Es wurde viel berichtet über die Staatsanwaltschaft in Wien. Mit Ermittlungen gegen den ehemaligen Kanzler Kurz und gegen die Verlegerin Eva Dichand. Aber wie wird eine Anzeige gegen einen führenden Sachwalter behandelt. Bei willkürlichen Vermögensübernahmen. Von Johannes Schütz.
Es begann mit einer Presseanfrage bei der Zentralen Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption (WKStA) in Wien. Im Rahmen der Karfreitagsrecherche 2021. Hier wird das Ergebnis erstmals veröffentlicht.
Es wird die Korrespondenz gezeigt, die ein Vorgehen gegen strafrechtlich relevante Tatbestände bewirken sollte. Die WKStA leitete eine Strafanzeige gegen den führenden Sachwalter von Wien zur Bearbeitung an die Staatsanwaltschaft Wien.
Im Beitrag folgen grundsätzliche Feststellungen über Strafanzeigen und die Tätigkeit der österreichischen Staatsanwaltschaft. Mit Hinweisen auf die bisherige Diskussion dieser Problematik, die etwa in den Berichten der Volksanwaltschaft bereits mehrfach erwähnt wurde.
Recherche bei der Staatsanwaltschaft für Korruption
Bei der Recherche am Karfreitag 2021 wurde um eine Stellungnahme ersucht, zu den folgenden Fragen:
1. Sind der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft Fälle von Richterinnen oder Richtern bekannt geworden, die einen Amtsmissbrauch begingen, mit dem Verletzungen des Eigentumsrechts durchgeführt wurden?
- Welche Maßnahmen wird die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft setzen, damit diese Verletzungen der Grundrechte und insbesondere des Eigentumsrechts endlich aufgeklärt werden und gegen strafrechtlich relevante Tatbestände in der dafür vorgesehenen Weise vorgegangen wird?
- Welche Maßnahmen werden für die vollständige Restitution und für die Entschädigung der Betroffenen gesetzt?Die Anfrage wurde auf Tabula Rasa veröffentlicht:Recherche am Karfreitag: Grundrechte in Österreich
Tabula Rasa, 2. 4. 2021
www.tabularasamagazin.de/recherche-am-karfreitag-grundrechte-in-oesterreichZuständig für Korruption
Es antwortete Oberstaatsanwalt René Ruprecht, der Leiter der Medienstelle der WKStA. Er erklärte, dass die WKStA für solche Fälle nicht zuständig sei, da bei Wirtschaftsstrafsachen der entstandene Schaden mehr als 5 Millionen Euro betragen müsse, bei Korruption mehr als 3.000 Euro. Hingegen falle Missbrauch der Amtsgewalt grundsätzlich nicht in die Zuständigkeit der WKStA. Man könne sich diesbezüglich aber an das Bundesministerium für Justiz wenden.
Subject: Antwort: Presseanfrage für Beitrag
Sent: 2021/04/23
from: <medienstelle.wksta@justiz…>
to: <johannes.schuetz@media…>
Sehr geehrter Herr Mag. Schütz!
Vielen Dank für Ihre Anfrage.
Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft ist als Sonderstaatsanwaltschaft für Wirtschaftsstrafsachen ab einem 5 Mio Euro übersteigenden Schaden und für Korruption ab einem 3.000 Euro übersteigenden Wert des Vorteils zuständig. Missbrauch der Amtsgewalt fällt gem § 20a StPO grundsätzlich nicht in unsere Zuständigkeit. Daher kann ich Ihre Fragen leider nicht beantworten.
Sie könnten sich mit Ihre Anfrage jedoch an das Bundesministerium für Justiz wenden.
Mit freundlichen Grüßen
René Ruprecht
REPUBLIK ÖSTERREICH
Zentrale Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption (WKStA)
Medienstelle
Schaden in Milliardenhöhe
In einem weiteren Schreiben wurde Oberstaatsanwalt Ruprecht über bisherige Recherchen zu den genannten Tatbeständen in Kenntnis gesetzt. Die Information wurde auch Hofrätin Ilse-Maria Vrabl-Sanda gesendet, der Leiterin der WKStA.
Es wurde erklärt, dass das Bundesministerium für Justiz selbstverständlich bereits bei früheren Recherchen angefragt wurde. Es wurde ein Beitrag zitiert, der dazu veröffentlicht wurde. Im genannten Text wurde dargestellt, dass schon der Schaden, der aus der Unterschlagung von Rentenzahlungen entstand, mehr als 1 Milliarde Euro betragen dürfte.
Im Schreiben wurde auch darauf aufmerksam gemacht, dass Strafanzeigen gegen den führenden Sachwalter von Wien bei der Staatsanwaltschaft eingebracht wurden. Name und Adresse des Sachwalters wurden der WKStA ausdrücklich genannt.
(Johannes Schütz, Email an Oberstaatsanwalt Ruprecht und Hofrätin Vrabl-Sanda, WKStA, 4. 5. 2021)
Zur Laufbahn von Hofrätin Vrabl-Sanda
In diesem Zusammenhang wurde um eine Stellungnahme von Frau Hofrätin Vrabl-Sanda ersucht. Dies erschien insbesondere von Bedeutung, da Hofrätin Vrabl-Sanda im Frühjahr 2019 reichlich in Medien erwähnt wurde, denn sie erstattete Strafanzeige gegen Christian Pilnacek, den damaligen Generalsekretär des Justizministeriums, sowie zwei Oberstaatsanwälte. Demnach hätte Pilnacek versucht, Ermittlungen der WKStA über Korruption zu blockieren, im Zusammenhang mit dem Kauf der Eurofighter. In der Gegenoffensive wurden fünf Staatsanwälte der WKStA von der Oberstaatsanwaltschaft angezeigt, mit dem Vorwurf der Fälschung von Beweismitteln.
(Siehe dazu: Justizstreit: WKStA-Chefin Vrabl-Sanda, Interview, DerStandard, 17. 5. 2019)
Hofrätin Vrabl-Sanda begann ihre Karriere im österreichischen Justizapparat 1992, als Richterin am Bezirksgericht Donaustadt, ab 1997 am Landesgericht für Strafsachen Wien. 2009 avancierte Vrabl-Sanda und wurde stellvertretende Leiterin und Mediensprecherin der Oberstaatsanwaltschaft Wien, seit Dezember 2012 agiert sie als Leiterin der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft.
2005 wurde im Bezirksgericht Donaustadt ein Sachwalter für Maria Hölzl eingesetzt, die Mutter des populären Sängers Falco („Der Kommissar geht um“). Nach dem Tode von Falco erbte Maria Hölzl sein Vermögen. Das Bezirksgericht Donaustadt verfasste den Beschluss, dass der Sachwalter das Vermögen in Millionenhöhe übernehmen sollte. Darüber wurde in Medien berichtet. Der Fall wurde damit so bekannt, dass die Staatsanwaltschaft entsprechende Ermittlungen hätte einleiten müssen, „von Amts wegen“.
Doch ein Nachfolger am Bezirksgericht Donaustadt wurde Richter Peter Treichl, der im Juni 2018 zum Vizepräsidenten am Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien ernannt wurde. Seine Nachfolgerin als Leiterin des Bezirksgerichts Donaustadt wurde Richterin Julia Kainc, die zuvor in der Justiz Ombudsstelle die Beschwerden der Betroffenen behandelte. Vorfälle im Bezirksgericht Donaustadt wurden jetzt der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft auch in der Strafanzeige gegen den führenden Sachwalter von Wien genannt.
Konkrete Vorwürfe gefragt
Die Antwort von Oberstaatsanwalt Ruprecht erfolgte am 5. Mai 2021. Er erklärte, dass er die erwähnten Strafanzeigen keinem Verfahren der WKStA zuordnen könne und wünschte nähere Angaben
Subject: Antwort: Re: Antwort: Presseanfrage für Beitrag
Sent: 05.05.2021, 10:10
From: <medienstelle.wksta@justiz…>
To: <johannes.schuetz@media…>
Sehr geehrter Herr Mag. Schütz!
Die von Ihnen erwähnten Strafanzeigen kann ich keinem Verfahren der WKStA zuordnen. Können Sie dazu bitte nähere Angaben machen (Anzeiger, Einbringungsdatum, konkrete Vorwürfe usw)?
Mit freundlichen Grüßen
René Ruprecht
Strafanzeigen mehrfach eingebracht
In der Antwort wurde erklärt, dass die genannten Strafanzeigen nicht bei der WKStA eingebracht wurden, sondern bei der Oberstaatsanwaltschaft Wien. Die Strafanzeigen wurden zwei Mal eingeschrieben an die Oberstaatsanwaltschaft Wien gesendet, am 11. 8. 2016 und 31. 8. 2016. Eine weitere Strafanzeige am 3. 10. 2016. Darüber informiert wurde auch Eva Marek, die damalige Leiterin der OStA Wien, mehrfach per Email, mit den Strafanzeigen im Attachment.
Verwiesen wurde auch auf die diesbezügliche Korrespondenz mit Oberstaatsanwalt Mag. Thomas Köberl von der Menschenrechts- und Rechtsschutzstelle des Bundesministeriums für Justiz, die zuvor bereits geführt wurde. Oberstaatsanwalt Köberl beantwortete die Hinweise am 22. Juli, 5. August und 10. August 2016. Am 9. August wurden Oberstaatsanwalt Köberl auch die Strafanzeigen gesendet, doch konnte er „aus Kapazitätsgründen“ keine Weiterleitung vornehmen:
„wir nehmen die Dokumente in der Rechtschutzstelle zur Kenntnis, können aber zu unserem Bedauern aus Kapazitätsgründen keine Vorprüfung und Weiterleitung von Strafanzeigen vornehmen“.
(Oberstaatsanwalt Mag. Thomas Köberl, Bundesministerium für Justiz Wien, Email, 10. 8. 2016)
Aktualisierte Strafanzeige
Im Schreiben wurde jetzt Oberstaatsanwalt Ruprecht von der WKStA eine aktualisierte Strafanzeige gegen den genannten Sachwalter gesendet. Der Schaden dürfte, nach den aktuellen Ergebnissen der Recherchen, 5 Millionen Euro deutlich übersteigen. Die Zuständigkeit der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft war deshalb bereits gegeben.
Die Strafanzeige wurde für die folgenden Delikte eingebracht:
§ 148 StGB (Gewerbsmäßiger Betrug)
§ 130 StGB (Gewerbsmäßiger Diebstahl und Diebstahl im Rahmen einer kriminellen Vereinigung)
§ 135 StGB (Dauernde Sachentziehung)
§ 109 StGB (Hausfriedensbruch)
§ 107 StGB (Gefährliche Drohung)
§ 278 StGB (Kriminelle Vereinigung) bzw. § 278a StGB (Kriminelle Organisation)
Drei Medienberichte, zu den in den Strafanzeigen genannten Vorfällen, wurden im Attachment beigelegt.
Weiterleitung der Strafanzeige an Staatsanwaltschaft Wien
Es folgte eine Benachrichtigung von Staatsanwältin Mag. Elisabeth Täubl von der WKStA:
„Anzeige vom 11. 5. 2021 betreffend Dr. Christian BURGHARDT wegen § 133 StGB
Benachrichtigung von der Weiterleitung einer Anzeige
Zur bezughabenden Anzeige wird mitgeteilt, dass diese an die zuständige Staatsanwaltschaft Wien weitergeleitet wurde“.
(Staatsanwältin Mag. Elisabeth Täubl , Zentrale Staatsanwaltschaft für Wirtschaftsstrafsachen und Korruption, Geschäftsabteilung 3, Benachrichtigung von der Weiterleitung einer Anzeige, 11. 5. 2021.
Dokument:
www.sachwalterschaft.eu/edit/download_file.html?file_id=0&site_id=175154)
Somit wurden im Schreiben der WKStA die Delikte auf § 133 StGB gedrückt, also auf „Veruntreuung“ plädiert. § 133 in Österreich entspricht § 266 „Untreue“ im deutschen Strafgesetzbuch. Das österreichische Strafgesetzbuch bestimmt Veruntreuung so:
- 133 StGB
(2) Wer ein Gut veruntreut, dessen Wert 5 000 Euro übersteigt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren, wer ein Gut im Wert von mehr als
300. 000 Euro veruntreut, mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren zu bestrafen.
Die organisierte Kriminalität, die bei diesen strafbaren Tatbeständen gegeben ist, könnte damit bei der österreichischen Staatsanwaltschaft als „Kavaliersdelikt“ abgetan werden, eine Freiheitsstrafe von einem Jahr demnach genügen. Die Täter könnten damit den Eindruck gewinnen, dass das Risiko sich lohne, da sie rasch wieder zu ihrem erbeuteten Millionenvermögen zurückkehren.
Presseanfrage zur Zuständigkeit
Es wurde noch eine Presseanfrage an Oberstaatsanwalt Ruprecht von der WKStA gestellt:
„Weshalb ist die Zentrale Staatsanwaltschaft für Wirtschaftsstrafsachen und Korruption nicht zuständig, obwohl der Schaden höher als 5 Millionen Euro wäre?“
(Johannes Schütz, Email an OSta Ruprecht, WKStA, 12. 5. 2021)
Gleichzeitig wurde Hofrätin Dr. Maria-Luise Nittel, die Leiterin der Staatsanwaltschaft Wien über die Weiterleitung der Strafanzeige informiert und für einen Medienbericht um Information über die weiteren Maßnahmen ersucht.
(Johannes Schütz; Email an Hofrätin Nittel, Leiterin StA Wien; 12. 5. 2021)
Staatsanwaltschaft Wien wäre zuständig
Die Medienstelle der WKStA antwortete am 13. Mai:
„die Prüfung der Eingabe bei der WKStA hat ergeben, dass eine Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft Wien gegeben ist, weshalb die Anzeige entsprechend weitergeleitet wurde. Weitergehende Medienauskünfte sind daher in Hinkunft von der Medienstelle der Staatsanwaltschaft Wien zu beantworten“.
(Medienstelle WKStA, Email, 13. 5. 2021)
Hofrätin Nittel von der Staatsanwaltschaft Wien antwortete am 14. Mai:
„Sie werden von der/dem für die Sache zuständigen Staatsanwält*in auf dem gesetzlichen Weg die in der Strafprozessordnung vorgesehenen Verständigungen über den Verfahrensverlauf erhalten“.
(Hofrätin Maria-Luise Nittel, Leitende Staatsanwältin, Staatsanwaltschaft Wien, 14. 5. 2021)
Fatum einer Strafanzeige
Nina Bussek , die Pressesprecherin der Staatsanwaltschaft Wien, wurde bezüglich der weiteren Entwicklung angefragt. Nach mehreren vergeblichen Versuchen wurde die Mediensprecherin des Bundesministeriums für Justiz um eine Stellungnahme angefragt.
Julia Rieder von der Stabsstelle für Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit antwortete:
„wir dürfen Sie in gegenständlicher Sache darum ersuchen, sich an die Medienstelle der Staatsanwaltschaft Wien zu wenden“.
(Julia Rieder, Bundesministerium für Justiz, Stabsstelle für Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit, Email, 28. 7. 2022)
Nach einer nochmaligen Anfrage bei der Medienstelle der Staatsanwaltschaft Wien, mit Hinweis auf die Antwort der Stabsstelle des Justizministeriums, erklärte Nina Bussek:
„von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wurde gemäß § 35c StAG abgesehen“.
(Erste Staatsanwältin Nina Bussek, Staatsanwaltschaft Wien, Leiterin Medienstelle, Email, 29. 7. 2022)
Das Staatsanwaltschaftsgesetz bestimmt in § 35c:
§ 35c. Die Staatsanwaltschaft hat von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, sofern kein Anfangsverdacht (§ 1 Abs. 3 StPO) besteht. Davon ist der Anzeiger zu verständigen, wobei er darauf hinzuweisen ist, dass ein Antrag auf Fortführung gemäß § 195 StPO nicht zusteht.
Demnach wurde der Anfangsverdacht, trotz klar belegbarer Beweise, abgestritten. Mit dieser Aussage wurden keine Ermittlungen eingeleitet. Ein Antrag auf Fortführung wird grundsätzlich blockiert. Es gibt somit in Österreich, selbst bei kriminellen Vorfällen, nicht die geringste Überprüfung von Sachwaltern, die Vermögenswerte übernehmen.
Tatsächlich dürfte § 35c von den österreichischen Staatsanwaltschaften oft verwendet werden, um Strafanzeigen abzuwehren. Dies wurde von Rechtsgelehrten bereits deutlich in die Kritik genommen, wie wir in den folgenden Erläuterungen noch ausführen wollen.
Rechtsschutzsystem ungenügend
Peter Hilpold, Rechtsprofessor an der Universität Innsbruck, mit dem Forschungsgebiet Völkerrecht, setzte seit Jahren für eine Reform des Justizsystems in Österreich sich ein. Dabei ist er als Rechtsgelehrter um eine Verbesserung des Rechtsschutzsystems bemüht, mit zahlreichen Publikationen.
In einem Beitrag betonte Hilpold, dass Hinweise auf strafrechtlich relevante Tatbestände von den Staatsanwaltschaften seriöser zu beachten wären:
„Die unsägliche Bestimmung in Paragraf 35c des Staatsanwaltschaftsgesetzes, wonach es praktisch in das Belieben der Staatsanwaltschaft gestellt ist, Anzeigen nachzugehen oder auch nicht, muss dringend abgeschafft werden“.
(Peter Hilpold: „Chats als Weckruf“, in: Wiener Zeitung, 2. 3. 2022, S. 12)
Hilpold sieht grundsätzlich den Individualrechtsschutz gefährdet. Er urteilte, es werde ein völlig unzutreffendes Bild des Rechtsschutzsystems vermittelt, trotz „auf breiter Ebene festzustellender Mängel und Missstände“:
„Studierenden der Rechtswissenschaften (…) wird damit ein völlig unzutreffendes Bild des Rechtsschutzpotentials durch dieses System vermittelt“.
(Peter Hilpold, „Individualrechtsschutz im System der Europäischen Menschenrechtskonvention – Anspruch und Wirklichkeit“, in: Rechtsschutz in Theorie und Praxis, Hg. Claudia Seitz u. a., Basel: Helbing Lichtenhahn, 2022, S. 963 – 971, S. 967)
Volksanwaltschaft konstatierte Rechtsschutzlücke
Seit Jahren monierte auch die österreichische Volksanwaltschaft in ihren Berichten, dass die Staatsanwaltschaft bei relevanten Hinweisen keine Ermittlungen einleitet. Demnach wurden diesbezügliche Beschwerden zahlreich bei der österreichischen Volksanwaltschaft eingebracht.
Schon im Jahresbericht 2000 der Volksanwaltschaft wurde konstatiert, dass Gegenstand häufiger Beschwerden über die Tätigkeit der Staatsanwaltschaften die Zurücklegung von Strafanzeigen sei. Der damalige Volksanwalt Horst Schender erklärte dazu:
„muss auch immer wieder in Einzelfällen festgestellt werden, dass die Zurücklegung ohne die gebotenen Sachverhaltsermittlungen erfolgt ist bzw. dass die Einstellungsbegründung einer näheren Überprüfung nicht standhält“
(Volksanwalt Horst Schender, „Tätigkeit der Staatsanwaltschaften“, Bericht über die Tätigkeit der Volksanwaltschaft im Jahr 2000 an den Nationalrat und den Bundesrat, Hg. Volksanwaltschaft, Wien, 2001, S. 89)
Zuletzt wurde § 35c StAG im Jahresbericht 2022 der Volksanwaltschaft in die Kritik genommen, da damit auf die Einleitung von Ermittlungsverfahren verzichtet wurde, in einer Weise wie ich es vergleichbar bereits in diesem Beitrag als konkrete Erfahrung beschrieb.
Die Volksanwaltschaft definierte dies als eine „Rechtsschutzlücke“, die korrigiert werden muss:
„Die diesbezügliche Rechtsschutzlücke wird auch in der Fachliteratur beklagt (…) und sollte geschlossen werden“.
(Bericht der Volksanwaltschaft an den Nationalrat und an den Bundesrat 2022. Band Kontrolle der öffentlichen Verwaltung, Hg. Volksanwaltschaft, Wien, 2023, S. 136f)
Generalprokuratur kann zivilrechtlichen Übergriff nicht abwehren
Die Generalprokuratur soll als Rechtswahrer wirken. Doch wurden Hinweise auf Verletzungen der Grundrechte durch Amtsmissbrauch im Justizministerium bisher von der Generalprokuratur ignoriert.
Im Rahmen der Karfreitagsrecherche 2021 wurde auch der Generalprokurator um eine Stellungnahme angefragt. Es antwortete Generalanwalt Martin Ulrich, der Mediensprecher der Generalprokuratur.
Es wurde erklärt, dass die Generalprokuratur über keine Ermittlungskompetenzen verfüge, die den Staatsanwaltschaften vergleichbar wären. Demnach könnte die Generalprokuratur nur Gesetzesverletzungen durch Gerichte im Strafrechtsbereich prüfen.
Entsprechend erklärte Generalanwalt Ulrich, es wären
„Verletzungen der Charta der Grundrechte der Europäischen Union im Zusammenhang mit Sachwalterschaften (…) im Rahmen der oben erwähnten Aufgabenbereiche der Generalprokuratur nicht festzustellen“.
(Generalanwalt Dr. Martin Ulrich, Leiter der Medienstelle, Generalprokuratur der Republik Österreich, Email, 20. 5. 2021.
Dokument:
www.sachwalterschaft.eu/edit/download_file.html?file_id=3&site_id=175154)
Aufgabenbereich wäre die Überprüfung im Strafrechtsbereich. Das bedeutet, die Generalprokuratur kann zivilrechtliche Übergriffe nicht überprüfen und abwehren. Es gibt also keine Rechtswahrung der Generalprokuratur bei totaler und willkürlicher Vermögenskonfiskation durch Sachwalterschaften, da diese zivilrechtlich durchgeführt werden.
Weisung an Staatsanwaltschaft muss erteilt werden
Doch ist der Generalprokurator auch Vorsitzender des Weisungsrates. Dieser sollte den Bundesminister für Justiz in sogenannten „heiklen Weisungssachen“ beraten.
In dieser Funktion sollte der Generalprokurator dafür sorgen, dass Weisung an die Staatsanwaltschaft erteilt wird, Ermittlungen bei kriminellen Vermögensübernahmen durch Amtsmissbrauch in der Justiz endlich durchzuführen. Ansonsten entsteht der unvermeidliche Eindruck, dass solche Ermittlungen durch eine antagonistische Weisung des Justizministers unterbunden worden sind.
Aufgrund der Beratung in Weisungssachen muss auch der Generalprokurator als verantwortlich für die Übergriffe bei Sachwalterschaften betrachtet werden. Entwürfe sehen allerdings vor, dass künftig eine Generalstaatsanwaltschaft an der Spitze der Weisungshierarchie stehen solle. Die österreichische Hierarchie definierte bisher die Verantwortung für Weisungen: Bundesminister – Oberstaatsanwalt – Staatsanwalt – Bezirksanwalt.
Strafanzeigen bei kriminellen Vorfällen nicht durchsetzbar
Strafanzeigen gegen Sachwalter sind üblicherweise bei den österreichischen Behörden nicht durchsetzbar. Das beweisen frühere Versuche in derselben Causa, die bei der Oberstaatsanwaltschaft Wien und deren damaligen Leiterin Eva Marek vorgelegt wurden.
Dies entspricht den bisherigen Erfahrungen von Betroffenen bei Übergriffen von Sachwaltern. Mit der Presseanfrage im Rahmen der Karfreitagsrecherche 2021 konnte immerhin eine Weiterleitung der Strafanzeige von der WKStA zur Staatsanwaltschaft Wien durchgesetzt werden. Es muss als ein erster Erfolg gewertet werden, dass die Staatsanwaltschaft Wien die Strafanzeige damit zumindest zur Kenntnis nehmen musste.
Keine Ermittlungen bei Amtsmissbrauch
Die österreichische Justiz hatte keine Skrupel, einen ehemaligen Innenminister zu vier Jahren Gefängnis, einen ehemaligen Finanzminister zu acht Jahren Gefängnis zu verurteilen. Zuletzt wurden Ermittlungen gegen den früheren Kanzler Kurz und die Verlegerin Eva Dichand breit in den Medien besprochen. Dazu erklärte die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft in einer Presseaussendung:
„Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft hat gegen Sebastian KURZ und 8 weitere Beschuldigte sowie einen Verband weitere Ermittlungen, und zwar wegen des Verdachts der Untreue gemäß § 153 Abs 1 und 3 StGB, der Bestechlichkeit gemäß § 304 Abs 1 teils 2 StGB und der Bestechung gemäß § 307 Abs 1 teils 2 StGB in unterschiedlichen Beteiligungsformen, gegen 2 Beschuldigte auch wegen des Verdachts des Missbrauchs der Amtsgewalt gemäß § 302 Abs 1 StGB eingeleitet“.
(Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft Medienstelle: „Pressemitteilung der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) zum CASAG-Verfahrenskomplex“, 30. 3. 2023)
Weshalb die österreichischen Staatsanwaltschaften dennoch scheuen, Ermittlungen gegen kriminelle Sachwalter durchzuführen, die bei willkürlichen Vermögensübernahmen durch den Amtsmissbrauch von Richtern gedeckt werden, das kann nur noch durch eine strenge Untersuchungskommission genauer geklärt werden.
Lösungen in Österreich sind, bei solchen Übergriffen, nicht mehr erkennbar zu erwarten, deshalb müsste ein solches Verfahren von der Europäischen Kommission eingeleitet werden. Damit die substanziellen Grundrechte, dazu zählt wohl fraglos das Recht auf Eigentum, in den Ländern der Europäischen Union weiterhin Bestand haben.
Links:
Bei Sachwalterschaften in Döbling geht es um Millionenwerte
Sachwalter von Döbling (2)
Tabula Rasa, 20. 6. 2023
Er ist Vizepräsident der World Bodybuilding Federation. In Döbling kennt man ihn als Sachwalter. Das Bezirksgericht beauftragte ihn mit der Übernahme eines Vermögens in Millionenhöhe.
www.tabularasamagazin.de/johannes-schuetz-bei-sachwalterschaften-in-doebling-geht-es-um-millionenwerte
Es geschah am helllichten Tage: Plünderungen in Wien
Tabula Rasa, 10. 2. 2019
Der größte Kriminalfall der europäischen Nachkriegszeit kündigt sich an. Der Täter wohnt im Palais. Mit guten Beziehungen zu den österreichischen Behörden. Er prahlt mit naturgemäß hundert Fällen. Ein Bericht aus dem verlorenen Rechtsstaat Österreich.
www.tabularasamagazin.de/es-geschah-am-helllichten-tage-pluenderungen-in-wien
Enteignung durch das Instrument Sachwalterschaft
The European, 11. 7. 2017
Verletzungen des Eigentumsrechts in Österreich. Staatliche Institutionen in der Kritik. Ein Blick in die zuständigen Abteilungen des österreichischen Justizministeriums.
www.tabularasamagazin.de/struktur-der-massenweisen-enteignung-das-oesterreichische-justizministerium