angesiedelt. Die Leitenden Visitatoren der Oberlandesgerichte üben dort auch die Funktion eines Leiters einer Justiz-Ombudsstelle aus. Am Oberlandesgericht Wien wurde als Leiterin Gabriele Fink-Hopf bestellt.
Sektion I : Zivilrecht
Inhaltlich ist die Sektion I des Bundesministeriums für Justiz mit dem Thema Sachwalterschaft befasst. Als Teil des Zivilrechts.
Abteilung I 1 ist hauptverantwortlich für die Inhalte der Broschüre Sachwalterschaft des österreichischen Justizministeriums. Darin wird nicht erklärt wie ein betroffener Bürger, einen Anschlag durch Sachwalterschaft abwehren kann. Vielmehr wird nur betont, dass jederzeit sogenannte „Anregungen“ bei Gericht eingebracht werden können. Auch „in Form eines Gesprächs“.
Solche Anregungen müssen als Anstiftung bewertet werden. Als eine Methode des Mobbing, die bei österreichischen Gerichten erfolgreich eingesetzt werden kann, bisher ohne Konsequenzen für den Anstifter.
Georg Kathrein ist seit Anfang 2008 der Leiter der Sektion I. Kathrein wird bevorzugt für öffentliche Auftritte zum Thema Sachwalterschaft eingesetzt. Auch in der Sendung Bürgeranwalt des ORF, in der am 24. Juni 2017 ein dubioser Fall von Sachwalterschaft mit Sektionschef Kathrein diskutiert werden sollte.
Georg Kathrein, am 30. Juli 1957 in Innsbruck geboren, wurde 1984 in noch jugendlichem Alter ein Richter am Bezirksgericht Innsbruck. Bereits 1986 startete er seine Karriere im Justizministerium, wo er an Gesetzesvorhaben im Erbrecht mitwirkte.
Eine Anfrage an Sektionsschef Kathrein über Verletzungen der Grundrechte durch Sachwalterschaft wird von Peter Barth beantwortet, dem Leiter der Abteilung I 1, die dem Familien-, Personen- und Erbrecht gewidmet ist. Dr. Peter Barth ist Leitender Staatsanwalt.
Das Schreiben an Sektionschef Kathrein wollte, vorerst, nur die Antwort auf eine einzige simple Frage:
„Über welche Möglichkeiten verfügen betroffene Bürger, ein solches Verfahren auf Sachwalterschaft abzuwehren?“
Dr. Barth läßt in seiner Antwort keine Lösung für diese Problematik erkennen:
Für die Bestellung von Sachwalter/innen sind in Österreich ausschließlich die Gerichte zuständig. Aufgrund der Unabhängigkeit der Rechtsprechung ist es dem Bundesministerium für Justiz als Verwaltungsbehörde verwehrt, gerichtliche Entscheidungen zu kommentieren. Ich bitte daher um Ihr Verständnis, das[s] das Bundesministerium für Justiz auch keine Auskunft zu konkreten oder allgemeinen Rechtsfragen erteilen kann.
Der Leitende Staatsanwalt Dr. Peter Barth wurde in der Folge in einem weiteren Schreiben auf strafrechtlich relevante Tatbestände hingewiesen:
Es handelt sich bei dieser Frage deutlich nicht um einen Eingriff in die von Ihnen betonte „Unabhängigkeit der richterlichen Entscheidung“. Vielmehr um kriminell motivierte Vorgänge. Es geht um Verfahren auf Sachwalterschaft, die aus niederträchtigen Motiven angestiftet wurden: Finanzielle Motive, Gründe von Mobbing.
Der Leitende Staatsanwalt Barth ist an weiteren Hinweisen über den Tatbestand nicht interessiert. Er antwortet:
Entgegen Ihrer Annahme muss ich Sie darauf hinweisen, dass die Überprüfung des Vorliegens der Voraussetzungen für die Bestellung eines Sachwalters bei Anregung durch Dritte, unabhängig von der Motivation des Anregenden oder Antragstellers, den Gerichten vorbehalten ist.
Dr. Barth zeichnet mit „Für den Bundesminister“.
In einem weiteren Schreiben wird Dr. Barth gefragt, welche Maßnahmen gesetzt werden, wenn das Gericht die Unterlagen des Betroffenen komplett ignoriert und nur die Aussagen des Anstifters zur Kenntnis nimmt, der das Verfahren auf Sachwalterschaft offensichtlich aus niederträchtigen Motiven einleitete. Das Bezirksgericht leitet Hinweise auf strafrechtlich relevante Tatbestände nicht weiter. Somit ging es um die Frage nach den erforderlichen Schritten beim Verdacht auf Amtsmissbrauch und Korruption.
Der Leitende Staatsanwalt Barth antwortet:
„Kann ich Ihnen noch die allgemeine Auskunft zum Anzeigerecht nach § 80 StPO erteilen, wonach es jeder Person, die Kenntnis von einem strafrechtlich relevanten Verhalten erlangt, freisteht, sich selbst an die Organe der Strafrechtspflege (Kriminalpolizei oder Staatsanwaltschaft) zu wenden”.
1990 inskribierte Barth am Wiener Juridicum. Thema der Dissertation von Peter Barth war „Die Zustimmung zu medizinischen Behandlungen an Minderjährigen“. Im Jahr 2000 absolvierte Barth sein Gerichtsjahr. Danach war Barth im Justizministerium in der Personalabteilung und in der Zivilrechtssektion tätig.
Barth kam 2007 als Richter an das Bezirksgericht Liesing, wo er bis 2009 blieb. Die Leiterin des Bezirksgerichts Liesing war zu diesem Zeitpunkt Ruth Straganz-Schröfl, die spätere Leiterin der Dienstaufsicht im Bundesministerium für Justiz. Am 28. November 2008 wurde am Bezirksgericht Liesing ein Verfahren auf Sachwalterschaft eingeleitet: Der Fall Hödl.
2009 wechselte Barth wieder ins Bundesministerium für Justiz. 2013 wurde Barth Abteilungsleiter. Beim Sachwalterrechtsänderungsgesetz war Barth an der Seite des damaligen Abteilungsleiters und nunmehrigen Sektionschefs Georg Kathrein als „Geburtshelfer dabei“, erzählt Barth in der Fachzeitschrift Recht aktuell im September 2015.
Compliance: Justizinterne Hinweise
Der leitende Staatsanwalt Barth hätte die Hinweise auf Missbrauch im Bereich der Rechtsprechung auch an die Dienstaufsicht über die Richterinnen und Richter weiterleiten können (Abteilung III 6), womit das Problem an Oberstaatsanwältin Ruth Straganz-Schröfl übertragen worden wäre. Es bleibt unklar, weshalb er diese Möglichkeit in seinem Schreiben nicht erwähnt. Insbesondere da er Straganz-Schröfl doch aus seiner Zeit am Bezirksgericht Liesing kennt.
Eine weitere Möglichkeit für Peter Barth wäre: Die Abteilung III 9 einzuschalten, die Innenrevision und Compliance gewidmet ist. In der Beschreibung der Geschäftsstellen des österreichischen Justizministeriums zählt zu den wesentlichen Aufgaben der
Abteilung III 9:
„Missbrauchs- und Korruptionsprävention,
Implementierung von zentralen Ansprechstellen für die Entgegennahme von justizinternen Missbrauchs- und Korruptionshinweisen“
Laut dieser Stellenbeschreibung kann bei justizinternen Hinweisen die Abteilung III 9 erreicht werden, um einen solchen Missbrauch abzustellen.
Menschenrechtskoordinator
Oberstaatsanwalt Köberl übt die Funktion eines Menschenrechtskoordinators des Bundesministeriums für Justiz aus. Mag. Köberl wird in dieser Funktion angeschrieben und betont, dass er bei den beschriebenen Vorfällen nicht eingreifen kann:
„Meine Aufgabe beschränkt sich nämlich auf die Koordinierung von Ressortstandpunkten im Hinblick auf völker- und EU-rechtliche Verpflichtungen der Republik Österreich.”
Mag. Köberl zeichnet dieses Schreiben mit:
“Präsidialsektion des Bundesministeriums für Justiz“.
Die Einhaltung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union sollte allerdings eine „EU-rechtliche Verpflichtung der Republik Österreich“ sein und damit doch zum Aufgabenbereich des Menschenrechtskoordinators des österreichischen Justizministeriums zählen.
Kompetenzstelle Rechtsschutz
Weitere Anfragen und Hinweise zur Verletzung von Grundrechten durch die Methode Sachwalterschaft erfolgen an den Bundesminister für Justiz. Am 11. Juli 2016 ergeht eine Antwort der „Abteilung für Bürgeranliegen“ des österreichischen Justizministeriums:
„Vielen Dank für Ihre Nachricht, die vom Büro des Herrn Bundesministers an uns als für Bürgeranliegen zuständige Abteilung weitergeleitet wurde (…) Keinesfalls kann der Bundesminister jedoch Kommentare zu einzelnen Verfahren abgeben, weil das den Grundsatz der Unabhängigkeit der Rechtsprechung verletzen würde.”
Das Schreiben wird mit „Bundesministerium für Justiz“ gezeichnet und mit der Email
iii1_bk@bmj.gv.at versendet. Das Schreiben wird durch diese Adresse anonymisiert und ist keiner Person zuordenbar.
Die Abteilung III 1 ist allerdings in der Adresse der Email erkennbar: Es ist die „Kompetenzstelle Rechtsschutz und Menschenrechte“.
Es erfolgt eine Anfrage an den Sektionschef und mehrere Abteilungsleiter der Sektion III des Bundesministeriums für Justiz, um den Absender des Schreibens zu eruieren:
Das Schreiben des Bundesministeriums für Justiz wurde nicht namentlich gezeichnet. Der Verfasser des Schreibens ist deshalb nicht erkennbar. Aus der Email-Adresse iii1_bk@bmj.gv.at
kann ich erkennen, dass das Schreiben verfasst wurde von der Sektion III1: Präsidialsektion
(Kompetenzstelle „Menschenrechts- und Parlamentskoordination und Rechtsschutzstelle)
Jetzt antwortet Oberstaatsanwalt Thomas Köberl, bereits bekannt als Menschenrechtskoordinator des Justizministeriums. Er ist auch der leitende Referent in der „Kompetenzstelle Rechtsschutz und Menschenrechte“ (Abt. III 1) des Österreichischen Bundesministeriums für Justiz:
“Dieses Schreiben wurden von Hrn. Mag. Thomas Köberl verfasst. Leiterin der Abt III1 ist Fr. Dr. Maria Wais. Dr. Alexander Pirker ist Leiter der Abteilung III2. Fr. Mag. Beck arbeitet nicht in der Rechtschutzstelle, sondern in der Stabsstelle Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit. Um zu vermeiden, dass Sie sich mit diesen Interna herumschlagen müssen, gibt es eine zentrale Anlaufstelle für Sie”.
Anfragen an Bundesminister Brandstetter über Verletzungen der Grundrechte werden von Oberstaatsanwalt Köberl beantwortet. Er betont, dass der Bundesmminister keinen Kommentar zu einzelnen Fällen von Verletzungen der Grundrechte abgeben wird.
Die Anfrage konfrontierte den Justizminister allerdings mit dem in Österreich etablierten System von kriminell motivierter Enteignung durch eine entwickelte Methode von Sachwalterschaft.
Oberstaatsanwalt Köberl werden Hinweise auf strafrechtlich relevante Tatbestände und in der Folge entsprechende Strafanzeigen vorgelegt. Oberstaatsanwalt Köberl macht dazu die Aussage:
Die Kompetenzstelle Rechtsschutz kann „aus Kapazitätsgründen keine Vorprüfung und Weiterleitung von Strafanzeigen vornehmen. Wir dürfen Sie daher bitten, Ihre Strafanzeigen bei den dafür vorgesehenen Behörden einzubringen, das ist jede Polizeidienststelle“.
Staatsanwaltschaft und Generalprokuratur
Die Staatsanwaltschaft Wien bearbeitet Strafanzeigen nicht, wenn diese Sachwalter und Richter betreffen, die die beschriebenen Enteignungen durchführen. Oberstaatsanwältin Eva Marek, der Leiterin der Oberstaatsanwaltschaft Wien, wurden solche Strafanzeigen übersendet. Sie gibt keine Antwort auf diese Hinweise auf Korruption und Amtsmissbrauch in der österreichischen Justiz.
Die Generalprokuratur soll als Rechtswahrer wirken. Hofrat Werner Pleischl war bis Dezember 2016 Generalprokurator. Er ignorierte Hinweise auf Verletzungen der Grundrechte.
Hofrat Pleischl geriet schon 2009 als damaliger Leiter der Oberstaatsanwaltschaft Wien in die Kritik. In einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss zum Thema „Beeinflussung“. Im Dezember 2016 ging Pleischl in Rente. Er durfte ein Jahr länger bleiben als altersmäßig erforderlich war. Sein Nachfolger wurde Werner Plöchl, zuvor Stellvertreter von Pleischl und Sektionschef im Bundesministerium für Justiz (Sektion Einzelstrafsachen).
Der Generalprokurator ist auch Vorsitzender des Weisungsrates. Dieser berät den Bundesminister für Justiz in sogenannten „heiklen Weisungssachen“. Der Justizminister verfügt über ein Weisungsrecht gegenüber den Staatsanwaltschaften. Die Weisungshierarchie sieht diese Reihenfolge vor: Bundesminister – Oberstaatsanwalt – Staatsanwalt – Bezirksanwalt.
Euphemismus für Willkür
Die zuständigen Stellen im österreichischen Justizministerium und die dort eingesetzten Kontrollorgane argumentieren mit der „Unabhängigkeit der Rechtsprechung“. Eine solche Argumentation verwendet beispielsweise die Abteilung Zivilrecht des Justizministeriums und die Dienstaufsicht über die Richterinnen und Richter.
Es handelt sich aber nicht um „Unabhängigkeit der Rechtsprechung“, sondern um Richterliche Willkür. Solche Willkürakte müssen durch Kontrollorgane verhindert werden. Solche Kontrollorgane sind vorgesehen und müssen entsprechend agieren. Wenn eine solche Kontrolle nicht vorgenommen wird, so bedeutet das: Es findet Manipulation statt. Da Fehlentscheidungen zugelassen werden.
Was bedeutet „Unabhängigkeit der Rechtsprechung“: Es soll die Verfolgung strafrechtliche relevanter Tatbestände nicht blockiert oder unterbunden werden. Und es soll nicht zu Verurteilungen und Strafen kommen, wenn ein solcher Tatbestand nicht gegeben ist (wie beispielsweise im Fall des Autors Stephan Templ).
Was ist richterliche Willkür? Aus niederträchtigen Motiven werden Urteile gefällt: Es sind finanzielle Motive und durch Korruption oder Intervention motivierte Entscheidungen, um Mobbing zu ermöglichen und damit beispielsweise Konkurrenten zu blockieren oder dauerhaft auszuschalten.
Selbstverständlich steht eine richterliche Entscheidung in einem gesellschaftlichen Umfeld und muss auf Basis der Grundrechte stehen, die das Funktionieren der Gesellschaft sichern sollen. Auf Basis eines Gesellschaftsvertrages, der den Aufbau von Kultur und Wirtschaft ermöglicht.
Richterliche Entscheidungen müssen jedenfalls von den Kontrollorganen der Gesellschaft überprüft werden. Es geht nicht um „Unabhängigkeit des Richteramts“, vielmehr um Korrektheit der Rechtsprechung.
„Unabhängigkeit“ wird im österreichischen Bundesministerium für Justiz als Euphemismus verwendet für „Richterliche Willkürakte“, um die tatsächlichen Vorgänge zu verschleiern. Es handelt sich nicht um „Unabhängigkeit“, vielmehr um „Missbrauch der Amtsgewalt“
(§ 302 Strafgesetzbuch). Man hätte nicht erwartet, dass man dies in Österreich, einem Land der Europäischen Union, ausdrücklich erklären muss.
Es ist erkennbar, dass eine soziologische und ideengeschichtliche Aufarbeitung zum Thema „Richteramt“ rund 100 Jahre nach den rechtssoziologischen Arbeiten Max Webers wieder dringend erforderlich ist, um den gesellschaftlichen Wandel darzustellen und demokratische Grundlagen deutlicher wahrzunehmen.
Vizekanzler
Die zuständige Stelle im Bundeskanzleramt und das Kabinett des Sozialministeriums geben an, dass Hinweise auf strafrechtlich relevante Tatbestände im Bereich der Justiz, die zu Verletzungen der Grundrechte führen, an das Bundesministerium für Justiz weitergeleitet werden. Es liegt dazu keine Antwort des Justizministeriums vor.
Auch der damalige Vizekanzler und Bundesminister für Wissenschaft und Wirtschaft Reinhold Mitterlehner wurde über Vorfälle im Bereich der Justiz informiert und diesbezüglich angefragt. Er antwortete am 13. August 2015:
“Es ist mir als Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft aufgrund der Bundesverfassung verwehrt in einem derartigen Rechtsbereich tätig zu werden. Ich werde deshalb Ihre Sachverhaltsdarstellung an den dafür zuständigen Bundesminister für Justiz weiterleiten”.
Es liegt dazu keine weitere Antwort vor. Reinhold Mitterlehner trat als Vizekanzler, Bundesminister und Bundesparteiobmann der ÖVP im Mai 2017 zurück.
Am 17. Mai 2017 wurde Justizminister Brandstetter auch zum Vizekanzler der Republik Österreich ernannt.
Mahntafel
Im Leitbild des österreichischen Justizministeriums steht:
Das Bundesministerium für Justiz hat eine „die Rechtsschutzinteressen der Bevölkerung wahrende Rechtspflege sicherzustellen”.
In der Aula des Wiener Justizpalastes ist eine Gedenktafel angebracht. Sie erinnert an den Brand des Justizpalastes am 15. Juli 1927. Nach einem Fehlurteil zündete eine empörte Masse das Gebäude an. Die Beobachtung dieses Vorfalls wurde für Elias Canetti zum Schlüsselerlebnis seines philosophischen Hauptwerkes „Masse und Macht“, an dem er rund 30 Jahre arbeitete.
Auf der Tafel im Justizpalast kann man lesen:
„Die schrecklichen Ereignisse dieser Zeit, die schließlich im Bürgerkrieg des Jahres 1934 mündeten, sollen für alle Zeiten Mahnung sein.“
© Autor: Johannes Schütz, 2017
Zum Autor:
Johannes Schütz bereitet eine Buchpublikation vor:
„Die Enteigner: Der größte Skandal der Republik Österreich“.
Johannes Schütz, Medienwissenschafter, war Lehrbeauftragter an der Universität Wien (Informationbroking, Recherchetechniken, Medienkompetenz), Vorstand des Zentrums für Medienkompetenz, Projektleiter für das Wiener Community-TV, Projektleiter für ein Twin-City-TV Wien-Bratislava, investigative Publikation
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